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Korruptionsstrafrecht

Buch
2009
ZAP-Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
978-3-89655-447-5 (ISBN)
CHF 47,60 inkl. MwSt
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Der Leitfaden mit Beispielen, Praxistipps und Checklisten unterstützt Sie als Strafverteidiger beim erfolgreichen Abschluss Ihres Mandats. Aber auch für Unternehmensjuristen, Behördenleiter, Korruptionsbeauftragte etc. ist dieses Werk eine unverzichtbare praktische Hilfe bei der Prävention und Aufdeckung von Korruptionsdelikten. Korruption hat in der öffentlichen Wahrnehmung in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und ist ein vieldiskutiertes Thema in der Gesellschaft. Der Bekämpfungsansatz lässt sich in stetigen gesetzlichen Verschärfungen beobachten. Neue, allgemein gehaltene Gesetzesformulierungen und eine kasuistisch angelegte Rechtssprechung des BGH haben die Trennlinie zwischen strafbarem und straflosem Handeln verwischt. Da die letztendlich entscheidenden Kriterien dieser Gesamtbewertung dem Gesetz nicht zu entnehmen sind und eine abstrahierende Rechtsprechung nicht vorliegt, kann heute eine seriöse strafrechtliche Einschätzung zur Korruptionsstrafbarkeit noch nicht entschiedener Fallkonstellationen kaum vorgenommen werden. Dies erschwert eine erfolgreiche Strafverteidigung enorm! Und deshalb setzt das Werk von RA und FA Strafrecht Dr. Sommer genau hier an: so werden die bereits entschiedenen Konstellationen systematisch dargestellt und denkbare Leitlinien für vergleichbare Fallgestaltungen aufgezeigt. Neben den Straftatbeständen der Vorteilsannahme und -gewährung sowie der Bestechung und Bestechlichkeit werden auch die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten und im geschäftlichen Verkehr thematisiert sowie Korruption im internationalen Zusammenhang.

Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt, ist Fachanwalt für Strafrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein.

1;Geleitwort des Herausgebers;62;Vorwort;83;Inhaltsverzeichnis;104;Literaturverzeichnis;145;Abkürzungsverzeichnis;186;A. Einleitung;247;B. Vorteilsannahme und -gewährung, Bestechung und Bestechlichkeit im Amt (331 bis 336 StGB);328;C. Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (299 StGB);1209;D. Wählerbestechung und Abgeordnetenbestechung;15610;E. Korruption im internationalen Zusammenhang;16211;F. Ermittlungsverfahren;17012;G. Rechtsfolgen einer Verurteilung;19613;H. Korruptionsprävention;21214;I. Anhang;22215;Stichwortverzeichnis;274 1;Geleitwort des Herausgebers;62;Vorwort;83;Inhaltsverzeichnis;104;Literaturverzeichnis;145;Abkürzungsverzeichnis;186;A. Einleitung;247;B. Vorteilsannahme und -gewährung, Bestechung und Bestechlichkeit im Amt (331 bis 336 StGB);328;C. Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (299 StGB);1209;D. Wählerbestechung und Abgeordnetenbestechung;15610;E. Korruption im internationalen Zusammenhang;16211;F. Ermittlungsverfahren;17012;G. Rechtsfolgen einer Verurteilung;19613;H. Korruptionsprävention;21214;I. Anhang;22215;Stichwortverzeichnis;274

B. Vorteilsannahme und -gewährung, Bestechung und Bestechlichkeit im Amt (331 bis 336 StGB) (S. 9-10)I. EinleitungKorruption hat in der öffentlichen Wahrnehmung der letzten Jahre erheblich zugenommen. Dass dies nicht mit dem statistischen Zahlenmaterial der polizeilichen Untersuchungen und gerichtlichen Verurteilungen korrespondiert, hindert Politik und Presse nicht an der Darstellung eines neu entdeckten und auch strafrechtlich zu bekämpfenden Übels.Das Korruptionsstrafrecht ist in Gesetz und Praxis schärfer geworden. Neue allgemein gehaltene Gesetzesformulierungen und eine kasuistisch angelegte Rechtsprechung des BGH haben die Trennungslinie zwischen strafbarem und nicht strafbarem Handeln verwischt. Die zu pönalisierende Käuflichkeit staatlichen Handelns ist häufig da kaum noch erkennbar, wo der Staat gemessen an traditionellen Handlungsformen nicht mehr als solcher wahrgenommen wird. Kooperation zwischen Amtsträgern und Privaten laviert angesichts veränderter Handlungsbedingungen zwischen modernem effektivem Verwaltungshandeln und strafbarer Korruption.Der Wortlaut der Korruptionstatbestände eröffnet einen extrem weiten Bereich möglichen strafbaren Handelns. Diesen Bereich schöpft die Rechtsprechung des BGH in den letzten Jahren aus. Beschränkungen des Anwendungsbereichs mittels klassischer juristischer Auslegungsformen insb. im Hinblick auf den Sinn und Zweck des geschützten Bereichs finden sich bei der Erörterung der einzelnen Merkmale kaum. Die Bestimmung des "Amtsträgers", die Beschreibung des korruptionsrelevanten "Vorteils" für den Amtsträger und dessen Zweckbestimmung "für" eine Diensthandlung erfahren oft die weitest denkbare Auslegung. Rechtstechnisch sind die Korruptionsdelikte zu einer Art abstrakter Gefährdungsdelikte geworden, die erst in einer abschließenden Gesamtbewertung gelegentlicher Reduktion bedürfen.Da die letztendlich entscheidenden Kriterien dieser Gesamtbewertung nicht dem Gesetz zu entnehmen sind und eine abstrahierende Rechtsprechung nicht vorliegt, kann heute eine seriöse strafrechtliche Einschätzung zur Korrupti onsstrafbarkeit noch nicht entschiedener Konstellationen kaum vorgenommen werden. Die vorliegende Darstellung kann daher nur den Versuch wagen, diese entschiedenen Konstellationen zu referieren und zu systematisieren sowie denkbare Leitlinien für vergleichbare Fallgestaltungen anzubieten. Dass mit der nächsten nicht prognostizierbaren BGH-Entscheidung solche Einschätzungen sich als überholt darstellen, spiegelt leider die aktuelle - von Strafjuristen weder begrüßte noch gewohnte - volatile Rechtssituation der Bestechungsdelikte wider.II. AmtsträgerUnrechtskern der Korruptionsdelikte ist die Beteiligung eines "Amtsträgers". Die Strafbarkeit des Zuwendungsempfängers hängt ebenso wie die des zuwendenden Außenstehenden davon ab, dass "ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter" beteiligt ist. Richter, Schiedsrichter oder Soldaten der Bundeswehr werden dem Amtsträger in weiten Bereichen ausdrücklich gleichgestellt. Voraussetzung der materiellen Strafbarkeit der Korruption ist damit die Feststellung der Beteiligung eines Amtsträgers.

Erscheint lt. Verlag 1.12.2009
Reihe/Serie Schriften für die Strafrechtspraxis (StRR)
Sprache deutsch
Gewicht 334 g
Themenwelt Recht / Steuern Strafrecht Kriminologie
Schlagworte Abgeordnetenbestechung • Bestechlichkeit • Bestechung • Checklisten • Hardcover, Softcover / Recht/Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie • HC/Recht/Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie • Korruption • Korruptionsdelikt • Korruptionsprävention • Korruptionsstrafbarkeit • Korruptionsstrafrecht • Leitfaden • Strafrecht • Strafverteidiger • Vorteilsannahme • Wählerbestechung
ISBN-10 3-89655-447-6 / 3896554476
ISBN-13 978-3-89655-447-5 / 9783896554475
Zustand Neuware
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