Der Tatausgleich im österreichischen Jugendstrafrecht – Ein Modell für Deutschland?
Seiten
2013
|
1., Aufl.
Shaker (Verlag)
978-3-8440-1786-1 (ISBN)
Shaker (Verlag)
978-3-8440-1786-1 (ISBN)
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Der TOA im deutschen Jugendstrafrecht erfährt bereits seit längerer Zeit Aufmerksamkeit und Bedeutung sowohl im kriminalwissenschaftlichen als auch im kriminalpolitischen Diskurs. Er wird in den vorgenannten Diskursen überwiegend positiv bewertet. Auch hat er sich in der Praxis bewährt. Daher ist es auffällig, dass dem TOA in der Praxis der deutschen Jugendstrafrechtspflege nur eine marginale quantitative Bedeutung zukommt. Von der Gesamtheit der in Deutschland jährlich betriebenen Strafverfahren aus betrachtet, macht der TOA nur ein Randphänomen aus. Es wird davon ausgegangen, dass 10,0–33,0% aller anklagefähigen Delikte im Jugendbereich TOA geeignet wären. Selbst konservativen Schätzungen zufolge sind 20–30% aller Jugendverfehlungen als grundsätzlich TOAgeeignet anzusehen. Die Ausschöpfungsquote bleibt jedoch i.d.R. weit unter 10,0%. So wird in der Berliner Jugendstrafrechtspflege nur in 2,0–3,0% aller anklagefähigen Straftaten ein TOA eingeleitet und versucht. Im Bereich der Kölner Jugendstaatsanwaltschaft lag der Anteil des TOA im Verhältnis zu den anklagefähigen Delikten im Jahr 1993 bei 0,7%. Die geringe Anwendungshäufigkeit des TOA in der Praxis der deutschen Jugendstrafrechtspflege wird primär durch den geringen Gebrauch der Einleitung eines TOA-Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft bestimmt. Nach einer Darstellung und Erläuterung des TOA de lege lata soll in dem nachfolgenden Abschnitt eine Bewertung des TOA einschließlich seiner theoretischen Fundierung erfolgen. Im Anschluss daran wird eine Darstellung des TOA in der Praxis der deutschen Jugendstrafrechtspflege geboten. In dem anschließenden Teil der Untersuchung soll insbesondere eine Fokussierung auf die Rolle der Staatsanwaltschaft erfolgen, da diese hinsichtlich der Entscheidung über die Einleitung eines TOA-Verfahrens als entscheidende Auswahlinstanz fungiert. Im Rahmen der vorgenannten Fokussierung soll untersucht werden, durch welche Faktoren die geringe Anwendungshäufigkeit des TOA durch die Staatsanwaltschaft bestimmt wird.
Erscheint lt. Verlag | 26.3.2013 |
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Reihe/Serie | Berichte aus der Rechtswissenschaft |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 252 g |
Einbandart | Paperback |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Strafrecht ► Jugendstrafrecht |
Schlagworte | Jugendstrafrecht • Kriminologie • Österreich • Tatausgleich • Täter-Opfer-Ausgleich |
ISBN-10 | 3-8440-1786-0 / 3844017860 |
ISBN-13 | 978-3-8440-1786-1 / 9783844017861 |
Zustand | Neuware |
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