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Unterschiedliche Zollpräferenzen für unterschiedliche Entwicklungsländer -  Hedwig Kavasch

Unterschiedliche Zollpräferenzen für unterschiedliche Entwicklungsländer (eBook)

Zur Vereinbarkeit positiver Bedingungen in Allgemeinen Präferenzsystemen mit der WTO-Ermächtigungsklausel am Beispiel des APS Plus der EU
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2017 | 1. Auflage
553 Seiten
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-154308-1 (ISBN)
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Das WTO-Recht bietet Industrieländern die Möglichkeit, in ihren Allgemeinen Präferenzsystemen zusätzliche Zollvergünstigungen für Waren aus Entwicklungsländern an Bedingungen zu knüpfen, welche die Umsetzung völkerrechtlicher Entwicklungsstandards beinhalten. Folglich erfahren einige Entwicklungsländer eine bessere Zollbehandlung als andere. Das konfligiert mit einem Herzstück des GATT. Hedwig Kavasch untersucht in diesem Spannungsfeld die Vereinbarkeit des APS Plus mit der WTO-Ermächtigungsklausel. Anhand dieses Beispiels konkretisiert und systematisiert sie die Kriterien nach der Appellate Body-Rechtsprechung für die Vereinbarkeit konditionaler Zollpräferenzschemata mit dem Verbot, Unterkategorien der Entwicklungsländer zu diskriminieren. Die Autorin zeigt auf, wann Industrieländer, die mit tarifären Differenzierungen zwischen Entwicklungsländern die Durchsetzung außenpolitischer Eigeninteressen bezwecken, in justiziabler Weise die WTO-Ermächtigungsklausel verletzen.

Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaft in Erlangen und Cork (Irland); LL.M. (Droit Européen/Droit International Économique), Lausanne (Schweiz); Referendariat im OLG Bezirk Nürnberg; Promotionsstudium; seit 2006 freiberufliche Rechtsanwältin.

Cover 1
Vorbemerkung 6
Inhaltsübersicht 8
Inhaltsverzeichnis 12
Abkürzungsverzeichnis 18
1. Einleitung 22
1.1. Problemstellung und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands 22
1.2. Motivation 28
1.3. Aufbau 31
2. Geschichtliche Entwicklung von Zollpräferenzen 35
2.1. Zollpräferenzen und die Kolonialzeit 36
2.1.1. Koloniale Vorgeschichte der aktuellen Welthandelsordnung 36
2.1.2. Zollpräferenzen zwischen den Kolonien und ihren „Mutterländern“ 38
2.2. Zollpräferenzen in den Nachkriegsverhandlungen über Handelsliberalisierung 41
2.2.1. Politischer Hintergrund und theoretische Grundlagen der neuen Welthandelsordnung 41
2.2.2. Positionen der Industrie- und Entwicklungsländer in Bezug auf Zollpräferenzen 43
2.2.3. Ergebnis der ITO-Verhandlungen und Zollpräferenzen im GATT 1947 45
2.3. Vorläufer des APS: Entwicklung der Beziehung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern im GATT (1948–1963) 47
2.3.1. Formelle Gleichbehandlung aller Vertragsparteien in der Anfangszeit des GATT (1948–1957) 47
2.3.2. Forderung einer neuen Rechtsbeziehung (1958–1963) 48
2.3.2.1. Ungleiche rechtliche Behandlung von Industrie- und Entwicklungsländern wegen faktischer Ungleichheit 48
2.3.2.2. Einführung neuer Zollpräferenzen 50
2.4. Verabschiedung des APS von der UNCTAD 55
2.4.1. Genfer Konferenz von 1964 – „General Principle Eight“ 55
2.4.2. Von Genf zu Neu Delhi – Resolution 21 (II) von 1968 59
2.4.3. „Agreed Conclusions“ von 1970 63
2.5. Verankerung des APS im GATT 66
2.5.1. Bedeutung des Teil IV GATT von 1965 für Zollpräferenzen 66
2.5.2. „Waiver“ von 1971 67
2.5.3. Ermächtigungsklausel von 1979 68
2.6. APS zwischen deklarierter und realer Weltwirtschaftsordnung 72
2.7. Konditionale und selektive Zollpräferenzschemata bei der Umsetzung der „Agreed Conclusions“ 77
2.7.1. Einführung des APS durch die EWG ohne politische Bedingungen 77
2.7.2. Einsatz des APS als Sanktion und als Anreiz 79
3. Streitschlichtungsverfahren EC – Tariff Preferences und APS Plus: Konkretisierung der Problemstellung 85
4. Verhältnis des Meistbegünstigungsgrundsatzes zur Ermächtigungsklausel 95
4.1. Praktische Relevanz 95
4.2. Ausnahmecharakter der Ermächtigungsklausel 96
4.2.1. Ausführungen des Panel und des Appellate Body im Streitschlichtungsverfahren EC – Tariff Preferences 96
4.2.2. Dissenting Opinion 101
4.2.3. Bewertung 102
4.3. Anwendbarkeit und Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei der WTO-rechtlichen Überprüfung eines Zollpräferenzschemas 105
4.3.1. Gleichzeitige Anwendbarkeit von Meistbegünstigungs-grundsatz und Ermächtigungsklausel bei sukzessiver Anwendung 105
4.3.2. Mögliche Endergebnisse im Hinblick auf den Meistbegünstigungsgrundsatz 108
4.3.2.1. Differenzierung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern 108
4.3.2.2. Differenzierung zwischen Entwicklungsländern 113
4.4. Beweislastverteilung 117
5. Auslegung des Diskriminierungsverbots nach Abs. 2a i. V. m. Fn. 3 der Ermächtigungsklausel 120
5.1. Auslegungsmittel für die Ermächtigungsklausel 122
5.2. Rechtliche Bindungswirkung des Diskriminierungsverbots nach Abs. 2a i. V. m. Fn. 3 der Ermächtigungsklausel 128
5.3. Vereinbarkeit von Differenzierungen zwischen Entwicklungsländern mit dem Diskriminierungsverbot nach Abs. 2a i. V. m. Fn. 3 der Ermächtigungsklausel 144
5.3.1. Ausführungen des Panel und des Appellate Body 145
5.3.2. Fehlendes Einverständnis der Industrieländer zu einem Verbot von Differenzierungen zwischen Entwicklungsländern 153
5.3.3. Voraussetzungen für zulässige Differenzierungen 159
5.3.4. Nichtbestehen einer Differenzierungspflicht zwischen Entwicklungsländern 164
6. Als Anreize ausgestaltete Bedingungen im APS Plus und das Diskriminierungsverbot nach Abs. 2a i. V. m. Fn. 3 der Ermächtigungsklausel 174
6.1. Objektiven Standards entsprechende Entwicklungsbedürfnisse als Differenzierungsparameter 175
6.1.1. Das aktuelle Entwicklungsverständnis 176
6.1.2. Nachhaltige Entwicklung als Entwicklungsbedürfnis 190
6.1.3. Ratifizierung und tatsächliche Durchführung der internationalen Verträge als Entwicklungsbedürfnisse 193
6.1.3.1. Ziele der internationalen Verträge als Entwicklungsbedürfnisse 197
6.1.3.2. Verhalten als Entwicklungsbedürfnis 216
6.1.4. Aufwendungen für die Ratifizierung und tatsächliche Durchführung der internationalen Verträge als Entwicklungsbedürfnis 241
6.1.5. Bedingungen und Begünstigtenkreis – wer bestimmt wen? 243
6.2. Sonderzollpräferenzen als positive Antwort auf die gegenständlichen Entwicklungsbedürfnisse 258
6.2.1. Definition des Ausdrucks „positive Antwort“ nach Abs. 3c der Ermächtigungsklausel 261
6.2.2. Unterstützung der Ratifizierung und tatsächlichen Durchführung der internationalen Verträge durch Sonderzollpräferenzen 270
6.2.3. Überprüfung der Wirkung der Sonderzollpräferenzen auf die gegenständlichen Entwicklungsbedürfnisse 285
6.3. Erreichbarkeit der Sonderzollpräferenzen für alle Entwicklungsländer mit den gegenständlichen Entwicklungsbedürfnissen 287
6.3.1. Erreichbarkeit der Sonderzollpräferenzen ohne Ratifizierung und tatsächliche Durchführung der internationalen Verträge 288
6.3.2. Auswahl der begünstigten Entwicklungsländer nach objektiven und transparenten Kriterien 292
6.3.2.1. Objektivität und Transparenz der materiellen Kriterien für die Bestimmung des Begünstigtenkreises des APS Plus 294
6.3.2.2. Objektivität und Transparenz des Verfahrens für die Bestimmung des Begünstigtenkreises des APS Plus 311
6.3.2.3. Objektivität und Transparenz der in den internationalen Verträgen vorgesehenen Überprüfungsmechanismen 330
6.3.2.4. Objektive und transparente Ausgestaltung des Überprüfungsmechanismus des APS Plus 357
6.3.3. Entzug des APS Plus-Begünstigtenstatus 372
6.3.4. Neuaufnahme von Entwicklungsländern in den Begünstigtenkreis des APS Plus 380
6.4. Keine unvertretbaren Handelshemmnisse im Sinne von Abs. 3a der Ermächtigungsklausel für die ausgeschlossenen WTO-Mitgliedstaaten 384
7. Wirtschaftliche Bedingungen im APS der EU und Abs. 2a i. V. m. Fn. 3 der Ermächtigungsklausel 390
7.1. Kriterium der gefährdeten Volkswirtschaft 391
7.1.1. Einkommenskriterium nach der APS-Verordnung 392
7.1.2. Kriterien der fehlenden Exportdiversifizierung und der unzureichenden Einbindung in das internationale Handelssystem 398
7.1.2.1. Eigenschaft der Differenzierungsparameter als Entwicklungsbedürfnisse? 400
7.1.2.2. Sonstige Anforderungen an die Einhaltung des Diskriminierungsverbots nach Abs. 2a i. V. m. Fn. 3 der Ermächtigungsklausel 403
7.2. Ausschluss von Ländern ab einem bestimmten Pro-Kopf Bruttonationaleinkommen nach Art. 4 Abs. 1a APS-Verordnung n. F 405
7.3. Grenzziehung und Interdependenzen: Konsequenzen des Streitschlichtungsverfahrens EC – Tariff Preferences für die Graduierung am Beispiel des APS Plus 418
8. Schlussbetrachtung 430
8.1. Auslegung von Meistbegünstigungsgrundsatz und Ermächtigungsklausel im Lichte des Streitschlichtungsverfahrens EC – Tariff Preferences 430
8.2. Vereinbarkeit der Bedingungen im APS der EU mit der Ermächtigungsklausel 440
8.3. Schlussfolgerungen für die WTO-Konformität von Bedingungen in Zollpräferenzschemata 463
8.4. Ausblick 474
Anhänge 478
I: Originalwortlaut der Resolution 21 (II) 478
II: Auszug aus den „Agreed Conclusions“ im Originalwortlaut 480
III: Originalwortlaut des „Waiver“ 490
IV: Originalwortlaut der Ermächtigungsklausel 492
V: Auszug aus der APS-Verordnung 495
VI: Auszug aus der APS-Verordnung n. F 504
VII: Völkerrechtliche Übereinkommen nach dem APS Plus 512
Literaturverzeichnis 516
Verzeichnis der zitierten Streitschlichtungsverfahren im GATT/der WTO 530
Verzeichnis der von den EU-Institutionen veröffentlichten Dokumente 532
Sachregister 536

Erscheint lt. Verlag 1.8.2017
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Recht / Steuern Wirtschaftsrecht
ISBN-10 3-16-154308-4 / 3161543084
ISBN-13 978-3-16-154308-1 / 9783161543081
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