Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach HGB und IFRS
Diplomica Verlag
978-3-8428-8127-3 (ISBN)
Das Ziel dieser Studie besteht darin, die gesetzlichen Regelungen zur Aufstellungspflicht von Konzernabschlüssen und -lageberichten sowie zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises aufzuzeigen. Dabei wird insbesondere auf die Änderungen und die daraus resultierenden Besonderheiten, welche auf die Reform von Handelsrecht und IFRS zurückzuführen sind, eingegangen sowie auszugsweise den alten Gesetzlichkeiten gegenübergestellt. Es erfolgt zudem eine kritische Würdigung dahingehend, ob durch das BilMoG eine Annäherung an die Konzernrechnungslegungsvorschriften der IFRS erreicht wurde und ob die derzeit praktizierte nationale und internationale Konzernrechnungslegung einen verbesserten Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglicht.
Textprobe:
Kapitel 3.1, Theoretische Konzeptionen der Konzernrechnungslegung:
Das theoretische Fundament der Konzernrechnungslegung bilden die Konzernbilanztheorien, anhand welcher der Zweck und die Konzeption des Konzernabschlusses hergeleitet werden können und welche für das Verständnis der Zusammenhänge von grundlegender Bedeutung sind. In der Literatur haben sich im Wesentlichen zwei theoretische Konzepte herausgebildet namentlich die Einheitstheorie und die Interessentheorie.
Die Einheitstheorie (entity theory/ economic unit concept) basiert auf dem Grundgedanken, dass die Konzernunternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden, welche gedanklich als ein einheitliches, eigenständiges Unternehmen aufzufassen ist (Fiktion der rechtlichen Einheit), wobei die einzelnen Konzerngesellschaften die Stellung von unselbständigen Betriebsstätten einnehmen. Der Konzernabschluss als eigenständiger Abschluss der fiktiven Einheit wird folglich als Quasi-Einzelabschluss auf Konzernebene verstanden. Zudem wird davon ausgegangen, dass die Mehrheitsgesellschafter ihre Interessen aufgrund ihres beherrschenden Einflusses gegenüber den Minderheitsgesellschaftern der Tochterunternehmen durchsetzen können, womit eine Interessenhomogenität unterstellt wird. Trotz Vernachlässigung der Interessen der Minderheitsgesellschafter werden jene aufgrund ihrer Abhängigkeit als konzernzugehörige Gesellschafter betrachtet und somit nicht wie Fremdkapitalgeber sondern wie Eigenkapitalgeber behandelt. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses folgt daraus, dass die Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen vollständig übernommen und sämtliche konzerninternen Beziehungen konsolidiert werden. Diese mit der uneingeschränkten Übernahme verbundene vollständige Eliminierung wird im Schrifttum als Vollkonsolidierung bezeichnet. Für einer bessere Informationsversorgung besteht die Möglichkeit, die Anteile der Minderheitsgesellschafter am Eigenkapital getrennt auszuweisen.
Grundlage der Interessentheorie (parent company theory) ist das Vorhandensein einer divergierenden Interessenlage zwischen den Mehr- und Minderheitsaktionären. Aus Konzernsicht stellen die Minderheitsgesellschafter außenstehende Fremdkapitalgeber dar, die ausschließlich am Einzelabschluss ihrer/s Unternehmen/s interessiert sind. Folglich ist der Konzernabschluss aus dem Blickwinkel der Mehrheitsgesellschafter aufzustellen und hat ausschließlich deren Interessen abzubilden. Er wird daher im Gegensatz zur Einheitstheorie lediglich als ein erweiterter Abschluss des Mutterunternehmens aufgefasst. Hinsichtlich der bilanziellen Abbildung der Gesellschafteranteile unterscheidet die Interessentheorie zwischen Vollkonsolidierung und Quotenkonsolidierung. Während die Interessentheorie mit Vollkonsolidierung analog zur Einheitstheorie auf eine vollständige Einbeziehung der Einzelabschlüsse abstellt, sind bei der Quotenkonsolidierung ausschließlich die Anteile der Mehrheitsaktionäre zu berücksichtigen. Die Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge werden entsprechend der Beteiligungsquote der Muttergesellschaft anteilig in den Konzernabschluss übernommen und konzerninterne Beziehungen in Höhe der Mehrheitsanteile konsolidiert. Minderheitsanteile am Vermögen und an den Schulden bleiben unberücksichtigt. Insofern entfällt die Bildung eines passivischen Ausgleichsposten für Anteile fremder Gesellschafter.
Nachdem die beiden wesentlichen Konzernbilanztheorien vorgestellt wurden, stellt sich nun die Frage, welche Konzepte in der nationalen und internationalen Konzernrechnungslegung verfolgt werden. Während sich die US-GAAP-Bilanzierungspraxis deutlich für die Interessentheorie ausspricht, ist eine eindeutige Festlegung auf eine der Theorien im deutschen und internationalen Bilanzrecht nicht möglich. Grundsätzlich basieren beide Rechnungslegungssysteme auf der Konzeption der Einheitstheorie. (...)
Erscheint lt. Verlag | 16.10.2014 |
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Sprache | deutsch |
Maße | 155 x 220 mm |
Gewicht | 6 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Handelsrecht |
Schlagworte | Konzernabschluss • Konzernrechnungslegung |
ISBN-10 | 3-8428-8127-4 / 3842881274 |
ISBN-13 | 978-3-8428-8127-3 / 9783842881273 |
Zustand | Neuware |
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