Die konkrete Normenkontrolle in Strafsachen
Zugleich ein Beitrag zur Reformbedürftigkeit des Art. 100 Abs. 1 GG
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Um die Verfassungsmäßigkeit von Strafnormen oder einzelner strafprozessualer Regelungen verbindlich klären zu lassen, können - und müssen - sich die Strafgerichte gegebenenfalls im Wege einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht wenden. Die Untersuchung zeigt dabei nicht nur typische Konstellationen im Straf- und Strafverfahrensrecht auf, sondern beleuchtet auch die zahlreichen Rechtsprobleme, die das Verfahren der konkreten Normenkontrolle in Strafsachen aufwirft. Kritikpunkte an der geltenden Fassung und Praxis des Art. 100 Abs. 1 GG werden abschließend in einem Reformvorschlag zusammengeführt.Die Arbeit wurde mit Promotionspreis der Rechtsanwaltskammer München und dem Promotionspreis der Freunde und Förderer der Rechtswissenschaft an der Universität Passau ausgezeichnet.
Erscheinungsdatum | 06.06.2022 |
---|---|
Reihe/Serie | Beiträge zum Strafrecht – Contributions to Criminal Law ; 13 |
Sprache | deutsch |
Maße | 153 x 227 mm |
Gewicht | 726 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Strafrecht ► Strafverfahrensrecht |
Schlagworte | Bundesverfassungsgericht • bverfgg • EGMR • EuGH • Grundgesetz • Grundrechte • Mehrebenensystem • Richtervorlage • Strafprozess • Strafverfahren • Strafverfassungsrecht • Verfassungsprozess • Vorlagepflicht • Vorlageverfahren |
ISBN-10 | 3-8487-8523-4 / 3848785234 |
ISBN-13 | 978-3-8487-8523-0 / 9783848785230 |
Zustand | Neuware |
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