Handbuch für das Verwaltungszwangsverfahren – Print + Digital
Verlag W. Reckinger
978-3-7922-0175-6 (ISBN)
Die in den Landesgesetzen eingetretenen Änderungen zum Verfahren der Vermögensauskunft werden in das Werk aufgenommen, ebenso wie sonstige Neuregelungen und die aktuelle Rechtsprechung zum Vollstreckungsrecht. Bei der Rechtsprechung liegt der Fokus nach wie vor auf der elektronischen Antragstellungspflicht und den damit verbundenen Detailfragen.
Aktualisiert wird in Kapitel 4 – Anhang auch der Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten wie beispielsweise Steuerbescheiden.
Rainer Goldbach, Diplom-Rechtspfleger (FH), leitet als Beamter bei der Stadt Mörfelden-Walldorf das Projekt „Interkommunale Zusammenarbeit Immobiliarvollstreckung“. Er ist Schriftleiter des Handbuchs für das Verwaltungszwangsverfahren sowie Mitautor mehrerer Fachbücher und hat zahlreiche Beiträge in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlicht. Außerdem hält er als Referent – u.a. für den Fachverband der Kommunalkassenverwalter e. V. - Seminare zum Vollstreckungsrecht ab.
"Das Handbuch für das Verwaltungszwangsverfahren verdient uneingeschränkt das Prädikat einer praxisgerechten Arbeit, die allen mit der Forderungsvollstreckung befassten Stellen und Bediensteten wertvolle Hilfe leistet."
kosDirekt (Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz) 1/2018
Erscheint lt. Verlag | 17.10.2024 |
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Mitarbeit |
General-Herausgeber: Prof. Rainer Goldbach |
Verlagsort | Siegburg |
Sprache | deutsch |
Maße | 212 x 232 mm |
Gewicht | 4306 g |
Einbandart | Loseblattausgabe |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
Schlagworte | Beitreibungsrecht • Datenbank • Fachverband Kommunalkassenverwalter • Insolvenzverfahren • Kasse/Vollstr • Online-Datenbank • Verwaltungsvollstreckung • Vollstreckung • Vollstreckungsbehörde • Vollstreckungs- und Kassenrecht • Vollstr/Kasse • VZV • Zwangsvollstreckung |
ISBN-10 | 3-7922-0175-5 / 3792201755 |
ISBN-13 | 978-3-7922-0175-6 / 9783792201756 |
Zustand | Neuware |
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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