Gesellschaftsrecht
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-07879-2 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Julia Preußer ist Rechtsanwältin und leitet seit vielen Jahren Kurse im Zivilrecht als Repetitorin. Daneben ist sie als Dozentin und Lehrbeauftragte an der Fachhochschule für Wirtschaft und Technik in Berlin tätig.
Kapitel 1: Grundlagen1. Der Begriff der Gesellschaft2. Die Gesellschaftsformen3. Die Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts4. Der Gesellschaftsvertrag5. Die RechtsformwahlÜbungsfall 1 mit LösungMultiple-Choice-Test mit LösungKapitel 2: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts1. Begriff und Bedeutung der GbR2. Die Gründung der Gesellschaft3. Das Innenverhältnis4. Das Gesellschaftsvermögen5. Das Außenverhältnis6. Veränderungen des Gesellschafterkreises7. Die Beendigung der GesellschaftÜbungsfälle 2 und 3 mit LösungenMultiple-Choice-Test mit LösungKapitel 3: Die offene Handelsgesellschaft1. Begriff und Bedeutung der OHG2. Die Gründung der Gesellschaft3. Das Innenverhältnis4. Das Außenverhältnis5. Ausscheiden von Gesellschaftern und Beendigung der GesellschaftÜbungsfälle 4 bis 6 mit LösungenMultiple-Choice-Test mit LösungKapitel 4: Die Kommanditgesellschaft1. Begriff und Bedeutung der KG2. Die Gründung der KG3. Die Rechtsstellung der Kommanditisten4. Tod der GesellschafterÜbungsfall 7 mit LösungMultiple-Choice-Test mit LösungKapitel 5: Andere Personengesellschaften1. Die stille Gesellschaft2. Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung3. Die PartnerschaftsgesellschaftMultiple-Choice-Test mit LösungKapitel 6: Aktiengesellschaft1. Grundlagen2. Die Gründung der Aktiengesellschaft3. Die Organe der Aktiengesellschaft4. Die Rechtsstellung der Aktionäre5. Die Finanzverfassung der Aktiengesellschaft6. Die börsennotierte AktiengesellschaftÜbungsfälle 8 und 9 mit LösungenMultiple-Choice-Test mit LösungKapitel 7: GmbH1. Grundlagen2. Die Gründung der GmbH3. Die Organe der GmbH4. Die Rechtsstellung der GmbH-Gesellschafter5. Die Finanzverfassung der GmbH6. Die Limited als Alternative zur GmbHÜbungsfälle 10 bis 12 mit LösungenMultiple-Choice-Test mit LösungKapitel 8: Europäische AG, KGaA und Genossenschaft1. Die Europäische Aktiengesellschaft2. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien3. Die eingetragene GenossenschaftMultiple-Choice-Test mit LösungStichwortverzeichnis
1. Der Begriff der Gesellschaft Gesellschaften sind privatrechtliche Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft (Gesellschaftsvertrag) gegründet werden. Die Komponenten der Begriffsbestimmung sind: Personenvereinigung Gemeinsamer Zweck Begründung durch Vertrag Privatrechtliche Verbindung Diese Festlegung, was Gesellschaften sind und was nicht, deckt sich nicht immer mit dem allgemeinen Sprachgebrauch. So sind insbesondere nicht alle Unternehmen Gesellschaften im Sinne der rechtlichen Definition. a) Personenvereinigung Gesellschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer Personen. Dabei ist es im Grundsatz völlig egal, ob sich natürliche Personen (Menschen) zusammentun oder ob ein oder mehrere der Gesellschafter sog. juristische Personen sind (vgl. zu Personengesellschaften als Gesellschafter unten S. 61). Juristische Personen sind Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die von der Rechtsordnung als selbstständige Rechtsträger anerkannt werden. Sie sind rechtsfähig, d.h. sie können Träger von Rechten und Pflichten sein und nehmen damit genauso wie Menschen am Rechtsverkehr teil. Beispiel: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person. Sie kann wie ein Mensch Vertragspartnerin eines Kaufvertrages oder Eigentümerin eines Grundstücks sein. Und sie kann sich auch als Gesellschafterin an einer anderen Gesellschaft beteiligen, beispielsweise als Komplementärin an einer Kommanditgesellschaft (sog. GmbH & Co. KG). Wer ein Einzelunternehmen betreibt, gründet damit keine Gesellschaft. Und auch Stiftungen unterfallen nicht dem Gesellschaftsrecht. Sie sind keine Personenvereinigungen, da sie keine Mitglieder haben, sondern nur ein dem Stiftungszweck dienendes Stiftungsvermögen. Von dem Grundsatz, dass eine Gesellschaft immer die Verbindung mehrerer Personen darstellt, bestehen allerdings Ausnahmen. GmbH und Aktiengesellschaft können jeweils auch von nur einer Person gegründet werden (sog. Einpersonen-GmbH und Einpersonen-AG). b) Gemeinsamer Zweck Gesellschaften sind auf einen gemeinsamen Zweck ausgerichtet, den die Gesellschafter fördern. Dabei kommen die unterschiedlichsten Zwecke in Betracht. Es kann um wirtschaftliche Ziele, aber auch um rein ideelle Belange gehen. Beispiel: Die Gründung einer GmbH ist zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck möglich. Denkbar ist also eine GmbH, die Waren produziert und vertreibt, aber auch eine Non-Profit-Organisation. Die bloße gemeinsame Eigentümerstellung begründet im Normalfall kein Gesellschaftsverhältnis. Es handelt sich um eine schlichte Rechtsgemeinschaft (Bruchteilsgemeinschaft) nach Paragraphen 741 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Erst wenn die Sache, die gemeinsames Eigentum ist, einem weitergehenden gemeinsamen Zweck dient oder die Beteiligten ausdrücklich verabreden, dass sie den Vermögensgegenstand in Form einer Gesellschaft halten und verwalten wollen (vgl. 105 II HGB), greifen gesellschaftsrechtliche Regelungen. Beispiel: Die Landwirte A und B kaufen sich gemeinsam einen Mähdrescher. Ohne weitere Abreden handelt es sich nicht um eine Gesellschaft, sodass A seinen Anteil an der Maschine gemäß Paragraphen 929 S.1, 747 S.1 BGB veräußern kann, was bei einer Gesellschaft gemäß Paragraph 719 I 1.Hs. BGB nicht möglich wäre.
Erscheint lt. Verlag | 30.9.2015 |
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Reihe/Serie | Haufe TaschenGuide ; 82 |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 190 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Gesellschaftsrecht |
Schlagworte | Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht • Gesellschaftsrecht • Gesellschaftsrecht (GesR); Prüfungsvorbereitungen • Multiple-Choice • Multple-Choice • Prüfung • Recht • Test |
ISBN-10 | 3-648-07879-8 / 3648078798 |
ISBN-13 | 978-3-648-07879-2 / 9783648078792 |
Zustand | Neuware |
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