Abgabenordnung /Finanzgerichtsordnung - 178. Ergänzugslieferung
Kommentar zur AO und FGO (inkl. Steuerstrafrecht)
2023
|
1. Auflage
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
FORTSETZUNG
Der Tipke/Kruse ist ein wissenschaftlich fundierter Praxiskommentar. Er verarbeitet nicht nur die Judikatur (BFH, FG, EuGH, BVerfG und sonstige höchstrichterliche Rechtsprechung). Vielmehr reflektiert er auch die wissenschaftliche steuerrechtliche Literatur. In eigenständiger Gedankenführung entwickelt das Standardwerk seit mehr als fünf Jahrzehnten das Steuerverfahrens- und Prozessrecht meinungsbildend fort. Dabei hat es sich dem Individualrechtsschutz verschrieben und bezieht Position gegen staatliche Willkür.
Das Steuerstrafrecht wurde in den Kommentar aufgenommen. War dies in der Vergangenheit eine Materie für Spezialisten, so kommt heute zunehmend auch der "normale" Berater z.B. durch die Verschärfung der Selbstanzeigeregelung mit diesem Rechtsgebiet in Kontakt. Auch die steuerstrafrechtlichen Kommentierungen sind inhaltlich auf die Bedürfnisse eines Steuerpraktikers ausgerichtet.
Das Werk enthält außerdem die Kommentierungen der Nebengesetze VwZG und FVG sowie Ausführungen zum relevanten Verfassungs- und Europarecht.
Beziehern des Tipke/Kruse steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank "Tipke/Kruse online" zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente auf der leistungsstarken und benutzerfreundlichen Oberfläche von Otto Schmidt online.
Nutzen Sie Ihren Zugang zu "Tipke/Kruse online" zur schnellen und unkomplizierten Recherche. Die Datenbank enthält eine ganze Reihe von exzellenten Werken für die rechtsgebietübergreifende Beratung. Alle Kommentare werden zudem ständig online aktualisiert.
Inhalte von "Tipke/Kruse online":
- Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung Kommentar, 8.500 Seiten
- Kirchhof/Seer, Einkommensteuergesetz Kommentar, 2.800 Seiten, jährliche Aktualisierung
- Rödder/Herlinghaus/Neumann, Körperschaftsteuergesetz Kommentar, 2.400 Seiten
- Wäger, Umsatzsteuergesetz Kommentar, 1.900 Seiten
- Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, Gewerbesteuergesetz Kommentar, 1.100 Seiten
- Rödder/Herlinghaus/van Lishaut, Umwandlungssteuergesetz Kommentar, 2.200 Seiten
- Behrens/Wachter, Grunderwerbsteuergesetz Kommentar, 1.000 Seiten
- von Oertzen/Loose, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar, 1.700 Seiten
- Tipke/Lang, Steuerrecht, 1.700 Seiten
- Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell
Alle Änderungen stets im Blick.
Lieferung 178 - Dezember 2023
In Fortführung der 177. Lief. bildet die Verarbeitung der gesetzlichen Modernisierung der Außenprüfung durch das sog. DAC 7-UmsetzungsG (v. 20.12.2022, BGBl. I 2022, 2730) auch einen Schwerpunkt der 178. Lief. Die Zuständigkeitsvorschrift des
18 AO für gesonderte Feststellungen wurde erweitert um die Zuständigkeit bei dem neuen Beschleunigungsinstrument der Teilabschlussbescheide (ab 1.1.2025): Nach
18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AO ist das FA zuständig, das für den Folgebescheid (die jeweilige Steuerveranlagung oder den Feststellungsbescheid) zuständig ist. Ob sich diese Regelung, die eine genaue Abstimmung von Prüfungs und Veranlagungsbehörde voraussetzt, in der Praxis bewähren wird, muss sich noch erweisen (s.
18 AO Rz. 15b). Die neue Ablaufhemmung bei einer Außenprüfung nach
171 Abs. 4 AO n.F. gilt erst für Steuern und Steuererstattungen ab dem 1.1.2025 (s.
171 AO Rz. 62 ff.). Ob die Einführung der neuen Fünfjahres- Frist zu substanziellen Beschleunigen im Prüfungsgeschäft führen wird, bleibt ebenfalls abzuwarten. Zur Beschleunigung der Außenprüfung sind die kooperativen Elemente einer Außenprüfung ausgebaut worden.
199 Abs. 2 Satz 2 AO n.F. institu
Der Tipke/Kruse ist ein wissenschaftlich fundierter Praxiskommentar. Er verarbeitet nicht nur die Judikatur (BFH, FG, EuGH, BVerfG und sonstige höchstrichterliche Rechtsprechung). Vielmehr reflektiert er auch die wissenschaftliche steuerrechtliche Literatur. In eigenständiger Gedankenführung entwickelt das Standardwerk seit mehr als fünf Jahrzehnten das Steuerverfahrens- und Prozessrecht meinungsbildend fort. Dabei hat es sich dem Individualrechtsschutz verschrieben und bezieht Position gegen staatliche Willkür.
Das Steuerstrafrecht wurde in den Kommentar aufgenommen. War dies in der Vergangenheit eine Materie für Spezialisten, so kommt heute zunehmend auch der "normale" Berater z.B. durch die Verschärfung der Selbstanzeigeregelung mit diesem Rechtsgebiet in Kontakt. Auch die steuerstrafrechtlichen Kommentierungen sind inhaltlich auf die Bedürfnisse eines Steuerpraktikers ausgerichtet.
Das Werk enthält außerdem die Kommentierungen der Nebengesetze VwZG und FVG sowie Ausführungen zum relevanten Verfassungs- und Europarecht.
Beziehern des Tipke/Kruse steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank "Tipke/Kruse online" zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente auf der leistungsstarken und benutzerfreundlichen Oberfläche von Otto Schmidt online.
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- Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung Kommentar, 8.500 Seiten
- Kirchhof/Seer, Einkommensteuergesetz Kommentar, 2.800 Seiten, jährliche Aktualisierung
- Rödder/Herlinghaus/Neumann, Körperschaftsteuergesetz Kommentar, 2.400 Seiten
- Wäger, Umsatzsteuergesetz Kommentar, 1.900 Seiten
- Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, Gewerbesteuergesetz Kommentar, 1.100 Seiten
- Rödder/Herlinghaus/van Lishaut, Umwandlungssteuergesetz Kommentar, 2.200 Seiten
- Behrens/Wachter, Grunderwerbsteuergesetz Kommentar, 1.000 Seiten
- von Oertzen/Loose, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar, 1.700 Seiten
- Tipke/Lang, Steuerrecht, 1.700 Seiten
- Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell
Alle Änderungen stets im Blick.
Lieferung 178 - Dezember 2023
In Fortführung der 177. Lief. bildet die Verarbeitung der gesetzlichen Modernisierung der Außenprüfung durch das sog. DAC 7-UmsetzungsG (v. 20.12.2022, BGBl. I 2022, 2730) auch einen Schwerpunkt der 178. Lief. Die Zuständigkeitsvorschrift des
18 AO für gesonderte Feststellungen wurde erweitert um die Zuständigkeit bei dem neuen Beschleunigungsinstrument der Teilabschlussbescheide (ab 1.1.2025): Nach
18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AO ist das FA zuständig, das für den Folgebescheid (die jeweilige Steuerveranlagung oder den Feststellungsbescheid) zuständig ist. Ob sich diese Regelung, die eine genaue Abstimmung von Prüfungs und Veranlagungsbehörde voraussetzt, in der Praxis bewähren wird, muss sich noch erweisen (s.
18 AO Rz. 15b). Die neue Ablaufhemmung bei einer Außenprüfung nach
171 Abs. 4 AO n.F. gilt erst für Steuern und Steuererstattungen ab dem 1.1.2025 (s.
171 AO Rz. 62 ff.). Ob die Einführung der neuen Fünfjahres- Frist zu substanziellen Beschleunigen im Prüfungsgeschäft führen wird, bleibt ebenfalls abzuwarten. Zur Beschleunigung der Außenprüfung sind die kooperativen Elemente einer Außenprüfung ausgebaut worden.
199 Abs. 2 Satz 2 AO n.F. institu
Mitarbeit |
Anpassung von: Klaus Tipke |
---|---|
Verlagsort | Köln |
Sprache | deutsch |
Maße | 145 x 205 mm |
Gewicht | 7600 g |
Einbandart | Leinen Ordner |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Abgabenordnung |
Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Steuerstrafrecht | |
Schlagworte | Abgabenordnung • AO • FGO • Finanzgerichtsordnung • Kommentar • Literatur • Rechtsprechung • Steuerrecht • Steuerverfahrensrecht |
Zustand | Neuware |
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