Das Gemeinwohl, die öffentliche Meinung und die fusionsrechtliche Ministererlaubnis.
Gegenstand der Arbeit ist die Bestimmung des Gemeinwohls als Tatbestandsmerkmal der fusionsrechtlichen Ministererlaubnis nach
42 GWB. Die bisherige kartellrechtliche Dogmatik verfügt über keine verallgemeinerbare Methode zur Konkretisierung des Gemeinwohls als Voraussetzung des
42 GWB. Der Begriff des Gemeinwohls wird daher in interdisziplinärer Perspektive untersucht. Dabei zeigt sich, dass das Gemeinwohl in einer modernen, pluralistischen Gesellschaft nur durch einen Diskurs in der öffentlichen Meinung bestimmt werden kann. Diese Erkenntnis wird an Hand des öffentlichen Diskurses für sieben Ministererlaubnisverfahren der Vergangenheit empirisch untersucht. Hieraus werden praktische Schlussfolgerungen für die Reform der Ministererlaubnis abgeleitet. Die Eignung des Begriffs des Gemeinwohls als Voraussetzung für die Erteilung der Ministererlaubnis wird dabei grundlegend in Frage gestellt.
Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis des Freundeskreises der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e.V. und dem Förderpreis 2019 der Esche Schümann Commichau (ESC) Stiftung ausgezeichnet.
Maximilian Konrad studied history and law at the Ruprecht-Karls-University Heidelberg from 2007 to 2013. Following a Master of Science in European Studies: Ideas and Identities from 2012 to 2013 at the London School of Economics and Political Science, he completed his legal clerkship at the Karlsruhe Higher Regional Court from 2013 to 2015. During his doctorate at the Heinrich Heine University in Düsseldorf, he worked as an attorney and research fellow for one of the attorneys at the Federal Court of Justice (Bundesgerichtshof).
Maximilian Konrad studierte von 2007 bis 2013 Geschichts- und Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Im Anschluss an einen Master of Science in European Studies: Ideas and Identities an der London School of Economics and Political Science (2012 bis 2013) absolvierte er von 2013 bis 2015 das Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe. Während seiner Promotion an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf war er als Rechtsanwalt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof tätig.
A. Einleitung
B. Die Unbestimmtheit des Gemeinwohlbegriffs in § 42 GWB
Die Historie des § 42 GWB – Die Praxis der Monopolkommission – Die kartellrechtliche Literatur und die Praxis des Bundeswirtschaftsministers – Die gerichtliche Kontrolle – Das Problem der Unbestimmtheit der Voraussetzungen des § 42 GWB – Das Missbrauchsrisiko
C. Das Gemeinwohl
Überblick über die drei Modelle des Gemeinwohls – Das substanzialistische Modell – Das Schnittmengenmodell – Das offene Modell – Fazit
D. Die öffentliche Meinung
Begriffsdefinition – Die Historische Entwicklung der Autorität der öffentlichen Meinung – Normative Konzepte der öffentlichen Meinung – Die öffentliche Meinung als empirisches Phänomen – Zusammenfassung – Methodische Operationalisierung und Quellenauswahl – Ziel und Gang der empirischen Untersuchung
E. Empirische Untersuchung
VEBA/Gelsenberg (1974) – VEBA/BP (1978/1979) – Burda/Springer (1981/1982) – Daimler/MBB (1989) – E.on/Ruhrgas (2002) – Tagesspiegel/Berliner Verlag (2002/2003) – Edeka/Tengelmann (2016)
F. Schluss
Anhang: Übersicht über die Ministererlaubnisverfahren 1974–2016
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Erscheinungsdatum | 12.08.2019 |
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Reihe/Serie | Schriften zum Wirtschaftsrecht ; 310 |
Zusatzinfo | 2 Tab., 3 Abb.; 253 S., 3 schw.-w. Abb., 2 schw.-w. Tab. |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 400 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Wettbewerbsrecht | |
Schlagworte | 42 GWB • § 42 GWB • 42 GWB • Fusionskontrolle • Kartellrecht • Öffentliche Meinung |
ISBN-10 | 3-428-15771-0 / 3428157710 |
ISBN-13 | 978-3-428-15771-6 / 9783428157716 |
Zustand | Neuware |
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