Der unveräußerliche Kernbereich der Leitungsfunktion
Was der Gesamtvorstand einer Aktiengesellschaft zwingend selbst tun muss
2015
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-66636-4 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-66636-4 (ISBN)
Die Autorin untersucht den unveräußerlichen Kernbereich der Leitungstätigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft: Mit Hilfe der hier entwickelten, aktienrechtlichen Kernbereichslehre soll das haftungsträchtige Spannungsverhältnis zwischen der Unveräußerlichkeit der Leitung und der Notwendigkeit der Delegation von Leitungsaufgaben gelöst werden.
Die Autorin untersucht den unveräußerlichen Kernbereich der Leitungstätigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft. Die Arbeit begegnet damit dem haftungsträchtigen Spannungsverhältnis, in dem sich die Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft befinden: Einerseits müssen sie gemäß
76 Abs. 1 AktG die Aktiengesellschaft leiten, woraus gefolgert wird, dass sie die Leitung nicht übertragen dürfen. Andererseits erfordert eine effiziente Unternehmensorganisation gerade auch die Delegation von Leitungsaufgaben. Ziel der hier entwickelten, aktienrechtlichen Kernbereichslehre ist es, konkrete Aufgaben des Gesamtvorstands und deren Inhalte zu benennen, damit der Gesamtvorstand erkennen kann, welche Aufgaben er zwingend selbst wahrnehmen muss und welche er übertragen darf.
Die Autorin untersucht den unveräußerlichen Kernbereich der Leitungstätigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft. Die Arbeit begegnet damit dem haftungsträchtigen Spannungsverhältnis, in dem sich die Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft befinden: Einerseits müssen sie gemäß
76 Abs. 1 AktG die Aktiengesellschaft leiten, woraus gefolgert wird, dass sie die Leitung nicht übertragen dürfen. Andererseits erfordert eine effiziente Unternehmensorganisation gerade auch die Delegation von Leitungsaufgaben. Ziel der hier entwickelten, aktienrechtlichen Kernbereichslehre ist es, konkrete Aufgaben des Gesamtvorstands und deren Inhalte zu benennen, damit der Gesamtvorstand erkennen kann, welche Aufgaben er zwingend selbst wahrnehmen muss und welche er übertragen darf.
Nina Grabolle ist im höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg tätig. Sie studierte Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes und beriet als Rechtsanwältin Unternehmen zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Inhalt: Leitungssystem der Aktiengesellschaft - Leitung versus Geschäftsführung - Unveräußerlichkeit der Leitung - Entwicklung eines Stufenmodells zur Erkennung des unveräußerlichen Kernbereichs der Leitung - Erkenntnisse der Untersuchung in Thesen.
Erscheinungsdatum | 08.10.2016 |
---|---|
Reihe/Serie | Europäische Hochschulschriften Recht ; 5791 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 340 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Handelsrecht | |
Schlagworte | Aktiengesellschaft • Aktienrechtliche Kernbereichslehre • einer • Gesamtvorstand • Grabolle • Kernbereich • Kristin • Leitungsfunktion • Muss • Nina • Selbst • unveräußerliche • Unveräußerlichkeit der Leitung • zwingend |
ISBN-10 | 3-631-66636-5 / 3631666365 |
ISBN-13 | 978-3-631-66636-4 / 9783631666364 |
Zustand | Neuware |
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