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Richtig bewerben Insider-Bewerbungs-Ratgeber -  Jost Scholl

Richtig bewerben Insider-Bewerbungs-Ratgeber (eBook)

Vom Profi für die Praxis

(Autor)

eBook Download: EPUB
2020 | 1. Auflage
128 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7504-6674-6 (ISBN)
Systemvoraussetzungen
3,99 inkl. MwSt
(CHF 3,90)
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Richtig bewerben mit dem Insider-Bewerbungs-Ratgeber zeigt Ihnen die wesentlichen Probleme vor, während und nach einem Bewerbungsverfahren leicht verständlich, komprimiert und in prägnanter Form. Der Insider-Bewerbungs-Ratgeber enthält viele Beispiele, Muster und Empfehlungen speziell zu: Selbstanalyse: Was wollen Sie? Was können Sie? Wohin können Sie? Wann können Sie anfangen? Startschuss: Bewerben und wie!? Was muss alles in Ihren Bewerbungsunterlagen enthalten sein? Lebenslauf, Anschreibe, Zeugnis und Co Formularbewerbungen im Internet Ihre Initiativbewerbung Formale Anforderungen Ihrer Unterlagen Bewerbungsgespräch Problematische Fragen, Lebensläufe, Situationen Assessment-Center Ein wichtiger Ratgeber für alle, die nichts zu verschenken haben und effektiv-professionell handeln wollen, damit Sie Ihrem potenziell neuen Arbeitgeber deutlich selbstbewusster gegenübertreten können, einen guten Eindruck machen und die gewünschte Stelle erhalten.

Der Autor Jost Scholl ist langjährig als Jurist, u. a. auf Bundesebene sowie im operativen Bereich tätig.

1. Selbstanalyse:


  • Was wollen Sie?
  • Was können Sie?
  • Wohin können Sie?
  • Wann können Sie anfangen?

Die meisten Bewerbungsratgeber werden nicht von Chefs oder Personalleitern – also Leuten aus der Praxis – geschrieben, sondern von fachfremden Psychologen, die häufig selbst keine Stelle bekommen haben und sich nur über einen gewissen Erfahrungshorizont mittels Ausprobieren und ein selbsternanntes Imagemarketing mit englischen Begriffen definieren. Dahinter steckt häufig nichts als heiße Luft – leider!

Die Praxis ist diesen Bewerungsratgebern nicht geläufig, da sie nicht einen einzigen Bewerber eingestellt haben.

Lassen Sie sich deshalb nicht von den gängigen Bewerbungsbüchern oder -tipps irritieren. Die Praxis funktioniert oft ganz anders und ist viel einzelfallabhängiger, als von selbsternannten Bewerbungspäpsten beschrieben.

Als erstes sollten Sie sich klar darüber werden

  • ob Sie als normaler Arbeitnehmer
    • unbefristet oder befristet,
    • Vollzeit oder Teilzeit

    oder als freier Mitarbeiter/Projektbearbeiter/für alle, die kein gutes Deutsch sprechen: Freelancer

  • in welchem fachlichen Bereich,
  • in welchem geographischen Bereich und
  • wann

eine (neue) Arbeitsstelle finden wollen oder müssen.

Auch wenn das auf den ersten Blick bürokratisch und unnötig erscheint, unterschätzen Sie o. g. Fragestellung nicht: Sie müssen erst einmal wissen, was Ihr Ziel ist, um es dann so schnell, einfach und sicher zu erreichen, wie möglich.

Die Frage, ob Sie als Arbeitnehmer oder als freier Mitarbeiter beschäftigt werden ist aufgrund folgender Punkte grundsätzlich einfach zu beantworten:

  • Die Einstellung als Arbeitnehmer ist immer noch üblich.
  • Als Arbeitnehmer haben Sie nur einen Arbeitsplatz, einen Ansprechpartner bei Problemen, Krankheit, Urlaub, etc. D. h. es ist organisatorisch einfacher und Sie werden eher nicht herumgereicht und -geschubst.
  • Sind Sie Arbeitnehmer, haben sie bei Neueinstellungen in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern und länger als sechs Monate bestehendem Arbeitsverhältnis, was der Probezeit entspricht, einen stärkeren Kündigungsschutz, da das Kündigungsschutzgesetz für Sie gilt, §§ 1, 23 KSchG.
  • Verfügt Ihr Arbeitgeber in der freien Wirtschaft über einen Betriebs- bzw. im öffentlichen Dienst über einen Personalrat, muss dieser vor Ihrer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber angehört werden. Geschieht das nicht oder – in der Praxis oft – fehlerhaft, ist Ihre Kündigung durch den Arbeitgeber sofort unwirksam.
  • Sollten Sie amtlich als Schwerbehinderter oder einem Schwerbehinderten Gleichgestellter anerkannt worden sein, als Schwangere, Elternzeitler(in), Pflegezeitler(in) oder aus anderen Gründen nicht komplett im Arbeitsverhältnis eingesetzt werden können, haben Sie einen Sonderkündigungsschutz, so dass Sie für die Zeit Ihres Handicaps in den meisten Fällen sehr intensiv vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt sind.
  • Ihr Arbeitgeber zahlt bei Arbeitnehmern mindestens die Hälfte Ihrer Sozialversicherung, d. h. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Rechnen Sie den Unterschied Ihres Brutto- und Nettoeinkommens anhand eines Brutto-/Nettorechners im Internet einmal aus, die Differenz bewegt sich bei gut 20 %.
  • Als Arbeitnehmer haben Sie nach vier zusammenhängenden Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, d. h. Sie erhalten für sechs Wochen 100 % Ihres Einkommens von Ihrem Arbeitgeber, danach von der Krankenversicherung für 72 Wochen Krankengeld in Höhe von 60 % Ihres Nettoverdienstes pro Monat im letzten Jahr bei fehlenden Unterhaltspflichten für Ehegatten, Lebenspartner bei Gleichgeschlechtlichen und Kindern sowie 67 % Ihres Nettoverdienstes pro Monat im letzten Jahr vor der Krankheit bei bestehenden Unterhaltspflichten für o. g. Personengruppen.
  • Sie haben als Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mindestens 20 kompletten Tagen mit 100%iger Bezahlung wenn Sie fünf Tage pro Woche arbeiten – bei einer Sechstagewoche 24 Tage Urlaub – gemäß des Bundesurlaubsgesetzes. Ist Ihr Arbeitgeber tarifgebunden oder sieht Ihr Arbeitnehmer-Arbeitsvertrag mehr Urlaubstage vor –, häufig 30 pro Jahr – gilt dies.
  • Ferner unterfallen Arbeitnehmer dem Arbeitszeitgesetz, so dass Sie als normaler Arbeitnehmer maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten müssen, zwischen Arbeitsende des vorhergehenden Tages und -beginn des nachfolgenden Tages 11 Stunden Ruhepause liegen müssen und nach sechs Stunden eine unbezahlte Pause genommen bzw. gewährt werden muss.
  • Schließlich zahlt bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers.

Als Arbeitnehmer haben Sie deutlich mehr Rechte als ein freier Mitarbeiter:

  • Ein freier Mitarbeiter ist nie Arbeitnehmer und hat ggf. mehrere Ansprechpartner in einem Unternehmen. Da er aber für mehrere Auftraggeber bzw. Unternehmen arbeitet, ist es für ihn organisatorisch aufwendiger und störender.
  • Der freie Mitarbeiter verfügt über keinen Kündigungsschutz durch das Kündigungsschutzgesetz oder etwaigen Sonderkündigungsschutz. Auch ein Betriebs- bzw. Personalrat ist für ihn nicht zuständig, so dass keine Betriebs- bzw. Personalratsanhörung vor einer Kündigung erfolgen muss.
  • Die Kosten der Sozialversicherung trägt der freie Mitarbeiter zu 100 % selbst.
  • Er hat keinen Anspruch auf Entgeltzahlung im Fall von Krankheit und erhält kein Krankengeld ohne zusätzliche (Krankengeld-)Versicherung.
  • Auch Urlaub kann er rein rechtlich nicht nehmen, da für ihn das Bundesurlaubsgesetz nicht gilt
  • Gleiches gilt für das Arbeitszeitgesetz, d. h. der freie Mitarbeiter kann theoretisch arbeiten bis er umfällt.
  • Ebenfalls kann nie ein Arbeitsunfall des freien Mitarbeiters entstehen, da dieser gerade kein Arbeitnehmer ist. Im Fall eines Unfalls zahlt deshalb entweder der Schädiger, z. B. bei einem Verkehrsunfall, oder bei einem selbst verursachten Schaden die eigene Unfall-, Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der freie Mitarbeiter diese vor dem Schadensereignis abgeschlossen hat.

Insgesamt ist ein freien Mitarbeiter somit viel weniger geschützt und steht finanziell deutlich mehr unter Druck als ein Arbeitnehmer.

Verträge mit freien Mitarbeitern werden von Unternehmen mittlerweile öfter vereinbart, da Unternehmen aufgrund des deutlich geringeren Schutzes viel flexibler und einfacher handeln können. Entspricht die Arbeit des freien Mitarbeiters nicht den Vorstellungen des Unternehmens, wird der Freie krank, gibt es einen besseren oder versteht man sich nicht mehr, wird das Vertragsverhältnis fast komplett ohne Probleme und ohne Ansprüche oder eine Klagemöglichkeit des freien Mitarbeiters durch das Unternehmen beendet. Außerdem können Unternehmen die Kosten für Freie von der Steuer absetzten, genauso wie bei Arbeitnehmern.

Weshalb sollten Sie sich aber trotzdem ggf. als Freier bewerben, auch wenn vorgenannte, deutliche Nachteile bestehen?

Wenn Sie aus welchen Gründen auch immer keine Stelle als Arbeitnehmern bekommen können, z. B. aufgrund langer Arbeitslosigkeit, fehlender Praxiserfahrung, einer Behinderung, durch Familie o. ä. intensive zeitliche Inanspruchnahme kann es sich manchmal auszahlen sich als Freier zu bewerben, speziell wenn Ihr Auftraggeber o. g. Nachteile durch höhere Bruttozahlungen ausgleicht, also mehr für Ihre Arbeit zahlt als für vergleichbare Arbeiten eines Arbeitnehmers.

Gehen Sie die o. g. Aspekte einmal danach durch, was für Sie realistisch ist unter Berücksichtigung

  • Ihrer Qualifikation (Ausbildung, Studium, Fort- & Weiterbildungen, etc.)
  • Ihres Alters,
  • Ihrer familiären Situation (verheiratet, ledig, Kinder, etc.)
  • Ihrer gesundheitlichen Situation (behördliche Anerkennung als Schwerbehinderter oder Gleichgestellter, Belastbarkeit hinsichtlich Stress, Überstunden, Schicht-/Nachtarbeit, etc.)
  • Ihrer finanziellen Verpflichtungen für Lebenshaltungskosten, Kredite, etc.

Hiernach gehen Sie die o. g. drei Aspekte noch einmal unter Berücksichtigung o. g. Punkte durch, diesmal aber bewußt als Wunschliste – sicher ist das Leben kein Wunschkonzert und hier wird nicht das Niveau von Deutschland sucht den Superstar oder von sonstigem Mist ohne Bezug zur Realität präsentiert, dennoch: Erst wenn Sie auf sich hören und sich von den Zwängen des Alltags lösen sind Sie frei für einen richtigen Neuanfang – unterschätzen Sie das nicht!

Also: Ihre Situationsanalyse

  • einmal unter realistischer Betrachtung...

Erscheint lt. Verlag 30.1.2020
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Arbeitsrecht
ISBN-10 3-7504-6674-2 / 3750466742
ISBN-13 978-3-7504-6674-6 / 9783750466746
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