Straßenverkehrsgesetz (StVG) (eBook)
201 Seiten
AtheneMediaRECHT (Verlag)
978-3-86992-311-6 (ISBN)
§ 4
Fahreignungs-Bewertungssystem
- 1.
- von Maßnahmen zur Rettung aus Gefahren für Leib und Leben von Menschen oder
- 2.
- zivilrechtlicher Ansprüche Unfallbeteiligter
- 1.
- Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern in der Entscheidung über die Straftat die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69b des Strafgesetzbuches oder eine Sperre nach § 69a Absatz 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet worden ist, mit drei Punkten,
- 2.
- Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern sie nicht von Nummer 1 erfasst sind, und besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten jeweils mit zwei Punkten und
- 3.
- verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt.
- 1.
- die Fahrerlaubnis entzogen,
- 2.
- eine Sperre nach § 69a Absatz 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet oder
- 3.
- auf die Fahrerlaubnis verzichtet
- 1.
- Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a Absatz 3,
- 2.
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis,
- 3.
- Erteilung nach Erlöschen einer befristet erteilten Fahrerlaubnis,
- 4.
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis oder
- 5.
- vereinfachter Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis oder Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis.
- 1.
- Ergeben sich vier oder fünf Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu ermahnen;
- 2.
- ergeben sich sechs oder sieben Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu verwarnen;
- 3.
- ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.
- 1.
- unabhängig davon berücksichtigt, ob nach deren Begehung bereits Maßnahmen ergriffen worden sind,
- 2.
- nur dann berücksichtigt, wenn deren Tilgungsfrist zu dem in Satz 5 genannten Zeitpunkt noch nicht abgelaufen war.
- 1.
- Ermahnung auf fünf Punkte,
- 2.
- Verwarnung auf sieben Punkte,
Erscheint lt. Verlag | 29.5.2019 |
---|---|
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Verkehrsrecht |
ISBN-10 | 3-86992-311-3 / 3869923113 |
ISBN-13 | 978-3-86992-311-6 / 9783869923116 |
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Größe: 841 KB
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