Polizeigesetz Baden-Württemberg mit Durchführungsverordnung
Seiten
2013
|
3., aktualisierte Auflage, inkl. Ergänzungsblatt Stand Oktober 2016
Richard Boorberg Verlag
978-3-415-05170-6 (ISBN)
Richard Boorberg Verlag
978-3-415-05170-6 (ISBN)
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Die Textausgabe beinhaltet das aktuelle Polizeigesetz (PolG) und die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG)
Durch das Polizeistrukturreformgesetz vom 23. Juli 2013 ergeben sich ab dem 1. Januar 2014 weitreichende Änderungen für die Polizei in Baden-Württemberg.
Zentraler Kernpunkt der Gesetzesänderung ist eine Straffung der polizeilichen Aufbauorganisation. Dazu werden die vier Landespolizeidirektionen der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen mit den nachgeordneten 37 Polizeipräsidien und Polizeidirektionen zu zwölf neu gebildeten regional ausgerichteten, Polizeipräsidien zusammengelegt und unmittelbar dem Landespolizeipräsidium im Innenministerium nachgeordnet. Die Strukturen der nahezu 150 Polizeireviere und knapp 360 Polizeiposten bleiben unverändert bestehen.
Die fünf Einsatzabteilungen der bisherigen Bereitschaftspolizei werden in zwei neuen Bereitschaftspolizeidirektionen, Göppingen und Bruchsal, als Linienorganisation zusammengefasst.
Diese Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei, die Spezialeinheiten einschließlich eines Trainings- und Kompetenzzentrums Polizeihundeführer, die Polizeihubschrauberstaffel sowie die Wasserschutzpolizeidirektion werden in einem neu geschaffenen zentralen Polizeipräsidium Einsatz mit Dienstsitz in Göppingen gebündelt.
Als strukturelle Neuerung ist auch die neu geschaffene zentrale Einrichtung für den Polizeivollzugsdienst in Form des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei (PTLS) zu werten. Es nimmt die technischen Aufgaben der landesweiten Entwicklung, Koordination, Beschaffung, des Betriebs polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel und der Informations- und Kommunikationstechnik sowie die damit verbundenen Logistik- und Serviceaufgaben wahr. Dazu gehören auch die Angelegenheiten des polizeiärztlichen Dienstes, des Sanitätsdienstes und der Arbeitssicherheit.
Unter der Leitung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) werden künftig die landesweite Fortbildung sowie die Personalgewinnung zentral in Böblingen durchgeführt.
Die beiden früheren Ausbildungsstandorte der Bereitschaftspolizei Biberach und Lahr werden als Institutsbereiche Ausbildung und Training ebenfalls der HfPolBW zugeordnet. Sie sind künftig ausschließlich für die Ausbildung des Polizeinachwuchses zuständig.
Die Broschüre ermöglicht den raschen Zugriff auf die Gesetzesänderungen und dient als Nachschlagewerk. Dank des handlichen Formats ist die Textsammlung immer und überall griffbereit. Die Textausgabe beinhaltet
- das aktuelle Polizeigesetz (PolG) und
- die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG)
Durch das Polizeistrukturreformgesetz vom 23. Juli 2013 ergeben sich ab dem 1. Januar 2014 weitreichende Änderungen für die Polizei in Baden-Württemberg.
Zentraler Kernpunkt der Gesetzesänderung ist eine Straffung der polizeilichen Aufbauorganisation. Dazu werden die vier Landespolizeidirektionen der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen mit den nachgeordneten 37 Polizeipräsidien und Polizeidirektionen zu zwölf neu gebildeten regional ausgerichteten, Polizeipräsidien zusammengelegt und unmittelbar dem Landespolizeipräsidium im Innenministerium nachgeordnet. Die Strukturen der nahezu 150 Polizeireviere und knapp 360 Polizeiposten bleiben unverändert bestehen.
Die fünf Einsatzabteilungen der bisherigen Bereitschaftspolizei werden in zwei neuen Bereitschaftspolizeidirektionen, Göppingen und Bruchsal, als Linienorganisation zusammengefasst.
Diese Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei, die Spezialeinheiten einschließlich eines Trainings- und Kompetenzzentrums Polizeihundeführer, die Polizeihubschrauberstaffel sowie die Wasserschutzpolizeidirektion werden in einem neu geschaffenen zentralen Polizeipräsidium Einsatz mit Dienstsitz in Göppingen gebündelt.
Als strukturelle Neuerung ist auch die neu geschaffene zentrale Einrichtung für den Polizeivollzugsdienst in Form des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei (PTLS) zu werten. Es nimmt die technischen Aufgaben der landesweiten Entwicklung, Koordination, Beschaffung, des Betriebs polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel und der Informations- und Kommunikationstechnik sowie die damit verbundenen Logistik- und Serviceaufgaben wahr. Dazu gehören auch die Angelegenheiten des polizeiärztlichen Dienstes, des Sanitätsdienstes und der Arbeitssicherheit.
Unter der Leitung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) werden künftig die landesweite Fortbildung sowie die Personalgewinnung zentral in Böblingen durchgeführt.
Die beiden früheren Ausbildungsstandorte der Bereitschaftspolizei Biberach und Lahr werden als Institutsbereiche Ausbildung und Training ebenfalls der HfPolBW zugeordnet. Sie sind künftig ausschließlich für die Ausbildung des Polizeinachwuchses zuständig.
Die Broschüre ermöglicht den raschen Zugriff auf die Gesetzesänderungen und dient als Nachschlagewerk. Dank des handlichen Formats ist die Textsammlung immer und überall griffbereit.
Durch das Polizeistrukturreformgesetz vom 23. Juli 2013 ergeben sich ab dem 1. Januar 2014 weitreichende Änderungen für die Polizei in Baden-Württemberg.
Zentraler Kernpunkt der Gesetzesänderung ist eine Straffung der polizeilichen Aufbauorganisation. Dazu werden die vier Landespolizeidirektionen der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen mit den nachgeordneten 37 Polizeipräsidien und Polizeidirektionen zu zwölf neu gebildeten regional ausgerichteten, Polizeipräsidien zusammengelegt und unmittelbar dem Landespolizeipräsidium im Innenministerium nachgeordnet. Die Strukturen der nahezu 150 Polizeireviere und knapp 360 Polizeiposten bleiben unverändert bestehen.
Die fünf Einsatzabteilungen der bisherigen Bereitschaftspolizei werden in zwei neuen Bereitschaftspolizeidirektionen, Göppingen und Bruchsal, als Linienorganisation zusammengefasst.
Diese Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei, die Spezialeinheiten einschließlich eines Trainings- und Kompetenzzentrums Polizeihundeführer, die Polizeihubschrauberstaffel sowie die Wasserschutzpolizeidirektion werden in einem neu geschaffenen zentralen Polizeipräsidium Einsatz mit Dienstsitz in Göppingen gebündelt.
Als strukturelle Neuerung ist auch die neu geschaffene zentrale Einrichtung für den Polizeivollzugsdienst in Form des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei (PTLS) zu werten. Es nimmt die technischen Aufgaben der landesweiten Entwicklung, Koordination, Beschaffung, des Betriebs polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel und der Informations- und Kommunikationstechnik sowie die damit verbundenen Logistik- und Serviceaufgaben wahr. Dazu gehören auch die Angelegenheiten des polizeiärztlichen Dienstes, des Sanitätsdienstes und der Arbeitssicherheit.
Unter der Leitung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) werden künftig die landesweite Fortbildung sowie die Personalgewinnung zentral in Böblingen durchgeführt.
Die beiden früheren Ausbildungsstandorte der Bereitschaftspolizei Biberach und Lahr werden als Institutsbereiche Ausbildung und Training ebenfalls der HfPolBW zugeordnet. Sie sind künftig ausschließlich für die Ausbildung des Polizeinachwuchses zuständig.
Die Broschüre ermöglicht den raschen Zugriff auf die Gesetzesänderungen und dient als Nachschlagewerk. Dank des handlichen Formats ist die Textsammlung immer und überall griffbereit. Die Textausgabe beinhaltet
- das aktuelle Polizeigesetz (PolG) und
- die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG)
Durch das Polizeistrukturreformgesetz vom 23. Juli 2013 ergeben sich ab dem 1. Januar 2014 weitreichende Änderungen für die Polizei in Baden-Württemberg.
Zentraler Kernpunkt der Gesetzesänderung ist eine Straffung der polizeilichen Aufbauorganisation. Dazu werden die vier Landespolizeidirektionen der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen mit den nachgeordneten 37 Polizeipräsidien und Polizeidirektionen zu zwölf neu gebildeten regional ausgerichteten, Polizeipräsidien zusammengelegt und unmittelbar dem Landespolizeipräsidium im Innenministerium nachgeordnet. Die Strukturen der nahezu 150 Polizeireviere und knapp 360 Polizeiposten bleiben unverändert bestehen.
Die fünf Einsatzabteilungen der bisherigen Bereitschaftspolizei werden in zwei neuen Bereitschaftspolizeidirektionen, Göppingen und Bruchsal, als Linienorganisation zusammengefasst.
Diese Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei, die Spezialeinheiten einschließlich eines Trainings- und Kompetenzzentrums Polizeihundeführer, die Polizeihubschrauberstaffel sowie die Wasserschutzpolizeidirektion werden in einem neu geschaffenen zentralen Polizeipräsidium Einsatz mit Dienstsitz in Göppingen gebündelt.
Als strukturelle Neuerung ist auch die neu geschaffene zentrale Einrichtung für den Polizeivollzugsdienst in Form des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei (PTLS) zu werten. Es nimmt die technischen Aufgaben der landesweiten Entwicklung, Koordination, Beschaffung, des Betriebs polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel und der Informations- und Kommunikationstechnik sowie die damit verbundenen Logistik- und Serviceaufgaben wahr. Dazu gehören auch die Angelegenheiten des polizeiärztlichen Dienstes, des Sanitätsdienstes und der Arbeitssicherheit.
Unter der Leitung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) werden künftig die landesweite Fortbildung sowie die Personalgewinnung zentral in Böblingen durchgeführt.
Die beiden früheren Ausbildungsstandorte der Bereitschaftspolizei Biberach und Lahr werden als Institutsbereiche Ausbildung und Training ebenfalls der HfPolBW zugeordnet. Sie sind künftig ausschließlich für die Ausbildung des Polizeinachwuchses zuständig.
Die Broschüre ermöglicht den raschen Zugriff auf die Gesetzesänderungen und dient als Nachschlagewerk. Dank des handlichen Formats ist die Textsammlung immer und überall griffbereit.
Reihe/Serie | Schnell informiert |
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Sprache | deutsch |
Maße | 105 x 148 mm |
Gewicht | 81 g |
Einbandart | Paperback |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
Schlagworte | Baden-Württemberg; Recht • Beschlagnahme • Datenabgleich • Durchsuchung • Eingriffsrecht • Platzverweis • Polizeirecht • Polizeirecht (PolR) • Polizeireform Baden-Württemberg • Polizeistrukturreformgesetz • PolRG • Rückkehrverbot • Wohnungsverweis |
ISBN-10 | 3-415-05170-6 / 3415051706 |
ISBN-13 | 978-3-415-05170-6 / 9783415051706 |
Zustand | Neuware |
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