Die schuldrechtliche Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien
Unter besonderer Berücksichtigung schuldrechtlicher Verpflichtungen des Arbeitgebers zu einem unternehmerischen Verhalten
2017
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-73618-0 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-73618-0 (ISBN)
lt;p>Schuldrechtliche Vereinbarungen in einem Tarifvertrag sind lediglich sachlich-gegenständlich begrenzt zulässig. Außertarifliche Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien sind abzulehnen. Verpflichtungen des Arbeitgebers zu einem unternehmerischen Verhalten gegenüber der Gewerkschaft fehlt die Regelungsgrundlage.
lt;p>Der Autor beschäftigt sich mit der Zulässigkeit schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien. Im Fokus der Betrachtung steht die praxisrelevante Frage, ob sich der einzelne Arbeitgeber gegenüber der Gewerkschaft zu einem bestimmten unternehmerischen Verhalten wirksam verpflichten kann. Nach kritischer Analyse und aufbauend auf einem konsequenten Verständnis der Tarifautonomie als «kollektiv ausgeübte Privatautonomie» kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass schuldrechtliche Verpflichtungen in einem Tarifvertrag nur begrenzt zulässig sind. Als «privilegierte Privatrechtssubjekte» des kollektiven Arbeitsrechts fehlt den Tarifparteien gleichfalls die Befugnis, außerhalb eines Tarifvertrages Verpflichtungen des Arbeitgebers zu einem unternehmerischen Verhalten zu vereinbaren.
lt;p>Der Autor beschäftigt sich mit der Zulässigkeit schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien. Im Fokus der Betrachtung steht die praxisrelevante Frage, ob sich der einzelne Arbeitgeber gegenüber der Gewerkschaft zu einem bestimmten unternehmerischen Verhalten wirksam verpflichten kann. Nach kritischer Analyse und aufbauend auf einem konsequenten Verständnis der Tarifautonomie als «kollektiv ausgeübte Privatautonomie» kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass schuldrechtliche Verpflichtungen in einem Tarifvertrag nur begrenzt zulässig sind. Als «privilegierte Privatrechtssubjekte» des kollektiven Arbeitsrechts fehlt den Tarifparteien gleichfalls die Befugnis, außerhalb eines Tarifvertrages Verpflichtungen des Arbeitgebers zu einem unternehmerischen Verhalten zu vereinbaren.
Florian Hertenstein studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Nach dem 1. Staatsexamen war er unter anderem als Arbeitsgemeinschaftsleiter im Bereich Arbeitsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg tätig.
lt;p>Schuldrechtliche Vereinbarungen in einem Tarifvertrag (der sog. schuldrechtlicher Teil des Tarifvertrages) - Außertarifliche Vereinbarungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite - Vertragsfreiheit oder Exklusivität des Tarifvertrages.
Erscheinungsdatum | 24.11.2017 |
---|---|
Reihe/Serie | Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht ; 104 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 360 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
Schlagworte | Abbo • arbeitgebers • außertarifliche Vereinbarung(en) • Berücksichtigung • Besonderer • einem • Florian • Harmonielehre • Hertenstein • Junker • Privatautonomie • Regelungsbefugnis • Schuldrechtliche • schuldrechtlicher • (sonstige) Kollektivvereinbarung • Standortvereinbarung • Tarifautonomie • Tarifvertrag • Tarifvertragsparteien • Unter • unternehmerischen • Verhalten • Verpflichtungen |
ISBN-10 | 3-631-73618-5 / 3631736185 |
ISBN-13 | 978-3-631-73618-0 / 9783631736180 |
Zustand | Neuware |
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