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Die Zivilrechtsakzessorietät im Urheberstrafrecht und ihre Grenzen.

Buch | Softcover
330 Seiten
2020
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-18113-1 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Die Zivilrechtsakzessorietät im Urheberstrafrecht und ihre Grenzen. - Sebastian Schulze-Bühler
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Der strafrechtliche Inhalt des Urheberrechts ergibt sich erst aus den zivilrechtlichen Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes. Eine solche Akzessorietät erfährt wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit. Gleichzeitig stößt sie aber auch an Grenzen, wie bei der nachträglichen Genehmigung. Der Autor nimmt eine Systematisierung dieser Grenzen vor, indem er allgemeingültige Merkmale einer Akzessorietät herausarbeitet und diese seiner Analyse zugrunde legt.
Das Urheberstrafrecht steht in einer inhaltlichen Abhängigkeit zu den zivilrechtlichen Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes. Dies wird durch den Begriff der Akzessorietät ausgedrückt. Da die Akzessorietät im Urheberstrafrecht vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgrundsatzes zu sehen ist, besteht eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, diese konsequent und streng anzuwenden. Gleichzeitig bedarf es aber aufgrund gleichfalls verfassungsrechtlich begründeter Erwägungen auch einer gewissen Autonomie des Strafrechts. Die Konstellation der lediglich im Zivilrecht, nicht aber im Strafrecht zulässigen nachträglichen Genehmigung bildet hierfür nur ein Beispiel. Die vorliegende Arbeit löst diese und weitere - vermeintliche - Widersprüche dadurch auf, dass der Autor die Akzessorietät dogmatisch herleitet und ihre Grenzen einer Systematisierung unterzieht. Dabei arbeitet er allgemeingültige Merkmale der Akzessorietät heraus, mit denen sich die einzelnen Grenzen einordnen lassen.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Reinhold-und-Maria-Teufel-Preis. Außerdem wurde die Veröffentlichung gefördert von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.

Sebastian Schulze-Bühler studied law at the University of Tübingen with a special focus on competition law, antitrust law and copyright law. After his first state examination in June 2018, he wrote his PhD thesis. During this time, he worked as a research assistant at the Chair for Criminal Law, Criminal Procedure and Copyright Law of Prof. Dr. Bernd Heinrich in Tübingen. At the same time, he worked for an international law firm in Stuttgart in the field of competition law. In June 2020, he received his doctorate at the University of Tübingen on a criminal copyright law topic.

Einleitung

1. Das Strafrecht innerhalb des Urheberrechts:
Die Vorschriften des Urheberstrafrechts – Das Verhältnis des Urheberstrafrechts zum Urheberzivilrecht

2. Das Prinzip der Urheberzivilrechtsakzessorietät: Herleitung und Einordnung der Urheberzivilrechtsakzessorietät – Urheberzivilrechtsakzessorietät im Vergleich – Urheberzivilrechtsakzessorietät im Spannungsfeld der Blankett-Gesetzgebung – Strafrecht zwischen allgemeiner Akzessorietät und Relativität der Rechtsbegriffe

3. Anwendung der Urheberzivilrechtsakzessorietät – Merkmale einer streng angewandten Urheberzivilrechtsakzessorietät: Die Genehmigung im Spannungsfeld der Zivilrechtsakzessorietät – Die fehlende Fahrlässigkeitsstrafbarkeit vor dem Hintergrund der Zivilrechtsakzessorietät – Das strafrechtliche Analogieverbot als nur scheinbares Problem der Zivilrechtsakzessorietät?

4. Anwendung der Urheberzivilrechtsakzessorietät – Spezielle Grenzen in den einzelnen Straftatbeständen: Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 106 UrhG – Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 107 UrhG – Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 108 UrhG – Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 108a UrhG – Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 108b UrhG

Zusammenfassung

Literatur- und Stichwortverzeichnis

»Als Fazit kann festgehalten werden, dass Schulze-Bühler mit dieser lesenswerten Arbeit sein Ziel, den Topos der Zivilrechtsakzessorietät des Urheberstrafrechts zu konkretisieren und dadurch mit Inhalt zu erfüllen, vollauf erreicht hat.« Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 5/2021

»Als Fazit kann festgehalten werden, dass Schulze-Bühler mit dieser lesenswerten Arbeit sein Ziel, den Topos der Zivilrechtsakzessorietät des Urheberstrafrechts zu konkretisieren und dadurch mit Inhalt zu erfüllen, vollauf erreicht hat.« Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 5/2021

Erscheinungsdatum
Reihe/Serie Schriften zum Strafrecht ; 361
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Maße 157 x 233 mm
Gewicht 400 g
Themenwelt Recht / Steuern Strafrecht
Recht / Steuern Wirtschaftsrecht Urheberrecht
Schlagworte Akzessorietät • Strafrecht • Urheberrecht
ISBN-10 3-428-18113-1 / 3428181131
ISBN-13 978-3-428-18113-1 / 9783428181131
Zustand Neuware
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