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Die unentbehrliche Grundlage
Als Jahreskommentar berücksichtigt der »Schmidt« in seiner Kommentierung mit Rechtsstand 1. Februar 2023 alle Änderungen des Erscheinungsjahres.
Vorteile auf einen Blick:
Zur Neuauflage
Ganz gleich, wie viele neue Paragrafen der Gesetzgeber verkündet, wie viele neue Urteile die Gerichte veröffentlichen oder wie viele Schreiben und Erlasse die Finanzverwaltung herausbringt - die Autoren schaffen es immer pünktlich alles zu sichten, zu gewichten und einzuordnen.
Im Schmidt ist alles drin, was bis Anfang Februar veröffentlicht und verkündet wurde. Natürlich auch 2023.
U.a. sind eingearbeitet:
Vierzehn neue Vorschriften (§§ 112 bis 122 EStG - Energiepauschale und §§ 123 bis 126 - Gas-/Wärmepreisbremse) werden im Schmidt 2023 erstmals kommentiert. Das komplette Schrifttum wurde ausgewertet. Rund 2600 prall gefüllte Seiten mit wertvollen Informationen und Praxistipps haben die Autoren verfasst.
Der Schmidt ist ein echtes Schwergewicht. Der Kommentar ist die Stimme, auf die man bei Gericht und in der Finanzverwaltung hört. Wenn Sie Ihre Argumentation mit einem Zitat aus dem Schmidt untermauern, dann hat das Gewicht. Denn bei Steuerexpertinnen und -experten gilt: Was im Schmidt steht, zählt. Mit ihm haben Sie stets gute Argumente, die in jedem Rechtsstreit sicher standhalten.
Wissen, wie die Gerichte urteilen
Jede Steuerberaterin und jeder Steuerberater sowie die Finanzverwaltung und Finanzgerichte sind froh, wenn sie bei ihren Entscheidungen den Schmidt zu Rate ziehen können. Denn der Schmidt ist ein echter Richterkommentar. Die Autoren sind oder waren alle Richter am BFH oder am Finanzgericht. Das garantiert rechtsprechungskonforme Lösungen und erlaubt auch Rückschlüsse auf zukünftige Rechtsprechungstendenzen. Auf das Urteil dieser erfahrenen Autoren können Sie sich felsenfest verlassen. Deshalb ist er für 85 % der Nutzerinnen und Nutzer »sehr wichtig/wichtig«.
Kompakt und immer verfügbar
Aufbau und Gliederung erleichtern den Leserinnen und Lesern die schnelle Orientierung, ganz gleich, wo man den Kommentar gerade aufschlägt. Inhaltlich ein echtes Schwergewicht, doch leicht im Aktenkoffer. Die meisten Steuerberaterinnen und Steuerberater haben ihn deshalb stets griffbereit. Seine Beliebtheit spiegelt sich dabei auch in Zahlen wider: 95 % bewerten das Werk bei der jüngsten Kundenumfrage mit »sehr gut/gut«, wobei besonders sein praktischer Nutzen, die Übersichtlichkeit und die Handlichkeit gelobt werden.
Der Schmidt lohnt sich
Der Schmidt ist eine der besten Investitionen des Jahres. Denn er ist unersetzlich für Ihr Zeit- und Budgetmanagement. Die Autoren sammeln und sichten alle Neuerungen des vergangenen Jahres und gewichten, bewerten und filtern sie. Diese Vorarbeit ist für Sie von höchstem Wert, weil Sie die jährlichen Änderungen nicht mehr selbst recherchieren müssen. Siesparen somit wertvolle Zeit und viel Geld.
Zielgruppe:
Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
- Mit JStG 2022 und Inflationsausgleichsgesetz
- 14 neue Vorschriften erstmals kommentiert: Energiepreispauschale (§§ 112 bis 122 ) und Gas-/Wärmepreisbremse (§§ 123 bis 126)
- Völlig neu kommentiert: § 15b und §§ 25 bis 28
Als Jahreskommentar berücksichtigt der »Schmidt« in seiner Kommentierung mit Rechtsstand 1. Februar 2023 alle Änderungen des Erscheinungsjahres.
Vorteile auf einen Blick:
- hoher Aktualitätsgrad
- praxiserprobt
- problem- und lösungsorientiert
- erfahrene Richter-Autoren
Zur Neuauflage
Ganz gleich, wie viele neue Paragrafen der Gesetzgeber verkündet, wie viele neue Urteile die Gerichte veröffentlichen oder wie viele Schreiben und Erlasse die Finanzverwaltung herausbringt - die Autoren schaffen es immer pünktlich alles zu sichten, zu gewichten und einzuordnen.
Im Schmidt ist alles drin, was bis Anfang Februar veröffentlicht und verkündet wurde. Natürlich auch 2023.
U.a. sind eingearbeitet:
- Steuerentlastungsgesetz 2022
- Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
- Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen
- Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
- Inflationsausgleichsgesetz
- Jahressteuergesetz 2022
Vierzehn neue Vorschriften (§§ 112 bis 122 EStG - Energiepauschale und §§ 123 bis 126 - Gas-/Wärmepreisbremse) werden im Schmidt 2023 erstmals kommentiert. Das komplette Schrifttum wurde ausgewertet. Rund 2600 prall gefüllte Seiten mit wertvollen Informationen und Praxistipps haben die Autoren verfasst.
Der Schmidt ist ein echtes Schwergewicht. Der Kommentar ist die Stimme, auf die man bei Gericht und in der Finanzverwaltung hört. Wenn Sie Ihre Argumentation mit einem Zitat aus dem Schmidt untermauern, dann hat das Gewicht. Denn bei Steuerexpertinnen und -experten gilt: Was im Schmidt steht, zählt. Mit ihm haben Sie stets gute Argumente, die in jedem Rechtsstreit sicher standhalten.
Wissen, wie die Gerichte urteilen
Jede Steuerberaterin und jeder Steuerberater sowie die Finanzverwaltung und Finanzgerichte sind froh, wenn sie bei ihren Entscheidungen den Schmidt zu Rate ziehen können. Denn der Schmidt ist ein echter Richterkommentar. Die Autoren sind oder waren alle Richter am BFH oder am Finanzgericht. Das garantiert rechtsprechungskonforme Lösungen und erlaubt auch Rückschlüsse auf zukünftige Rechtsprechungstendenzen. Auf das Urteil dieser erfahrenen Autoren können Sie sich felsenfest verlassen. Deshalb ist er für 85 % der Nutzerinnen und Nutzer »sehr wichtig/wichtig«.
Kompakt und immer verfügbar
Aufbau und Gliederung erleichtern den Leserinnen und Lesern die schnelle Orientierung, ganz gleich, wo man den Kommentar gerade aufschlägt. Inhaltlich ein echtes Schwergewicht, doch leicht im Aktenkoffer. Die meisten Steuerberaterinnen und Steuerberater haben ihn deshalb stets griffbereit. Seine Beliebtheit spiegelt sich dabei auch in Zahlen wider: 95 % bewerten das Werk bei der jüngsten Kundenumfrage mit »sehr gut/gut«, wobei besonders sein praktischer Nutzen, die Übersichtlichkeit und die Handlichkeit gelobt werden.
Der Schmidt lohnt sich
Der Schmidt ist eine der besten Investitionen des Jahres. Denn er ist unersetzlich für Ihr Zeit- und Budgetmanagement. Die Autoren sammeln und sichten alle Neuerungen des vergangenen Jahres und gewichten, bewerten und filtern sie. Diese Vorarbeit ist für Sie von höchstem Wert, weil Sie die jährlichen Änderungen nicht mehr selbst recherchieren müssen. Siesparen somit wertvolle Zeit und viel Geld.
Zielgruppe:
Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Begründet von Prof. Dr. Ludwig Schmidt†
Herausgegeben von Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet
Erläutert von Wolfgang Heinicke, Vorsitzender Richter am Finanzgericht a.D.
Dr. Roland Krüger, Richter am Bundesfinanzhof
Dr. Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof
Dr. Christian Levedag, LL.M Tax (London), Richter am Bundesfinanzhof
Dr. Friedrich Loschelder, LL.M (Edin), Richter am Bundesfinanzhof
Prof. Dr. Roland Wacker, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a.D.
und Prof. Dr. habil. Heinrich Weber-Grellet, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a.D.
Erscheinungsdatum | 06.04.2023 |
---|---|
Reihe/Serie | Gelbe Erläuterungsbücher |
Verlagsort | München |
Sprache | deutsch |
Maße | 130 x 194 mm |
Gewicht | 1246 g |
Einbandart | gebunden |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Einkommensteuer / Lohnsteuer |
Schlagworte | Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz • Anpassung von Vorauszahlungen ( 110) • Anpassung von Vorauszahlungen ( 110) • Anpassung von Vorauszahlungen (§ 110) • ATAD-Umsetzungsgesetz • BFH-Entscheidungen • BMF-Schreiben • Corona • Corona-Steuerhilfegesetz I und II • Corona-Steuerhilfegesetz IV • EStG • Familienentlastungsgesetz • FG-Entscheidungen • Fondsstandortgesetz • Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb • Inflationsausgleichsgesetz • Jahreskommentar • Jahressteuergesetz • Jahressteuergesetz 2022 • Jahressteuergesetz 2023 • Lohnsteuerrichtlinien • Ludwig Schmidt • Praxiskommentar • Richterkommentar • Steuerentlastungsgesetz 2022 • Steuervereinfachungsgesetz • Vorläufiger Verlustrücktrag ( 111) • Vorläufiger Verlustrücktrag ( 111) • Vorläufiger Verlustrücktrag (§ 111) |
ISBN-10 | 3-406-79590-0 / 3406795900 |
ISBN-13 | 978-3-406-79590-9 / 9783406795909 |
Zustand | Neuware |
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