Die Abmahnung - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-06541-9 (ISBN)
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Inhalte:
Erläuterungen zu über 50 konkreten Fällen mit Abmahnungsmustern
Was eine Abmahnung auf jeden Fall enthalten und in welcher Form sie zugestellt werden muss
Wann Sie frühestens und wann Sie spätestens abmahnen müssen
Wann Sie den Betriebsrat oder Personalrat beteiligen müssen
Mit Hinweisen zur Abmahnung in Sonderfällen
In der 12. Auflage: Einarbeitung aktueller Urteile des Bundesgerichts und der Landesarbeitsgerichte
Arbeitshilfen online:
Ablaufplan zum korrekten Abmahnprozess
Checkliste zur Prüfung der Rechtssicherheit
Aktuelle BAG-Urteile
Klaus Beckerle war von 1993 bis 2015 Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Pfalz.
Vorwort
So arbeiten Sie mit diesem Buch
Online-Arbeitshilfen
Einleitung
Welche gesetzlichen Grundlagen hat die Abmahnung?
Wie hat sich die Rechtsprechung entwickelt?
Wozu abmahnen?
Was ist eine Abmahnung?
Grundsätze und Arbeitsmittel
Neun Grundsätze für die arbeitsrechtliche Abmahnung
Arbeitsmittel: Workflow Abmahnung
Arbeitsmittel: Checkliste Abmahnung
Abmahnungstatbestände
Wann ist eine Abmahnung notwendig?
Die konkreten Abmahnungsfälle mit Mustern
Keine Abmahnung bei fehlenden Erfolgsaussichten
Abmahnung in Sonderfällen
Abmahnung gegenüber Auszubildenden
Abmahnung vor Änderungskündigung
Abmahnung vor Versetzung
Abmahnung während der Probezeit
Abmahnung in Kleinbetrieben
Abmahnung während Kündigungsverbot
Notwendiger Inhalt der Abmahnung
Konkrete Bezeichnung der Rüge
Androhung von Konsequenzen
Form, Berechtigung und Zugang der Abmahnung
Bezeichnung als "Abmahnung"
Wer ist abmahnungsberechtigt?
Zugang der Abmahnung
Aushang am Schwarzen Brett?
Erwähnung im Zeugnis?
Zeitpunkt der Abmahnung
Wann muss spätestens abgemahnt werden?
Kann die Abmahnung "vorweggenommen" werden?
Wirkungsdauer und Tilgung
Zeitraum zwischen Abmahnung und Kündigung
Verhältnis zur Kündigung
Gleichartigkeit der Vertragsverstöße
Anzahl der Abmahnungen
Verzicht auf Kündigung durch Abmahnung
Abmahnung und Betriebsrat (Personalrat)
Beteiligung des Betriebsrats (Personalrats)
Die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern
Abmahnung von Betriebsratsmitgliedern (Personalratsmitgliedern)
Abgrenzung zur Betriebsbuße
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
Rechte des Arbeitnehmers
Entfernung unberechtigter Abmahnungen
Anhörungsrecht des Arbeitnehmers?
Klagefrist bei Abmahnung
Tarifliche Ausschlussfrist bei Abmahnung
Verwirkung des Entfernungsanspruchs
Abmahnungsprozess
Darlegungs- und Beweislast
Nachschieben von Abmahnungsgründen
Prüfungsumfang der Gerichte
Teilbarkeit der Abmahnung?
Unwirksame Kündigung = Abmahnung?
Vergleich
Streitwert
Einstweilige Verfügung
Zwangsvollstreckung
Aussetzung eines Abmahnungsrechtsstreits
Abmahnung durch Arbeitnehmer
Abkürzungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Wann ist eine Abmahnung notwendig?
Sowohl die Begriffsbestimmung der Abmahnung als auch deren zuvor beschriebener Sinn und Zweck machen deutlich, dass eine Abmahnung grundsätzlich nur vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung im Sinne des
1 Abs. 2 KSchG oder vor einer Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne des
626 Abs. 1 BGB, sofern der wichtige Grund in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegt, in Betracht kommen kann. In seiner Person liegende oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingte Gründe kann der Arbeitnehmer im Regelfall nicht beeinflussen, so dass eine Abmahnung in den entsprechenden Fällen ihre Wirkung verfehlen würde.
Deshalb ist eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen dessen krankheitsbedingter Fehlzeiten nicht gerechtfertigt. Allerdings kann nach Ansicht des Hessischen LAG vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung eine Abmahnung geboten sein, wenn die Erkrankung durch ein steuerbares Verhalten beseitigt werden kann (im entschiedenen Fall die Wiederaufnahme der unterbrochenen Medikation durch Psychopharmaka). Ob das Unterlassen der Einnahme von Medikamenten als Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht gewertet werden kann, was Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Abmahnung wäre, muss zumindest bezweifelt werden.
Auch in Fällen von unbehebbaren Leistungsmängeln infolge einer dauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit kommt eine Abmahnung nicht in Betracht.
Praktische Konsequenz: Da die Abgrenzung zwischen personen- und verhaltensbedingten Kündigungen mitunter allerdings schwierig sein kann, empfiehlt es sich für den vorsichtigen Arbeitgeber, im Zweifelsfall vorsorglich eine Abmahnung auszusprechen.
Wird eine ordentliche Kündigung mit einem Sachverhalt begründet, der mehrere in
1 Abs. 2 KSchG geregelte Gründe berührt (Kündigung wegen eines Mischtatbestandes), richtet sich der Prüfungsmaßstab in erster Linie danach, aus welchem der im Gesetz genannten Bereiche die Störung des Arbeitsverhältnisses kommt. Dies ist ausschlaggebend dafür, ob eine vorherige vergebliche Abmahnung Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Kündigung ist.
Eine Abmahnung ist vor jeder verhaltensbedingten Kündigung zu prüfen. Die frühere Unterscheidung zwischen Störungen im Leistungsbereich einerseits und Störungen im Vertrauensbereich und betrieblichem Bereich andererseits ist überholt.
Erscheint lt. Verlag | 17.3.2015 |
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Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 750 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
Schlagworte | Abmahnung • Abmahnung (Arbeitsrecht) • Abmahnungsfälle • Abmahnverfahren • Arbeitsrecht • eBook • E-Book • e-pdf • epdf • E-Pub • EPUB • Fehlverhalten |
ISBN-10 | 3-648-06541-6 / 3648065416 |
ISBN-13 | 978-3-648-06541-9 / 9783648065419 |
Zustand | Neuware |
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