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Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen

Grundlagen und Praxisbeispiele
Buch
256 Seiten
2022 | 5. Auflage
dbv-Verlag (Österreich)
978-3-7041-0812-8 (ISBN)
CHF 61,60 inkl. MwSt
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Das Nachschlagewerk für Praktiker im Rechnungswesen ist ideal für Buchhaltung, Beratung und Ausbildung: einfach und verständlich geschrieben, mit zahlreichen Tipps für die Praxis vermittelt es übersichtlich nach Sachgebieten gegliedert die Grundzüge des österreichischen Umsatzsteuerrechts.
Zielgruppe: alle im Rechnungswesen Tätigen
Das bewährte Praxishandbuch vermittelt übersichtlich und nach Sachgebieten gegliedert die Grundzüge des österreichischen Umsatzsteuerrechts zum 1. Juli 2022. Die täglich auftretenden Umsatzsteuerfragen werden anhand von Fallbeispielen erläutert, und die Vorschriften für Rechnungen, Verbuchung und die Erklärungspflichten zu jedem Fallbeispiel praxisorientiert dargestellt. Überdies enthält das Praxishandbuch einen umfangreichen Binnenmarktteil mit Grundlagen und Spezialthemen, wie Reihen- und Dreiecksgeschäften sowie Kommissions- und Konsignationslagern. Die Darstellung von Sonderthemen und dem Verkehr mit dem Finanzamt runden das Werk ab.
Die 5. Auflage berücksichtigt sämtliche Änderungen seit der Letztauflage, insbesondere die zwei umfassenden EU-Richtlinienpakete – Quick Fixes 2020 und E-Commerce-Paket 2021 – und das Abgabenänderungsgesetz 2022, die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union und der österreichischen Gerichte sowie die jährlichen Umsatzsteuerrichtlinien.

Das Nachschlagewerk für Praktiker im Rechnungswesen ist somit ideal für Buchhaltung, Beratung & Ausbildung: einfach & verständlich geschrieben, mit zahlreichen Tipps & Hinweisen für die Praxis.

Bonus: Für Käufer ist ein Download von Kontenplan, Reisekostenabrechnung und USt-Verprobung aus dem Anhang des Werkes möglich

Vorwort

Kapitel 1Einleitung

1.1Das österreichische Umsatzsteuerrecht
1.1.1Umsatzsteuergesetz 1994
1.1.2Verordnungen zum Umsatzsteuergesetz 1994
1.1.3Umsatzsteuerrichtlinien 2000
1.1.4EU-Richtlinien zur Umsatzsteuer
1.1.5EU-Verordnungen zur Umsatzsteuer
1.1.6Erläuterungen der EU Kommission
1.1.7Gerichtshof der Europäischen Union
1.2Begriffserläuterungen
1.3Das System

Kapitel 2Besteuerung von Leistungsumsätzen

2.1Steuerbarer Umsatz (§ 1 Abs 1 Z 1 UStG)
2.2Unternehmer (§ 2 UStG)
2.2.1Organschaft (§ 2 Abs 2 Z 2 UStG)
2.2.2Körperschaften öffentlichen Rechts (§ 2 Abs 3 UStG)
2.2.3Liebhaberei (§ 2 Abs 5 Z 2 UStG)
2.2.4Sonderfälle
2.3Lieferungen im Inland (§ 3 Abs 7 bis 9 UStG)
2.3.1Ruhende Lieferungen (UStR Rz 421 ff)
2.3.2Beförderungs- und Versendungslieferungen (UStR Rz 446 ff)
2.3.3Beförderungs- und Versendungslieferungen aus dem Drittland (UStR Rz 466)
2.3.4Einfuhr-Versandhandelslieferung (§ 3 Abs 8a UStG)
2.3.5Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (§ 3 Abs 13 und 14 UStG)
2.3.6Reihengeschäfte (§ 3 Abs 15 UStG)
2.4Steuerfreie Umsätze/Echte Steuerbefreiungen (§ 6 Abs 1 Z 1 bis 6 UStG)
2.4.1Ausfuhrlieferungen (UStR Rz 1051 ff)
2.4.2Lohnveredlung (§ 8 UStG, UStR Rz 1111 ff)
2.4.3Weitere echt steuerfreie Umsätze
2.4.4Ausfuhrnachweis (UStR Rz 1075 ff)
2.4.5Buchnachweis (UStR Rz 2581 ff)
2.5Steuerfreie Umsätze/Unechte Steuerbefreiungen (§ 6 Abs 1 Z 7 bis 28 UStG)
2.5.1Grundstücksumsätze (§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG, UStR Rz 773 ff)
2.5.2Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (UStR Rz 888 ff)
2.5.3Umsätze als Arzt und ähnliche Umsätze (UStR Rz 941 ff)
2.5.4Kleinunternehmer (UStR Rz 994 ff und 1019 ff)
2.5.5Steuerbefreiung für ausländische Unternehmer
2.5.6Weitere unecht steuerbefreite Umsätze
2.6Soll- und Ist-Besteuerung (§§ 17 und 19 Abs 2 UStG)
2.6.1Soll-Besteuerung (UStR Rz 2606 ff)
2.6.2Ist-Besteuerung (UStR Rz 2451 ff)
2.6.3Übergang von der Ist- auf die Soll-Besteuerung (UStR Rz 2476)
2.6.4Übergang von der Soll- auf die Ist-Besteuerung (UStR Rz 2480)
2.7Anzahlungsbesteuerung (§ 19 Abs 2 Z 1 lit a UStG, UStR Rz 2606 ff)
2.7.1Verbuchung von erhaltenen Anzahlungen
2.7.2Verbuchung von geleisteten Anzahlungen
2.7.3Teilleistungen in der Bauwirtschaft (UStR Rz 2611 ff)
2.8Entgelt und Entgeltsminderungen (§§ 4 und 16 UStG)
2.8.1Entgelt (UStR Rz 644 ff)
2.8.2Normalwert (UStR Rz 682)
2.8.3Entgeltsminderung (UStR Rz 2381 ff)
2.8.4Differenzbesteuerung (§ 24 UStG, UStR Rz 3251 ff)
2.8.5 Reiseleistungen (§ 23 UStG)
2.9Steuersätze (§ 10 UStG)
2.9.1Ermäßigter Steuersatz 10% (UStR Rz 1166 ff)
2.9.2Ermäßigter Steuersatz 13% (UStR Rz 1351 ff)
2.9.3Ermäßigter Steuersatz 19%
2.9.4Übersicht Steuersätze Vermietung

Kapitel 3Eigenverbrauch

3.1Allgemeines
3.2Fiktive Lieferung gegen Entgelt (§ 3 Abs 2 UStG, UStR Rz 361 ff)
3.2.1Entnahme für Zwecke außerhalb des Unternehmens
3.2.2Entnahme für den Bedarf des Personals (UStR Rz 66 ff)
3.2.3Andere unentgeltliche Zuwendungen (UStR Rz 369 ff)
3.3Fiktive sonstige Leistungen gegen Entgelt (§ 3a Abs 1a UStG)
3.3.1Verwendungseigenverbrauch (UStR Rz 476 ff)
3.3.2Sonstige Leistungen (UStR Rz 482 ff)
3.4Aufwandseigenverbrauch (§ 1 Abs 1 Z 2 lit a UStG, UStR Rz 59)

Kapitel 4Einfuhr und Einfuhrumsatzsteuer

4.1Einfuhr (§ 1 Abs 1 Z 3 und § 26 UStG)
4.1.1Bemessungsgrundlage (§ 5 UStG, UStR Rz 688 ff)
4.1.2Entrichtung an das Zollamt
4.1.3Entrichtung über das Abgabenkonto (§ 26 Abs 3 Z 2 und 5 UStG, UStR Rz 1874a-e)
4.2Vorsteuerabzug (§ 12 Abs 1 Z 2 UStG, UStR Rz 1843 ff)
4.2.1Entrichtung an das Zollamt (UStR Rz 1860 ff)
4.2.2Entrichtung über das Abgabenkonto (UStR Rz 1874c-d)
4.2.3Vereinfachungsregelungen
4.3Steuerbefreiungen bei der Einfuhr (§ 6 Abs 4 und 5 und Art 6 Abs 3 UStG)
4.3.1Allgemeine Steuerbefreiungen (UStR Rz 1023 ff)
4.3.2Innergemeinschaftliche Lieferungen (UStR Rz 3951 ff)
4.3.3Einfuhr-Versandhandelslieferungen (UStR Rz 1024)

Kapitel 5Sonstige Leistungen

5.1Begriff der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
5.2Ort der sonstigen Leistung (§ 3a Abs 5-16 UStG)
5.2.1Unternehmer (§ 3a Abs 5 UStG, UStR Rz 638k-y)
5.2.2Spezialfälle sonstiger Leistungen
5.3B2B - Leistungen an Unternehmer
5.3.1B2B-Generalklausel (§ 3a Abs 6 UStG, UStR Rz 639b-j)
5.3.2Grundstücksleistungen (§ 3a Abs 9 UStG, UStR Rz 639v-640c)
5.3.3Personenbeförderungsleistungen (§ 3a Abs 10 UStG, UStR Rz 640e)
5.3.4Eintrittsberechtigungen sowie die damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche etc und ähnliche Veranstaltungen, wie Messen und Ausstellungen (§ 3a Abs 11a UStG, UStR Rz 641f)
5.3.5Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (§ 3a Abs 11 lit d UStG, UStR Rz 641e)
5.4.2Vermittlungsleistungen (§ 3a Abs 8 UStG, UStR Rz 639s)
5.4.3Grundstücksleistungen (§ 3a Abs 9 UStG, UStR Rz 639v-640c)
5.4.4Beförderungsleistungen (§ 3a Abs 10 UStG, UStR Rz 640e-l)
5.4.5Kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter (§ 3a Abs 11 lit a UStG, UStR Rz 640n-y)
5.4.6Umschlag, Lagerung oder ähnliche Leistungen, die mit Beförderungsleistungen üblicherweise verbunden sind (§ 3a Abs 11 lit b UStG, UStR Rz 641 a und b)
5.4.7Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände (§ 3a Abs 11 lit c UStG, UStR Rz 641 c und d)
5.4.8Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (§ 3a Abs 11 lit d UStG, UStR Rz 641e)
5.4.9Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (§ 3a Abs 12 Z 1 UStG, UStR Rz 641g-m)
5.4.10Langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (§ 3a Abs 12 Z 2 UStG, UStR Rz 641g-m)
5.4.11Elektronisch erbrachte sonstige Leistungen sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (§ 3a Abs 13 UStG, Art 3a Abs 5 und 6 UStG)
5.4.12Katalogleistungen (§ 3a Abs 14 UStG, UStR Rz 641o-642u)

Kapitel 6Rechnungsstellung

6.1Allgemeines (§ 11 und Art 11 UStG, UStR Rz 1501 ff und 4031 ff)
6.2Rechnungsmerkmale (UStR Rz 1505 ff)
6.2.1Grundregel
6.2.2Rechnungen bei Übergang der Steuerschuld (UStR Rz 2602)
6.2.3Reiseleistungen (§ 23 Abs 8 UStG, UStR Rz 2941 ff)
6.2.4Differenzbesteuerung (§ 24 Abs 7 UStG, UStR Rz 3321 ff)
6.2.5Rechnungen im Binnenmarkt (UStR Rz 4031 ff)
6.2.6Kleinbetragsrechnungen (UStR Rz 1625 f)
6.2.7Dauerrechnungen (UStR Rz 1524a)
6.3Gutschriften (UStR Rz 1638 ff)
6.4Elektronische Rechnungen (VO BGBl II 583/2003, UStR Rz 1564c-l)
6.5Anzahlungsrechnungen (UStR Rz 1521 ff)
6.6Übersicht über Besonderheiten bei der Rechnungsstellung
6.7Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis (§ 11 Abs 12 und 14 UStG)
6.7.1Unrichtiger Steuerausweis (UStR Rz 1733 ff)
6.7.2Unberechtigter Steuerausweis (UStR Rz 1771 f)

Kapitel 7Vorsteuern

7.1Allgemeines (§ 12 und Art 12 UStG)
7.2Nichtabzugsfähige Vorsteuern
7.2.1Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, Krafträder (§ 2 Abs 2 Z 2 lit b UStG, UStR Rz 1931 ff)
7.2.2Unecht befreite Umsätze (UStR Rz 1991 ff)
7.2.3Nichtabzugsfähige Ausgaben (UStR Rz 1920 ff)
7.2.4Eigenverbrauch von Grundstücken (UStR Rz 2000 ff)
7.2.5Umsatzsteuerbetrug (UStR Rz 1877)
7.3Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
7.4Änderung des Vorsteuerbetrages (§ 16 Abs 1 Z 2 UStG)
7.5Vorsteuerberichtigungen (UStR Rz 2071 ff)
7.6Vorsteuerabzug bei unrichtigem und unberechtigtem Steuerausweis
7.6.1Unrichtiger Steuerausweis (UStR Rz 1824 f)
7.6.2Unberechtigter Steuerausweis (UStR Rz 1823 und 1826)

7.7Vorsteuerabzug bei Reisekosten (§ 13 UStG)
7.8Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen (§ 14 UStG)
7.9Vorsteuererstattung (VO BGBl 279/1995)

Kapitel 8Übergang der Steuerschuld

8.1Begriff und Erläuterung (§ 19 Abs 1, 1a bis 1e UStG)
8.1.1Anwendungsbereich
8.1.2Entstehung der Steuerschuld
8.1.3Vorsteuerabzug
8.1.4Rechnungen (UStR Rz 2602)
8.1.5Verbuchung
8.1.6Erklärungen
8.2Leistungen ausländischer Unternehmer (§ 19 Abs 1 UStG)
8.3Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft (§ 19 Abs 1a UStG)
8.3.1Allgemeines
8.3.2Betroffene Unternehmer
8.3.3Bauleistungen (UStR Rz 2602c)
8.4Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 19 Abs 1b UStG)
8.5Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 19 Abs 1c UStG, UStR Rz 2604c-f)
8.6Umsätze von Altstoffen (VO BGBl II 129/2007, UStR Rz 2605a)
8.7Treibhausgasemissionszertifikate (§ 19 Abs 1e lit a UStG, UStR Rz 2605c)
8.8Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen (§ 19 Abs 1e lit b UStG, UStR Rz 2605d)
8.9Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (VO BGBl II 369/2013 idF BGBl II 120/2014, UStR Rz 2605b)

Kapitel 9Binnenmarktregelung

9.1Allgemeines
9.1.1Binnenmarktrichtlinie
9.1.2Gemeinschaftsgebiet der EU (§ 1 Abs 3 UStG)
9.2Handel zwischen Unternehmern
9.2.1Innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen (Art 7 UStG)
9.2.2Innergemeinschaftlicher Erwerb (Art 1 UStG)
9.2.3Innergemeinschaftliche Verbringung (Art 1 Abs 3 Z 1 und Art 7 Abs 2 Z 1 UStG)
9.3Handel mit privaten Abnehmern und Schwellenerwerbern (Art 1 Abs 4 und 5 und Art 3 Abs 3 bis 7 UStG)
9.3.1Private Abnehmer und Schwellenerwerber
9.3.2Innergemeinschaftliche Versandhandelslieferung (Art 3 Abs 3 bis 7 UStG)
9.3.3Kleinstunternehmer (UStR Rz 3732 f)
9.3.4Elektronische Schnittstellen (§ 3 Abs 3a UStG)
9.4Sonderfälle von Lieferungen im Binnenmarkt
9.4.1Kommissions- und Konsignationslager
9.4.2Reihenlieferungen im Binnenmarkt (UStR Rz 450)
9.4.3Dreiecksgeschäfte (Art 25 UStG, UStR Rz 4291 ff)
9.4.4Lieferung und Erwerb neuer Fahrzeuge (Art 1 Abs 7 bis 9 UStG)
9.4.5Lieferung von verbrauchsteuerpflichtigen Gegenständen (Art 3 Abs 7 UStG)

Kapitel 10Sonderthemen

10.1Gesellschafter-Geschäftsführer (UStR Rz 184 ff)
10.2Diplomaten
10.2.1Ausländische Diplomaten in Österreich
10.2.2Diplomaten in anderen Mitgliedstaaten
10.3Kraftfahrzeuge (UStR Rz 1931 ff)
10.3.1Nicht für das Unternehmen angeschafft (§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG)
10.3.2Elektroauto (UStR Rz 59, 1984 f)
10.3.3Sonderbestimmungen
10.4Ausländische Unternehmer
10.4.1Ausländische Unternehmer
10.4.2Übergang der Steuerschuld ("Reverse Charge System") (§ 19 Abs 1 UStG)
10.4.3Verordnung BGBl II 584/2003
10.4.4Abfuhrverpflichtung nach § 27 Abs 4 UStG
10.4.5Fiskalvertreter und Zustellungsbevollmächtigter
10.4.6One-Stop-Shops (OSS) (§ 25a, § 25b und Art 25a UStG)
10.4.7Vorsteuererstattungsverfahren (VO BGBl 279/1995, UStR Rz 2836 ff)
10.5Aufzeichnungspflichten und Haftung für elektronische Schnittstellen (§ 18 Abs 11 und 12 und § 27 Abs 1 UStG)
10.6Pauschalierung für Land- und Forstwirte (§ 22 UStG)
10.6.1Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (UStR Rz 2851 ff)
10.6.2Rechnungen

Kapitel 11Der Verkehr mit dem Finanzamt

11.1Beginn der unternehmerischen Tätigkeit (UStR Rz 193 ff)
11.1.1Vorgesellschaft (UStR Rz 198)
11.1.2Registrierung
11.2Ende der unternehmerischen Tätigkeit (UStR Rz 199 ff)
11.3Aufzeichnungspflichten (§ 18 UStG, UStR Rz 2521 ff)
11.4FinanzOnline
11.5Steuererklärungen (§ 21 UStG)
11.5.1Umsatzsteuervoranmeldung (UStR Rz 2751 ff)
11.5.2Jahresumsatzsteuererklärung (UStR Rz 2794 ff)
11.5.3Zusammenfassende Meldung (Art 21 Abs 3 UStG, UStR Rz 4151 ff)
11.6Fälligkeit der Umsatzsteuer (UStR Rz 2765 f)
11.7EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) (Art 25a UStG)
11.7.1Beginn (UStR Rz 4298)
11.7.2Steuererklärungen (UStR Rz 4299, Rz 4300 und Rz 4300b)
11.7.3Beendigung, Ausschluss und Sperrfrist (UStR Rz 4300a)
11.8Vorsteuererstattungsverfahren (§ 21 Abs 11 UStG)
11.9Fristen im UStG 1994

Anhang

Kontenplan
Reisekostenabrechnung
Umsatzsteuerverprobung
Paragrafenverzeichnis
Stichwortverzeichnis

Zusätzlich steht Ihnen der mit dem Downloadsymbol gekennzeichnete Anhang auf unserer Webseite unter www.dbv.at/downloads/ im Menüpunkt "Ergänzungen zu dbv-Werken" als Download zur Verfügung.

Mit 1. Jänner 2020 und 1. Juli 2021 wurden zwei wesentliche, sehr umfassende, EU-Richtlinienpakete im österreichischen Umsatzsteuergesetz umgesetzt, die sog Quick Fixes und das E-Commerce-Paket. Dadurch wurden EU-weit einheitliche Zuordnungsregelungen für die Reihengeschäfte geschaffen, eine Vereinfachung für Konsignationslager eingeführt, aber auch die materiellen Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeweitet. Die Neuregelung der Einfuhr-Versandhandelslieferungen und der innergemeinschaftlichen Versandhandelslieferungen und die Einführung der Besteuerung von elektronischen Schnittstellen erfolgte gemeinsam mit einer wesentlichen Ausweitung der One-Stop-Shops. Aber auch die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union und der österreichischen Gerichte sowie die von der Finanzverwaltung herausgegebenen Umsatzsteuerrichtlinien haben zur ständigen Weiterentwicklung des österreichischen Umsatzsteuerrechts erheblich beigetragen. Diese gravierenden Änderungen, einschließlich des Abgabenänderungsgesetzes 2022, wurden in dem vorliegenden Praxishandbuch „Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen“ umfassend dargestellt. Somit vermittelt dieses Praxishandbuch übersichtlich und nach Sachgebieten gegliedert die Grundzüge des österreichischen Umsatzsteuerrechts zum 1. Juli 2022. Die wesentlichen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, wie die Besteuerung von Lieferungen und sonstigen Leistungen, der Eigenverbrauch, die Einfuhr, die Rechnungsstellung, der Vorsteuerabzug sowie der Übergang der Steuerschuld werden anhand von Fallbeispielen dargestellt und die sich ergebenden Verpflichtungen bei der Verbuchung, den Aufzeichnungen, den Erklärungen und der Rechnungsstellung erläutert. Daneben enthält dieses Praxishandbuch einen umfangreichen Binnenmarktteil, in dem sowohl die Grundlagen der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs als auch Spezialfälle wie Reihen- und Dreiecksgeschäfte und Lager einfach und praxisorientiert erarbeitet werden. Aufgrund der umfassenden wie strukturierten Darstellung der Grundzüge des Umsatzsteuerrechts ist dieses Praxishandbuch eine wertvolle Arbeitsunterlage für Unternehmer, Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens, Buchhalter und Steuerberater, um die täglich auftretenden Umsatzsteuer-Problemstellungen schnell und unkompliziert zu lösen. Aber auch für Berufseinsteiger, Studierende oder Berufsanwärter im Prüfungsverfahren vermittelt dieses Praxishandbuch übersichtlich die Regelungen des österreichischen Umsatzsteuerrechts. Wien, im August 2022 Die Autorin

2.3Lieferungen im Inland (§ 3 Abs 7 bis 9 UStG) Eine Lieferung unterliegt nur dann dem österreichischen Umsatzsteuerrecht, wenn der Ort der Lieferung im Inland liegt. Der Ort der Lieferung wird im UStG nach eigenen Regeln unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen oder Lieferklauseln („Incoterms“) festgelegt. 2.3.1Ruhende Lieferungen (UStR Rz 421 ff) Wird der Gegenstand im Zuge der Lieferung weder befördert noch versendet, ist Ort der Lieferung dort, wo sich der Gegenstand der Lieferung zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. BEISPIEL: Der Unternehmer Ö1 aus Wien verkauft eine Maschine, die in einer Werkshalle in Wien steht, an den Unternehmer Ö2 aus Graz zum Preis von € 10.000,--. Die Maschine verbleibt in der Werkshalle in Wien. Lösung: Die Lieferung ist in Österreich steuerbar und mit 20% steuerpflichtig, da der Ort der Lieferung im Inland liegt. 2.3.2Beförderungs- und Versendungslieferungen (UStR Rz 446 ff) Wenn der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet wird, ist der Ort der Lieferung dort, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer beginnt. Das gilt unabhängig von vertraglichen Regelungen oder Lieferklauseln („Incoterms“) zwischen dem Lieferer und dem Abnehmer. BEISPIEL: Der Unternehmer D1 aus Deutschland verkauft eine Maschine an den Unternehmer Ö1 aus Österreich zum Preis von € 10.000,--. Die Maschine wird von D1 mittels Spediteur in das Lager von Ö1 in Mailand versendet. Die zwischen D1 und Ö1 vereinbarte Lieferklausel ist „Frei Lager Mailand“. Lösung: Ort der Lieferung ist in Deutschland, weil dort die Versendung an Ö1 beginnt. Das gilt auch bei Lieferklausel „Frei Lager Mailand“. Die Lieferung ist in Österreich nicht steuerbar (Auslandslieferung), da der Ort der Lieferung nicht im Inland liegt. Es liegt grundsätzlich auch kein innergemeinschaftlicher Erwerb in Österreich für Ö1 vor, weil die Maschine nicht nach Österreich versendet wird (siehe Pkt 9.2.2). D1 und Ö1 sollten nach deutschem und italienischem Recht prüfen, ob die Lieferung deutschem oder italienischem UStG unterliegt. Wird der Gegenstand nach der Beförderung oder Versendung an den Abnehmer noch einer umfangreichen Be- oder Verarbeitung unterzogen, liegt die Lieferung erst vor, wenn die Arbeiten ausgeführt sind und das Werk fertig gestellt ist (zB Montagelieferungen). Eine Sonderregelung besteht für Lieferungen an Verbraucher in einem anderen Mitgliedstaat (sog innergemeinschaftliche Versandhandelslieferungen, siehe Pkt 9.3). --- Kapitel 3: Eigenverbrauch 3.1Allgemeines Erwirbt ein Konsument Gegenstände am Markt, ist er mit Umsatzsteuer belastet. Um den Selbstversorger, der diese Gegenstände aus dem eigenen Unternehmen entnimmt, nicht zu begünstigen, soll entsprechend dem Grundsatz der allgemeinen Verbrauchsbesteuerung der Unternehmer, soweit er Selbstversorger ist, den übrigen Verbrauchern gleichgestellt werden. Somit wurde mit dem Eigenverbrauch ein Ergänzungstatbestand zu den Umsätzen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen geschaffen. Entsprechend der Systematik der Mehrwertsteuer-Richtlinie ist der Eigenverbrauchstatbestand wie folgt aufgebaut: - fiktive Lieferung gegen Entgelt (siehe Pkt 3.2) - fiktive sonstige Leistung gegen Entgelt (siehe Pkt 3.3) und - Aufwandstatbestand (siehe Pkt 3.4) 3.2Fiktive Lieferung gegen Entgelt (§ 3 Abs 2 UStG, UStR Rz 361 ff) Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird die Entnahme eines Gegenstandes durch den Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf des Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder - für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Eine Besteuerung erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Bemessungsgrundlage für den Umsatz ist der Einkaufspreis zuzüglich der mit dem Einkauf verbundenen Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand oder mangels eines Einkaufspreises die Selbstkosten, jeweils im Zeitpunkt des Umsatzes. Die Umsatzsteuer bei der fiktiven Lieferung bemisst sich somit nach dem Wiederbeschaffungspreis. 3.2.1Entnahme für Zwecke außerhalb des Unternehmens BEISPIEL 1: Ein Unternehmer widmete zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit Büromöbel aus dem Privatbereich seinem Unternehmen. Im Jahr 2022 entnimmt er die Büromöbel seinem Unternehmen. Lösung: Es liegt keine fiktive Lieferung vor, da anlässlich der Widmung von Privatvermögen für sein Unternehmen keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit bestand. Die Entnahme ist daher umsatzsteuerlich nicht relevant. BEISPIEL 2: Ein Tischlermeister schenkt seiner Tochter eine Einbauküche. Die Montage wird von Arbeitern des Unternehmens durchgeführt. Materialwert der Küche:€10.000,-- Kosten der Arbeitnehmer:€2.000,-- Lösung: Es liegt eine fiktive Lieferung vor (Eigenverbrauch durch Entnahme eines Gegenstandes). Bemessungsgrundlage für die Lieferung sind die Wiederbeschaffungskosten, somit € 12.000,--. Die Umsatzsteuer beträgt € 2.400,--. Verbuchung: Privat14.400,-- an Eigenverbrauch12.000,-- an Umsatzsteuer2.400,-- Materialaufwand10.000,-- an Vorräte10.000,--

Erscheinungsdatum
Sprache deutsch
Maße 170 x 240 mm
Gewicht 534 g
Einbandart Paperback
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht Umsatzsteuer
Schlagworte Anzahlung • Basiswissen • Bauleistung • Dauerrechnung • dbv • Differenzbesteuerung • Eigenverbrauch • Einfuhrumsatzsteuer • erbringung • EU-OSS • FinanzOnline • Ist-Besteuerung • Kleinunternehmer • Kraftfahrzeug • Leistungen • Österreich • Pauschalierung • Rechnungsstellung • Reverse Charge • Soll-Besteuerung • Steuerausweis • Umsatzsteuer • Umsatzsteuer-Verprobung • Vermietung • Versandhandel • Vorsteuer • Vorsteuerabzug
ISBN-10 3-7041-0812-X / 370410812X
ISBN-13 978-3-7041-0812-8 / 9783704108128
Zustand Neuware
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