Der Zweitwohnsitz im österreichischen Recht
Seiten
2013
|
1., Auflage 2013
Linde Verlag Ges.m.b.H.
978-3-7073-2284-2 (ISBN)
Linde Verlag Ges.m.b.H.
978-3-7073-2284-2 (ISBN)
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Ausführliche Bezugnahme auf Europa- und Verfassungsrecht
Gemäß den europarechtlichen und innerstaatlichen Grundfreiheiten dürfen Zweitwohnungen oder Freizeitwohnsitze nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses und ohne Diskriminierung des Erwerbers gesetzlich beschränkt werden. Der Autor belegt mit aktueller Judikatur, dass grundverkehrs- und raumordnungsrechtliche Bestimmungen der österreichischen Bundesländer keine diskriminierenden Nutzungsregelungen von rechtmäßig baubewilligten Immobilien enthalten dürfen, auch wenn diese nicht als Hauptwohnsitz oder gewerblich genutzt werden, sondern als bloße Kapitalanlage dienen. Weiters werden die geltenden gesetzlichen Rahmenbestimmungen für die Einhebung von Zweitwohnsitzsteuern auf Ferienwohnungen beschrieben, was gerade für finanzschwache Gemeinden in Tourismusregionen eine Möglichkeit zur Budgetkonsolidierung darstellen kann.
Bei fehlender Widmung als Freizeit- oder Zweitwohnsitz darf bzw muss die Immobilie entgegen den geltenden landesgesetzlichen Nutzungsverboten und -beschränkungen in rechtlich zulässiger bzw gebotener Weise zu deren Instandhaltung und Instandsetzung jedenfalls für kurze Dauer – etwa einmal monatlich am Wochenende oder bis zu einer Woche im Jahr – betreten und genutzt werden. Demnach dürfen in derartigen Fällen Strafbestimmungen gegen illegale Zweitwohnsitznutzung gar nicht zur Anwendung kommen. Damit wird erneut die weitreichende Bedeutung des Eigentumsrechts und der Kapitalverkehrsfreiheit für Ferienimmobilien in Österreich bestätigt.
Gemäß den europarechtlichen und innerstaatlichen Grundfreiheiten dürfen Zweitwohnungen oder Freizeitwohnsitze nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses und ohne Diskriminierung des Erwerbers gesetzlich beschränkt werden. Der Autor belegt mit aktueller Judikatur, dass grundverkehrs- und raumordnungsrechtliche Bestimmungen der österreichischen Bundesländer keine diskriminierenden Nutzungsregelungen von rechtmäßig baubewilligten Immobilien enthalten dürfen, auch wenn diese nicht als Hauptwohnsitz oder gewerblich genutzt werden, sondern als bloße Kapitalanlage dienen. Weiters werden die geltenden gesetzlichen Rahmenbestimmungen für die Einhebung von Zweitwohnsitzsteuern auf Ferienwohnungen beschrieben, was gerade für finanzschwache Gemeinden in Tourismusregionen eine Möglichkeit zur Budgetkonsolidierung darstellen kann.
Bei fehlender Widmung als Freizeit- oder Zweitwohnsitz darf bzw muss die Immobilie entgegen den geltenden landesgesetzlichen Nutzungsverboten und -beschränkungen in rechtlich zulässiger bzw gebotener Weise zu deren Instandhaltung und Instandsetzung jedenfalls für kurze Dauer – etwa einmal monatlich am Wochenende oder bis zu einer Woche im Jahr – betreten und genutzt werden. Demnach dürfen in derartigen Fällen Strafbestimmungen gegen illegale Zweitwohnsitznutzung gar nicht zur Anwendung kommen. Damit wird erneut die weitreichende Bedeutung des Eigentumsrechts und der Kapitalverkehrsfreiheit für Ferienimmobilien in Österreich bestätigt.
DDr. Manfred König war 26 Jahre lang selbständiger Rechtsanwalt in Saalfelden am Steinernen Meer mit Schwerpunkt Vertrags- und Liegenschaftsrecht und ist seit Zurücklegung seiner Berufsbefugnis im Jahr 2011 als Konsulent für Immobilieninvestment tätig. Beiträge in juristischen Fachzeitschriften und in den Salzburger Nachrichten/Der Staatsbürger zu den Themen Tourismusrecht, Schischulwesen, Grundrechte, Vereinsrecht, Raumordnung, Grundverkehr und Wehrrecht. Erfolgreiche Verfahren bei den Höchstgerichten zum Tiroler und Salzburger Schischulgesetz sowie zum Salzburger Grundverkehrsrecht.
Sprache | deutsch |
---|---|
Maße | 155 x 225 mm |
Gewicht | 200 g |
Einbandart | Paperback |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
Schlagworte | EU-Recht • Nutzungsverpflichtung • Österreich; Recht • Zweitwohnsitz |
ISBN-10 | 3-7073-2284-X / 370732284X |
ISBN-13 | 978-3-7073-2284-2 / 9783707322842 |
Zustand | Neuware |
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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