Revision der Grundlagen des Strafanwendungsrechts
Der Umfang der staatlichen Strafgewalt im Lichte eines Bürgerstrafrechts
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Das Strafrecht dehnt sich weiter aus, auch auf Auslandstaten. Mögliche normative Schranken dieser Expansion bleiben bislang relativ unerforscht. Eine ansprechende Alternative stellt der Gedanke eines sog. Bürgerstrafrechts dar, das die Reichweite der Legitimation zur Bestrafung von Personen mit schwachen politischen Bindungen zum Staat begrenzt.
Woraus ergibt sich die Legitimation Deutschlands zur Bestrafung eines kolumbianischen Drogenhändlers, der Kokain aus seinem Land in die USA schmuggelt? Diese Frage wird in der Regel nur aus der Sicht des Völkerrechts erörtert. Allerdings interessiert sich das Völkerrecht, das sich vor allem mit dem Ausgleich zwischen staatlicher Souveränität und effektiver Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität befasst, kaum für die Rechtfertigung von Strafnorm und Strafe gegenüber dem von ihr Hauptbetroffenen. Hierauf mag die Betonung des relationalen Charakters der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eine sachgerechte Antwort liefern, oder präziser ausgedrückt, der Gedanke, es gebe keine legitime Ausübung des ius puniendi ohne das Vorliegen einer (im materiellen Sinne verstandenen) politischen Bindung (Staatsbürgerschaft) zwischen Strafgewaltstaat und Normadressat. Nach einer Untersuchung der Vorzüge und Schwächen verschiedener Modelle eines sog. "Bürgerstrafrechts" wird ein eigener "bürgerstrafrechtlicher" Ansatz vorgelegt, der neben einer deutlichen Abgrenzung des Strafanwendungsrechts auch weitreichende Auswirkungen auf die Bestrafung sozial Ausgegrenzter entfalten kann.
Woraus ergibt sich die Legitimation Deutschlands zur Bestrafung eines kolumbianischen Drogenhändlers, der Kokain aus seinem Land in die USA schmuggelt? Diese Frage wird in der Regel nur aus der Sicht des Völkerrechts erörtert. Allerdings interessiert sich das Völkerrecht, das sich vor allem mit dem Ausgleich zwischen staatlicher Souveränität und effektiver Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität befasst, kaum für die Rechtfertigung von Strafnorm und Strafe gegenüber dem von ihr Hauptbetroffenen. Hierauf mag die Betonung des relationalen Charakters der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eine sachgerechte Antwort liefern, oder präziser ausgedrückt, der Gedanke, es gebe keine legitime Ausübung des ius puniendi ohne das Vorliegen einer (im materiellen Sinne verstandenen) politischen Bindung (Staatsbürgerschaft) zwischen Strafgewaltstaat und Normadressat. Nach einer Untersuchung der Vorzüge und Schwächen verschiedener Modelle eines sog. "Bürgerstrafrechts" wird ein eigener "bürgerstrafrechtlicher" Ansatz vorgelegt, der neben einer deutlichen Abgrenzung des Strafanwendungsrechts auch weitreichende Auswirkungen auf die Bestrafung sozial Ausgegrenzter entfalten kann.
Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Universidad Católica de Chile; Strafverteidiger in Santiago; LL.M. und Promotion an der Universität Freiburg i.Br.; Rechtsanwalt bei der Behörde für Strafverteidigung und Privatdozent für Strafrecht an der Universidad Católica de Chile und der Universidad Diego Portales.
| Erscheinungsdatum | 16.03.2024 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Grundfragen des Straf- und Sicherheitsrechts |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 155 x 231 mm |
| Gewicht | 236 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Strafrecht ► Kriminologie | |
| Schlagworte | Auslandstaten • Grenzüberschreitende Kriminalität • ius puniendi • Normadressat • Personalitätsprinzip • Weltrechtsprinzip |
| ISBN-13 | 9783161632358 / 9783161632358 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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