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Das Kfz im Steuerrecht

für Lohnverrechnung und Bilanzierung

(Autor)

Buch
175 Seiten
2018
dbv-Verlag (Österreich)
978-3-7041-0706-0 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Das Kfz im Steuerrecht - Margit Michlits
CHF 47,70 inkl. MwSt
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Zielgruppe: Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder, Buchhalter, Lohnverrechner, Unternehmen, Beratungsstellen und Verbände, Finanzverwaltung
Das Thema "Kraftfahrzeug" spielt bei der täglichen Beratung bzw ganz generell im Steuerrecht – und bei Betriebsprüfungen – eine Hauptrolle.

Der kompakte Leitfaden enthält umfassende Judikatur zu dem komplexen Thema und die aktuellen Bestimmungen zum Thema E-Auto. Zahlreiche Beispiele und praktische Tipps zeigen, worauf dabei geachtet werden muss.

Aus dem Inhalt:

• Besonderheiten des Kraftfahrzeuges im Anlagevermögen
• Leasing von Kraftfahrzeugen
• Das Elektrofahrzeug
• Das Vorführfahrzeug
• Sachbezüge im Zusammenhang mit der Privatnutzung von
• Firmenfahrzeugen
• Differenzbesteuerung
• Normverbrauchsabgabe
• Auto und Ausland
• Kraftfahrzeugsteuer
• Exkurs: Besonderheiten der Buchführung von Kfz-Betrieben

Vorwort

Kapitel 1Besonderheiten des Kraftfahrzeuges im Anlagevermögen

1.1Wann handelt es sich um ein Fahrzeug des Anlagevermögens?
1.1.1Ansatz von Kilometergeld oder anteiligen tatsächlichen Aufwendungen
1.1.2Anforderungen an das Fahrtenbuch
1.1.3Judikatur
1.2Steuerliche Einschränkungen für Fahrzeuge des Anlagevermögens
1.2.1Vorsteuerabzug
1.2.2Mindest-Nutzungsdauer
1.2.3Angemessenheitsprüfung (Luxus-Tangente)
1.2.4Sonderfälle Kleinbus und Pritschenwagen und Kastenwägen (Salzburger Steuerdialog 2016)

Kapitel 2Leasing von Kraftfahrzeugen

2.1Finanzierungsleasing
2.1.1Merkmale Finanzierungsleasing
2.1.2Luxus-Tangente beim Finanzierungsleasing
2.1.3Aktivposten beim Finanzierungsleasing
2.2Operating Leasing
2.2.1Merkmale Operating Leasing
2.2.2Luxus-Tangente beim Operating Leasing
2.2.3Aktivposten beim Operating Leasing
2.2.4Judikatur

Kapitel 3Das Elektrofahrzeug

3.1Gesetzliche Grundlagen
3.2Vorsteuerabzug
3.3Mindest-Nutzungsdauer
3.4Angemessenheitsprüfung (Luxus-Tangente)
3.5Sachbezug
3.5.1Sachbezug für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer
3.5.2Sonderfälle
3.6Judikatur

Kapitel 4Das Vorführfahrzeug

4.1Voraussetzungen für die Behandlung als Vorführfahrzeug
4.1.1Was versteht man unter Vorführzwecken?
4.1.2Wie lange ist die Nutzung als Vorführfahrzeug möglich?
4.2Vorsteuerabzug
4.3Angemessenheitsprüfung (Luxus-Tangente) und Mindest-Nutzungsdauer
4.4Bewertung im Jahresabschluss (Umlaufvermögen)
4.5Umwidmung eines Vorführfahrzeuges ins Anlagevermögen
4.6Judikatur

Kapitel 5Sachbezüge im Zusammenhang mit der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen

5.1Rechtliche Grundlagen
5.2Sachbezugswerte bei Dienstnehmern
5.2.1Sachbezugswerte bei sonstigen Vorteilen aus dem Dienstverhältnis
5.3Sachbezugswerte bei unwesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
5.4Sachbezugswerte bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
5.5Sonderfall Elektroautos
5.6Aktuelle Judikatur

Kapitel 6Differenzbesteuerung

6.1Rechtliche Grundlagen
6.1.1Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung
6.1.2Differenzbesteuerter Verkauf aus dem Anlagevermögen
6.1.3Differenzbesteuerung und Eigenverbrauch
6.2Bemessungsgrundlage - Mehrerlös
6.2.1Einzelfallbetrachtung
6.2.2Betrachtung nach der Gesamtdifferenz
6.2.3Aufzeichnungspflichten
6.2.4Was tun bei einem Mindererlös?
6.3Rechnungslegung bei Anwendung der Differenzbesteuerung
6.4Differenzbesteuerung im Binnenmarkt, Ausfuhrlieferungen
6.5Optionsmöglichkeit
6.6Nachteil durch verdeckten Preisnachlass
6.7Forderungsverluste aus differenzbesteuerten Verkäufen
6.8Anzahlungen im Rahmen der Differenzbesteuerung
6.9Zusammenstellen und Teilen von Gegenständen
6.9.1Was müssen Schrott- und Teilehändler beachten?
6.10Differenzbesteuerung und Registrierkassenpflicht
6.11Differenzbesteuerung und Buchführungsgrenzen
6.12Judikatur

Kapitel 7Normverbrauchsabgabe

7.1Rechtliche Grundlagen
7.2Welche Fahrzeuge unterliegen der NoVA?
7.3Welche Vorgänge lösen NoVA-Pflicht aus?
7.3.1§ 1 Z 1 NoVAG
7.3.2§ 1 Z 2 NoVAG
7.3.3§ 1 Z 3 NoVAG
7.3.4§ 1 Z 4 NoVAG
7.4Genehmigungsdatenbank
7.5Leasing und NoVA-Pflicht
7.6Befreiungstatbestände
7.6.1Begünstigte Verwendungszwecke
7.6.2Diplomaten
7.6.3Judikatur
7.7Bemessungsgrundlage
7.7.1 Entgelt
7.7.2 Gemeiner Wert
7.8Wann entsteht die NoVA-Schuld?
7.8.1 Wer ist der Steuerschuldner der Normverbrauchsabgabe?
7.9Tarif
7.9.1Normverbrauchsabgabe und Differenzbesteuerung
7.9.2Alte Rechtslage (vor 1.3.2014)
7.9.2.1Bonus-Malus-System
7.10Vergütung der Normverbrauchsabgabe
7.10.1§ 12 NoVAG
7.10.2§ 12a NoVAG
7.10.3Judikatur
7.11Ertragsteuerliche Bedeutung der Normverbrauchsabgabe

Kapitel 8Auto und Ausland

8.1Binnenmarktregelung
8.1.1Innergemeinschaftliche Lieferung von Neufahrzeugen
8.1.2Innergemeinschaftlicher Erwerb von Neufahrzeugen
8.2Das Fahrzeug als Übersiedlungsgut

Kapitel 9Kraftfahrzeugsteuer

9.1Gegenstand der Steuer
9.2Befreiungen
9.3Dauer der Steuerschuld und Steuerschuldner
9.4Steuersatz

Kapitel 10 Exkurs: Besonderheiten der Buchführung von Kfz-Betrieben

10.1Einkommensteuer
10.1.1Anlagevermögen
10.1.2Umlaufvermögen
10.1.3Bewertungsvorschriften
10.2Umsatzsteuer
10.3Normverbrauchsabgabe
10.4Judikatur

Anhang

Anhang 1 - Pkw-Angemessenheitsverordnung
Anhang 2 - Auszug aus den NoVAR zur Genehmigungsdatenbank
Abkürzungsverzeichnis
Paragrafenverzeichnis
Stichwortverzeichnis

In Österreich gibt es wenige Rechtsbereiche, die so umfassend geregelt sind wie die Thematik des Fahrzeuges im Betriebsvermögen, und das vor dem Hintergrund, dass fast alle Unternehmer sich früher oder später mit der Frage des Firmenfahrzeuges konfrontiert sehen. Einschränkungen wie das Vorsteuerabzugsverbot, die gesetzliche Mindestnutzungsdauer, die Luxustangente, die Bildung eines Aktivpostens im Falle des Leasings und vieles mehr sind hierbei zu berücksichtigen. Auch die Normverbrauchsabgabe ist ein Thema, das nicht an Aktualität und Komplexität eingebüßt hat, und die Frage, ob denn das Fahren mit einem ausländischen Kennzeichen eine Möglichkeit zur Vermeidung der Normverbrauchsabgabe darstellt, beschäftigt viele Unternehmer wie Private. Zudem werden Elektrofahrzeuge immer alltagstauglicher und leistbarer und der Gesetzgeber hat sich hier in den letzten Jahren ein paar Anreize für Autokäufer einfallen lassen, um die Zulassungszahlen zu steigern. Das vorliegende Buch soll einen fundierten Überblick über die aktuelle Rechtslage und die Judikatur zu allen Themenbereichen rund um das Auto geben und untermauert die Theorie auch anhand praktischer Beispiele. Spezialfragen, denen sich Autohändler in ihrer Praxis gegenübersehen, finden in einem eigenen Exkurs Berücksichtigung. Durch meine langjährige Tätigkeit als Vortragende zu den Themen Firmenfahrzeug und Normverbrauchsabgabe kenne ich die Schwierigkeiten, die sich hier im Alltag immer wieder ergeben. Ich würde mich freuen, Sie künftig vielleicht auch persönlich auf einem meiner Seminare (Termine unter www.akademie-sw.at) begrüßen zu dürfen. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre! MMag. Margit Michlits, LL.M. Steuerberaterin Graz, im Mai 2018

Kapitel 1: Besonderheiten des Kraftfahrzeuges im Anlagevermögen 1.1Wann handelt es sich um ein Fahrzeug des Anlagevermögens? § 198 Abs 2 UGB definiert Anlagevermögen wie folgt: „Als Anlagevermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.“ Anlagevermögen soll dem Betrieb als längerfristig dienen (in der Regel länger als ein Jahr). ACHTUNG: Diese Unterscheidung ist speziell bei Betrieben, die auch mit Fahrzeugen handeln, sehr wichtig. Denken Sie nur an einen Kfz-Händler, der Fahrzeuge für das Umlaufvermögen (Handel), als Vorführfahrzeuge, als Leihfahrzeuge (für Kunden während der Reparatur des Fahrzeuges), als Mietfahrzeuge, als klassisches Anlagevermögen oder als Tageszulassungen widmen kann! Im Jahresabschluss nach § 224 UGB sind die Fahrzeuge des Anlagevermögens unter den Sachanlagen, Unterpunkt 3. Andere Anlagen auszuweisen. Gerade wenn es nicht nur Fahrzeuge des Anlagevermögens (ohne begünstigte Verwendung) gibt, sondern auch andere Einsatzmöglichkeiten beim Unternehmer in Frage kommen (Kfz-Handel, Vorführfahrzeuge, Tageszulassungen, begünstigte Verwendungszwecke wie Miet- oder Schulungszwecke etc), ist es essentiell, in der laufenden Buchführung bereits die Unterscheidung der anfallenden Aufwendungen nach den jeweiligen Verwendungszwecken zu treffen, da die steuerliche Behandlung – wie Sie im Laufe dieses Buches noch feststellen werden – stark abweichen kann! 1.1.1Ansatz von Kilometergeld oder anteiligen tatsächlichen Aufwendungen Diese Unterscheidung geht einher mit der Unterscheidung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen. Wenn das Fahrzeug eines Einzelunternehmers zu mehr als der Hälfte (mehr als 50%) für betriebliche Zwecke genutzt wird, ist der Ansatz des amtlichen Kilometergeldes in Höhe von € 0,42 pro Kilometer als Betriebsausgabe nicht mehr zulässig.   Vielmehr ist das Fahrzeug dann als Betriebsvermögen anzusehen (Überwiegensgrundsatz des EStG) und es dürfen steuerlich wirksam nur noch die anteiligen tatsächlichen Aufwendungen als Betriebsausgabe berücksichtigt werden (auf das betriebliche Ausmaß der Nutzung entfallende Abschreibung, Treibstoffkosten, Autowäsche, Parkgebühren, Versicherungsprämien, Instandhaltung, Reparaturen, Service, Reifenwechsel, Vignette, Mautgebühren, § 57a-Begutachtung [Pickerl], Ölwechsel etc). ACHTUNG: Strafmandate dürfen steuerlich nicht gewinnmindernd berücksichtigt werden. Entscheidend ist dabei die tatsächliche Nutzung, wie sie sich aus dem Fahrtenbuch ergibt, also die tatsächlich betrieblich bzw privat zurückgelegten Kilometer. Ausschlaggebend ist immer die Gesamtbetrachtung für ein Veranlagungsjahr. In der laufenden Buchführung werden die anfallenden Aufwendungen zur Gänze erfasst, der Anteil der Privatnutzung wird am Jahresende als Eigenverbrauch ausgeschieden. ACHTUNG: Beachten Sie aber, dass ein etwaiger späterer Verkaufserlös, wenn das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, nicht um einen Privatanteil zu kürzen ist. Sollte der Unternehmer kein taugliches Fahrtenbuch vorlegen können (zu den Anforderungen siehe Pkt 1.1.2), ist die Behörde gem § 184 BAO zur Schätzung befugt, was sich in aller Regel für den Unternehmer als unvorteilhaft erweisen wird! Sollte die betriebliche Nutzung weniger als 50% betragen, ist das Fahrzeug als Privatvermögen einzustufen. Die betriebliche Nutzung kann dann entweder mittels Ansatz des amtlichen Kilometergeldes oder im Wege der anteiligen tatsächlichen Aufwendungen für die betrieblich zurückgelegten Fahrten geltend gemacht werden (Nutzungseinlage). Der Unternehmer kann zwischen diesen beiden Optionen wählen, sollte während eines Veranlagungsjahres aber konsistent vorgehen und jedenfalls ein Fahrtenbuch führen. Bei Kapitalgesellschaften entscheidet über die Zuordnung zum Betriebsvermögen nicht das Ausmaß der tatsächlichen betrieblichen Nutzung, sondern das wirtschaftliche Eigentum am Fahrzeug. Weiterführende Informationen zum Thema Eigenverbrauch und Eigennutzung finden Sie in Kapitel 5.   1.1.2Anforderungen an das Fahrtenbuch Ein ordentlich geführtes Fahrtenbuch dient dazu, den Anteil bzw die Anzahl der betrieblich zurückgelegten Kilometer gegenüber der Finanz glaubhaft zu machen. Ein den behördlichen Anforderungen entsprechendes Fahrtenbuch hat die Glaubwürdigkeit für sich und müsste daher von der Behörde erst widerlegt werden, um seine Aussagekraft zu verlieren. Die Anforderungen an ein Fahrtenbuch stellen sich wie folgt dar: - Vollständigkeit: Das Fahrtenbuch muss alle betrieblich und privat gefahrenen Kilometer enthalten - Chronologische Erfassung aller Fahrten - Laufende und fortlaufende (zeitnahe) Führung des Fahrtenbuches (kein „Nachschreiben“ im Bedarfsfall!) - Geschlossene Form (lose Blätter können kein FahrtenBUCH darstellen) - Nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen oder nachvollziehbar sein (kein Excel-geführtes Fahrtenbuch) - Übersichtlichkeit und Bereitstellung der folgenden Informationen: - Datum - Ausgangsort und Ziel der Fahrt (die gefahrene Strecke muss anhand der Aufzeichnungen nachvollziehbar sein) - Zweck der Fahrt - Geschäftspartner bzw Grund der betrieblichen Veranlassung - Anzahl der betrieblichen bzw privat gefahrenen Kilometer - Gesamtkilometerstand des Fahrzeuges (Inhalt bezieht sich auf die Rechtslage in Österreich)

Erscheinungsdatum
Sprache deutsch
Maße 170 x 240 mm
Gewicht 347 g
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht Allgemeines / Lexika
Schlagworte Differenzbesteuerung • Elektrofahrzeuge • Firmenfahrzeug • KFZ im Steuerrecht • Kraftfahrzeugsteuer • Leasing • Luxus-Tangente • Normverbrauchsabgabe • Nova • Österreich • Sachbezug • Vorführfahrzeug
ISBN-10 3-7041-0706-9 / 3704107069
ISBN-13 978-3-7041-0706-0 / 9783704107060
Zustand Neuware
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