Urheberrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Öffentliche Verwaltung - Hochschulen - außeruniversitäre Forschungseinrichtungen - Schulen
Seiten
2003
|
2., überarb. u. erw. Aufl.
Schmidt, Erich (Verlag)
978-3-503-07443-3 (ISBN)
Schmidt, Erich (Verlag)
978-3-503-07443-3 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Zu diesem Artikel existiert eine Nachauflage
Während der Arbeitnehmer als Urheber die Rechtswissenschaft schon häufig beschäftigt hat, hat die Frage, ob Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst für von ihnen geschaffene Werke urheberrechtlichen Schutz genießen, bisher nicht im Mittelpunkt von Lehre und Praxis gestanden. Der Grund liegt u.a. darin, dass die öffentliche Verwaltung ihre Aufgaben nicht privatnützig, sondern im Interesse des Gemeinwohls zu erfüllen hat.
Häufig wird nicht erkannt, dass durch die Tätigkeiten von Beamten bzw. Angestellten im öffentlichen Dienst eine Vielzahl von Werken im Sinne des Urheberrechts entstehen. Nach der Grundsatzentscheidung des Urheberrechtsgesetzes sind in diesen Fällen die Beamten bzw. Angestellten Urheber der von Ihnen geschaffenen Werke. Neben den im allgemeinen zu vernachlässigenden Verwertungsrechten steht ihnen außer dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht das sog. Urheberrechtspersönlichkeitsrecht zur Seite. Der Autor erörtert in dieser Neuauflage die Rechtspositionen und das sich daraus resultierende Spannungsverhältnis zwischen den Interessen des Dienstherrn (öffentlichen Arbeitgebers) und der beamteten bzw. angestellten Urheber. Er unterbreitet Vorschläge, die zu gerechten und billigen Ergebnissen führen.
Ausführlich geht der Verfasser auf die häufig stiefmütterlich behandelten Urheberrechte der wissenschaftlichen Assistenten, wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Hochschulen ein, und fordert ihre Respektierung.
Die 2. Auflage widmet sich auch dem Urheber in der außeruniversitären Forschungseinrichtung sowie urheberrechtlichen Fragen im Bereich der Schulen.
Das Werk schließt mit Anmerkungen zum § 52 a UrhG, der in Übereinstimmung mit vielen warnenden Stimmen äußerst kritisch gesehen wird.
Häufig wird nicht erkannt, dass durch die Tätigkeiten von Beamten bzw. Angestellten im öffentlichen Dienst eine Vielzahl von Werken im Sinne des Urheberrechts entstehen. Nach der Grundsatzentscheidung des Urheberrechtsgesetzes sind in diesen Fällen die Beamten bzw. Angestellten Urheber der von Ihnen geschaffenen Werke. Neben den im allgemeinen zu vernachlässigenden Verwertungsrechten steht ihnen außer dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht das sog. Urheberrechtspersönlichkeitsrecht zur Seite. Der Autor erörtert in dieser Neuauflage die Rechtspositionen und das sich daraus resultierende Spannungsverhältnis zwischen den Interessen des Dienstherrn (öffentlichen Arbeitgebers) und der beamteten bzw. angestellten Urheber. Er unterbreitet Vorschläge, die zu gerechten und billigen Ergebnissen führen.
Ausführlich geht der Verfasser auf die häufig stiefmütterlich behandelten Urheberrechte der wissenschaftlichen Assistenten, wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Hochschulen ein, und fordert ihre Respektierung.
Die 2. Auflage widmet sich auch dem Urheber in der außeruniversitären Forschungseinrichtung sowie urheberrechtlichen Fragen im Bereich der Schulen.
Das Werk schließt mit Anmerkungen zum § 52 a UrhG, der in Übereinstimmung mit vielen warnenden Stimmen äußerst kritisch gesehen wird.
Sprache | deutsch |
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Maße | 158 x 235 mm |
Gewicht | 304 g |
Einbandart | Paperback |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
Schlagworte | Forschungseinrichtungen • HC/Recht/Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungsprozessrecht • Hochschulrecht • Öffentlicher Dienst • Schulen • Urheberrecht • Wissenschaftliche Assistenten |
ISBN-10 | 3-503-07443-0 / 3503074430 |
ISBN-13 | 978-3-503-07443-3 / 9783503074433 |
Zustand | Neuware |
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