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Festschrift für Dr. Axel Preuß

Buch | Softcover
236 Seiten
2018
Behr's GmbH (Verlag)
978-3-95468-568-4 (ISBN)
CHF 118,95 inkl. MwSt
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Aus dem Inhalt von "Festschrift für Dr. Axel Preuß":

"Die koordinierende Rolle des BVL in Zusammenarbeit mit den Ländern" - H. Tschiersky

Dr. Axel Preuß im Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger - F. Gründig

Organisationsreform des Lebensmittelüberwachung in Bayern - M. Möstl

Lebensmittelsicherheit in China, Korea und Japan - H. Steinhart

Die Ausgestaltung der Lebensmittelkontrollen und der amtlichen Kontrollpraxis - ein Dauerthema zwischen Bund und Ländern sowie Behörden und Lebensmittelwirtschaft - M. Girnau

Anmerkungen zum Reichsgesetz betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 14. Mai 1879 und dem britschen Sale of Food and Drugs Acts vom 11. August 1875 T. Mettke

Wie viel Politik verträgt das Lebensmittelrecht - M. Horst

Die Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz im Wandel der Zeit - Relikt oder Relique? - M. Weck

Zum Wortlaut von Pflichthinweisen - A. Meisterernst

An Kinder gerichtete Online-Werbung für Lebensmittel - O. Sosnitza

Verwendung und Kennzeichnung von Mikroorganismen bei der Herstellung von Lebensmitteln - D. Horn

Nährwer- und gesundheitsbezogene Angaben für Heil- und Mineralwasser - Gesundes Mineralwasser, ein Widerspruch in sich? - P. Hahn

Schwarze Milch, veganes Rinderfilet und der ganz normale "Vegansinn" - G. Schulze, C. Struck

MOSH, MOAH & MORE - Mineralische Kohlenwasserstoffe in Lebensmitteln Ergebnisse und Erkenntnisse eines Forschungsprojekts zur Identifizierung von Eintragswesen - R. Matissek, A. Stauff, J. Schnapka

Die "Ohne Gentechnik" -Kennzeichnung -Erfahrungen aus der bayerischen Überwachungspraxis - S. Estendorfer-Rinner, S. Pecoraro, M. Butzenlechner, U. Busch

Ist das deutsche System des Lebensmittelstrafrechts noch zeitgemäß? - G. Dannecker

Festschrift für Dr. Axel Preuß

Eine Festschrift für Axel Preuß zu verfassen, ist einerseits eine sehr schöne Arbeit, da damit der Hingabe und dem Engagement gedankt werden kann, die Axel Preuß in den letzten Jahrzehnten in das Lebensmittelrecht eingebracht hat. Andererseits ist es aber auch eine undankbare Arbeit, da es gilt, die Vielfalt und hohe Professionalität seines Wirkens in einem einzigen Buch wiederzugeben. Das vom Behr´s Verlag herausgegebene Werk „Festschrift für Dr. Axel Preuß“ wird diesem Anspruch und damit auch der Person Axel Preuß gerecht, nicht zuletzt, weil den Beiträgen anzumerken ist, mit welcher Freude sie verfasst wurden. Das Lebensmittelrecht zu leben ist einfach mehr als es nur anzuwenden.

Der Geehrte ist kein Gelehrter im klassischen Sinne, sondern ein belesener Pragmatiker, der sich als gelernter Lebensmittelchemiker sowohl in der naturwissenschaftlichen Welt als auch in der Welt der Juristerei sehr wohl fühlt. Das Wandeln zwischen diesen beiden Welten ist dem Lebensmittelrecht immanent und zeichnet auch diese Festschrift aus, da die thematisch sehr unterschiedlichen Beiträge sowohl von Naturwissenschaftlern als auch von Juristen stammen. Die Autorenschaft spiegelt damit auch den Kreis der Freunde, Fachkollegen und Wegbegleiter von Axel Preuß trefflich wieder.

Er war ein – und für gewisse Zeit faktisch auch „der“ – Mann der Überwachung, weshalb es nicht überraschend ist, dass sich einige Beiträge der Festschrift mit der Rolle der Überwachungsbehörden, deren neuer bzw. moderner Struktur und den Aufgaben der Überwachungsbeamten auseinandersetzen. Wer sich einen Überblick über die aktuellen Themen der Überwachung in Deutschland verschaffen möchte, wird insoweit fündig. Als Präsident des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) schreibt Helmut Tschiersky über „sein“ Amt und stellt dessen Rolle im komplizierten Geflecht zwischen Europäischer Ebene, Bundes- und Länderebene dar. Das BVL agiert demnach als Managementbehörde, die im Rahmen ihrer Aufgaben sowohl mit den Besonderheiten der Europäischen Union als auch mit dem Föderalen System der Bundesrepublik zu kämpfen hat. Vertieft thematisiert werden der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp), das Internetportal www.lebensmittelwarnung.de sowie die Zusammenarbeit mit den Ländern in bzw. über die verschiedenen Experten-Arbeitskreise. Das BVL ist die Geschäftsstelle für die informellen Gremien wie den Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des BVL (ALS). Die Beschlüsse des ALS werden im vom BVL herausgegebenen Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (JVL) veröffentlicht und sind auch auf der BVL-Homepage abrufbar.

Die Entscheidung des ALS zur Veröffentlichung seiner Beschlüsse ist maßgeblich auf Axel Preuß zurückzuführen, wie aus dem Beitrag von Friedrich Gründig zu erfahren ist. Während bis 2010 nur etwa 60 als besonders bedeutsam eingeschätzte ALS-Beschlüsse veröffentlicht wurden, werden seit besagter Entscheidung im Jahr 2011 alle gefassten Beschlüsse öffentlich zugänglich gemacht. Das hierfür maßgebliche Gebot zur Transparenz findet sich in der Geschäftsordnung des ALS, deren Bedeutung gleichsam mit der Bedeutung des ALS zugenommen hat. Seit der Veröffentlichung aller ALS-Beschlüsse handelt es sich bei diesen nicht mehr nur um verwaltungsinterne, sondern um allgemeine – insbesondere auch von der Industrie beachtete – Entscheidungshilfen. Auch wenn es sich zumeist „nur“ um kurze, prägnante Antworten auf den jeweiligen Sachverhalt handelt, ist es wichtig, über deren Zustandekommen mehr zu erfahren, was Gründig in seinem Beitrag anschaulich leistet. Als eines der Lieblingsthemen des Geehrten wird dabei die Abgrenzung von Lebensmittelzusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen geschildert, die in der ALS-Stellungnahme 2017/1 dargestellt wird. Der ALS-Entscheidungsbaum und die dazugehörigen Erläuterungen werden in der Festschrift abgedruckt und dienen als Beispiel für den ergebnisorientierten Pragmatismus des ALS, der über viele Jahre insbesondere von Axel Preuß geprägt wurde.

In geographischer Hinsicht war Axel Preuß schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen und zuletzt in Niedersachsen aktiv. Im Süden der Republik war er zumindest nicht als örtlich zuständiger Überwachungsbeamter tätig, was abhängig von der jeweiligen Interessenlage als gut oder schlecht empfunden wurde. Da die Lebensmittelüberwachung Ländersache ist, kann es regionale Unterschiede in der Struktur und Organisation der Überwachungsbehörden geben. Der Freistaat Bayern sah sich aktuell aufgrund sich wiederholender Lebensmittelskandale (zuletzt: „Bayern-Ei“) gezwungen, seine Überwachung neu aufzustellen. Markus Möstl berichtet über die Organisationsreform in Bayern und stellt dabei insbesondere die neue „Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen“ vor. Mit dieser Reform wird zumindest teilweise die dezentrale Organisation, die gemäß der Bayerischen Verfassung als Direktive gilt, aufgegeben. Für komplexe Betriebe ist grundsätzlich die neue Zentralbehörde zuständig, während im Übrigen die Kreisverwaltungsbehörden zuständig bleiben. Diese zweispurige Struktur führt zu neuen Problemen insbesondere bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten. Im Ergebnis gelangt Möstl daher zu einer zwiespältigen Bewertung der Reform, was die Frage nach der richtigen Organisation der Lebensmittelüberwachung als noch offen erscheinen lässt.

Entsprechend stuft Marcus Girnau aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft die Diskussion über die Ausgestaltung der Lebensmittelüberwachung als Dauerthema ein, das auch in Zukunft Bestand haben wird. Die in Bayern – zumindest teilweise – vollzogene Konzentration von Kompetenzen auf eine zentrale Landesbehörde wird dabei von der Lebensmittelwirtschaft eher kritisch gesehen. Statt der Schaffung von parallelen Kontrollstrukturen wird das traditionelle System mit den kommunalen Vor-Ort-Behörden, die bei Bedarf durch spezialisiertes Fachpersonal unterstützt werden, als der in der Praxis bessere Weg bewertet. Zwischen Lebensmittelwirtschaft und amtlicher Lebensmittelüberwachung gibt es aber noch andere Diskussionspunkte, die von Girnau angesprochen und kurz dargestellt werden. Hierbei darf natürlich weder der Internetpranger noch die Hygieneampel bzw. das Kontrollbarometer fehlen. Wie kürzlich das Bundesverfassungsgericht zu § 40 Abs. 1a LFGB entschieden hat (Beschluss vom 21.03.2018 - 1 BvF 1/13), werden uns diese Themen auch in Zukunft beschäftigen.

Nicht direkt mit der Zukunft setzt sich Thomas Mettke auseinander, wenn er in seinem Beitrag zum einen das deutsche Nahrungsmittelgesetz von 1879 und zum anderen den britischen Sale of Food and Drugs Acts von 1875 thematisiert. Der Beitrag beschränkt sich aber nicht auf eine fundierte Analyse der beiden historischen Gesetzeswerke, sondern spannt den Bogen hin zu den Problemen der Gegenwart. Die Verschwendungsgesellschaft ist demnach zumindest auch auf die besonders positive Darstellung einzelner Lebensmittel zurückzuführen, wodurch in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wurde, dass Lebensmittel generell eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können. Letztendlich lassen Achtung und Respekt der Verbraucher vor den Lebensmitteln immer mehr nach, so dass die Hemmschwelle sinkt, Lebensmittel einfach wegzuwerfen. Der Verfälschung von Lebensmitteln in Zeiten von Not und Hunger ist demnach die Vernichtung von Lebensmitteln in Zeiten von Überfluss gefolgt.

Die Festschrift umfasst insbesondere auch Beiträge zu klassisch juristischen Themen wie den rechtlichen Umgang mit dem Wortlaut von Pflichthinweisen. Andreas Meisterernst differenziert zwischen sinngemäß geregelten Pflichthinweise und solchen, deren Wortlaut vom Gesetzgeber in Anführungszeichen vorgegeben ist. Aber auch wenn Pflichthinweise in Anführungszeichen gesetzt sind, sollen vom Wortlaut abweichende, aber kerngleiche Formulierungen ausreichend sein. Dieser Maßstab soll zumindest in strafrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht gelten, da kein Verstoß in der Sache vorliege. Eine ebenfalls kritische rechtliche Würdigung erfolgt durch Olaf Sosnitza im Hinblick auf das sensible Thema der Kinderwerbung für Lebensmittel im Internet. Vertiefend wird auf die nach dem UWG unzulässige direkte Kaufaufforderung an Kinder, die nach dem JMStV geltenden Beschränkungen für Alkoholwerbung und auf die nach dem „EU-Pledge“ zu unterlassende konkrete Produktwerbung gegenüber Kindern unter 12 Jahren eingegangen. Hinsichtlich der als „EU-Pledge“ bezeichneten Selbstverpflichtung von mehreren namhaften Lebensmittelunternehmen wird dabei herausgestellt, dass sich die an sich löbliche Selbstbeschränkung nur auf konkrete produktbezogene Werbung bezieht, während „Brand Advertising“ nicht betroffen ist, und zudem nur für solche Werbung gilt, die sich an ein Publikum mit mehr als 35 % Kindern unter 12 Jahren richtet. Insgesamt stellt Sosnitza fest, dass die rechtliche Ausgestaltung der Lebensmittelwerbung gegenüber Kindern noch nicht abgeschlossen ist, was letztlich auch der Dynamik des betreffenden Mediums geschuldet ist, und trotz aller Regulierungsansätze ein wesentlicher Teil der Verantwortung bei den Eltern verbleibt.

Abschließen möchte ich diese Besprechung der Festschrift für Axel Preuß mit dem Beitrag von Gesine Schulze und Christian Struck, die sich mit dem „Vegansinn“ und damit mit der (noch jungen) Erfolgsgeschichte der Ersatzprodukte auseinandersetzen. Es erfolgt eine lebensmittelrechtliche Bewertung der „Fleischlosen Alternativen“ und dabei insbesondere eine kritische Würdigung der Marketingstrategien, die auf „hippe »Neuveganer«“ abzielen, wozu so schmackhafte Bezeichnungen wie „veganes Rinderfilet“ zählen. Die Diskussion erstreckt sich hierbei aber nicht nur auf rein rechtliche Aspekte, sondern es wird vielmehr auf die sensorischen Eigenschaften der Ersatzprodukte im Vergleich zum Original abgestellt. Schließlich wird noch darauf eingegangen, was der Verbraucher eigentlich im Hinblick auf die Bezeichnung von „Fleischlosen Alternativen“ will. Als Ergebnis kann insoweit festgehalten werden, dass klare Regeln zur Kennzeichnung solcher Produkte, die eine Abgrenzung zu den tierischen Erzeugnissen erlauben, wünschenswert sind. Ich wünsche dem Geehrten, Axel Preuß, dass ihm trotz oder vielleicht gerade wegen dieses „Vegansinns“ noch viele Jahre ein Glas Wein so schmeckt, wie es schmecken soll.

Andreas Reinhart

Erscheinungsdatum
Sprache deutsch
Maße 148 x 210 mm
Gewicht 464 g
Themenwelt Schulbuch / Wörterbuch Lexikon / Chroniken
Recht / Steuern Öffentliches Recht Besonderes Verwaltungsrecht
Schlagworte Axel Preuß • Festschrift • Lebensmittel • Lebensmittelrecht • Preuß
ISBN-10 3-95468-568-X / 395468568X
ISBN-13 978-3-95468-568-4 / 9783954685684
Zustand Neuware
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