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Checkliste 4 für die Aufstellung und Prüfung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts - Wolf-Michael Farr

Checkliste 4 für die Aufstellung und Prüfung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts

2 Teil-Checklisten - unter Berücksichtigung des BilRuG, des DRS 20 (Stand: 21.04.2016) und des IDW EPS 350 n.F. (Stand: 13.01.2016) mit Mustergliederungen und -formulierungen für den Lagebericht, Stand 1.11.2016
Buch | Softcover
VI, 74 Seiten
2017 | 9., aktualisierte Auflage Aufl.
IDW (Verlag)
978-3-8021-2095-4 (ISBN)
CHF 72,80 inkl. MwSt
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Zu diesem Artikel existiert eine Nachauflage
Der Vorstand einer AG bzw. die Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 264 Abs. 1 HGB – neben dem Jahresabschluss – in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahrs (Gj) für das Vorjahr einen Lagebericht aufzustellen. Diese Pflicht gilt auch für sog. Kapitalgesellschaften und Co,
insbesondere die GmbH & Co KG. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts gilt nicht für kleine Gesellschaften i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB sowie publizitätspflichtige Personenhandels-gesellschaften und Einzelkaufleute. Ebenso haben die gesetzlichen Vertreter eines Mutterunterneh-mens – neben dem Konzernabschluss – in den ersten 5 Monaten des Gj für das Vorjahr einen Konzernlagebericht aufzustellen (§ 290 Abs. 1 HGB). Der Lagebericht von Inlandsemittenten (Aktien, Schuldtitel) ist auch Teil des Jahresfinanzberichts gemäß § 37v Abs. 2 Nr. 2 WpHG.

Für den Inhalt gelten die Vorschriften zum Lagebericht (§§ 289, 289a HGB) bzw. Konzernlagebericht (§ 315 HGB). Diese Vorschriften wurden durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG: gilt ab 01.01.2016) geändert. Weitere Änderungen aufgrund des CSR-Richtlinie-
Umsetzungsgesetzes stehen ab GJ 2017 an (sie sind in dieser Checkliste noch nicht berücksichtigt).

Im Rahmen der Abschlussprüfung ist der Lagebericht bzw. Konzernlagebericht nach § 317 Abs. 2 HGB darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen des Abschlussprüfers in Einklang steht und ob der Lagebericht bzw. Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens bzw. Konzerns vermittelt; dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind Die Prüfung hat sich (neuerdings) auch darauf zu
erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lage- bzw. Konzernlageberichts beachtet worden sind.

Vor diesem Hintergrund werden hier zwei gesonderte Checklisten für die Aufstellung bzw. Prüfung des Lageberichts (Konzernlageberichts, zusammengefasster Lageberichts) angeboten:

· Checkliste 1: DRS-Checkliste für Lageberichte, Konzernlageberichte und zusammengefasste Lageberichte (unter Beachtung des HGB sowie DRS 20 vom 21.04.2016),
· Checkliste 2: Zusatz-Checkliste, die ggf. vom Abschlussprüfer zusätzlich zur Checkliste 1 eingesetzt wird (Prüfungshandlungen nach dem IDW EPS 350 n.F. vom 13.01.2016).

Die o.g. Lageberichts-Checklisten können als Hilfsmittel für die Aufstellung bzw. Prüfung eingesetzt werden (zum Zwecke der Dokumentation).

Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen bzw. bei anderen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit
nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (§ 55b WPO), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.
Erscheinungsdatum
Reihe/Serie FARR Checkliste
Sprache deutsch
Gewicht 236 g
Themenwelt Recht / Steuern Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Rechnungswesen / Bilanzen
Schlagworte Konzernlagebericht • Konzernrechnungslegung • Lagebericht • Peer Review • Qualitätskontrolle • Qualitätssicherung • Wirtschaftsprüfung
ISBN-10 3-8021-2095-7 / 3802120957
ISBN-13 978-3-8021-2095-4 / 9783802120954
Zustand Neuware
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