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Arbeitsmedizinische Einschränkungen bei bestimmten Erkrankungen - Dr. med. Heinz Beckers

Arbeitsmedizinische Einschränkungen bei bestimmten Erkrankungen

Buch | Softcover
230 Seiten
2018 | 10., überarbeitete Auflage
Verlag Arzt + Information
978-3-9820377-0-7 (ISBN)
CHF 33,55 inkl. MwSt
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Eine unentbehrliche Hilfe für alle Ärzte/Ärztinnen die krankheitsbedingte Einschränkungen für den weitere Arbeitseinsatz beurteilen müssen.
Die bisherigen Veröffentlichungen geben entweder bei bestimmten arbeitsmedizinischen (Vorsorge-) Untersuchungen Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Erkrankungen an (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge [ArbMedVV], Berufsgenossenschaftliche Grundsätze bzw. andere staatliche Vorschriften) oder verweisen auf Voraussetzungen / Einschränkungen für bestimmte Berufe (Arbeitsmedizinische Berufskunde).

In der vorliegenden Übersicht werden für mehr als 200 alphabetisch geordnete akute und chronische Krankheitsbilder aus mehr als 190 arbeitsmedizinischen Einschränkungskriterien diejenigen angegeben, die für diese Erkrankungen zu berücksichtigen sind und für den weiteren Arbeitseinsatz Bedeutung haben.

In einer ausführlichen Anleitung wird die Anwendung dieser Kriterien erläutert und grundsätzliche Hinweise für arbeitsmedizinische Einschränkungen gegeben.

Bei geringer arbeitsmedizinischer Erfahrung soll für alle Bereiche (Niedergelassene, Kliniker, Rehabilitationsbereich, Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Arbeitsamtsärzte, aber auch Sozial- und Arbeitsmediziner etc.) eine Orientierungshilfe für die Praxis gegeben werden, damit eine fachgerechte Beurteilung möglich ist.

In einem Anhang findet sich außerdem eine Anleitung für das Ausstellen von Bescheinigungen sowie mehrere Musterbescheinigungen.

Damit ist diese Veröffentlichung für alle Ärzte/-innen, die mit arbeitsmedizinischen Fragestellungen zu tun haben, eine unentbehrliche Hilfe.

Dr. med. Heinz Beckers, geboren 1948 in Euskirchen, Studium der Humanmedizin in Köln, Staatsexamen 1976, Promotion 1978 „Ergebnisse der Tumordiagnostik in der Gynäkologie mittels Ultraschall“. Nach einer internistischen Ausbildung an verschiedenen Krankenhäusern in Köln seit 1980 als Arbeitsmediziner bei der Firma Deutz AG® (früher KHD Klöckner HumboldtDeutz AG). Seit 1983 bis Ende 2010 als Arbeitsmedizinischer Direktor des Arbeitsmedizinischen Zentrums mit zahlreichen Zusatzqualifikationen, u.a. Arzt im Rettungsdienst, Arzt für Umweltmedizin, Arzt für Verkehrsmedizin, Qualitätsbeauftragter Arzt, Strahlenschutzermächtigter Arzt, Reisemediziner mit tropenmedizinischer Qualifikation. Jetzt als „Arzt im Ruhestand“ verschiedene freiberufliche Tätigkeiten, u.a. weiterhin arbeitsmedizinische Betreuung verschiedener Institutionen sowie verkehrsmedizinische Untersuchungen und Referent mit Vorträgen über verschiedene arbeitsmedizinische Themen.

Arbeitsmedizinische Einschränkungen - kurz und informativ

Von A wie Abhängigkeitserkrankungen über Kopfschmerzen oder Lebererkrankungen bis Z wie Zahnvollprothese listet Dr. Heinz Beckers stichpunktartig die wichtigsten arbeitsmedizinischen Einschränkungskriterien für über 190 akute und chronische Krankheitsbilder auf. Ausführlich erläutert der Autor die Anwendung dieser Kriterien und gibt grundsätzliche Hinweise für die Beurteilung arbeitsmedizinischer Einschränkungen. Der ehemalige Direktor des Arbeitsmedi-zinischen Zentrums der Kölner Deutz AG gibt im Anhang des kompakten Ratgebers Tipps zum Ausstellen von Bescheinigungen, liefert Beispiele dafür in Form von Musterbescheinigungen und listet vertiefende Literatur zu dem Thema auf.
Rheinisches Ärzteblatt, bre

…Als Information für Ärzte (Gutachter !) und dementsprechend auch in gleicher Weise für SozialrechtlerInnen ist dieses Taschenbuch ein ausgezeichnetes Nachschlagewerk für die Noch-Einsatzfähigkeit in bestimmten beruflichen Bereichen oder auch in berufsgenossenschaftlichen Angelegenheit und somit eine wertvolle Hilfe… AG Sozialrecht, Rechtsanwältin Ingrid Claas, Wiesbaden

Die handliche, im Taschenbuchformat vorliegende Broschüre ist eine Orientierungshilfe für Ärzte, die mit arbeitsmedizinischen Fragen konfrontiert werden…Neben einer Übersicht der Einschränkungskriterien werden für 170 alphabetisch geordnete Krankheitsbilder die arbeitsmedizinischen Einschränkungen angegeben, die für diese Erkrankungen zu berücksichtigen sind…Vorab gibt es eine ausführliche Anleitung zur Anwendung der Kriterien und grundsätzliche Hinweise für arbeitsmedizinische Einschränkungen… Eine wichtige Hilfestellung sind auch die im Anhang vorgegebenen Musterbescheinigungen. Brandenburgisches Ärzteblatt

Wenn innerhalb von vier Jahren ein Buch in vierter ergänzter und aktualisierter Auflage erscheint, so spricht das nicht nur dafür, dass der Autor eine vorhandene Bedarfslücke geschlossen hat, sondern dass er es auch verstanden hat, sein Anliegen anwenderfreundlich anzubieten...Wer sich an diese Hinweise hält und die Einschränkungen nicht schematisch anwendet, dem kann dieses Buch zu einer unentbehrlichen Hilfe werden...und läßt es zu einem nützlichen Teil der Handbibliothek werden. Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Th. Puskeiler, Rostock

Epilepsie -> Siehe auch Bewusstseinsstörungen: Seite 71 Gerade bei dieser Erkrankung sind die nachstehenden Einschränkungen individuell zu treffen, da abhängig vom Stadium/Klinik (Anfallshäufigkeit/anfallsfreier Zeitraum) und medikamentöser Behandlung (Nebenwirkungen!). Hier sollte - allein aus juristischen Gründen - eine fachärztliche = neurologische Beurteilung erfolgen, wobei eine Einschätzung der Gefährdungsbeurteilung anhand nachfolgender Gefähr­dungskategorien [Anfallstypen] unter Berücksichtigung des Berufes/Arbeits­platzes erfolgt [nach Arbeitskreis zur Verbesserung der Eingliederungschancen von Personen mit Epilepsie]. Bei Vorliegen mehrerer Anfallstypen ist derjenige mit der höheren Gefährdung maßgebend. Hierbei sind vor allem Eigengefährdung, Fremdgefährdung und ökonomisches Risiko zu beurteilen. Diese Kriterien sind wiederum abhängig von Anfallssymptomatik, Anfallshäufigkeit, Warnungen (Aura), tageszeitlicher Bindung, Anfallsauslöser und anfallsbegünstigende Umstände. Gefährdungskategorie 0: Erhaltenes Bewusstsein, erhaltene Haltungskontrolle und Handlungsfähigkeit Kommentar: Anfälle ausschließlich mit Befindlichkeitsstörungen ohne arbeitsmedizinisch relevante Symptome; möglicherweise wird eine Handlung bewusst unterbrochen bis zum Ende der subjektiven Symptome. Gefährdungskategorie A: Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit bei erhaltenem Bewusstsein mit Haltungskontrolle Kommentar: Anfälle mit Zucken, Versteifen oder Erschlaffen einzelner Muskelgruppen. Gefährdungskategorie B: Handlungsunterbrechung bei Bewusstseinsstörung mit Haltungskontrolle Kommentar: Plötzliches Innehalten, allenfalls Minimalbewegungen ohne Handlungscharakter Gefährdungskategorie C: Handlungsunfähigkeit mit/ohne Bewusstseinsstörung bei Verlust der Haltungskontrolle Kommentar: Plötzlicher Sturz ohne Schutzreflexe, langsames In-sich-Zusammen­sinken, Taumeln und Sturz mit Abstützen. Gefährdungskategorie D: Unangemessene Handlungen bei Bewusstseinsstörungen mit/ohne Haltungskontrolle Kommentar: Unkontrollierte komplexe Handlungen oder Bewegungen, meist ohne Situa­tionsbezug Hieraus resultieren je nach Risiko für den beruflichen Einsatz 3 große Untergruppen: Arbeiten mit Maschinen, Chemikalien, Elektrizität unter üblichen Arbeitsbedingungen, Publikumsverkehr Arbeiten auf technischem Niveau eines Familienhaushaltes mit gelegentlichem Aufenthalt in der Nähe von Maschinen / Anlagen, zeitweise Publikumsverkehr Arbeiten auf technischem Niveau eines Familienhaushaltes ohne Publikumsverkehr Nach bestimmten Autoren (z.B. Elsner und Thorbecke) werden als arbeitsmedizinisch nicht mehr relevant angesehen: - Anfallsfreiheit seit mehr als 2 Jahren - Anfälle ausschließlich im Schlaf seit mehr als 3 Jahren - Anfälle, die strikt auslösegebunden auftreten seit mehr als 3 Jahren - Anfälle, die strikt an die 1. Stunde nach dem Erwachen gebunden auftreten seit mehr als 3 Jahren In jedem Falle ist eine individuelle Beurteilung erforderlich. Da hierbei auch sich ergebende juristische Konsequenzen zu berücksichtigen sind, wird empfohlen, in jedem Falle eine zusätzliche fachärztliche Beurteilung durch einen Neurologen einzuholen. Einschränkungen können sich nicht nur aus der Grunderkrankung, sondern auch aufgrund von Medikamenten-Nebenwirkungen durch die Therapie ergeben! Anzumerken ist, dass trotz Erfüllung der aufgezählten Kriterien bestimmte arbeitsmedizinische Einschränkungen bestehen bleiben (z.B. nach Gesundheitsschutzbergverordnung oder nach Maritime Medizinverordnung) bzw. aufgrund der nicht abzuschätzenden zusätzlichen Risikoerhöhung sehr problematisch sind (z.B. Arbeiten / Tätigkeiten mit zusätzlichem Bereitschaftsdienst wegen des gestörten Wach-/Schlafrhythmus bzw. Schlafentzug). Nicht geeignet für Arbeiten / Tätigkeiten - an Bildschirmgeräten (G 37*) [auch bei neuen Bildschirmen mit höherer Bildwiederholungsfrequenz empfiehlt sich eine neurologische Unbedenklichkeitsbescheinigung; ggf. maximale zeitliche Einsatzmöglichkeit angeben] - an Hitzearbeitsplätzen (G 30*) - an Maschinen, die nicht durch Beidhandschaltungen gesichert oder gänzlich geschlossen sind - die Beaufsichtigung / Kontrollen von anderen Personen erfordern - die in Alleinarbeit ausgeführt werden müssen (ohne [ständige] Beaufsichtigung) [Angabe, ob ggf. mit entsprechenden Überwachungssystemen möglich] - die einer Fahrerlaubnis nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bedürfen [Differenzierung nach Fahrklassen erforderlich und unter Beachtung der „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ sowie „Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“ (FzF)] - mit absehbarem Anfall von Überstunden [ggf. Anzahl / Begrenzung angeben, z.B. nur gelegentlich bei personellen Engpässen als Urlaubs-/Krankheitsvertretung] - mit Absturzgefahr (G 41*) (= die Schwindelfreiheit erfordern, d.h. keine Arbeiten über 2 m Höhe, z.B. auf Gerüsten, auf Leitern oder auf Kränen) - mit Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre (G 28*) - mit Atemschutzmasken / -geräten (G 26*) [für alle Gruppen] - mit Baumarbeiten (G 25* + G 41* + G 46*) - mit erhöhten / besonderen Anforderungen an das Reaktionsvermögen [unter Umständen abhängig von eventuellen Medikamentennebenwirkungen] - mit erhöhten / besonderen Anforderungen an die Konzentrationsfähigkeit (= Ausdauer) - mit besonderer Kälteeinwirkung (G 21*) [ggf. angeben, ob mit entsprechender Schutz­kleidung möglich] - mit besonderer nervlicher Belastung (psychovegetativer Belastung) - mit besonderer seelischer Belastung / Anspannung - mit besonderer Unfallgefährdung / Verletzungen (z. B. an laufenden, unfallgefährdenden Maschinen) - mit besonderer Verantwortung [z.B. Alleinverantwortung, Überwachung / Führung von Mitarbeitern, für Patienten] - mit dauerndem oder kurzfristigen Wechsel der Arbeitszeiten [wenn keine ausreichende Arbeitspause gegeben ist - ggf. Zeitdauer angeben] - mit erforderlicher körperlicher Dauerbelastung (G 46*) - mit Erfordernis von Flugreisen (= keine Flugtauglichkeit - G 35*) - mit erhöhter Verletzungsgefahr - mit Fahr-/Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25*) [ggf. differenzieren - z.B. Flurförderfahrzeuge, Stapler, Überwachungstätigkeiten mit niedrigen / hohen Anforderungen - 3 Jahre nach letztem Anfall] - mit Fliegertauglichkeit - mit Forstarbeiten (G 25* + G 41* + G 46*) - mit häufigem Wechsel zwischen hell und dunkel (schnelle Hell- / Dunkeladaption) - mit Klettern / Besteigen von Leitern (= Arbeiten, die nicht ebenerdig ausgeführt werden können) - mit Kohlenmonoxid (G 7*) - mit Lichtblendung - mit Lösemitteln / Kleber (G 23*) - mit [regelmäßigen] Nachtschichten (Anmerkung: Im öffentlichen Dienst als "durchgehende Wechselschicht" bezeichnet) [ggf. auch keine Wechselschicht - Anzahl / Begrenzung angeben, z.B. nur gelegentlich bei personellen Engpässen als Urlaubs-/Krankheitsver­tretung] - mit Offshore-Tauglichkeit - mit Pflanzenschutzmitteln - mit Styrol (G 45*) - mit Taucharbeiten (G 31*) - mit Zeitdruck oder taktgebundener Arbeit (z.B. Fließband, Akkord, akkordähnlichen Arbeitsbedingungen oder mit zusätzlicher Stressbelastung durch Zeitvorgaben) - mit zusätzlichem Bereitschaftsdienst (nachts, Wochenende) [ggf. Anzahl / Begrenzung angeben, z.B. nur gelegentlich bei personellen Engpässen als Urlaubs-/Krankheitsver­tre­tung] - nach Gesundheitsschutzbergverordnung (= Arbeiten / Tätigkeiten unter Tage) - nach Maritime Medizinverordnung (= Arbeiten / Tätigkeiten auf Schiffen) - nach Röntgen- und / oder Strahlenschutzverordnung - unter erhöhtem Umgebungsdruck (G 31*) Anmerkung: Weitere Hinweise für verschiedene Berufsgruppen können auch der Information des DGUV-Information „Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischem Anfall“ [DGUV Information 250-001 - über http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/250-001.pdf]. Das Netzwerk Epilepsie und Arbeit (NEA), welches aus multidisziplinären Fachteams besteht, bietet entsprechende Unterstützung bei fallbezogenen Fragen an. Kontakt über E-Mail epilepsie-arbeit@im-münchen.de.

Erscheinungsdatum
Verlagsort Köln
Sprache deutsch
Einbandart kartoniert
Themenwelt Medizin / Pharmazie Medizinische Fachgebiete Arbeits- / Sozial- / Umweltmedizin
Medizin / Pharmazie Medizinische Fachgebiete Begutachtung
Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Sozialrecht
Schlagworte Arbeitseinsatz • Arbeitsmedizin • Einschränkungen
ISBN-10 3-9820377-0-0 / 3982037700
ISBN-13 978-3-9820377-0-7 / 9783982037707
Zustand Neuware
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