Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung gesetzes- oder sittenwidriger Verträge
Seiten
2004
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-52692-7 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-52692-7 (ISBN)
Im Überschneidungskreis der Vorschriften des
817 Satz 1 und
812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB untersucht die Studie zunächst die geschichtlichen Grundlagen und Anwendungsgebiete der Kondiktion wegen verwerflichen Empfangs als eigener Anspruchsgrundlage und Fall einer besonderen Leistungskondiktion. Rechtsgrund einer jeden Zuwendung ist nach dem Verständnis der Verfasserin die aus dem Schuldverhältnis hervorgehende Forderung, die bei Nichtigkeit des vertraglichen Entstehungstatbestandes nach
134, 138 BGB auch zur Rückabwicklung über die Generalklausel des
812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 führt. Ferner behandelt die Untersuchung die Erstreckung des
817 Satz 2 insbesondere auf die allgemeine Leistungskondiktion (
812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB). Diese Frage kann nicht ohne Beachtung von Sinn und Zweck der Vorschrift beantwortet werden. Die Verfasserin vertritt die Auffassung, das Rückforderungsverbot verfolge ein von ihr so gekennzeichnetes Rechtsbewährungsinteresse, das als das Interesse an der Aufrechterhaltung einer in sich widerspruchsfreien und funktionierenden Rechtsordnung zu sehen ist.
817 Satz 1 und
812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB untersucht die Studie zunächst die geschichtlichen Grundlagen und Anwendungsgebiete der Kondiktion wegen verwerflichen Empfangs als eigener Anspruchsgrundlage und Fall einer besonderen Leistungskondiktion. Rechtsgrund einer jeden Zuwendung ist nach dem Verständnis der Verfasserin die aus dem Schuldverhältnis hervorgehende Forderung, die bei Nichtigkeit des vertraglichen Entstehungstatbestandes nach
134, 138 BGB auch zur Rückabwicklung über die Generalklausel des
812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 führt. Ferner behandelt die Untersuchung die Erstreckung des
817 Satz 2 insbesondere auf die allgemeine Leistungskondiktion (
812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB). Diese Frage kann nicht ohne Beachtung von Sinn und Zweck der Vorschrift beantwortet werden. Die Verfasserin vertritt die Auffassung, das Rückforderungsverbot verfolge ein von ihr so gekennzeichnetes Rechtsbewährungsinteresse, das als das Interesse an der Aufrechterhaltung einer in sich widerspruchsfreien und funktionierenden Rechtsordnung zu sehen ist.
Die Autorin: Jeannette Wambach, geboren 1974, studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaften an den Universitäten Mainz, Lausanne und Genf. 2000 begann sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz. Sie wurde 2004 promoviert und arbeitet als Rechtsanwältin in Frankfurt.
lt;i>Aus dem Inhalt: Geschichtliche Grundlagen und Anwendungsgebiete der Kondiktion wegen verwerflichen Empfangs (
817 Satz 1 BGB) - Das Rückforderungsverbot des
817 Satz 2 BGB.
Erscheint lt. Verlag | 14.12.2004 |
---|---|
Reihe/Serie | Europäische Hochschulschriften Recht ; 4050 |
Verlagsort | Frankfurt a.M. |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 170 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Besonderes Schuldrecht |
Schlagworte | Bereicherungsrecht • bereicherungsrechtliche • Deutschland • Gesetzes • Gesetzeswidrigkeit • Jeannette • Oder • Privatrecht • Rückabwicklung • Rückforderungsabschluss • sittenwidriger • Sittenwidrigkeit • Ungerechtfertigte Bereicherung • Vertrag • Verträge • Wambach |
ISBN-10 | 3-631-52692-X / 363152692X |
ISBN-13 | 978-3-631-52692-7 / 9783631526927 |
Zustand | Neuware |
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