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Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung -  Ingke Goeckenjan

Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung (eBook)

Eine Analyse zurechnungsausschließender Topoi beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt
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2017 | 1. Auflage
342 Seiten
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-153578-9 (ISBN)
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Nach der Lehre von der objektiven Zurechnung ist ein strafrechtlicher Erfolg nur dann als Werk des Handelnden anzusehen, wenn neben den herkömmlichen Tatbestandsmerkmalen - Handlung, Erfolg und Kausalität - zusätzliche, wertende Kriterien erfüllt sind: Der Erfolg sei nur dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen habe, das sich im tatbestandlichen Erfolg realisiere. Diese Voraussetzungen sollen gleichermaßen für Fahrlässigkeits- wie für Vorsatzdelikte gelten. Ingke Goeckenjan unterzieht diese mittlerweile herrschende Auffassung im strafrechtlichen Schrifttum einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und inwiefern die drei gängigen zurechnungsausschließenden Topoi (fehlende Risikoschaffung, Handeln innerhalb des erlaubten Risikos, Risikoverringerung) auch für das Vorsatzdelikt Berechtigung beanspruchen können.

geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier und der Freien Universität Berlin; 1999 Erste Juristische Staatsprüfung; Referendariat beim Kammergericht Berlin; 2002 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2004 Promotion zur Dr. iur. an der Freien Universität Berlin; 2013 Habilitation an der Universität Osnabrück; seit 2014 Inhaberin eines Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ruhr-Universität Bochum.

Cover 1
Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Einführung 14
I. Ausgangspunkt der Untersuchung 14
II. Zielsetzung und Grenzen der Arbeit 18
III. Gang der Untersuchung 19
Kapitel 1: Grundlegung 22
I. Theoretische und methodische Grundlagen 22
1. Der Zusammenhang zwischen Verhalten und Erfolg als Grundschema tatbestandlichen Unrechts bei Erfolgsdelikten 22
2. Die Rolle der Strafrechtsdogmatik bei der Bestimmung dieses Zusammenhangs 25
a) Aufgaben der (Straf-)Rechtsdogmatik im Allgemeinen 26
b) Systembildung als vorrangige Aufgabe der Strafrechtsdogmatik? 27
c) Gesetzeskritik als vorrangige Aufgabe der Strafrechtsdogmatik? 30
d) Hier zugrunde gelegtes Verständnis der Aufgaben von Strafrechtsdogmatik 35
e) Besonderheit der bislang nur zögerlichen Rezeption durch die Judikatur 36
3. Anforderungen an dogmatische Aussagen im Einzelnen 38
4. Methodik 39
5. Zugrundeliegende Paradigmen 40
6. Empirische Bezüge 42
II. Annäherung an die zentralen Begriffe der Arbeit 45
1. Zurechnung 45
a) Zurechnungsgegenstand 46
b) Zurechnungsziel oder Zurechnungsadressat 50
c) Herkunft und allgemeinsprachliche Verwendung des Begriffs Zurechnung 52
d) Ergebnis der ersten begrifflichen Annäherung 58
2. Handlung und Erfolg 60
a) Handlung 60
b) Erfolg 62
3. Gefahr und Risiko 67
a) Herkunft und allgemeinsprachliche Verwendung der Begriffe Gefahr und Risiko 67
b) Juristisches Verständnis 68
c) Verständnis der Begriffe in anderen Wissenschaftsdisziplinen 69
d) Bedeutungsunterschiede 71
e) Besonderheiten des Risikobegriffs innerhalb der Lehre von der objektiven Zurechnung 72
Kapitel 2: Bestandsaufnahme 76
I. Entwicklungslinien der Lehre von der objektiven Zurechnung 76
1. Frühe Zurechnungslehren 77
2. Fokussierung auf Kausalzusammenhänge 85
3. Erste Ansätze einer einschränkenden Bestimmung von Kausalzusammenhängen 87
4. Die Entwicklung einzelner Zurechnungsgesichtspunkte 96
a) Die objektive Zweckhaftigkeit als Zurechnungskriterium 97
b) Die Bezweckbarkeit in der finalen Handlungslehre 101
c) Sozialadäquanz 103
d) Die Schaffung einer Gefahr und deren Realisierung im Erfolg 106
e) Die Ausfilterung relevanter Bedingungen 109
f) Die Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens 110
g) Risikoerhöhungslehre 112
h) Der Schutzzweck der Norm 114
5. Eigenständige Zurechnungslehren 115
6. Zusammenführung der verschiedenen Gesichtspunkte zu einer selbstständigen Erfolgszurechnungslehre 118
7. Rezeption und Weiterentwicklung der modernen Erfolgszurechnungslehre 124
a) Unmittelbare Rezeption 124
b) Weiterentwicklung des Roxinschen Ansatzes 129
8. Würdigung der Erfolgszurechnungslehre: Eine Erfolgsgeschichte 130
9. Vorläufiges Fazit 136
II. Grundaussagen der modernen Erfolgszurechnungslehre 136
1. Trennung zwischen Kausal- und Zurechnungsurteil 137
2. Funktion der objektiven Zurechnung als Korrektiv für die zu weit gefasste Kausalität 140
3. Geltung der Zurechnungskriterien auch für Vorsatzdelikte 142
4. Zusammenfassung der Zurechnungskriterien in der sogenannten Grundformel 143
5. Beurteilungsmaßstab und Beurteilungsperspektive 144
6. Anerkannte zurechnungsausschließende Konstellationen 145
III. Kritik an der Lehre von der objektiven Zurechnung und ihrer Anwendung auf Vorsatzdelikte 147
1. Systemwidrige Verortung von Zurechnungskriterien 148
2. Unbestimmtheit und überzogene Normativität der Zurechnungskriterien 154
3. Unmöglichkeit einer „objektiven“ Beurteilung 156
4. Überflüssigkeit der objektiven Zurechnung bei Vorsatzdelikten 157
5. Dysfunktionalität der Zurechnungskriterien 160
6. Unzulässigkeit eines Wechsels zwischen ex-ante- und ex-post-Beurteilung 161
Kapitel 3: Untersuchung einzelner als zurechnungsausschließend beurteilter Topoi 164
I. Fehlende Risikoschaffung 166
1. Ausgangspunkt: Die Grundformel der Lehre von der objektiven Zurechnung 166
2. Die Lösung der Zurechnungslehre und ihrer Vorläufer dargestellt anhand gängiger Beispielsfälle 167
a) Der Gewitterfall und seine Variationen 167
b) Andere ähnliche Fallgestaltungen 182
3. Kritik und alternative Lösungen 183
a) Lösung über eine einschränkende Bestimmung der Kausalität 183
b) Lösung über die objektive Zweckhaftigkeit 184
c) Lösung über das unmittelbare Ansetzen 190
d) Lösung über den Handlungsbegriff 191
e) Lösung über das tatbestandsmäßige Verhalten 192
f) Lösung über die Tatherrschaft 195
g) Lösung über die Eigenverantwortlichkeit des Opfers 196
h) Lösung über die soziale Adäquanz bzw. das erlaubte Risiko 207
i) Lösung über den Vorsatz 209
4. Zwischenfazit 217
II. Erlaubtes Risiko 219
1. Ausgangspunkt: Die Grundformel der Lehre von der objektiven Zurechnung 220
2. Die Lösung der Zurechnungslehre dargestellt anhand gängiger Beispielsfälle 220
a) Erlaubtes Risiko bei Verhalten gemäß der Straßenverkehrsordnung 221
b) Andere ähnliche Fallgestaltungen 223
3. Kritik und alternative Lösungen 224
a) Beschränkungen des erlaubten Risikos bei Vorsatzdelikten 225
b) Lösung über die objektive Zweckhaftigkeit 238
c) Lösung über den Handlungsbegriff bzw. das tatbestandsmäßige Verhalten 240
d) Lösung über den Vorsatz 243
e) Zweifel an der Bestimmbarkeit der „Erlaubtheit“ des Risikos 244
f) Lösung über die Rechtswidrigkeit 249
g) Jakobs’ Kritik an der Berücksichtigung von Sonderwissen 252
4. Zwischenfazit 255
III. Risikoverringerung 257
1. Ausgangspunkt: Die Grundformel der Lehre von der objektiven Zurechnung 258
2. Die Lösung der Zurechnungslehre dargestellt anhand gängiger Beispielsfälle 258
3. Kritik und alternative Lösungen 262
a) Kritik an dem Begriff „Risikoverringerung“ 262
b) Lösung über das tatbestandsmäßige Verhalten 265
c) Lösung über die einschränkende Bestimmung des tatbestandlichen Erfolgs 267
d) Lösung über die generelle Berücksichtigung von Ersatzursachen 269
e) Der Ansatz Jakobs’ 275
f) Lösung über den Vorsatz 276
g) Lösung über die Rechtswidrigkeit 278
4. Zwischenfazit 281
Kapitel 4: Bewertung der Kritik an der Lehre von der objektiven Zurechnung 282
I. Systemwidrige Verortung von Zurechnungskriterien? 282
II. Unbestimmtheit und überzogene Normativität der Zurechnungskriterien? 284
III. Unmöglichkeit einer „objektiven“ Beurteilung? 287
1. Gegeneinwände der Vertreter der Zurechnungslehre 288
2. Fazit unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse 291
IV. Überflüssigkeit der objektiven Zurechnung bei Vorsatzdelikten? 294
V. Dysfunktionalität der Zurechnungskriterien? 297
VI. Unzulässigkeit eines Wechsels zwischen ex-ante-und ex-post-Beurteilung? 298
Ergebnisse 302
I. Zehn zusammenfassende Thesen 302
1. Als allgemeiner Begriff kann Zurechnung ganz verschiedene Vorgänge bezeichnen 302
2. Die Elemente der objektiven Zurechnung sind dagegen spezifischer zu fassen 305
3. Bei Vorsatzdelikten ist die Beurteilung von Zurechnungsfragen vielfach durch das vorrangig zu berücksichtigende gesetzliche Beteiligungssystem überlagert 306
4. Maßgeblich für die Erlaubtheit eines Verhaltens ist nicht die Höhe des Risikos, sondern eine wertende Beurteilung 307
5. In ihrem verbleibenden Anwendungsbereich ist die erste Prüfungsstufe der Lehre von der objektiven Zurechnung eine Lehre vom tatbestandsmäßigen Verhalten 308
6. Damit gelten Einschränkungen des tatbestandsmäßigen Verhaltens auch beim Vorsatzdelikt 309
7. Die inhaltlichen Kriterien zur Bestimmung des erlaubten Risikos sind bei Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten identisch sie unterscheiden sich lediglich in ihrer praktischen Relevanz
8. Die positive Feststellung einer missbilligten Risikosetzung ist aber bei Vorsatzdelikten durch eine Prüfung des ausnahmsweise eingreifenden erlaubten Risikos zu ersetzen 311
9. Die Risikoverringerung ist kein Fall des Ausschlusses der objektiven Zurechnung 313
10. Diese Überlegungen stehen im Einklang mit der Funktion strafbewehrter Verhaltensnormen 314
II. Ausblick 315
Literaturverzeichnis 318
Register 340

Erscheint lt. Verlag 1.10.2017
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Strafrecht
ISBN-10 3-16-153578-2 / 3161535782
ISBN-13 978-3-16-153578-9 / 9783161535789
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