Zur Haftung der offenen Handelsgesellschaft als Verwalterin und ihrer Gesellschafter im Eigenverwaltungsverfahren
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Mit Stärkung des Eigenverwaltungsverfahrens durch das ESUG ist auch die Frage der Haftung von Geschäftsleitungsorganen immer wieder in den Mittelpunkt gerückt und wurde - zumindest für die GmbH - bereits umfassend behandelt. Nach welchen Vorschriften die Geschäftsführungsorgane von Personengesellschaften bei Verletzung ihrer insolvenzspezifischen Pflichten zur Verantwortung gezogen werden können, bleibt dagegen weitgehend ungeklärt. Die Arbeit untersucht im Schwerpunkt, ob sich die bereits für die Kapitalgesellschaft entwickelten Grundsätze übertragen lassen und ob die speziell für die Personengesellschaft geltende Haftungsvorschrift des
128 HGB im Eigenverwaltungsverfahren angewendet werden kann.
128 HGB im Eigenverwaltungsverfahren angewendet werden kann.
Erscheinungsdatum | 18.09.2021 |
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Reihe/Serie | Schriften zum Insolvenzrecht ; 83 |
Sprache | deutsch |
Maße | 153 x 227 mm |
Gewicht | 409 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Bank- und Kapitalmarktrecht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Gesellschaftsrecht | |
Schlagworte | 60, 61 InsO analog • §§ 60, 61 InsO analog • Eigenverwaltung • Eigenverwaltungsverfahren • ESUG • Gesellschaftsrecht • Haftung • Insolvenzrecht • Insolvenzverfahren • Offene Handelsgesellschaft • Personengesellschaftsrecht • Sanierungsrecht |
ISBN-10 | 3-8487-8217-0 / 3848782170 |
ISBN-13 | 978-3-8487-8217-8 / 9783848782178 |
Zustand | Neuware |
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