Das neue Bauvertragsrecht
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- schnelle Orientierung für die anwaltliche Beratung
- versierte Autoren, die größtenteils den Expertengremien im Vorfeld der Reform angehörten
- Vorstellung aller neuen Vertragsarten
Im März hat die Gesetzessituation zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung die parlamentarischen Hürden genommen.
Wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts werden nunmehr gesetzlich geregelt werden. Die allgemeinen Regeln des Werkvertragsrechts im BGB werden um spezifische Regeln eines Bauvertragsrechts ergänzt werden.
Die neue Rechtsfigur eines Verbraucherbauvertrags wird ebenso geregelt, wie einige Themenkomplexe des Bauträgervertragsrechts. Zudem wird das Kaufvertragsrecht an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst, soweit es um die Haftung für die Verbauung mangelhaften Materials geht. Schließlich werden neue Spezialkammern für Bausachen eingerichtet.
Die Regelungen treten zum 1.1.2018 in Kraft.
Für alle Anwälte, Richter und Syndikusanwälte, die in den Rechtsgebieten Privates Baurecht, Architektenrecht oder Immobilienrecht tätig sind.
- versierte Autoren, die größtenteils den Expertengremien im Vorfeld der Reform angehörten
- Vorstellung aller neuen Vertragsarten
Im März hat die Gesetzessituation zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung die parlamentarischen Hürden genommen.
Wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts werden nunmehr gesetzlich geregelt werden. Die allgemeinen Regeln des Werkvertragsrechts im BGB werden um spezifische Regeln eines Bauvertragsrechts ergänzt werden.
Die neue Rechtsfigur eines Verbraucherbauvertrags wird ebenso geregelt, wie einige Themenkomplexe des Bauträgervertragsrechts. Zudem wird das Kaufvertragsrecht an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst, soweit es um die Haftung für die Verbauung mangelhaften Materials geht. Schließlich werden neue Spezialkammern für Bausachen eingerichtet.
Die Regelungen treten zum 1.1.2018 in Kraft.
Für alle Anwälte, Richter und Syndikusanwälte, die in den Rechtsgebieten Privates Baurecht, Architektenrecht oder Immobilienrecht tätig sind.
RA Prof. Dr. Bernd Dammert ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
RA Olaf Lenkeit ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
RAin Dr. Iris Oberhauser ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.
RA Dr. Hans-Egon Pause ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
RAin Anna Stretz ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.
Das Werk gliedert sich wie folgt:
- Bauvertrag (§§ 632a, 648a, 650a BGB
- Architektenvertrag (§ 650o BGB)
- Verbraucherbauvertrag (§ 650h BGB)
- Bauträgervertrag (§ 650t BGB)
- Kaufrecht (§§ 440, 445a BGB)
- Verfahrensrecht (GVG)
- Zudem sollen künftig Spezialkammern für Bausachen eingerichtet werden.
Erscheinungsdatum | 29.08.2017 |
---|---|
Verlagsort | München |
Sprache | deutsch |
Maße | 160 x 240 mm |
Gewicht | 727 g |
Einbandart | kartoniert |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Baurecht (privat) |
Schlagworte | Anordnungsrechte • Architektenvertrag • Baurecht (BauR) • Bauträgervertrag • Bauträgervertrag • Bauvertrag • Verbraucherbauvertag |
ISBN-10 | 3-406-70740-8 / 3406707408 |
ISBN-13 | 978-3-406-70740-7 / 9783406707407 |
Zustand | Neuware |
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