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Zur Rechtswirklichkeit der Pflichtverteidigerbestellung (eBook)

Eine Untersuchung zur Praxis der Beiordnung durch den Strafrichter nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO in der Bundesrepublik Deutschland

(Autor)

eBook Download: PDF | EPUB
2014
280 Seiten
De Gruyter (Verlag)
978-3-11-038575-5 (ISBN)
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This work presents the findings of an empirical study conducted at Goethe University Frankfurt, concerning the legal realities of public defender assignment since the new law came in effect in 2010. The monograph summarizes the results of a survey of around 3,300 public defenders, and is the most comprehensive study of public defense undertaken in Germany.



Matthias Jahn, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Matthias Jahn, Goethe-Universität Frankfurt am Main

A. Ausgangslage 13
I. Wissenschaftliche Aufgabenstellung 13
II. Die Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS) 13
III. Der bisherige Forschungsstand zur Rechtswirklichkeit der Pflichtverteidigerbestellung 14
B. Methodische Vorüberlegungen 17
I. Bemerkungen zum wissenschaftstheoretischen Hintergrund 17
1. Allgemeines 17
2. Konsequenzen für das Studiendesign 18
II. Konkrete Auswahl der Erhebungsmethode schriftlicher Befragung 19
III. Konzeptionelle Struktur des Fragebogens 20
1. Offene und geschlossene Fragen 21
2. Aufteilung des Fragebogens 22
IV. Grundgesamtheit und Stichprobe der Experimental- und Kontrollgruppe 22
1. Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger 22
2. Richterinnen und Richter 23
V. Zeitlicher Rahmen und praktische Durchführung der Studie 25
VI. Gesamtüberblick über das erlangte Dateninventar 26
1. Gesamtzahl der ausgewerteten Bögen 26
2. Professionalisierungsgrad in den beiden Berufsgruppen 27
3. Geographische Verteilung in den beiden Berufsgruppen 29
a) Verteilung nach Größe der Stadt 29
b) Verteilung nach Bundesländern 30
4. Organisationsgrad der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in der AG Strafrecht im DAV 32
a) Registrierung auf der Homepage der AG Strafrecht im DAV 32
b) Dauer der Berufszugehörigkeit und Registrierung 32
5. Umfang und Verteilung der Beiordnungserfahrung 33
a) Alle Fälle des § 140 StPO 33
b) Speziell im Fall des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO 35
C. Rechtstatsachen zur Praxis der Pflichtverteidigerbestellung in der Bundesrepublik Deutschland 39
I. Das Defizit– und die Position des DAV 39
II. Die Rechtslage in den §§ 140 Abs. 1 Nr. 4, 141 Abs. 3 Satz4 StPO seit dem 1.1.2010 40
1. Die einschlägigen Änderungsbefehle des UHaftÄndG im Überblick 40
2. Der Stellenwert der Pflichtverteidigungsnovelle für ein rechtsstaatliches Strafverfahrensrecht 41
a) Notwendigkeit frühzeitiger Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren 42
b) Gesetzgebungsgeschichte der Neuregelung in§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO 44
3. Zusammenfassung zum Regelungsgehalt des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO de lege lata 46
III. Die Problemfelder der Neuregelung in der Praxis des Strafverfahrens 47
1. Die Regelung in § 141 Abs. 3 Satz4 StPO– zum Zeitpunkt der Beiordnung 47
a) Der Begriff des Beginns der Vollstreckung 47
aa) Situation de lege lata 47
bb) Forderung de lege ferenda 48
b) Einstellung zur Vorverlagerung des Bestellungszeitpunkts 49
aa) Diskrepanz zwischen den Berufsgruppen 50
bb) Weitere Differenzierungskriterien 51
c) Gründe bei Ablehnung der Vorverlagerung des Bestellungszeitpunkts 54
aa) Deutliches Meinungsbild zu den Gründen der Ablehnung der Vorverlagerung 55
bb) Aufschlüsselung der Gegengründe nach Berufsgruppen 56
2. Der Begriff der „Unverzüglichkeit“ (§ 141 Abs. 3 Satz4 StPO)– ein „Danaergeschenk“ für den Beschuldigten? 57
a) Die Geltung von § 142 Abs. 1 Satz2 StPO 58
b) Rechtstatsachen zur Wahrung des Anhörungs- und Bezeichnungsrechts 61
aa) Überblick: Ein alarmierendes Bild 61
bb) Differenzierung nach Berufsgruppen 62
cc) (Fehlende) Perspektive der Mehrzahl der Befragten de lege ferenda 63
dd) Zu den inhaltlichen Gründen der Befürwortung der lex lata aus Sicht der Befragten 64
(A) Gesamtüberblick über die genannten Gründe 65
(B) Differenzierung nach der beruflichen Tätigkeit 67
ee) Zu den inhaltlichen Gründen der Ablehnung der lex lata aus Sicht der Befragten 68
c) Rechtstatsachen zu den immanenten Ausnahmen von der Gewährung des Anhörungs- und Bezeichnungsrechts 69
aa) Möglichkeit der Nutzung moderner Kommunikationsmittel (Internet) zur Ausübung des Bezeichnungsrechts 71
bb) Nutzungsfrequenz der Verteidigersuche-Funktion auf der Homepage der AG Strafrecht im DAV 72
cc) Gestattung unmittelbaren Kontakts mit dem ins Auge gefassten Verteidiger in der Haftsituation 72
(A) Überblick über die Erfahrungen mit der Möglichkeit unmittelbaren Kontakts 73
(B) Differenzierung nach Berufsgruppen 74
(C) Differenzierung nach geographischer Lage 75
(D) Überblick über die Begründungen bei der Verwehrung der Möglichkeit unmittelbaren Kontakts 75
(E) Speziell: Begründungen der Ermittlungsrichter bei der Verwehrung der Möglichkeit unmittelbaren Kontakts 78
d) „Unverzüglich“ ist nicht „sofort“ 80
aa) Die „sofortige“ Bestellung: Überblick 82
bb) Differenzierung nach Berufsgruppen 83
cc) Differenzierung nach Regionen 84
dd) Differenzierung nach Zusatzqualifikation „Fachwanwalt für Strafrecht“ 85
ee) Differenzierung nach Beiordnungserfahrung gerade im Bereich des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO 86
ff) Einstellung zur Praxis der Bestellung per „sofort“ 87
(A) Differenzierung nach Berufsgruppen 88
(B) Differenzierung nach Dauer der Berufszugehörigkeit, Beiordnungserfahrung und Fachanwaltstitel 89
e) Zur Konkretisierung des Unverzüglichkeitsgebots: Starre Ein- bzw. Zweiwochenfrist entsprechend der Interessenlage bei wichtigen Rechtsbehelfsfristen oder flexible Handhabung? 91
aa) Überblick über die in der Praxis gesetzten Fristen 91
bb) Zuwarten trotz des Wunsches nach sofortiger Beiordnung? 92
(A) Überblick über die praktischen Erfahrungen 93
(B) Differenzierung nach Berufsgruppen 94
cc) Zur Konkretisierung des Unverzüglichkeitsgebots in § 141 Abs. 3 Satz4 StPO 94
(A) Darstellung der Auslegungskontroverse und Rechtslage 94
(B) Einstellung zur starren Ein- und Zweiwochenfrist 97
(C) Einstellung zur Starrheit oder Flexibilität der Frist 101
3. Die Notwendigkeit einer transparenteren Beiordnungspraxis 103
a) Die Rechtsfolgen bei Benennung eines Verteidigers durch den Beschuldigten 103
aa) Bedenkliche Erfahrungen zur Beiordnung eines anderen als den durch den Beschuldigten benannten Verteidiger 104
(A) Generelles Erfahrungsbild 104
(B) Erfahrungsbild in den beiden Berufsgruppen 106
bb) Mögliche Zielrichtungen der Versagung der Beiordnung des Vertrauensverteidigers trotz Fehlens eines wichtigen Grundes 107
b) Verteidigerlisten 110
aa) Maßgebliche Rechtsgrundsätze und Problembereiche für die Führung von Listen mit beiordnungsbereiten Strafverteidigern 110
bb) Tatsächliche Verbreitung von Verteidigerlisten 112
(A) Übersicht über das (disparate) Erfahrungsbild 113
(B) Bestätigung des disparaten Erfahrungsbildes durch die Angaben der Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter 113
cc) Zugänglichkeit von Verteidigerlisten 114
dd) Struktur von Verteidigerlisten 116
(A) Generelles Erfahrungsbild 116
(B) Nach Berufsgruppen differenziertes Erfahrungsbild 118
ee) Absolute Anzahl der beiordnungsbereiten Anwälte auf den Verteidigerlisten 119
ff) Auf den Verteidigerlisten berücksichtigte Auswahlkriterien 120
gg) Urheber von Verteidigerlisten 122
hh) Einflussnahme auf den Inhalt der Verteidigerlisten 124
ii) Die Praxis der Aushändigung der Verteidigerlisten an den Beschuldigten 125
c) Die Rechtsfolge bei Nichtbenennung eines Verteidigers durch den Beschuldigten 127
aa) Rechtliche Überlegungen zu den sachlichen Kriterien der Pflichtverteidigerauswahl 127
bb) Beobachtungen der Praxis zu den tatsächlichen Kriterien der Auswahl des Pflichtverteidigers 128
(A) Überblick über alle Kriterien bei der Verwendung von Verteidigerlisten– ein uneinheitliches Meinungsbild 129
(B) Differenzierung nach Berufsgruppen Auseinanderfallen von Selbst- und Fremdwahrnehmung
(C) Überblick über alle Kriterien, soweit Verteidigerlisten nicht verwendet werden 136
d) Herstellung von Transparenz de lege ferenda 139
aa) Propädeutische Überlegungen zur Methodik zukünftiger regelmäßiger Gesetzesevaluationen 139
bb) Rechtliche Vorzugswürdigkeit schematischer Verteilungsmechanismen? 140
(A) Pro 140
(B) Contra 141
cc) Generelles Meinungsbild zur Frage der Gestaltung einer zukünftigen Auswahlpraxis und Überlegungen zur Anlehnung an die §§ 56ff. InsO de lege ferenda 142
dd) Differenzierung nach Berufsgruppen 143
ee) Differenzierung nach Berufsqualifikation in der Gruppe der Strafverteidiger 143
ff) Differenzierung nach Beiordnungserfahrung in der Gruppe der Strafverteidiger 144
gg) Einstellung zur „hilfweisen“ Übertragung der Auswahl auf die örtliche Rechtsanwaltskammer 147
(A) Generelles Meinungsbild 148
(B) Meinungsbild nach Berufsgruppen 148
(C) Meinungsbild nach Berufserfahrung und -qualifikation sowie Region 149
4. Die Zuständigkeit für die Bestellung des Pflichtverteidigers 151
a) Die heutige Rechtslage 151
b) Unterschiede zwischen Ermittlungsrichter- und Strafkammerfällen (Sicherungsverwahrung, „Kumulationssachverhalte“)? 152
5. Die Dauer der Beiordnung insbesondere: Praxis der Anwendung des § 143 StPO
a) Positiv-rechtlicher Ausgangspunkt 155
b) Der erleichterte Verteidigerwechsel analog § 143 StPO 155
c) Speziell: Ansätze zur interessengerechten Lösung von „Verlegenheitswahlfällen“ nach neuem Recht 156
d) Praktische Erfahrungen zum Verteidigerwechsel in „Verlegenheitswahlfällen“ 158
aa) Generelles Erfahrungsbild 158
bb) Erfahrungsbild nach Bundesländern 159
cc) Erfahrungsbild nach Haftbeiordnungserfahrung 160
e) Erfahrungen zu den Gründen der Versagung des Verteidigerwechsels in „Verlegenheitswahlfällen“ 162
f) Konflikte zwischen dem „alten“ und dem „eintretenden“ Verteidiger in „Verlegenheitswahlfällen“ 164
aa) Häufigkeit der Zustimmung zum Verteidigerwechsel nach „Verlegenheitswahl“ 165
bb) Gründe für die Versagung der Zustimmung zum Verteidigerwechsel nach „Verlegenheitswahl“ 166
cc) Erfahrungen durch berufliche Betroffenheit von einem Verteidigerwechsel nach „Verlegenheitswahl“ 168
g) Angemessene rechtliche Reaktion auf das Vorenthalten von Mitwirkungsmöglichkeiten 170
aa) Der Stand der Rechtsprechung zur Anwendung des § 143 StPO in „Vorenthaltungsfällen“ 170
bb) Erfahrungen zur Beachtung und Umsetzung der Rechtsprechung in der Praxis 171
(A) Überblick über den praktischen Umgang mit „Vorenthaltungsfällen“ bei unterlassener Setzung einer angemessenen Frist 171
(B) Teilweise irritierende regionale Praxis in „Vorenthaltungs-Fristfällen“ 172
(C) Überblick über den defizitären praktischen Umgang mit „Vorenthaltungsfällen“ bei mangelnder Informationsmöglichkeit für den Beschuldigten 174
(D) Überblick über die Gründe für die Versagung des Verteidigerwechsels in „Vorenthaltungs- Informationsdefizitfällen“ 179
h) Speziell: Heilbarkeit der Versagung von Mitwirkungsrechten? 180
aa) Überblick über die Rechtslage und ihre Auslegung in der Rechtsprechung 180
bb) Zum feststellbaren Umgang mit der Rechtslage in der Praxis 182
D. Zusammenfassung 185
E. Abbildungen 191
F. Anhang: Fragebogen 265

„Es ist ein großes Verdienst aller an der Studie … Beteiligten …, dass einmal ein Blick auf diese Problematik geworfen wird, die sich üblicherweise abseits der transparenten Zone aufhält.“ Jochen Thielmann,StV 3/2015, S. 199

Erscheint lt. Verlag 29.8.2014
Zusatzinfo 117 col. ill., 108 b/w tbl.
Verlagsort Berlin/Boston
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Recht / Steuern Strafrecht Strafverfahrensrecht
Schlagworte Pflichtverteidigung /Recht • Strafverteidigung /Recht
ISBN-10 3-11-038575-9 / 3110385759
ISBN-13 978-3-11-038575-5 / 9783110385755
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