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Beweisantragsrecht im Strafprozess

Buch
2014 | 2. Auflage
ZAP-Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
978-3-89655-758-2 (ISBN)

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Beweisantragsrecht im Strafprozess
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Das Beweisantragsrecht ist das wirkungsvollste Mittel des Verteidigers, um auf Art und Umfang der Beweisaufnahme im Strafprozess Einfluss zu nehmen. Richtig eingesetzt, kann der Beweisantrag seine Wirkung in mehrere Richtungen entfalten: Er erweitert die Aufklärungspflichten des Gerichts in der Hauptverhandlung und ermöglicht die Festschreibung des in der Beweisaufnahme ermittelten Sachverhalts. Zudem ist der Beweisantrag oftmals Anknüpfungspunkt für eine erfolgreiche Revision.
Welcher Beweisantrag aber ist in welcher Situation der richtige und wie ist er zu formulieren? Auf diese Frage gibt es keine schematische Antwort. Das Beweisantragsrecht bietet eine Fülle von Möglichkeiten, angemessen auf die sich jeweils stellende Prozesssituation zu reagieren. Notwendig sind zum einen die umfassende Kenntnis dieser Möglichkeiten und zum anderen die sorgfältige sprachliche Fassung des Beweisantrags.
Hier liegt der Schwerpunkt der Darstellung von RA und FA Strafrecht Dr. Thorsten Junker. Neben den Grundlagen des Beweisantragsrechts im Strafprozess, werden auch spezielle Fragen, wie der Umgang mit einer Ablehnung durch das Gericht behandelt. Zu jedem Themengebiet liefert RA Dr. Junker eine Vielzahl von Beispielen und Mustern, anhand derer die Systematik des Beweisantragsrechts erläutert und die praxisgerechte Formulierung von Beweisanträgen aufgezeigt wird. Durch gezielte Praxishinweise wird der praktische Ansatz des Buches zusätzlich betont.

Das Beweisantragsrecht ist das wichtigste Recht des Verteidigers, um auf die Art und den Umfang der Beweisaufnahme im Strafprozess Einfluss zu nehmen. Richtig eingesetzt, kann der Beweisantrag seine Wirkung in mehrere Richtungen entfalten: Er erweitert die Aufklärungspflichten des Gerichts in der Hauptverhandlung, ermöglicht die Festschreibung des in der Beweisaufnahme ermittelten Sachverhalts und ist nicht selten Anknüpfungspunkt für eine erfolgreiche Revision. Welcher Beweisantrag aber ist in welcher Situation der richtige und wie ist er zu formulieren? Auf diese Frage gibt es keine schematische Antwort. Das Beweisantragsrecht bietet eine Fülle von Möglichkeiten, angemessen auf die sich jeweils stellende Prozesssituation zu reagieren. Notwendig sind zum einen die umfassende Kenntnis dieser Möglichkeiten und zum anderen die sorgfältige sprachliche Fassung des Beweisantrags. In der 2. Auflage werden alle wesentlichen Fragen zum Beweisantragsrecht unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und Literatur behandelt. Jedes Themengebiet wird mittels einer Vielzahl von Beispielen und Mustern dargestellt, anhand derer die Systematik des Beweisantragsrechts erläutert und die praxisgerechte Formulierung von Beweisanträgen aufgezeigt wird. Die höchstrichterliche Rechtsprechung, die das Beweisantragsrecht in den letzten Jahren stark geformt hat, wird in ihren praktischen Auswirkungen erläutert und es werden Reaktionsmuster aufgezeigt, wie der Verteidiger seinen Beweisbegehren zum Erfolg verhelfen kann.

Von RA und FA für Strafrecht Dr. Thorsten Junker

1;Geleitwort des Herausgebers;5
2;Vorwort;7
3;Inhaltsverzeichnis;9
4;Literaturverzeichnis;13
5;Abkürzungsverzeichnis;15
6;A. Grundlagen der Beweisaufnahme im Strafprozess;21
6.1;I. Gerichtliche Beweiserhebungs- und Aufklärungspflicht;21
6.2;II. Absprachen im Strafprozess;27
6.3;III. Mündlichkeit und Unmittelbarkeit;31
6.4;IV. Streng- und Freibeweis;32
6.5;V. Beweisantragsrecht;35
7;B. Beweisantrag;37
7.1;I. Inhaltliche Anforderungen;39
7.2;II. Formulierung und Begründung des Beweisantrags;68
7.3;III. Unbedingter und bedingter Beweisantrag;99
7.4;IV. Zeitpunkt der Antragstellung des Beweisantrags;119
7.5;V. Gestaffelte Beweisanträge;134
7.6;VI. Der Beweisantrag bei präsenten Beweismitteln;138
7.7;VII. Der zurückgenommene Beweisantrag;141
7.8;VIII. Die gerichtliche Ablehnung des Beweisantrags;143
8;C. Die Festschreibung von Beweisergebnissen;173
8.1;I. Affirmative Beweisanträge;174
8.2;II. Anträge zur Festschreibung von Aussageinhalten;181
8.3;III. Beweisanträge zum Inhalt der laufenden Beweisaufnahme;183
8.4;IV. Bestätigende Vernehmung bereits vernommener Zeugen;183
9;D. Die Anknüpfung an den Beweisantrag in der Revision;185
9.1;I. Allgemeine Voraussetzungen einer Verfahrensrüge;185
9.2;II. Die Rüge der fehlerhaften Behandlung eines Beweisantrags;188
9.3;III. Die Aufklärungsrüge;215
10;Stichwortverzeichnis;219

RAin Anika Rühl, Homburg auf "(..) Nachdem die Erhebung des Beweises oder die Ablehnung eines Beweisantrages sehr stark von der gewählten Formulierung abhängt, ist zu begrüßen und durchweg positiv zu bewerten, dass der Autor tatsächlich hier sehr detaillierte Ausführungen macht. Die zahlreichen Formulierungsbeispiele sind als durchweg hilfreich zu bezeichnen. Sie können durchaus auch ein Stück weit im Sinne eines "Formularbuchs" genutzt werden.(..) Geschickt ist der Aufbau insbesondere auch dahingehend, dass im Anschluss an die jeweiligen Ausfühungen noch explizit die Voraussetzungen erläutert werden, unter denen das Gericht einen entsprechenden Antrag ablehnen kann, wobei der Autor immer wieder die Hinweise dahingehend erteilt, dass es gerade im Hinblick auf die revisionsrechtliche Richtigkeit von Beweisanträgen durchaus angezeigt sein kann, Beweisanträge zu stellen von deren Zurückweisung der Verteidigung ausgeht.(..) Das abschließende Kapitel des Buches widmet sich nun noch einmal folgerichtig recht ausgiebig dem Revisionsverfahren. Es ist dem Autor natürlich nachzusehen, dass der dieses bekanntermaßen umfangreiche Verfahren nicht in allen Details darstellen kann, es gelingt ihm jedoch insbesondere die Schwierigkeiten einer Verfahrensrüge, die sich aus deren hohen Anforderungen für den Revisionsführer ergeben, darzustellen und auch hier praktische und verständlich formulierte Hinweise und Hilfestellungen zu geben. Gerade was die Formulierung der entsprechenden Verfahrensrügen anbetrifft, bietet das letzte Kapitel eine komprimierte Orientierungshilfe, die - wie bereits ausgeführt - nciht allzu sehr in die Tiefe geht, für ein schnelles Nachschlagen aber mehr als geeignet ist. (..) Im Ergebnis schafft es Junker auf knapp 180 Seiten, das Recht des Beweisantrages verständlich, ausführlich und insbesondere praxistauglich darzustellen. Es ist ihm gelungen, keine reinen theoretischen Abhandlungen über das Beweisantragsrecht zu verfassen, sondern - wie eingangs erwähnt - ein Nachschlagewerk für den Praktiker abzuliefern, was insbesondere den zahlreichen Formulierungsbeispielen geschuldet ist. Ein durchweg empfehlenswertes Buch." RiAG Dr. Axel Deutscher, Bochum in StRR 1/2015: "(..) Das hier besprochene Werk verfolgt hingegen einen praktischen Ansatz, will einen schnellen Zugang zu den einschlägigen Themenkreisen bieten und auch als Begleiter in der Hauptverhandlung dienen. Dieser Zielsetzung wird das in vier Abschnitte gegliederte Werk in herausragender Weise gerecht. Durch die Einarbeitung grundlegender und aktueller Rechtsprechung, eine Vielzahl von Praxishinweisen und zahllose positive wie negative Beispiele ist das Werk im besten Sinne nicht Handbuch, sondern Nutzbuch. (..) Fazit daher: unbedingt anschaffen."

B. Beweisantrag (S. 17-18)
Der Beweisantrag ist das wirkungsvollste Mittel des Verteidigers, um auf den Umfang der Beweisaufnahme Einfluss zu nehmen, denn durch einen förmlichen Beweisantrag wird das Gericht verpflichtet, entweder den angebotenen Beweis zu erheben oder aber den Antrag nach den 244, 245 StPO mittels Gerichtsbeschluss zu bescheiden. Mithilfe des Beweisantrags kann der Verteidiger deshalb das Gericht zwingen, sich mit Tatsachen zugunsten des Angeklagten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig kann über Beweisanträge eine gewisse Festschreibung des Sachverhalts erreicht72 und die voraussichtliche Beweiswürdigung des Gerichts erahnt werden, weil das Gericht in einer Ablehnungsentscheidung darlegen muss, wie es die Beweisfrage beurteilt. Schließlich können Beweisanträge, denen das Gericht nicht nachkommen will, zu Rechtsfehlern führen, die die Grundlage für eine spätere erfolgreiche Revision bilden können.
Hinweis:
Mit Blick auf die Revision ist zu beachten, dass sich revisionsrechtliche Konsequenzen aus einem Beweisantrag nur ergeben können, wenn dieser vom Gericht abgelehnt oder übergangen worden ist. Folgt das Gericht einem gestellten Beweisantrag, indem es den angebotenen Beweis erhebt, entfaltet der Inhalt des Beweisantrags keine revisionsrechtliche Wirkung mehr. Insbes. kann z.B. in der Revision unter Bezugnahme auf die Begründung des Beweisantrags nicht gerügt werden, das Urteil gebe eine Zeugenaussage unzutreffend oder verkürzt wieder.
Im Rahmen der Hauptverhandlung zielt der Beweisantrag vorrangig auf die Überzeugungsbildung des Tatrichters.75 Er dient dem Verteidiger dazu, die Beweise der Anklage zu erschüttern,
- Gegenteiliges zur Anklagebehauptung (z.B. ein Alibi oder nahe liegende
- Sachverhaltsalternativen) mit eigenen Beweismitteln aufzuzeigen,
- Tatvorwürfe herabzudefinieren oder
- strafzumessungserhebliche Tatsachen vorzubringen.
Besondere Bedeutung kommt dem Beweisantrag zu, wenn der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch macht. Beim schweigenden Angeklagten kann der Widerspruch zur Anklage nur über Beweisanträge formuliert werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Beweisbehauptungen nicht als Einlassung des Angeklagten gewertet oder umdefiniert werden können.77 Darin liegt der große Vorteil des Beweisantrags: Der Angeklagte kann trotz seines Schweigens mithilfe von Beweisanträgen die ihn entlastenden Tatsachen in die Hauptverhandlung einführen. Mit dem Beweisantrag können neben den oben genannten sachbezogenen Zwecken der Widerlegung der Anklage oder der Reduzierung des Schuldoder Rechtsfolgenumfangs auch verfahrensbezogene Zwecke verfolgt werden.
Es sind z.B. folgende Verfahrenssituationen denkbar:
Aus der Ablehnung eines Beweisantrags (z.B. wegen Erwiesenheit oder Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache) kann der Antragsteller wichtige Hinweise erhalten, die einem im deutschen Strafverfahrensrecht nicht vorgesehenen Schuldinterlokut, also einer Art Schuld-Zwischenfeststellung gleichkommen.
Hat der Antragsteller erkannt, dass in der Instanz seine sachlichen Prozessziele nicht mehr erreichbar sind, kann mittels des Beweisantragsrechts die Revision vorbereitet werden, indem das Instanzgericht gezwungen wird, in einem Ablehnungsbeschluss klar Stellung zu entscheidungserheblichen Fragen zu beziehen, die dann revisionsrechtlich überprüfbar sind.79 Bestehen Unklarheiten, von welchem Sachverhalt das Tatgericht in seinem späteren Urteil ausgehen wird, kann mittels Beweisanträgen eine Festschreibung des Sachverhalts und damit verbunden eine Einengung der freien Beweiswürdigung erreicht werden.

Reihe/Serie Schriften für die Strafrechtspraxis (StRR)
Sprache deutsch
Gewicht 278 g
Themenwelt Recht / Steuern Strafrecht Strafverfahrensrecht
Schlagworte Ablehnung durch das Gericht • Beweisantrag • Beweisantragsrecht • Beweisaufnahme • Beweis (Jura) • Formulierungen • Strafprozess • Strafverteidiger
ISBN-10 3-89655-758-0 / 3896557580
ISBN-13 978-3-89655-758-2 / 9783896557582
Zustand Neuware
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