Der Onlinekommentar zur Bayerischen Schulordnung (BaySchO)
Mit ergänzenden Vorschriften
Carl Link (Verlag)
225-200002519-6 (EAN)
In der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) sind Regelungen für den Schulbetrieb zusammengefasst, die alle Schularten betreffen und sind in dieser schulartübergreifend festgelegt. Ferner wurden bestimmte Angelegenheiten, wie z. B. die Differenzierung von Nachteilsausgleich und Notenschutz in eine Schulordnung aufgenommen. Deswegen ist die Bayerische Schulordnung neben den schulartspezifischen Schulordnungen an Schulen unentbehrlich.
Aufgrund des übergreifenden Charakters der Bayerischen Schulordnung wird diese laufend aktualisiert. Damit Sie als am Schulleben Beteiligte:r immer einen reibungslosen Schulbetrieb gewährleisten können, müssen Sie die Regelungen nicht nur kennnen sondern auch Ihr Wissen dazu immer auf aktuellem Stand halten. Dafür ist der vorliegende Online-Kommentar bestens geeigent: Neue Themen, wie aktuell die Zulässigkeit von Distanzunterricht, die beantragte Löschung gespeicherter Daten und die Zulässigkeit von digitalen Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen werden stets berücksichtigt. Alle neuen Regelungen in der Bayerischen Schulordnung werden in dem Onlinewerk immer aktuell aufgenommen und eingehend kommentiert.
Der Kommentar zur BaySchO erklärt praxisgerecht und gut verständlich die in den einzelnen Paragrafen enthaltenen Regelungen. Der Kommentar ist besonders inhaltsstark, da der Autor, Christian Richter, als Mitarbeiter im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus maßgeblich an der Erstellung und die Anpassungen der BaySchO beteiligt ist.
Ergänzende, schulartspezifische Vorschriften runden das Werk ab.
Aus dem Inhalt:
• Entscheidungsbefugnis der Schulleitung
• Lehrerkonferenz, Ausschüsse und Klassenkonferenz
• Schülermitverantwortung
• Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
• Schulforum und Verbundausschuss
• Allgemeiner Schulbetrieb (Stundenplan, Unterrichtszeit, Befreiung, Beurlaubung, Beaufsichtigung, Hausaufgaben, usw.)
• Distanzunterricht
• Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz
• Verfahrensweise mit Schülerunterlagen
Autor:
MR Christian Richter, ist Referatsleiter im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und für die Entstehung und die Anpassungen der BaySchO zuständig.
Ihre Vorteile auf Wolters Kluwer Online:
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• Unser aktives Portfolio-Management berücksichtigt fortlaufend die aktuellen Rechtsentwicklungen
• Digitale Helfer wie die Such-Funktion, Dual View, Alerts und der Fassungsvergleich unterstützen Sie beim effizienten Arbeiten
Aufgrund des übergreifenden Charakters der Bayerischen Schulordnung wird diese laufend aktualisiert. Damit Sie als am Schulleben Beteiligte:r immer einen reibungslosen Schulbetrieb gewährleisten können, müssen Sie die Regelungen nicht nur kennnen sondern auch Ihr Wissen dazu immer auf aktuellem Stand halten. Dafür ist der vorliegende Online-Kommentar bestens geeigent: Neue Themen, wie aktuell die Zulässigkeit von Distanzunterricht, die beantragte Löschung gespeicherter Daten und die Zulässigkeit von digitalen Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen werden stets berücksichtigt. Alle neuen Regelungen in der Bayerischen Schulordnung werden in dem Onlinewerk immer aktuell aufgenommen und eingehend kommentiert.
Der Kommentar zur BaySchO erklärt praxisgerecht und gut verständlich die in den einzelnen Paragrafen enthaltenen Regelungen. Der Kommentar ist besonders inhaltsstark, da der Autor, Christian Richter, als Mitarbeiter im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus maßgeblich an der Erstellung und die Anpassungen der BaySchO beteiligt ist.
Ergänzende, schulartspezifische Vorschriften runden das Werk ab.
Aus dem Inhalt:
• Entscheidungsbefugnis der Schulleitung
• Lehrerkonferenz, Ausschüsse und Klassenkonferenz
• Schülermitverantwortung
• Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
• Schulforum und Verbundausschuss
• Allgemeiner Schulbetrieb (Stundenplan, Unterrichtszeit, Befreiung, Beurlaubung, Beaufsichtigung, Hausaufgaben, usw.)
• Distanzunterricht
• Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz
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MR Christian Richter, ist Referatsleiter im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und für die Entstehung und die Anpassungen der BaySchO zuständig.
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Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Besonderes Verwaltungsrecht |
Datenquelle | Newbooks |
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