Torhüter zur Verwaltungsgerichtsbarkeit.
DieAarhus-Konvention hat zu einigen Umwälzungen im mitgliedstaatlichen Umweltrechtsschutz geführt. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Untersuchung einer Diskussion, die bislang weit weniger Aufmerksamkeit erfahren hat: Auch die Union selbst ist Partei der Aarhus-Konvention und muss diese deshalb für den Rechtsschutz gegen die Handlungen ihrer Organe und Institutionen, dem Eigenverwaltungsrecht, beachten. Zentrale Frage der Untersuchung ist, ob der Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Union den Vorgaben der Aarhus-Konvention genügt. Dazu analysiert die Untersuchung den Umweltrechtsschutz nach dem Primärrecht, insbesondere mit Blick auf die restriktive Plaumann-Formel des Gerichtshofs, sowie den mit der Verordnung 1367/2006 eigens geschaffenen Verbandsrechtsbehelf. Mit Blick auf die weitgehende Effektivierung der Aarhus-Konvention gegenüber dem mitgliedstaatlichen Prozessrecht stellt sie auch die Frage nach Doppelstandards in der Rechtsprechung des Gerichtshofs.
Nicolas Grundhewer studied law at Rheinische Friedrich-Wilhelms-University Bonn and Aarhus Universitet in Denmark. After finishing his studies, he worked as research assistant to Prof. Dr. Heiko Sauer who also supervised his doctoral studies at the University of Bonn. Currently, he serves as a postgraduate judicial service trainee at the Supreme Court of Berlin (Kammergericht).
Nicolas Grundhewer studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Aarhus Universitet in Dänemark. Nach dem Studium arbeitete er neben seinem Promotionsvorhaben als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Heiko Sauer an der Universität Bonn. Derzeit ist er Rechtsreferendar am Kammergericht in Berlin.
Einleitung
Teil 1. Grundlagen des Rechtsschutzzugangs und die Behandlung von Allgemeininteressen
1. Klage- und Kontrollmodelle
Doppelfunktionalität der Klagebefugnis – Bezugspunkte: Recht und Interesse – Subjektiver Rechtsschutz und objektive Rechtskontrolle
2. Klagemodelle und Allgemeininteressen
Allgemein- und Individualinteressen – Umweltbelange im Verletzten- und Interessentenklagemodell – Verwaltungskontrolle und Stellung der Einzelnen
Teil 2. Vereinbarkeit des Rechtsschutzes im Unionseigenverwaltungsrecht mit der Århus-Konvention
3. Rechtsschutzvorgaben der Århus-Konvention
Leitbilder und Regelungsinhalte der Århus-Konvention – Maßstäbe der Århus-Konvention für den Rechtsschutz
4. Vereinbarkeit des Gerichtszugangs im Primärrecht mit den Vorgaben der Århus-Konvention
Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten durch Art. 263 Abs. 4 Var. 2 AEUV – (Fehlende) Kompensation durch alternative Rechtsschutzoptionen – Wirkung der Rechtsschutzvorgaben der Århus-Konvention auf den primärrechtlichen Gerichtszugang
5. Vereinbarkeit des Rechtsschutzes nach der Århus-VO mit dem Primärrecht und den Vorgaben der Århus-Konvention
Regelungssystematik und Anwendungsbereiche – Vereinbarkeit der Århus-VO mit dem Primärrecht – Vereinbarkeit der Århus-VO mit den Vorgaben der Århus-Konvention
Schlussbemerkungen
Eine Vorschrift, zwei Maßstäbe – Art. 9 Abs. 3 ÅK in der Rechtsprechung des Gerichtshofs – Rechtsschutz durch die Århus-VO – Funktionsäquivalente Torhüter: Plaumann-Formel und Schutznormlehre – Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse – Zusammenfassung in Thesen
Synopse zu Art. 9 ÅK
Literaturverzeichnis und Sachregister
Erscheinungsdatum | 09.03.2020 |
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Reihe/Serie | Schriften zum Europäischen Recht ; 191 |
Zusatzinfo | 1 Tab.; 407 S., 1 schw.-w. Tab. |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 597 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Umweltrecht |
Schlagworte | Aarhus-Konvention • Klagebefugnis • Recht der Europäischen Union |
ISBN-10 | 3-428-15873-3 / 3428158733 |
ISBN-13 | 978-3-428-15873-7 / 9783428158737 |
Zustand | Neuware |
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