Nicht aus der Schweiz? Besuchen Sie lehmanns.de

Zweckveranlassung.

Ein Beitrag zur Zurechnung des Verhaltens Dritter im Öffentlichen Recht.

(Autor)

Buch | Softcover
267 Seiten
2014
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-14314-6 (ISBN)
CHF 97,85 inkl. MwSt
  • Keine Verlagsinformationen verfügbar
  • Artikel merken
Die »Zweckveranlassung« betrifft die auf Veranlassung beruhende Zurechnung des Verhaltens Dritter im Gefahrenabwehrrecht. Die Rechtsfigur findet auf eine Vielzahl aktueller Fallgestaltungen Anwendung, z.B. auf die Zurechnung von Ausschreitungen bei Fußballbundesligaspielen und bei Facebook-Partys. Der Autor schlägt eine Neukonzeption der Zweckveranlassung vor, wendet sie auf aktuelle Fälle an und untersucht ihre Übertragbarkeit auf ähnlich gelagerte Zurechnungsfragen im Öffentlichen Recht.
Die "Zweckveranlassung" betrifft die auf Veranlassung beruhende Zurechnung des Verhaltens Dritter im Gefahrenabwehrrecht. Allgemeingültige Zurechnungsgrundsätze haben sich bis heute nicht herausgebildet. Zur Anwendung gelangen unterschiedliche, am jeweiligen Einzelfall ausgerichtete Zurechnungskriterien. Der Autor schlägt eine Neukonzeption der Zweckveranlassung vor, die einzelfallabhängige Zumutbarkeitserwägungen aus der Zurechnungsentscheidung ausgliedert und die Einführung eines einheitlichen Zurechnungskriteriums ermöglicht. Anhand aktueller Fallgestaltungen - u.a. der gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit für Ausschreitungen bei Fußballbundesligaspielen und bei Facebook-Partys, für Gegengewalt im Versammlungsrecht und für terroristische Anschläge auf gefährdete Objekte - wird die Neukonzeption auf ihre Angemessenheit und Praxistauglichkeit überprüft. Der Autor beleuchtet zudem, inwieweit die zur Zweckveranlassung entwickelte Zurechnungskonzeption auf ähnlich gelagerte Zurechnungsfragen außerhalb des Polizei- und Ordnungsrechts, etwa bei der Indienstnahme Privater zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, bei mittelbaren Grundrechtseingriffen und im Staatshaftungsrecht, übertragen werden kann.

Moritz Lange wurde 1983 in Lich geboren. Er studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaft in Heidelberg mit dem Schwerpunkt Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht. Von 2008 bis 2010 war er Rechtsreferendar am Landgericht Heidelberg (Wahlstation: Bundesverfassungsgericht). Anschließend war er bis 2013 Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie – Abteilung 1 (Staatswissenschaft) der Universität Freiburg. Seit 2013 ist er Rechtsanwalt in Stuttgart.

A. Die »Zweckveranlassung« – ein erster Zugriff

B. Die Rechtsfigur und ihre Gegenstände im Wandel der Zeit – vom Schaufensterfall zur Facebook-Party

Die klassischen Rechtsprechungsfälle und ihre Rezeption in der Literatur – Die aktuellen Fallgestaltungen

C. Die Aktualität der Zurechnungsproblematik

Die Zweckveranlassung: Ein nach wie vor ungelöstes Rechtsproblem – Die über das Recht der Gefahrenabwehr hinausreichende Bedeutung der die Zweckveranlassung kennzeichnenden Zurechnungsproblematik

D. Notwendigkeit und Zulässigkeit der Zurechnung des Verhaltens Dritter im Gefahrenabwehrrecht

Zum Einwand der Entbehrlichkeit der Zweckveranlassung – Zum Einwand der fehlenden gesetzlichen Grundlage – Zum Einwand der Verletzung des verfassungsrechtlichen Prinzips der Selbstverantwortung – Zum Einwand der »Rechtmäßigkeit« des Veranlasserverhaltens – Zum Einwand der Systemwidrigkeit der Zweckveranlassung – Ergebnis

E. Die Zweckveranlassung als umfassende Figur für die auf Veranlassung beruhende Zurechnung des Verhaltens Dritter im Gefahrenabwehrrecht

Die Unabhängigkeit der Zweckveranlassung von den gefahrenabwehrrechtlichen Verursachungstheorien – Die Unabhängigkeit der Zweckveranlassung von der »an sich« gegebenen polizeirechtlichen Neutralität des Veranlasserverhaltens – Die Anwendbarkeit der Zweckveranlassung auf die Verhaltensund die Zustandsverantwortlichkeit – Ergebnis

F. Das Zurechnungskriterium

»Verursachung« – Äquivalente Kausalität – Subjektive Vorhersehbarkeit als maßgebliches Zurechnungskriterium – Zur Entbehrlichkeit eines die Vorhersehbarkeit ergänzenden Zurechnungskriteriums – Modifikation für den Fall der Zurechnung künftigen Verhaltens Dritter – Ergebnis

G. Überblick über die Neukonzeption der Zweckveranlassung und ihre Vorteile

H. Die Anwendung der Neukonzeption auf aktuelle Fallgestaltungen

Großveranstaltungen – Zurechnung störenden Drittverhaltens im Immissionsschutz- und Gaststättenrecht – Die Veranlassung von Gegengewalt durch Versammlungen im Sinne von Art. 8 GG – Facebook-Partys und Flashmobs – Eigensicherungspflichten

I. Ausblick: Die Übertragbarkeit der Zurechnungskonzeption auf andere Fälle der Zurechnung des Verhaltens Dritter im öffentlichen Recht

Die Begründung gemeinwohlbezogener Handlungs- und Finanzierungslasten Privater – Zurechnung des Verhaltens Dritter zur öffentlichen Hand aufgrund Veranlassung – Schlussbemerkung

J. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Sachregister

»Die Arbeit ist akribisch ausgearbeitet und besticht durch ihre sprachliche Prägnanz. Vor diesem Hintergrund ist es fast müßig festzuhalten, dass auch den formellen Anforderungen voll entsprochen ist. Inhaltlich leistet die Arbeit (in Anknüpfung an vereinzelt gebliebene Stimmen in der Literatur) einen Neuansatz für die Gefahrenzurechnung, indem sie eine strikte Trennung des weit gefassten 'Mindestzurechnungszusammenhanges' auf Störerebene und den Zumutbarkeitserwägungen als Teil der Angemessenheitsprüfung fordert. Ein Vorteil dieses Neuansatzes liegt gewiss darin, eine Flexibilisierung bei der Gefahrenabwehr zu erreichen: So wird der Kreis der Polizeipflichtigen nicht unerheblich erweitert, was im Einzelfall eine Inanspruchnahme mit geringer Eingriffsintensität auch dort ermöglicht, wo dies bislang ausgeschlossen war [...]. Ein weiterer Vorteil des vorgeschlagenen Zurechnungsmodells liegt in der Tat darin, die Unterscheidung von Differenzierungs- und Wertungsfragen zu akzentuieren und im Prüfungsaufbau abzubilden.« Ass. jur. Dr. Steffen Tanneberger, in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg, 5/2015

»Die Arbeit von Lange liefert aber auf jeden Fall einen lesens- und bedenkenswerten Anstoß dazu und bereitet dabei zugleich die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der bislang eben doch recht schillernden Figur des Zweckveranlassers mustergültig auf. Dadurch verliert dieser nicht seinen Reiz, sondern wird im Gegenteil sogar viel greifbarer und verständlicher - ein zusätzliches Verdienst des Autors!« Prof. Dr. Urs Kramer, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 22/2015

»Die Arbeit ist akribisch ausgearbeitet und besticht durch ihre sprachliche Prägnanz. Vor diesem Hintergrund ist es fast müßig festzuhalten, dass auch den formellen Anforderungen voll entsprochen ist. Inhaltlich leistet die Arbeit (in Anknüpfung an vereinzelt gebliebene Stimmen in der Literatur) einen Neuansatz für die Gefahrenzurechnung, indem sie eine strikte Trennung des weit gefassten ›Mindestzurechnungszusammenhanges‹ auf Störerebene und den Zumutbarkeitserwägungen als Teil der Angemessenheitsprüfung fordert. Ein Vorteil dieses Neuansatzes liegt gewiss darin, eine Flexibilisierung bei der Gefahrenabwehr zu erreichen: So wird der Kreis der Polizeipflichtigen nicht unerheblich erweitert, was im Einzelfall eine Inanspruchnahme mit geringer Eingriffsintensität auch dort ermöglicht, wo dies bislang ausgeschlossen war [...]. Ein weiterer Vorteil des vorgeschlagenen Zurechnungsmodells liegt in der Tat darin, die Unterscheidung von Differenzierungs- und Wertungsfragen zu akzentuieren und im Prüfungsaufbau abzubilden.« Ass. jur. Dr. Steffen Tanneberger, in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg, 5/2015

»Die Arbeit von Lange liefert aber auf jeden Fall einen lesens- und bedenkenswerten Anstoß dazu und bereitet dabei zugleich die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der bislang eben doch recht schillernden Figur des Zweckveranlassers mustergültig auf. Dadurch verliert dieser nicht seinen Reiz, sondern wird im Gegenteil sogar viel greifbarer und verständlicher – ein zusätzliches Verdienst des Autors!« Prof. Dr. Urs Kramer, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 22/2015

Erscheint lt. Verlag 21.10.2014
Reihe/Serie Schriften zum Öffentlichen Recht ; 1281
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Maße 157 x 233 mm
Gewicht 413 g
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Schlagworte Gefahrenabwehrrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Recht (ÖffR) • Zurechnung • Zweckveranlassung
ISBN-10 3-428-14314-0 / 3428143140
ISBN-13 978-3-428-14314-6 / 9783428143146
Zustand Neuware
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Mehr entdecken
aus dem Bereich