Kartellverbot und außerökonomische Rechtfertigung
Seiten
Außerökonomische Ziele müssen im Rahmen des unionsrechtlichen Kartellverbots Berücksichtigung finden. Das Kartellverbot kann und darf nicht unbeeinflusst von sonstigen Zielen des Unionsrechts lediglich vor dem Hintergrund einer rein ökonomischen Perspektive zur Anwendung gebracht werden. Dies zeigt auch die Analyse der Entscheidungen der Unionsorgane. Dennoch besteht über die Art und Weise der Berücksichtigung außerökonomischer Ziele weder Einigkeit noch Klarheit. Der vorzugswürdige Weg der Berücksichtigung liegt in der Aufladung der Freistellungskriterien des Art. 101 Abs. 3 AEUV. Beispielhaft kann die Aufladung der Freistellungskriterien durch Belange der Pressevielfalt für die Alleinvertriebsvereinbarungen des Presse-Grosso gezeigt werden. Trotz Aufladung der Freistellungskriterien verstößt die Vereinbarung von Alleinvertriebsgebieten durch die Pressegrossisten gegen das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV. Eine Freistellung kommt nicht in Betracht.
Erscheint lt. Verlag | 30.7.2014 |
---|---|
Reihe/Serie | Schriften zum Medien- und Informationsrecht ; 11 |
Sprache | deutsch |
Maße | 153 x 227 mm |
Gewicht | 542 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Wettbewerbsrecht |
Schlagworte | Handels- und Wirtschaftsrecht • Kartellrecht • Kartellrecht (KartellR) • Wettbewerbsrecht |
ISBN-10 | 3-8487-1602-X / 384871602X |
ISBN-13 | 978-3-8487-1602-9 / 9783848716029 |
Zustand | Neuware |
Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
Mehr entdecken
aus dem Bereich
aus dem Bereich
mit Preisangabenverordnung
Buch | Hardcover (2023)
C.H.Beck (Verlag)
CHF 194,55