Das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung
Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren und am besonderen Beispiel von Telekommunikationsüberwachungsdaten
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Das Akteneinsichtsrecht gem.
147 StPO ist seit Inkrafttreten der Reichsstrafprozessordnung am 01.10.1879 fester Bestandteil des Strafverfahrensrechts. Die Vorschrift sieht ein Akteneinsichts- und Beweisstückbesichtigungsrecht zur Verteidigung im Strafverfahren vor. Doch was ist von diesen Akten und Beweisstücken umfasst und inwieweit besteht ein Einsichts- sowie Besichtigungsrecht? Da Strafverfolgungsbehörden mit der fortschreitenden Digitalisierung jeglicher Lebensbereiche heutzutage deutlich mehr Informationsmaterial als zu früheren Zeiten erlangen, stellen sich derartige Fragen immer häufiger. Der Gesetzgeber hat jüngst die elektronische Akte im Strafverfahren eingeführt und Formvorgaben für die Akteneinsichtsgewährung implementiert. Die Reichweite von
147 StPO ist jedoch ungeklärt geblieben. Saber Meglalu untersucht, was zu den Akten und Beweisstücken zählt und wie weit das Einsichts- sowie Besichtigungsrecht reicht. Hierbei geht er auch der Frage nach, wie digitales Ermittlungsmaterial, insbesondere solches aus Telekommunikationsüberwachungen, im Kontext von
147 StPO einzuordnen ist.
147 StPO ist seit Inkrafttreten der Reichsstrafprozessordnung am 01.10.1879 fester Bestandteil des Strafverfahrensrechts. Die Vorschrift sieht ein Akteneinsichts- und Beweisstückbesichtigungsrecht zur Verteidigung im Strafverfahren vor. Doch was ist von diesen Akten und Beweisstücken umfasst und inwieweit besteht ein Einsichts- sowie Besichtigungsrecht? Da Strafverfolgungsbehörden mit der fortschreitenden Digitalisierung jeglicher Lebensbereiche heutzutage deutlich mehr Informationsmaterial als zu früheren Zeiten erlangen, stellen sich derartige Fragen immer häufiger. Der Gesetzgeber hat jüngst die elektronische Akte im Strafverfahren eingeführt und Formvorgaben für die Akteneinsichtsgewährung implementiert. Die Reichweite von
147 StPO ist jedoch ungeklärt geblieben. Saber Meglalu untersucht, was zu den Akten und Beweisstücken zählt und wie weit das Einsichts- sowie Besichtigungsrecht reicht. Hierbei geht er auch der Frage nach, wie digitales Ermittlungsmaterial, insbesondere solches aus Telekommunikationsüberwachungen, im Kontext von
147 StPO einzuordnen ist.
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bremen; 2016 Erste Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medienstrafrecht und Strafvollzugsrecht der Universität Bremen; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen; 2022 Promotion; 2022 Zweite Juristische Staatsprüfung; Rechtsanwalt in Bremen.
Erscheinungsdatum | 28.04.2023 |
---|---|
Reihe/Serie | Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht |
Verlagsort | Tübingen |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 901 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
Recht / Steuern ► Strafrecht ► Strafverfahrensrecht | |
Schlagworte | Besichtigung • Beweisstück • Informationsrecht • Strafverteidigung • TKÜ-Aufzeichnungen |
ISBN-10 | 3-16-162131-X / 316162131X |
ISBN-13 | 978-3-16-162131-4 / 9783161621314 |
Zustand | Neuware |
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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