Praxis des Wettbewerbsrechts
ZAP-Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
978-3-89655-433-8 (ISBN)
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Prof. Dr. Gerhard Ring ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der TU Bergakademie Freiberg und geschäftsführender Direktor des Institutes für Europäisches Wirtschafts- und Umweltrecht.
1;Vorwort;62;Hinweise zur Benutzung der CD-ROM;103;Inhaltsverzeichnis;124;Literaturverzeichnis;225;Abkürzungsverzeichnis;266;Teil I Wettbewerbsrecht;346.1;1. Grundlagen;486.1.1;1.1. Begriff "Wettbewerbsrecht"; Gang der Darstellung;486.1.2;1.2. Überblick über die Geschichte des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG);496.1.3;1.3. Hinweise zu den wettbewerbstheoretischen Grundlagen;566.1.4;1.4. Anwendungsbereich des UWG; Verhältnis zu anderen Normen;576.1.5;1.5. Einwirkungen des Europäischen Rechts;746.1.6;1.6. Einwirkungen des Verfassungsrechts;856.1.7;1.7. Überblick über das UWG 2008;866.1.8;1.8. Wettbewerbsrechtliche Grundbegriffe;926.1.9;1.9. Produkt-, medien- und berufsspezifische Besonderheiten;936.1.10;1.10. Internationalrechtliche Fragen;1096.2;2. Wettbewerbswidriges Verhalten;1126.2.1;2.1. Unlautere Beeinflussung des Kunden;1126.2.2;2.2. Behinderung von Mitbewerbern;2126.2.3;2.3. Rechtsbruch (4 Nr. 11 UWG);2716.3;3. Rechtsfolgen;2816.3.1;3.1. Aktiv- und Passivlegitimation;2826.3.2;3.2. Unterlassungsanspruch;2956.3.3;3.3. Beseitigungsanspruch;3106.3.4;3.4. Recht auf Duldung einer Richtigstellung auf eigene Kosten;3136.3.5;3.5. Schadensersatzanspruch;3146.3.6;3.6. Bereicherungsanspruch;3206.3.7;3.7. Der Gewinnabschöpfungsanspruch (10 UWG);3216.3.8;3.8. Auskunftsanspruch, Anspruch auf Rechnungslegung;3326.3.9;3.9. Verjährung;3366.3.10;3.10. Unzulässige Rechtsausübung und Rechtsmissbrauch;3486.4;4. Wettbewerbsrechtliches Verfahren;3526.4.1;4.1. Vorbemerkungen;3526.4.2;4.2. Abmahnung und Unterwerfung;3536.4.3;4.3. Einigungsstellenverfahren;3846.4.4;4.4. Schiedsgerichtsverfahren;3906.4.5;4.5. Verfügungsverfahren;3946.4.6;4.6. Klageverfahren;4106.4.7;4.7. Kosten und Streitwert;4316.4.8;4.8. Durchsetzung der Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung;4396.5;5. Strafrechtliche Verantwortlichkeit;4496.5.1;5.1. Allgemeines;4496.5.2;5.2. Systematik des Wettbewerbsstrafrechts;4506.5.3;5.3. Strafrechtliche Verantwortlichkeit;4566.5.4;5.4. Strafrechtliche Sanktionen und Haftung;4596.5.5;5.5. Besonderheiten des strafrechtlichen Verfahrens;4667;Teil II Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG);4708;Teil III Prozessformulare;9188.1;1. Abmahnung;9208.1.1;1.1. Vorbemerkungen;9208.1.2;1.2. Abmahnung eines Mitbewerbers bei Erstbegehungsgefahr;9248.1.3;1.3. Anwaltliche Abmahnung bei Erstbegehungsgefahr;9258.1.4;1.4. Abmahnung eines Mitbewerbers bei Wiederholungsgefahr;9278.1.5;1.5. Anwaltliche Abmahnung bei Wiederholungsgefahr;9298.1.6;1.6. Zweite Abmahnung;9318.1.7;1.7. Erläuterungen;9328.2;2. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung;9388.2.1;2.1. Vorbemerkungen;9388.2.2;2.2. Unterwerfungserklärung bei Erstbegehungsgefahr aus Sicht;9408.2.3;des Verletzers;9408.2.4;2.3. Unterwerfungserklärung bei Erstbegehungsgefahr aus Sicht;9408.2.5;des Gläubigers;9408.2.6;2.4. Unterwerfungserklärung bei Wiederholungsgefahr aus Sicht;9418.2.7;des Verletzers;9418.2.8;2.5. Unterwerfungserklärung bei Wiederholungsgefahr aus Sicht;9428.2.9;des Gläubigers;9428.2.10;2.6. Erläuterungen;9438.3;3. Abwehrschreiben und Gegenabmahnung;9488.3.1;3.1. Vorbemerkungen;9488.3.2;3.2. Besondere Anmerkungen zur Gegenabmahnung;9488.3.3;3.3. Abwehrschreiben des Abgemahnten;9518.3.4;3.4. Anwaltliches Abwehrschreiben mit Kostenerstattung;9528.3.5;3.5. Gegenabmahnung des Abgemahnten;9548.3.6;3.6. Anwaltliche Gegenabmahnung mit Kostenerstattung;9558.3.7;3.7. Erläuterungen;9578.4;4. Antrag auf Einleitung eines Einigungsverfahrens;9588.4.1;4.1. Vorbemerkungen;9588.4.2;4.2. Antrag an die Einigungsstelle gem.15 UWG;9598.4.3;4.3. Erläuterungen;9608.5;5. Schutzschrift;9618.5.1;5.1. Vorbemerkungen;9618.5.2;5.2. Schutzschrift des Abgemahnten;9628.5.3;5.3. Anwaltlich verfasste Schutzschrift;9648.5.4;5.4. Erläuterungen;9658.6;6. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung;9668.6 1;Vorwort;62;Hinweise zur Benutzung der CD-ROM;103;Inhaltsverzeichnis;124;Literaturverzeichnis;225;Abkürzungsverzeichnis;266;Teil I Wettbewerbsrecht;346.1;1. Grundlagen;486.1.1;1.1. Begriff "Wettbewerbsrecht"; Gang der Darstellung;486.1.2;1.2. Überblick über die Geschichte des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG);496.1.3;1.3. Hinweise zu den wettbewerbstheoretischen Grundlagen;566.1.4;1.4. Anwendungsbereich des UWG; Verhältnis zu anderen Normen;576.1.5;1.5. Einwirkungen des Europäischen Rechts;746.1.6;1.6. Einwirkungen des Verfassungsrechts;856.1.7;1.7. Überblick über das UWG 2008;866.1.8;1.8. Wettbewerbsrechtliche Grundbegriffe;926.1.9;1.9. Produkt-, medien- und berufsspezifische Besonderheiten;936.1.10;1.10. Internationalrechtliche Fragen;1096.2;2. Wettbewerbswidriges Verhalten;1126.2.1;2.1. Unlautere Beeinflussung des Kunden;1126.2.2;2.2. Behinderung von Mitbewerbern;2126.2.3;2.3. Rechtsbruch (4 Nr. 11 UWG);2716.3;3. Rechtsfolgen;2816.3.1;3.1. Aktiv- und Passivlegitimation;2826.3.2;3.2. Unterlassungsanspruch;2956.3.3;3.3. Beseitigungsanspruch;3106.3.4;3.4. Recht auf Duldung einer Richtigstellung auf eigene Kosten;3136.3.5;3.5. Schadensersatzanspruch;3146.3.6;3.6. Bereicherungsanspruch;3206.3.7;3.7. Der Gewinnabschöpfungsanspruch (10 UWG);3216.3.8;3.8. Auskunftsanspruch, Anspruch auf Rechnungslegung;3326.3.9;3.9. Verjährung;3366.3.10;3.10. Unzulässige Rechtsausübung und Rechtsmissbrauch;3486.4;4. Wettbewerbsrechtliches Verfahren;3526.4.1;4.1. Vorbemerkungen;3526.4.2;4.2. Abmahnung und Unterwerfung;3536.4.3;4.3. Einigungsstellenverfahren;3846.4.4;4.4. Schiedsgerichtsverfahren;3906.4.5;4.5. Verfügungsverfahren;3946.4.6;4.6. Klageverfahren;4106.4.7;4.7. Kosten und Streitwert;4316.4.8;4.8. Durchsetzung der Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung;4396.5;5. Strafrechtliche Verantwortlichkeit;4496.5.1;5.1. Allgemeines;4496.5.2;5.2. Systematik des Wettbewerbsstrafrechts;4506.5.3;5.3. Strafrechtliche Verantwortlichkeit;4566.5.4;5.4. Strafrechtliche Sanktionen und Haftung;4596.5.5;5.5. Besonderheiten des strafrechtlichen Verfahrens;4667;Teil II Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG);4708;Teil III Prozessformulare;9188.1;1. Abmahnung;9208.1.1;1.1. Vorbemerkungen;9208.1.2;1.2. Abmahnung eines Mitbewerbers bei Erstbegehungsgefahr;9248.1.3;1.3. Anwaltliche Abmahnung bei Erstbegehungsgefahr;9258.1.4;1.4. Abmahnung eines Mitbewerbers bei Wiederholungsgefahr;9278.1.5;1.5. Anwaltliche Abmahnung bei Wiederholungsgefahr;9298.1.6;1.6. Zweite Abmahnung;9318.1.7;1.7. Erläuterungen;9328.2;2. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung;9388.2.1;2.1. Vorbemerkungen;9388.2.2;2.2. Unterwerfungserklärung bei Erstbegehungsgefahr aus Sicht;9408.2.3;des Verletzers;9408.2.4;2.3. Unterwerfungserklärung bei Erstbegehungsgefahr aus Sicht;9408.2.5;des Gläubigers;9408.2.6;2.4. Unterwerfungserklärung bei Wiederholungsgefahr aus Sicht;9418.2.7;des Verletzers;9418.2.8;2.5. Unterwerfungserklärung bei Wiederholungsgefahr aus Sicht;9428.2.9;des Gläubigers;9428.2.10;2.6. Erläuterungen;9438.3;3. Abwehrschreiben und Gegenabmahnung;9488.3.1;3.1. Vorbemerkungen;9488.3.2;3.2. Besondere Anmerkungen zur Gegenabmahnung;9488.3.3;3.3. Abwehrschreiben des Abgemahnten;9518.3.4;3.4. Anwaltliches Abwehrschreiben mit Kostenerstattung;9528.3.5;3.5. Gegenabmahnung des Abgemahnten;9548.3.6;3.6. Anwaltliche Gegenabmahnung mit Kostenerstattung;9558.3.7;3.7. Erläuterungen;9578.4;4. Antrag auf Einleitung eines Einigungsverfahrens;9588.4.1;4.1. Vorbemerkungen;9588.4.2;4.2. Antrag an die Einigungsstelle gem.15 UWG;9598.4.3;4.3. Erläuterungen;9608.5;5. Schutzschrift;9618.5.1;5.1. Vorbemerkungen;9618.5.2;5.2. Schutzschrift des Abgemahnten;9628.5.3;5.3. Anwaltlich verfasste Schutzschrift;9648.5.4;5.4. Erläuterungen;9658.6;6. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung;9668.6
2. Wettbewerbswidriges Verhalten (S. 79-80)2.1. Unlautere Beeinflussung des Kunden2.1.1. VorbemerkungDie Auswahl- und Entscheidungssouveränität der Verbraucher ist funktional ein wesentliches Element innerhalb der Schutzzwecktrias des Lauterkeitsrechts. Die Kunden werden vom Wettbewerbsrecht hinsichtlich ihrer Entscheidungsfreiheit geschützt, weil unverfälschte, von unsachlichen Einflussnahmen der übrigen Marktteilnehmer möglichst unbeeinträchtigte Auswahlentscheidungen der Verbraucher Voraussetzung dafür sind, dass die Wettbewerber unternehmerische Leistung bestmöglich auf dem Markt platzieren können. Der Schutz der Kunden vor unlauterer Beeinflussung ist also wesentlich für den effektiven Leistungswettbewerb.Mit dem 1. UWGÄndG542 wurde die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGPRL) mit Rechtswirkung zum 30.12.2008 in deutsches Recht umgesetzt. Damit ging eine Aufspaltung des Lauterkeitsrechts in ein mitbewerberschützendes und ein verbraucherschützendes Lauterkeitsrecht einher, die – zu Recht – kritisiert wird, weil sie mit dem integrativen System des Wettbewerbsrechts, das sich durch die Verschränkung der Schutzzwecke kennzeichnet, schon formal nicht harmoniert.544 Zudem können verbraucherschützende und mitbewerberschützende Normen wegen der miteinander verschränkten Schutzzwecke kaum hinreichend deutlich voneinander unterschieden werden. Der Schutz der Verbraucher wird im Wettbewerbsrecht nicht isoliert angestrebt sondern immer als Schutz eines wesentlichen Elementes im Rahmen der Schutzzwecktrias. Umgekehrt gilt dies auch für den Schutz der Mitbewerber.Mit der formalen Aufspaltung des Lauterkeitsrechts in ein verbraucherschützendes und ein die Mitbewerber schützendes Wettbewerbsrecht ist jedoch in der Sache keine Abkehr von dem integrativen Schutzzwecksystem des Lauterkeitsrechts verbunden.Mitbewerberschützend sind unter Zugrundelegung der hergebrachten Systematik546 die Behinderung von Konkurrenten betreffenden Normen, die Regelung zur vergleichenden Werbung sowie die Regelung zum Vorsprung durch Rechtsbruch. Verbraucherschützend sind v.a. die Verbote der irreführenden geschäftlichen Handlungen, soweit sie ggü. Verbrauchern vorgenommen werden, der unsachlichen Beeinflussung, der Ausnutzung menschlicher Vorzüge und Schwächen sowie der Belästigung. Im Einklang mit der UGP-RL können die verbraucherschützenden Unlauterkeitstatbestände systematisch in zwei große Kategorien eingeordnet werden: Die Richtlinie erfasst zum einen die irreführenden Handlungen (Art. 6 UGP-RL), zum an deren die aggressiven Geschäftspraktiken (die Verbraucherentscheidung beeinträchtigende Belästigung, die Nötigung und die unzulässige Beeinflussung, Art. 8 und 9 UGP-RL). Im Verhältnis zwischen Unternehmern bleibt hinsichtlich von Irreführung die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung547 maßgeblich. Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet in § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG und § 5a Abs. 1 UWG nicht zwischen geschäftlichen Handlungen ggü. Verbrauchern und ggü. Mitbewerbern bzw. sonstigen Marktteilnehmern und hat die Regulierung durch die Richtlinie damit teilweise überschießend über den engeren Regulierungsbereich der UGP-RL hinaus umgesetzt.Im Anhang I der UGP-RL werden in Form einer sog. Black List (auch: "Schwarze Liste"– s. dazu § 3 Rn. 176) bestimmte irreführende und aggressive geschäftliche Handlungen aufgeführt, die jedenfalls als unlauter und unzulässig anzusehen sind, soweit sie sich unmittelbar an Verbraucher richten. Der deutsche Gesetzgeb 2. Wettbewerbswidriges Verhalten (S. 79-80)2.1. Unlautere Beeinflussung des Kunden2.1.1. VorbemerkungDie Auswahl- und Entscheidungssouveränität der Verbraucher ist funktional ein wesentliches Element innerhalb der Schutzzwecktrias des Lauterkeitsrechts. Die Kunden werden vom Wettbewerbsrecht hinsichtlich ihrer Entscheidungsfreiheit geschützt, weil unverfälschte, von unsachlichen Einflussnahmen der übrigen Marktteilnehmer möglichst unbeeinträchtigte Auswahlentscheidungen der Verbraucher Voraussetzung dafür sind, dass die Wettbewerber unternehmerische Leistung bestmöglich auf dem Markt platzieren können. Der Schutz der Kunden vor unlauterer Beeinflussung ist also wesentlich für den effektiven Leistungswettbewerb.Mit dem 1. UWGÄndG542 wurde die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGPRL) mit Rechtswirkung zum 30.12.2008 in deutsches Recht umgesetzt. Damit ging eine Aufspaltung des Lauterkeitsrechts in ein mitbewerberschützendes und ein verbraucherschützendes Lauterkeitsrecht einher, die – zu Recht – kritisiert wird, weil sie mit dem integrativen System des Wettbewerbsrechts, das sich durch die Verschränkung der Schutzzwecke kennzeichnet, schon formal nicht harmoniert.544 Zudem können verbraucherschützende und mitbewerberschützende Normen wegen der miteinander verschränkten Schutzzwecke kaum hinreichend deutlich voneinander unterschieden werden. Der Schutz der Verbraucher wird im Wettbewerbsrecht nicht isoliert angestrebt sondern immer als Schutz eines wesentlichen Elementes im Rahmen der Schutzzwecktrias. Umgekehrt gilt dies auch für den Schutz der Mitbewerber.Mit der formalen Aufspaltung des Lauterkeitsrechts in ein verbraucherschützendes und ein die Mitbewerber schützendes Wettbewerbsrecht ist jedoch in der Sache keine Abkehr von dem integrativen Schutzzwecksystem des Lauterkeitsrechts verbunden.Mitbewerberschützend sind unter Zugrundelegung der hergebrachten Systematik546 die Behinderung von Konkurrenten betreffenden Normen, die Regelung zur vergleichenden Werbung sowie die Regelung zum Vorsprung durch Rechtsbruch. Verbraucherschützend sind v.a. die Verbote der irreführenden geschäftlichen Handlungen, soweit sie ggü. Verbrauchern vorgenommen werden, der unsachlichen Beeinflussung, der Ausnutzung menschlicher Vorzüge und Schwächen sowie der Belästigung. Im Einklang mit der UGP-RL können die verbraucherschützenden Unlauterkeitstatbestände systematisch in zwei große Kategorien eingeordnet werden: Die Richtlinie erfasst zum einen die irreführenden Handlungen (Art. 6 UGP-RL), zum an deren die aggressiven Geschäftspraktiken (die Verbraucherentscheidung beeinträchtigende Belästigung, die Nötigung und die unzulässige Beeinflussung, Art. 8 und 9 UGP-RL). Im Verhältnis zwischen Unternehmern bleibt hinsichtlich von Irreführung die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung547 maßgeblich. Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet in § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG und § 5a Abs. 1 UWG nicht zwischen geschäftlichen Handlungen ggü. Verbrauchern und ggü. Mitbewerbern bzw. sonstigen Marktteilnehmern und hat die Regulierung durch die Richtlinie damit teilweise überschießend über den engeren Regulierungsbereich der UGP-RL hinaus umgesetzt.Im Anhang I der UGP-RL werden in Form einer sog. Black List (auch: "Schwarze Liste"– s. dazu § 3 Rn. 176) bestimmte irreführende und aggressive geschäftliche Handlungen aufgeführt, die jedenfalls als unlauter und unzulässig anzusehen sind, soweit sie sich unmittelbar an Verbraucher richten. Der deutsche Gesetzgeb
Erscheint lt. Verlag | 1.10.2009 |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 1675 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Wettbewerbsrecht |
Schlagworte | Formularsammlung • Gesamtkompendium • Handbuch • Hardcover, Softcover / Recht/Handelsrecht, Wirtschaftsrecht • HC/Recht/Handelsrecht, Wirtschaftsrecht • Kommentar • Lauterkeitsrecht • Praxisbeispiele • Prozessformulare • Rechtsprechung • Übersichten • UWG • Wettbewerbsrecht • Wettbewerbsrecht (WettbR) |
ISBN-10 | 3-89655-433-6 / 3896554336 |
ISBN-13 | 978-3-89655-433-8 / 9783896554338 |
Zustand | Neuware |
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