Der urheberrechtliche Schutz von Werbung
nach österreichischem und deutschem Recht
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Diese Arbeit zeigt auf, ob und wie das Urheberrecht, das dem Erschaffer eines Werkes formfrei einen absoluten Schutz gewährt, Werbeschaffenden die ideale Grundlage bietet, ihren Leistungen einen gerechten und umfangreichen Schutz einzuräumen. Auf der Werbeidee aufbauend werden die einzelnen Komponenten, die das Phänomen Werbung erst zu einem solchen machen, angeführt und die Möglichkeit eines urheberrechtlichen Schutzes aufgezeigt.
Das Urheberrecht kann nicht allen werblichen Schöpfungen seinen Schutz anbieten. Es wird dargelegt, wo aus einem nicht schützbaren Gedanken ein konkretes Werk wird und ob aufgrund der Wichtigkeit der Werbeidee, die als Leitfaden der Werbekampagne zugrunde liegt, diese bzw. die schriftliche Festlegung derselben als Werbekonzept bereits als urheberrechtlich geschütztes Werk gesehen werden kann. Trotz Gewährung eines Schutzes durch das Urheberrecht kann der Schöpfer einer eigentümlichen geistigen Leistung sich nicht gegen jede Nutzung durch Dritte wehren. Welche Eingriffe zu dulden sind, wird im Kapitel "Die Reichweite des urheberrechtlichen Schutzes" aufgezeigt; es wird insbesondere auf die freie Benützung und auf die Parodie eingegangen. Ferner wird die Stellung des Werbeschaffenden erörtert. Trotz Unterordnung in einer Werbeagentur bleibt der angestellte Urheber Schöpfer des jeweiligen Werkes.
Für Rechtsanwälte, Richter, Rechtswissenschaftler, Werbeagenturen.
Das Urheberrecht kann nicht allen werblichen Schöpfungen seinen Schutz anbieten. Es wird dargelegt, wo aus einem nicht schützbaren Gedanken ein konkretes Werk wird und ob aufgrund der Wichtigkeit der Werbeidee, die als Leitfaden der Werbekampagne zugrunde liegt, diese bzw. die schriftliche Festlegung derselben als Werbekonzept bereits als urheberrechtlich geschütztes Werk gesehen werden kann. Trotz Gewährung eines Schutzes durch das Urheberrecht kann der Schöpfer einer eigentümlichen geistigen Leistung sich nicht gegen jede Nutzung durch Dritte wehren. Welche Eingriffe zu dulden sind, wird im Kapitel "Die Reichweite des urheberrechtlichen Schutzes" aufgezeigt; es wird insbesondere auf die freie Benützung und auf die Parodie eingegangen. Ferner wird die Stellung des Werbeschaffenden erörtert. Trotz Unterordnung in einer Werbeagentur bleibt der angestellte Urheber Schöpfer des jeweiligen Werkes.
Für Rechtsanwälte, Richter, Rechtswissenschaftler, Werbeagenturen.
Erscheint lt. Verlag | 18.11.2002 |
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Reihe/Serie | Urheberrechtliche Abhandlungen |
Sprache | deutsch |
Maße | 234 x 156 mm |
Gewicht | 362 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Urheberrecht |
Schlagworte | HC/Recht/Handelsrecht, Wirtschaftsrecht • Österreich; Recht • Rechtsvergleich • Urheberrecht • Urheberrecht (UrhR) • Werberecht • Werbung |
ISBN-10 | 3-406-49366-1 / 3406493661 |
ISBN-13 | 978-3-406-49366-9 / 9783406493669 |
Zustand | Neuware |
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