Die Konkretisierung des Verfolgungsbegriffs des Art. 9 Abs. 1 Buchst. a QRL anhand des Begriffs der Menschenwürde
Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung flüchtlingsrechtlich relevanter Eingriffe in das Recht auf Religionsfreiheit
Seiten
2014
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-65621-1 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-65621-1 (ISBN)
Durch Art. 1 GrChr wird der Verfolgungsbegriff der QRL durch die Menschenwürde konkretisiert. Maßgeblich sind dabei Eingriffe in den funktionalen Menschenwürdekernbereich eines Menschenrechts. Für die Religionsfreiheit bedeutet das einen stärkeren Schutz vor Eingriffen, als bislang durch das sogenannte religiöse Existenzminimum gewährleistet wurde.
Mit Erlangung von Rechtsverbindlichkeit der Europäischen Grundrechte-Charta wurde die Menschenwürde an die Spitze einer europäischen Grundrechte- und Werteordnung gestellt. Diese Entscheidung wirkt sich zwangsläufig auf die Konkretisierung des sekundärrechtlichen Verfolgungsbegriffs aus, wenngleich damit Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung verbunden sind. Denn der Satz von der Menschenwürde begegnet auf europäischer Ebene dem Problem der Vielgestaltigkeit in seiner Ausgestaltung als Rechtsbegriff. Sich dessen bewusst entwirft die Arbeit ein Konzept des wechselseitigen Dialogs zwischen Europäischer Union und Mitgliedstaaten und überprüft dieses schließlich anhand der Frage nach flüchtlingsrechtlich relevanten Eingriffen in die Religionsfreiheit auf seine Praktikabilität.
Mit Erlangung von Rechtsverbindlichkeit der Europäischen Grundrechte-Charta wurde die Menschenwürde an die Spitze einer europäischen Grundrechte- und Werteordnung gestellt. Diese Entscheidung wirkt sich zwangsläufig auf die Konkretisierung des sekundärrechtlichen Verfolgungsbegriffs aus, wenngleich damit Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung verbunden sind. Denn der Satz von der Menschenwürde begegnet auf europäischer Ebene dem Problem der Vielgestaltigkeit in seiner Ausgestaltung als Rechtsbegriff. Sich dessen bewusst entwirft die Arbeit ein Konzept des wechselseitigen Dialogs zwischen Europäischer Union und Mitgliedstaaten und überprüft dieses schließlich anhand der Frage nach flüchtlingsrechtlich relevanten Eingriffen in die Religionsfreiheit auf seine Praktikabilität.
Katrin König studierte Rechtswissenschaften und Rechtsintegration in Europa in Göttingen und Leiden (Niederlande). Anschließend war sie am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchen- und Staatskirchenrecht an der Universität Göttingen tätig.
Inhalt: Konkretisierung des Verfolgungsbegriffs durch die Menschenwürde aufgrund von Art. 1 GrChr - Vielgestaltigkeit des europäischen Menschenwürdebegriffs - Bestimmung von Verfolgungshandlungen anhand eines Eingriffs in einen funktionalen Menschenwürdekernbereich - Flüchtlingsrechtlich relevante Eingriffe über das religiöse Existenzminimum hinaus.
Erscheint lt. Verlag | 14.8.2014 |
---|---|
Reihe/Serie | Europäische Hochschulschriften Recht ; 5647 |
Verlagsort | Frankfurt a.M. |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 400 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Besonderes Verwaltungsrecht |
Schlagworte | Abschiebungsschutz • anhand • begriffs • Beitrag • Bestimmung • Buchst • Eingriffe • flüchtlingsrechtlich • Katrin • König • Konkretisierung • Menschenwürde • Menschenwürdekernbereich • Qualifikationsrichtlinie • Recht • relevanter • Religionsfreiheit • Verfolgung (religiöse) • Verfolgungsbe • Verfolgungsbegriff • Verfolgungsbegriffs • zugleich |
ISBN-10 | 3-631-65621-1 / 3631656211 |
ISBN-13 | 978-3-631-65621-1 / 9783631656211 |
Zustand | Neuware |
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