Gesellschaft im Wandel - Jugendstrafrecht im Stillstand?
Reformbedarf und aktuelle Reformkonzepte im deutschen Jugendstrafrecht
Seiten
2007
diplom.de (Verlag)
978-3-8366-0090-3 (ISBN)
diplom.de (Verlag)
978-3-8366-0090-3 (ISBN)
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (6, Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften, Studiengang Erziehungswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Das deutsche Jugendstrafrecht wurde zuletzt 1990 mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes reformiert. Seitdem sind 15 Jahre ohne weitere Reform vergangen. Dabei wurde bereits mit Verabschiedung dieses Gesetzes in einer parlamentarischen Entschließung auf weiteren Reformbedarf hingewiesen. Der Ruf nach weiteren Reformen wurde seitdem aus verschiedensten Richtungen ungebrochen wiederholt.
Im Jahr 2002 wurden von Hans-Jörg Albrecht und der 2. Jugendstrafrechtsreform-Kommission der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) zwei Konzepte veröffentlicht, die sich sehr ausführlich mit dem Reformbedarf im deutschen Jugendstrafrecht auseinandergesetzt haben. Ich selbst wurde auf die Thematik aufmerksam, als ich mich 2003 auf die mündlichen Diplomprüfungen in Erziehungswissenschaften vorbereitet habe. Seitdem verfolge ich das Thema mit großer Aufmerksamkeit und habe mir bereits damals vorgenommen mich im Rahmen der Diplomarbeit mit dem Thema Jugendstrafrechtsreform auseinanderzusetzen.
In den letzten beiden Jahren ist die Diskussion um eine Jugendstrafrechtsreform in den einschlägigen Fachzeitschriften zwar wieder etwas leiser geworden, schon bald dürfte sie aber wieder lauter werden. Denn die Politik hat dieses Thema wieder verstärkt aufgegriffen. Nachdem die nun scheidende Bundesregierung bereits einen Referentenentwurf für ein 2. JGGÄndG vorgelegt hat und die unionsregierten Bundesländer in regelmäßigen Abständen sich ähnelnde Reformkonzepte wiederholt in den Bundesrat eingebracht haben, hat die Union für die kommende Legislaturperiode eine Reform des Jugendstrafrechts angekündigt.
So möchte sie das Höchstmaß der Jugendstrafe von zehn auf 15 Jahre erhöhen, Änderungen im Hinblick auf die strafrechtliche Behandlung der Heranwachsenden vornehmen und den Warnschußarrest für junge Rückfalltäter einführen. Damit ist das Thema Jugendstrafrechtsreform wieder auf der politischen Agenda angekommen, nachdem davon im vergangenen Wahlkampf nichts zu hören war.
Gang der Untersuchung:
Vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse werde ich verschiedene Reformkonzepte diskutieren. Wie hat sich Kinder- und Jugendkriminalität seit der letzten Reform des Jugendstrafrechts entwickelt? Besteht denn tatsächlich dringender Reformbedarf im Jugendstrafrecht? Welchen Anforderungen muss sich ein zeitgemäßes Jugendstrafrecht stellen?
Bei Beantwortung dieser Fragen setzt mir der zeitliche und räumliche Umfang einer Diplomarbeit Grenzen. Ich kann nicht alle relevanten Fragestellungen in dieser Arbeit abhandeln. So werden beispielsweise spezielle Themenkomplexe wie Ausländerkriminalität, Rechtsextremismus oder geschlechtsspezifische Unterschiede nicht von mir bearbeitet.
Und auch die behandelten Themenkomplexe können oftmals nicht in der Tiefe behandelt werden, die vielleicht nötig wäre. Besondere Aufmerksamkeit wird der Frage zukommen, wie das Verhältnis von Erziehung und Strafe ausgestaltet ist und welchen Stellenwert der Erziehungsgedanke im deutschen Jugendstrafrecht hat. Doch wurde bereits vor Einführung des Reichsjugendgerichtsgesetzes von 1923 (RJGG1923) und bis heute dermaßen intensiv über diese Fragestellung diskutiert, daß sich problemlos mehrere Bücher zu diesem Thema füllen ließen.
Diese Arbeit ist nicht mit dem Anspruch auf eine vollständige Darstellung der Thematik geschrieben, sondern auf das meines Erachtens Wesentliche beschränkt. Diese Diplom-Arbeit kann also nur eine Einführung in die Thematik Jugendstrafrechtsreform sein ergänzt um meine persönlich...
Das deutsche Jugendstrafrecht wurde zuletzt 1990 mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes reformiert. Seitdem sind 15 Jahre ohne weitere Reform vergangen. Dabei wurde bereits mit Verabschiedung dieses Gesetzes in einer parlamentarischen Entschließung auf weiteren Reformbedarf hingewiesen. Der Ruf nach weiteren Reformen wurde seitdem aus verschiedensten Richtungen ungebrochen wiederholt.
Im Jahr 2002 wurden von Hans-Jörg Albrecht und der 2. Jugendstrafrechtsreform-Kommission der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) zwei Konzepte veröffentlicht, die sich sehr ausführlich mit dem Reformbedarf im deutschen Jugendstrafrecht auseinandergesetzt haben. Ich selbst wurde auf die Thematik aufmerksam, als ich mich 2003 auf die mündlichen Diplomprüfungen in Erziehungswissenschaften vorbereitet habe. Seitdem verfolge ich das Thema mit großer Aufmerksamkeit und habe mir bereits damals vorgenommen mich im Rahmen der Diplomarbeit mit dem Thema Jugendstrafrechtsreform auseinanderzusetzen.
In den letzten beiden Jahren ist die Diskussion um eine Jugendstrafrechtsreform in den einschlägigen Fachzeitschriften zwar wieder etwas leiser geworden, schon bald dürfte sie aber wieder lauter werden. Denn die Politik hat dieses Thema wieder verstärkt aufgegriffen. Nachdem die nun scheidende Bundesregierung bereits einen Referentenentwurf für ein 2. JGGÄndG vorgelegt hat und die unionsregierten Bundesländer in regelmäßigen Abständen sich ähnelnde Reformkonzepte wiederholt in den Bundesrat eingebracht haben, hat die Union für die kommende Legislaturperiode eine Reform des Jugendstrafrechts angekündigt.
So möchte sie das Höchstmaß der Jugendstrafe von zehn auf 15 Jahre erhöhen, Änderungen im Hinblick auf die strafrechtliche Behandlung der Heranwachsenden vornehmen und den Warnschußarrest für junge Rückfalltäter einführen. Damit ist das Thema Jugendstrafrechtsreform wieder auf der politischen Agenda angekommen, nachdem davon im vergangenen Wahlkampf nichts zu hören war.
Gang der Untersuchung:
Vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse werde ich verschiedene Reformkonzepte diskutieren. Wie hat sich Kinder- und Jugendkriminalität seit der letzten Reform des Jugendstrafrechts entwickelt? Besteht denn tatsächlich dringender Reformbedarf im Jugendstrafrecht? Welchen Anforderungen muss sich ein zeitgemäßes Jugendstrafrecht stellen?
Bei Beantwortung dieser Fragen setzt mir der zeitliche und räumliche Umfang einer Diplomarbeit Grenzen. Ich kann nicht alle relevanten Fragestellungen in dieser Arbeit abhandeln. So werden beispielsweise spezielle Themenkomplexe wie Ausländerkriminalität, Rechtsextremismus oder geschlechtsspezifische Unterschiede nicht von mir bearbeitet.
Und auch die behandelten Themenkomplexe können oftmals nicht in der Tiefe behandelt werden, die vielleicht nötig wäre. Besondere Aufmerksamkeit wird der Frage zukommen, wie das Verhältnis von Erziehung und Strafe ausgestaltet ist und welchen Stellenwert der Erziehungsgedanke im deutschen Jugendstrafrecht hat. Doch wurde bereits vor Einführung des Reichsjugendgerichtsgesetzes von 1923 (RJGG1923) und bis heute dermaßen intensiv über diese Fragestellung diskutiert, daß sich problemlos mehrere Bücher zu diesem Thema füllen ließen.
Diese Arbeit ist nicht mit dem Anspruch auf eine vollständige Darstellung der Thematik geschrieben, sondern auf das meines Erachtens Wesentliche beschränkt. Diese Diplom-Arbeit kann also nur eine Einführung in die Thematik Jugendstrafrechtsreform sein ergänzt um meine persönlich...
Sprache | deutsch |
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Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 251 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Strafrecht ► Jugendstrafrecht |
ISBN-10 | 3-8366-0090-0 / 3836600900 |
ISBN-13 | 978-3-8366-0090-3 / 9783836600903 |
Zustand | Neuware |
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