Vom Reden und Schweigen des Anstaltsarztes.
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-18990-8 (ISBN)
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob Anstaltsärzte den Strafverfolgungsbehörden Tatsachen, welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren haben, mitteilen müssen. Erkenntnisse, welche Anstaltsärzte von Gefangenen erlangen, können für die Strafverfolgungsorgane von großem Interesse sein. Allerdings unterliegen auch Anstaltsärzte grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht. Die Arbeit untersucht in diesem Zusammenhang, ob und wann Anstaltsärzte zu einer Offenbarung dieser Tatsachen verpflichtet oder befugt sind. Dabei werden zunächst die landesgesetzlichen Bestimmungen betrachtet. Darüber hinaus wird
114e StPO begutachtet und durch eine Normauslegung dessen Regelungsadressat ermittelt. Im Ergebnis sind Anstaltsärzte nach
114e StPO weder verpflichtet noch befugt Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Schließlich wird erörtert, wie mit den durch den Anstaltsarzt rechtwidrig offenbarten Tatsachen umgegangen werden darf.
Hannah Birte Ofterdinger studied law at the Humboldt University in Berlin. Since completing her legal clerkship in 2018, she has been a research assistant at the chair of Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli at the University of Hamburg, where she will be a postdoctoral fellow from July 2023. From February 2022 to June 2023, she was also a research assistant with Prof. Dr. Kai Cornelius. Her research focuses on criminal law, criminal procedural law, the law of digitalization and criminal law history.
1. Rechtliche Grundlagen des ärztlichen Schweigens und Redens
Schweigepflicht und Schweigerecht – Offenbarungspflichten – Offenbarungsbefugnisse – Praktische Umsetzung in Ausbildung und Beruf
2. Umfang der ärztlichen Schweigepflicht
Das Verhältnis von Berufsrecht und Strafrecht – Der berufsrechtliche Umfang: § 9 MBO-Ä – Der strafrechtliche Umfang: § 203 Abs. 1 Nr. 1 Var.1 StGB
3. Offenbarungspflichten des Anstaltsarztes
§ 138 i. V. m. § 139 Abs. 3 StGB – Strafvollzugsgesetze und Untersuchungshaftvollzugsgesetze – § 114e stopp – Systematischer Vergleich der normierten Offenbarungspflichten
4. § 114e StPO als Rechtfertigungsgrund
Fallgestaltungen anstaltsärztlicher Offenbarung – Grundsätzliche Prinzipien und Anforderungen – Rechtfertigung des Bruchs der Schweigepflicht nach § 114e S. 1 StPO
5. Die Verwertung unbefugt offenbarter Tatsachen
Vorbemerkungen zu Beweisverwertungsverboten – Verwertung ärztlicher Aussagen und Mitteilungen im Strafprozess – Zusammenfassende Betrachtung
6. Zusammenfassung der wichtigsten Thesen
Anhang: Tabelle der Strafvollzugsgesetze, Untersuchungshaftvollzugsgesetze und Justizdatenschutzvollzugsgesetze der Bundesländer
Literatur- und Stichwortverzeichnis
»Das hier vorgestellte Buch ist nicht nur für Anstaltsärzte und die Leiter von Justizvollzugsanstalten - auf diese Leserschaft ist es in erster Linie zugeschnitten -, sondern auch für diejenigen von Nutzen, die sich allgemein für die ärztliche Schweige- bzw. Offenbarungspflicht auch im Beamtenbereich interessieren.« Dr. Maximilian Baßlsperger, in: Zeitschrift für Beamtenrecht, 9/2024
Erscheinungsdatum | 17.11.2023 |
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Reihe/Serie | Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge ; 315 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 700 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Strafrecht ► Strafverfahrensrecht |
Schlagworte | 114e StPO • § 114e StPO • 203 StGB • § 203 StGB • 9 MBO-Ä • § 9 MBO-Ä • Ärztliche Schweigepflicht • Offenbarungsbefugnisse • Offenbarungspflichten • Rechtfertigung • Strafvollzug • Untersuchungshaftvollzug |
ISBN-10 | 3-428-18990-6 / 3428189906 |
ISBN-13 | 978-3-428-18990-8 / 9783428189908 |
Zustand | Neuware |
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