Das neue Reiserecht 2018
Pauschalreisen - Fluggastrechte - Gastschulaufenthalte
Seiten
2018
Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH
978-3-8240-1564-1 (ISBN)
Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH
978-3-8240-1564-1 (ISBN)
Fax-Langtext: Seit der letzten größeren Änderung im Reiserecht vor 17 Jahren hat sich die Art und Weise, wie Verbraucher und Unternehmen Reisen buchen, nachhaltig verändert: Laut einer Erhebung des VIR (Verband Internet Reisevertrieb) werden mittlerweile mehr als die Hälfte der Städtereisen und Familienurlaube online gebucht. Das neue Reiserecht, das seit dem 01.07.2018 gilt, bringt daher eine Vielzahl an Neuerungen. Die Rechte der Kunden werden gestärkt und daraus ergeben sich für Sie als Anwalt neue Erlösquellen. Ein guter Grund, sich mit dem neuen Reiserecht zu beschäftigen! Mit dem neuen Praxisratgeber können Sie Ihre Mandanten im Reiserecht optimal beraten Rechtsanwältin Stefanie Risse hat mit ihrem Buch das neue Reiserecht kompakt und praxisorientiert aufbereitet, sodass Sie sich so schnell wie möglich und so sicher wie nötig mit den umfassenden Änderungen vertraut machen können. Sie beantwortet unter anderem folgende wichtige Fragen: ¿ Was bedeutet die Neudefinition der Pauschalreise? ¿ Welche Sonderregelungen gibt es zukünftig bei Online-Buchungsverfahren? ¿ Was steckt hinter der neuen Kategorie der „verbundenen Reiseleistungen“? ¿ Wie haben sich die Informationspflichten der Reiseveranstalter verändert? ¿ Wie gehen Sie als Rechtsanwalt zukünftig mit der Reform der Verjährung von Schadensersatzansprüchen um? ¿ Wie können Sie Ihren Mandanten bei kurzfristigen Preisanpassungen durch den Veranstalter helfen? Antworten auf diese – und noch viele weitere – Fragen finden Sie ab sofort im Praxisbuch „Das neue Reiserecht“. Keine theoretische Abhandlung, sondern praxisorientierte Hilfe, die sofort auf den Punkt kommt! „Das neue Reiserecht“ von Stefanie Risse stellt in der gebotenen Kürze die neuen Regelungen vor und hebt anschaulich hervor, wo sich Änderungen zum bisherigen Reiserecht ergeben. So hilft es Ihnen dabei, für Ihre Mandanten rund um das wichtige Thema Reisen das Beste herauszuholen – damit der Urlaub für ihn Erholung und kein Ärgernis ist! Fax-Kurztext: In den letzten Jahren hat sich die Art und Weise, wie Verbraucher und Unternehmen Reisen buchen, stark verändert. Das neue Reiserecht, das am 01.07.2018 in Kraft getreten ist, bringt daher eine Vielzahl an Neuerungen. Die Rechte der Kunden werden gestärkt; daraus ergeben sich für Sie als Anwalt neue Erlösquellen. Ein guter Grund, sich mit dem neuen Reiserecht zu beschäftigen! So können Sie Ihre Mandanten im Reiserecht optimal beraten Rechtsanwältin Stefanie Risse beantwortet in ihrem Buch „Das neue Reiserecht“ unter anderem folgende wichtige Fragen: ¿ Was bedeutet die Neudefinition der Pauschalreise? ¿ Welche Sonderregelungen gibt es zukünftig bei Online-Buchungsverfahren? ¿ Was steckt hinter der neuen Kategorie der „verbundenen Reiseleistungen“? ¿ Wie können Sie Ihren Mandanten bei kurzfristigen Preisanpassungen durch den Veranstalter helfen? „Das neue Reiserecht“ hilft Ihnen dabei, für Ihre Mandanten rund um das wichtige Thema Reisen das Beste herauszuholen – damit der Urlaub für ihn Erholung und kein Ärgernis ist! E-Mail-Text: Kaum ein Markt ist so stark von der digitalen Revolution unserer Zeit betroffen wie die Buchung einer Reise. Das neue Reiserecht, das am 01.07.2018 in Kraft getreten ist, trägt dem Rechnung und bringt darüber hinaus einige weitere Neuerungen, die Sie als Rechtsanwalt unbedingt kennen sollten. Der aktuelle Praxis-Ratgeber „Das neue Reiserecht“ hilft Ihnen dabei, für Ihre Mandanten rund um das wichtige Thema Reisen das Beste herauszuholen – damit der Urlaub für ihn Erholung und kein Ärgernis ist! E-Mail-Betreffzeilen: Reiserecht: Sind Sie fit für den 01.07.2018? Wie Sie dank des neuen Reiserechts neue Erlösquellen erschließen Horror-Urlaub! So verhelfen Sie Ihren Mandanten zu ihrem Recht! Am 01.07.2018 tritt das neue Reiserecht in Kraft – und das ist auch dringend notwendig! Denn kaum ein Markt ist so stark von der digitalen Revolution unserer Zeit betroffen wie die Buchung einer Reise. Das neue Reiserecht trägt dem Rechnung und bringt darüber hinaus einige weitere Neuerungen, die Sie als Rechtsanwalt unbedingt kennen sollten. Damit Sie stets im Bilde sind, erscheint jetzt der aktuelle Praxisratgeber „Das neue Reiserecht – die schönste Zeit des Jahres aus anwaltlicher Sicht". Jetzt das neue Reiserecht kennenlernen Das neue Reiserecht – damit der Urlaub für Ihre Mandanten kein Alptraum wird Seit der letzten größeren Änderung im Reiserecht – dem zweiten Reiserechtsänderungsgesetz vom 23.7.2001 – hat sich die Art und Weise, wie Verbraucher und Unternehmen Reisen buchen, nachhaltig verändert: Laut einer Erhebung des VIR (Verband Internet Reisevertrieb) werden mittlerweile mehr als die Hälfte der Städtereisen, Aktiv- und Familienurlaube online gebucht. Lediglich bei Kreuzfahrten und Gesundheitsurlauben setzt eine überwiegende Mehrheit noch auf das klassische Reisebüro. Das neue Reiserecht, das ab dem 01.07.2018 in Kraft tritt, bringt daher eine Vielzahl an Neuerungen. Die Rechte der Kunden werden gestärkt (wenn auch nicht in dem ursprünglich erwarteten Ausmaß) und daraus ergeben sich für Sie als Anwalt neue Erlösquellen. Ein guter Grund, sich mit dem neuen Reiserecht zu beschäftigen! Mit dem neuen Praxisratgeber können Sie Ihre Mandanten im Reiserecht optimal beraten Rechtsanwältin Stefanie Risse hat bereits als Autorin der „ZAP – Zeitschrift für die anwaltliche Praxis" ihre Expertise beim Thema Reiserecht unter Beweis gestellt. Mit ihrem Buch „Das neue Reiserecht – die schönste Zeit des Jahres aus anwaltlicher Sicht" hat sie jetzt kompakt und praxisorientiert das neue Reiserecht so aufbereitet, dass Sie sich so schnell wie möglich und so sicher wie nötig mit den umfassenden Änderungen vertraut machen können. Sie beantwortet unter anderem folgende wichtige Fragen: Was bedeutet die Neudefinition der Pauschalreise? Welche Sonderregelungen gibt es zukünftig bei Online-Buchungsverfahren? Was steckt hinter der neuen Kategorie der „verbundenen Reiseleistungen"? Wie haben sich die Informationspflichten der Reiseveranstalter verändert? Wie gehen Sie als Rechtsanwalt zukünftig mit der Reform der Verjährung von Schadensersatzansprüchen um? Wie können Sie Ihren Mandanten bei kurzfristigen Preisanpassungen durch den Veranstalter helfen? Antworten auf diese – und noch viele weitere – Fragen finden Sie ab sofort im Praxisbuch „Das neue Reiserecht". Keine theoretische Abhandlung, sondern praxisorientierte Hilfe, die sofort auf den Punkt kommt! „Das neue Reiserecht" von Stefanie Risse stellt in der gebotenen Kürze die neuen Regelungen vor und hebt anschaulich hervor, wo sich Änderungen zum bisherigen Reiserecht ergeben. So hilft es Ihnen dabei, für Ihre Mandanten rund um das wichtige Thema Reisen das Beste herauszuholen – damit der Urlaub für ihn Erholung und kein Ärgernis ist! Jetzt das neue Reiserecht kennenlernen
Rechtsanwältin Stefanie Risse ist Partnerin einer mittelständischen Kanzlei in Münster. Sie berät und publiziert hauptsächlich zu reiserechtlichen Themen.
Erscheinungsdatum | 25.06.2018 |
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Reihe/Serie | AnwaltsPraxis |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 171 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Besonderes Schuldrecht | |
Schlagworte | EU-Richtlinie 2015/2302 • Pauschalreise-Richtlinie • Reform Reiserecht • Reiserecht 2018 |
ISBN-10 | 3-8240-1564-1 / 3824015641 |
ISBN-13 | 978-3-8240-1564-1 / 9783824015641 |
Zustand | Neuware |
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