Handbuch HOAI
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-13972-1 (ISBN)
Inhalte:
- Neue Rechtsgrundlage für die HOAI 2021
- Die Regelungen der HOAI 2021 im Einzelnen
- Grundzüge des Architektenrechts
- Aktuelles Bauvertragsrecht
Digitale Extras:
- Umfassendes Architektenvertragsmuster
- Neue HOAI 2021
Claus-Jürgen Korbion, Rechtsanwalt, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Düsseldorf mit Schwerpunkt öffentliches und privates Baurecht, Vergaberecht, Miet- und WE-Recht.
Vorwort
Die HOAI
Funktion der HOAI und Einbettung in andere rechtliche Regelungen
Geltungsbereich
Aufbau
Vertragsschluss
Abschluss des Vertrags durch Angebot und Annahme
Übergang von Akquisition zur entgeltlichen Leistung
Vergabeverfahren
Honorarermittlung
Honorarvereinbarung
Die Leistungsbilder (Teil 2 bis 4 der HOAI 2013)
Teil 2: Flächenplanung
Teil 3: Objektplanung
Teil 4: Fachplanungen
Unverbindlich geregelte Honorare (Anlage 1 zu
3 Abs. 1 HOAI)
Vertragsdurchführung
Änderung/Anpassung des Honorars
Verlängerungen der Bauzeit
Vertragswidrig nicht ausgeführte Leistungen
Mängel
Kostenüberschreitungen
Vollmacht
Abnahme
Abrechnung
Vorzeitige Beendigung des Vertrags
Urheberrecht
Gerichtsprozesse: Vermeidung und Vorbereitung
Einige Grundsätze zu gerichtlichen Klageverfahren
Grundsätze des Prozessrechts
Instanzenzug für Hauptsacheklagen
Spezielles zu Architektenprozessen
Schiedsgerichts- und Schlichtungsmodelle
Klage, Widerklage und Drittwiderklage; Teilurteil
Synoptischer Vergleich der HOAI 2013 und der HOAI 2009
Anhang
Vertragsmuster
Listen der Bewertung von Teilleistungen
Abkürzungsverzeichnis
Arbeitshilfen
Stichwortverzeichnis
MängelBei mangelhaften Architektenleistungen kommt es für die Rechtsfolgen ganz maßgeblich darauf an, ob sie sich bereits „im Bauwerk verwirklicht" haben. Ist ein Mangel zum Beispiel durch Umsetzung einer fehlerhaften Planung entstanden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch mehr auf Mängelbeseitigung, sondern kann nur Schadenersatz fordern. Es kommt also nicht darauf an, ob die Leistungen des Architekten abgenommen wurden oder nicht, sondern darauf, ob die geplanten Bauleistungen ausgeführt wurden oder nicht.Nachbesserungsrecht des AuftragnehmersLegt der Auftragnehmer hingegen schon mangelhafte Pläne vor, zum Beispiel einen Bauantrag mit einer nicht genehmigungsfähigen Planung, ist er zur Nachbesserung verpflichtet. Allerdings ist der Planer oder Bauüberwacher nicht dazu verpflichtet, einen Mangel am Gebäude, der auf seiner fehlerhaften Planung oder unterlassenen Bauüberwachung beruht, selbst zu beseitigen, denn die eigentliche Bauausführung und damit auch die Beseitigung baulicher Mängel gehören nicht zu seinen Leistungen.Weiter gilt bei allen Mängeln, dass der Auftragnehmer - zum Beispiel zur Abwehr eines Schadenersatzanspruchs - nur dann eine Nachbesserung anbieten darf, wenn sie noch technisch sinnvoll nachholbar ist. Hat es der Auftragnehmer etwa unterlassen, regelmäßig als Bauüberwacher die Baustelle zu besuchen und die Arbeiten zu überwachen, stellt es keine Mängelbeseitigung dar, wenn er die ausgefallenen Besuche auf der fertigen Baustelle nachholt.In jedem Fall kann sich der Auftragnehmer gegen die Höhe des vom Auftraggeber geltend gemachten Schadenersatzes wenden, indem er vorträgt, er hätte den Schaden günstiger und dabei fachgerecht beseitigen können.
Erscheinungsdatum | 19.05.2021 |
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Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
Sprache | deutsch |
Maße | 178 x 245 mm |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Baurecht (privat) |
Technik ► Architektur | |
Technik ► Bauwesen | |
Wirtschaft | |
Schlagworte | Architektenrecht • Architktenvertrag • Bauvertragsrecht • HOAI 2020 • HOAI Rechner • Honorar • Honorare berechnen • Honorargestaltung • Honorarordnung • Honorarvereinbarungen • Hororarfragen • Leistungen • Leistungsphasen HOAI • Preisrecht |
ISBN-10 | 3-648-13972-X / 364813972X |
ISBN-13 | 978-3-648-13972-1 / 9783648139721 |
Zustand | Neuware |
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