Eine Umzugskostenvergütung erhalten Beamte für Auslagen, die durch einen dienstlich veranlassten Umzug an einen anderen Dienstort oder in eine andere Wohnung bzw. Dienstwohnung entstehen. Für den Bund ist dies im Bundesumzugskostengesetz (BUKG) geregelt. Der Kurzkommentar gibt einen praxisorientierten Überblick des Themenbereiches inklusive aktueller Rechtsprechung.
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Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Beamtenrecht |
Datenquelle | Newbooks |
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