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Krypto-Assets in Krise und Insolvenz -  Marc d'Avoine,  Phil Hamacher

Krypto-Assets in Krise und Insolvenz (eBook)

eBook Download: EPUB
2023 | 1. Auflage
100 Seiten
RWS Verlag
978-3-8145-5509-6 (ISBN)
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Kryptowerte haben Einzug in den Finanzmarkt gehalten. Die Behandlung von Kryptowerten in der Insolvenz stellt die Praxis vor Herausforderungen. Insbesondere die Kenntniserlangung und die Verwertung können besondere Hürden darstellen, die jedoch mit technischem Verständnis und praxisnahen Lösungen überwunden werden können. Die Beleuchtung der Rechte von Kryptoanlegern bei Insolvenz eines Kryptoverwahrers, ist ebenfalls Gegenstand rechtlicher Untersuchungen. Kryptowährungen sind zudem oftmals Bestandteil strafrechtlicher Ermittlungen. Bei der (vorläufigen) Sicherstellung im Strafprozess offenbaren sich Parallelen zur Sicherstellung im geordneten Insolvenzverfahren. Der Kryptomarkt erwartet zum 1.1.2024 eine weitreichende Regulierung durch den europäischen Verordnungsgeber. Gesetzesinitiativen auf nationaler Ebene sind wahrscheinlich, was einerseits die Rechte der Anleger und Investoren und andererseits den Kryptomarkt insgesamt stärken kann. Das Werk beleuchtet und analysiert umfassend die verschiedenen Aspekte der Krypto-Assets im Umfeld von Krise und Insolvenz.

Dr. Marc d'Avoine ist als beratender Rechtsanwalt, Gutachter, Treuhänder und Insolvenzverwalter aktiv und greift auf langjährige Erfahrungen im Bereich der Sanierung und Insolvenz zurück. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit 1997 ist er Seniorpartner einer mittelständischen Kanzlei mit Büros u.a. in Ratingen, Wuppertal, Essen und Köln. Er hält regelmäßig Vorträge zum Gesellschafts-, Steuer- und Insolvenzrecht und ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu diesen Themen.

III.  Wallet


22  Um eine Transaktion von einem Netzwerkteilnehmer zu einem anderen vorzunehmen, verwendet die Blockchain das „Public-/Private-Key-Concept“.35) Jeder Teilnehmer verfügt über zwei Schlüssel, einen Public-Key und einen Private Key.
23  Der „Public Key“ ist eine Adresse innerhalb der Blockchain, welcher Token zugeordnet werden können. Er ist vergleichbar mit einer Kontonummer eines Bankkontos. Nun ist dieses Konto – inkl. des diesem zugeordneten Guthaben – öffentlich einsehbar. So ist für jedermann nachvollziehbar, welche Transaktionen von hier aus- und eingingen. Das überrascht, da mit der öffentlichen Einsehbarkeit zunächst das weit verbreitete Bild völliger Anonymität kippt. Tatsächlich dient der Public Key nämlich als Pseudonym. Denn klar ist, dass hinter diesem ein bestimmter Netzwerkteilnehmer steht, welcher diesen als Zuordnungsadresse verwendet; es handelt sich mithin um kein anonymes, sondern ein pseudonymes System.36)
24  Der Public Key besteht aus einer komplexen Buchstaben- und Zahlenfolge. Diese kann z. B. so aussehen:
1A1zP1eP5QGefi2DMPTfTL5SLmv7DivfNa
25  Bestimmte Internetseiten bieten inzwischen recht benutzerfreundliche Recherche-Modelle oder auch „Blockchain-Explorer“ an.37) Mit Hilfe dieser Programme lässt sich in Erfahrung bringen, welcher Wert dem obigen Public Key auf der Blockchain aktuell zugeordnet ist. Auf diese Weise zeigt sich jedenfalls, dass zum 7.2.2023 insgesamt 72.57532563 BTC dieser Adresse zugeordnet waren.38) Ersichtlich ist weiterhin sogar, welche Transaktionen zu einer Mehrung und welche zu einer Minderung geführt haben. Korrespondierende Public Keys anderer Netzwerkteilnehmer gehen aus der öffentlich abrufbaren Transaktionshistorie ebenfalls deutlich hervor. Die Adresse entspricht also einer Saldenansicht39).
26  Neben dem Public Key existiert ein sog. „Private Key“, welcher mit der PIN eines Girokontos vergleichbar ist. Dieser verbleibt beim Netzwerkteilnehmer und dient der Signatur von Transaktionen.40) Die Zahl der verwendeten Schlüsselpaare ist nicht begrenzt. Ein Nutzer kann auch mehrere Public Keys und dementsprechend auch mehrere Private Keys unterhalten. Der Private Key ist der Schlüssel, um Token zu transferieren. Mit ihm steht und fällt die Berechtigung über die dem Public Key zugeordneten Token zu verfügen. Dieser kann z. B. so aussehen:
P9 T4 3D 79 C6 D8 7D C0 FB 6A 57 78 63 33 89 F4 45 32 13 30 3D A6 1F 20 BD 67 FC 23 3A A3 32 99
27  Die obige Buchstaben- und Zahlenfolge ist fingiert und um einiges komplexer, als ein Public Key. Er umfasst regelmäßig 51 alphanumerische Zeichen, welche sich zufällig zusammensetzen.41) Eine wesentliche Besonderheit dabei ist, dass von dem Private Key mathematisch auf den Public Key zurückgeschlossen werden kann; umgekehrt ist dies jedoch nicht möglich.42) In diesem Fall könnte der Public Key dann lauten:
9CO3X2gu76d6wXUWMffpuzN9JAfTUWu4Ru43)
28  Die Begriffe Public und Private Key stehen im Kontext mit dem Begriff „Wallet“. Gemeinhin wird als „Wallet“ (zu Deutsch: Brieftasche) der Ort verstanden, an dem die Coins gehalten bzw. verortet werden. Diese metaphorische Vorstellung ist jedoch in der Einfachheit nicht richtig. Eine tatsächliche Übertragung von Token in eine „Wallet“ findet technisch nicht statt. Vielmehr ist die Wallet der Aufbewahrungsort, also dort, wo die Teilnehmer ihre Private Keys aufbewahren.
29  Eine Wallet hat allein den Zweck, Dritte von der Verfügung über die dem Public Key zugeordneten Kryptowerte, auszuschließen. Unter Wallets gibt es inzwischen verschiedene Ausprägungen mit wiederum verschiedenen Sicherheitsvorkehrungen.44) Neben der Software-, Mobile- und Onlinewallet, sollte die Hardware- und die Paperwallet nicht unerwähnt bleiben, denn hier wird der Private Key physisch manifestiert. Dies geschieht bei der Hardwarewallet z. B. auf einem externen USB-Stick. Bei der Paperwallet erfolgt eine Verschriftlichung des Private Keys traditionell auf einem Blatt Papier. Die Verschriftlichung erfolgt händisch oder mittels Computerdruck. Eine der grundlegendsten Unterscheidung, insbesondere hinsichtlich der Behandlung in der Insolvenz, besteht in der Anbieterabhängigkeit oder -unabhängigkeit.

1.  Anbieterunabhängigkeit


30  Ein Schlüsselpaar kann inzwischen von jedermann mittels kurzer Eigenrecherche auf bestimmten Internetseiten unmittelbar im Netz erschaffen werden, etwa auf der Internetseite http://www.bitadress.org oder https://bitcoincore.org. Eine solche Wallet ist dann grundsätzlich nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden und wird gemeinhin auch als Self Custody bezeichnet. Es erfolgt gerade keine Registrierung und Identifizierung des Teilnehmers und auch keine Hinterlegung persönlicher Daten. Mit der Erstellung erlangt der Gründer den Public Key und auch den Private Key. Er kann von nun an Kryptowerte empfangen und auch weitertransferieren. Dabei bleibt es ihm überlassen, wie er den Private Key am besten sichert, also welche Art Wallet er verwenden möchte.45)
31  Bei Verlust kann der Private Key nicht wiederhergestellt werden. Sollte der Private Key also verloren gehen, wären die dem Public Key zugeordneten Werte unrettbar wertlos. Das passiert in der Praxis regelmäßig. Aus dem Markt sind Fälle von Programmierern bekannt, die sich nicht mehr an das – selbst vergebene – Passwort der Hardwarewallet erinnern können.46) Im Fall eines deutschen Programmierers hat dieser einen Private Key gespeichert, der den Zugriff auf insgesamt 7.002 Bitcoin ermöglichte. Umgerechnet entsprach dieses Kryptovermögen im März 2023 einem Wert i. H. v. ca. 172 Mio. US-Dollar47). Es sind weitere ähnliche Fälle medienwirksam bekannt geworden. Die Dunkelziffer derartig verloren gegangener Werte dürfte beträchtlich sein. Das Volumen wird sicherlich in Zukunft weiter steigen.
32  Zwar können Kryptowerte von dieser anbieterunabhängigen Wallet empfangen und weitergeleitet werden. Der unmittelbare Ankauf ist hingegen so nicht vorgesehen. Dieser kann nur über eine dritte Stelle oder Person erfolgen. Und das ist nicht nur fehler- sondern auch missbrauchsanfällig. Neben dem erforderlichen technischen Know-how, mit welchem sich freilich nicht jeder auseinandersetzen kann und will, besteht also auch ein Verlustrisiko. Auf dem Markt positionierten sich daher schon früh Anbieter, die ihren Kunden eine originäre Teilnahme als Krypto-User im Krypto-Space ermöglichen wollen und dabei sowohl das Know-how stellen als auch das Verlustrisiko für den Kunden übernehmen.

2.  Anbieterabhängigkeit


33  Ein potenzieller Teilnehmer oder Krypto-User kann sich an einen Anbieter wenden, welcher ihm die gewünschten Kryptowerte verschafft. Mittlerweile hat sich hier ein breiter Markt gebildet. Früher unterscheidbar waren zwei Gruppen: verwahrende und nicht verwahrende Anbieter.48) Inzwischen hat ein ganz überwiegender Teil der Anbieter auch das Verwahrgeschäft implementiert. Das heißt, sie verwahren sowohl die Kryptowerte als auch ggf. die Private Keys für ihre Kunden. Diese Leistungen sind fester Bestandteil ihres Portfolios und des vertraglich kodifizierten Angebots.49) Daher trifft gemeinhin auf sie der Begriff des Kryptoverwahrers zu.
34  Zugleich bieten die allermeisten Kryptoverwahrer auch zusätzlich den Handel mit Kryptowährungen an. Deshalb wäre wohl auch der Begriff der „Kryptobörse“ passend.50) Üblich ist, dass der Kryptoverwahrer für den Nutzer zunächst einen Account und auch ein Schlüsselpaar erstellt. Der Account wird dann mit dem Schlüsselpaar verknüpft, d. h., der Kryptoverwahrer kann für sich nachhalten, welcher Kunde mit den von ihm gehaltenen Schlüsselpaar korrespondiert. Loggt sich der Kunde also über seinen Account mittels der ihm bereitgestellten Zugangsdaten zu einer Benutzeroberfläche oder App bei dem Kryptoverwahrer ein und gibt z. B. einen Transferauftrag ein, so kann der Kryptoverwahrer diesen für ihn unproblematisch ausführen, da er ja den Private Key – also die Legitimation für Transaktionen – verwahrt. Der Kunde hat in der Regel gar keine Kenntnis von dem Private Key.
35  Für alle Anbieter gilt, dass sie staatlicher Aufsicht unterliegen. Denn das Kryptoverwahrgeschäft ist eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung i. S. d. KWG (gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG) und unterliegt der Kontrolle und Überwachung der BaFin. Über die Änderung des Kreditwesengesetzes im Jahr 201951) wurden Kryptowerte als Finanzinstrumente gemäß § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG eingeführt und definiert. Die im Markt zugelassenen Verwahrer verfügen somit über eine entsprechende Banklizenz.
36  Der Verwahrer bietet regelmäßig eine Reihe von Dienstleistungen rund um den Kauf, die Verwaltung, Kontrolle, Verkauf und Dokumentation der Transaktionen. Möglich ist auch, gleichzeitig ein mit dem Public Key korrespondierendes Bankkonto bei einem Kreditinstitut einzurichten.52) Dieses Bankkonto kann dann als „digitaler Umschlagplatz von Fiatgeld in Kryptowährungen“ dienen; Abhebungen von Bankautomaten sind mit diesem gerade nicht möglich. Kryptoverwahrer müssen den jeweiligen Nutzer einer umfassenden...

Erscheint lt. Verlag 1.6.2023
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Wirtschaftsrecht
ISBN-10 3-8145-5509-0 / 3814555090
ISBN-13 978-3-8145-5509-6 / 9783814555096
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