Rechtsträgerschaft für fremde Rechnung
Außenrecht der Verwaltungstreuhand
Seiten
2006
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-149035-4 (ISBN)
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-149035-4 (ISBN)
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Die Treuhand fügt sich in das klassische zivilrechtliche System von Schuld- und Sachenrecht nicht ein. Sie zeigt, dass es zwischen dem "für sich Haben" des Eigenrechts und dem "verlangen können" des schuldrechtlichen Verschaffungsanspruchs eine Zwischensphäre des "Habens für einen Dritten" gibt: die Rechtsträgerschaft für fremde Rechnung. Georg Bitter überwindet die 100 Jahre alte Unmittelbarkeitsdoktrin. Er entwickelt ein konsistentes Treuhandmodell, das einerseits eine klare Verortung der Treuhand zwischen Schuld- und Sachenrecht ermöglicht, andererseits die in den verschiedenen Rechtsbereichen bisher sehr disparat beurteilten Außenwirkungen der Treuhand in einem System zusammenführt.
Prof. Dr. Georg Bitter, Universität Mannheim, ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht. Die Schwerpunkte seiner Forschung sind Gesellschafts-, Insolvenz- und Bankrecht.
Reihe/Serie | Jus Privatum ; 107 |
---|---|
Sprache | deutsch |
Gewicht | 945 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
Schlagworte | Außenrecht • HC/Recht/Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht • Treuhand • Treuhandwesen • Zivilrecht |
ISBN-10 | 3-16-149035-5 / 3161490355 |
ISBN-13 | 978-3-16-149035-4 / 9783161490354 |
Zustand | Neuware |
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