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Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutisches Klonen: Status und Schutz des menschlichen Embryos vor den Herausforderungen der modernen Biomedizin. -  Marion Weschka

Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutisches Klonen: Status und Schutz des menschlichen Embryos vor den Herausforderungen der modernen Biomedizin. (eBook)

Eine Untersuchung aus einfachgesetzlicher, verfassungsrechtlicher und internationaler Perspektive.
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2010 | 1. Auflage
441 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-53244-5 (ISBN)
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Die Regelung von Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutischem Klonen im Embryonenschutzgesetz und im Stammzellgesetz ist widersprüchlich, lückenhaft und unklar. Marion Weschka zeigt, dass es möglich ist, den Embryonenschutz in Deutschland einer stimmigen Lösung zuzuführen, die sich an der mit fortschreitender Entwicklung des Embryos zunehmenden Schutzbedürftigkeit orientiert. Kern der Arbeit ist die Frage nach dem verfassungsrechtlichen Status des menschlichen Embryos sowie eine Neukonstruktion des grundrechtlichen Embryonenschutzes. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Embryonen keine Grundrechtsträger der Menschenwürde und des Rechts auf Leben sind und dass der Embryo in vitro lediglich durch die Menschenwürde als Gattungswürde geschützt wird. PID, Stammzellforschung und therapeutisches Klonen sind damit verfassungsgemäß und verstoßen, wie die Autorin abschließend feststellt, auch nicht gegen internationales Recht.

Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Einleitung 20
1. Teil: Die Regelungen zum Embryonenschutz auf einfachgesetzlicher Ebene und der Umgang mit menschlichen Embryonen in der Praxis 29
A. Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung, therapeutisches Klonen und die Regelungen des Embryonenschutzgesetzes sowie des Stammzellgesetzes 29
I. Präimplantationsdiagnostik und Embryonenschutzgesetz 30
1. Verfahren der Präimplantationsdiagnostik 30
2. Fallgruppen der PID 31
a) Ungeeignetheit der PID für die Durchführung von Screenings in allen IvF-Fällen 31
b) Hochrisikopaare als Zielgruppe für die PID 32
c) Weitere denkbare Fallgruppen für die Anwendung der PID 34
3. Die rechtliche Beurteilung der PID nach dem Embryonenschutzgesetz 36
a) Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG durch die PID? – Der Zweck der künstlichen Befruchtung 36
b) Verstoß gegen § 2 Abs. 1 ESchG durch die PID 43
aa) Verstoß gegen § 2 Abs. 1 ESchG bei Durchführung der PID an totipotenten Zellen 43
bb) Verstoß gegen § 2 Abs. 1 ESchG durch die Durchführung des Verfahrens der PID an pluripotenten Zellen? 43
cc) Verstoß gegen § 2 Abs. 1 ESchG durch Abspaltung der pluripotenten Zelle für die PID aufgrund einer Gesamtbetrachtung? 44
dd) Verstoß gegen § 2 Abs. 1 ESchG durch „Verwerfen“ des Restembryos bei pathologischem Befund? 46
ee) Ergebnis zu § 2 Abs. 1 ESchG 48
c) Verstoß gegen § 6 ESchG durch die PID 49
d) Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 5 ESchG durch die IvF mit PID 49
e) Zusammenfassende Beurteilung der PID nach dem Embryonenschutzgesetz 50
II. Das Verbot des Klonens durch das Embryonenschutzgesetz 51
1. Der Begriff des Klonens 52
2. Verfahrensarten des Klonens 53
a) Klonen durch Abspaltung von totipotenten Zellen und Embryonensplitting 53
b) Klonen durch Zellkerntransfer in eine entkernte Eizelle 54
3. Denkbare Zielsetzungen für die Anwendung von Klontechniken im Humanbereich: therapeutisches und reproduktives Klonen 56
a) Zielsetzungen für das reproduktive Klonen 57
b) Zielsetzungen für das therapeutische Klonen 60
4. Rechtliche Beurteilung der Strafbarkeit des Klonens mittels Zellkerntransfers gemäß § 6 ESchG 62
a) Das Tatbestandsmerkmal des menschlichen Embryos 63
b) Das Tatbestandsmerkmal der gleichen Erbinformation 64
aa) Das Problem der mitochondrialen DNA 64
bb) Die Problematik zufälliger Mutationen 65
c) Das Tatbestandsmerkmal der gleichen Erbinformation wie ein Verstorbener 66
d) Ergebnis zur Strafbarkeit des Klonens mittels Zellkerntransfers gemäß § 6 ESchG 68
5. Regelungslücken im Embryonenschutzgesetz 68
a) Zellkerntransfer unter Manipulation der Erbinformation des somatischen Zellkerns 68
b) Klonen mittels Zellkerntransfers auf eine tierische Eizelle 70
III. Die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen und ihre einfachgesetzliche Beurteilung 72
1. Embryonale Stammzellen und ihre Gewinnung 72
2. Beurteilung der Stammzellforschung nach dem ESchG 75
3. Zulässigkeit des Imports von im Ausland hergestellten Stammzellen nach dem Embryonenschutzgesetz 79
4. Entstehungsgeschichte des Stammzellgesetzes und seine Auswirkung auf die Zulässigkeit des Imports von humanen embryonalen Stammzellen nach Deutschland und deren Verwendung 83
a) Gesetzgebungsgeschichte 83
b) Der Inhalt des Stammzellgesetzes vom 01. 07. 2002 86
aa) Zielsetzung des Stammzellgesetzes 86
bb) Voraussetzungen für die ausnahmsweise Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen nach § 4 StZG 87
(1) Embryonale Stammzelllinien 88
(2) Stichtagsregelung 89
(3) Beschränkung auf überzählige Embryonen und Ausschluss von PID-Embryonen 92
(4) Unentgeltlichkeit 93
(5) Übereinstimmung mit Embryonenschutzgesetz, Verzicht auf explizite Normierung eines Zustimmungserfordernisses der Eltern und Ordre-public-Vorbehalt 93
cc) Wissenschaftlich begründete Darlegung hochrangiger Forschungsziele nach § 5 StZG 94
dd) Genehmigungsverfahren für Import und Verwendung embryonaler Stammzellen 95
ee) Festlegung der zuständigen Behörde 96
ff) Einrichtung der Zentralen Ethik-Kommission für die Stammzellforschung 96
gg) §§ 10 – 12 StZG: Datenschutz, öffentliches Register, Anzeigepflicht 98
hh) Die Strafvorschrift des § 13 StZG in der Fassung von 2002 98
ii) § 14 und § 15 StZG: Bußgeldvorschriften und Berichtspflicht der Bundesregierung 103
c) Zusammenfassende Kritik, Änderungsvorschläge und die Reform des Stammzellgesetzes im Jahr 2008 103
B.Widersprüche im durch das Embryonenschutzgesetz festgelegten Schutzstandard für den Embryo in vitro im Vergleich zum Schutz des Embryos in vivo 114
I. Straflosigkeit der Verwendung nidationshemmender Mittel 114
II. Rechtfertigung des Schwangerschaftsabbruchs aufgrund medizinisch-sozialer Indikation gemäß § 218a Abs. 2 StGB 117
III. Vergleich der PID mit dem Schwangerschaftsabbruch aufgrund medizinisch-sozialer Indikation 119
IV. Auseinandersetzung mit der Argumentation der PID-Gegner 120
V. Zulässigkeit der In-vitro-Fertilisation zur Erfüllung des Kinderwunsches 122
VI. Selektiver Fetozid bei Mehrlingsschwangerschaften 123
VII. Zulässigkeit der Selektion gemäß § 3 Satz 2 ESchG und Zulässigkeit der Embryonenselektion bei offensichtlich pathologischem Befund 128
VIII. Durchbrechungen des Embryonenschutzes im Embryonenschutzgesetz selbst 129
1. ,Tötungspflicht‘ für Klone 129
2. Weitere ,Tötungspflichten‘ 132
3. Strafbarkeit der Übertragung des Embryos auf die Frau gegen ihren Willen 133
IX. Zulässigkeit der Polkörperdiagnostik 133
X. Schwangerschaftsabbruch innerhalb der 12-Wochen-Frist nach Pflichtberatung gemäß § 218a Abs. 1 StGB 136
XI. Stufungen des strafrechtlichen Lebensschutzes 141
XII. Zusammenfassende Kritik und gesetzgeberischer Handlungsbedarf als Konsequenz 143
2. Teil: Der verfassungsrechtliche Status des menschlichen Embryos 148
A. Zur Notwendigkeit der Bestimmung des verfassungsrechtlichen Status des menschlichen Embryos 148
B. Grundrechtsträgerschaft des menschlichen Embryos? 152
I. Grundrechtsträgerschaft des menschlichen Embryos aus der Verfassung selbst? 152
1.Wortlautauslegung 153
2. Teleologische und systematische Auslegung 154
3. Historische Auslegung 156
II. Grundrechtsträgerschaft des menschlichen Embryos aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch? 160
1. Die erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch 161
a) Exkurs zur Schutzpflichtendogmatik 163
b) Auslegung der Schutzpflichtenkonstruktion des BVerfG in der ersten Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch 165
c) Grundrechtsträgerstatus menschlicher Embryonen aus den weiteren Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der ersten Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch? 166
d) Widerspruch zwischen impliziter Erstreckung des Rechts auf Leben auf menschliche Embryonen und der vom BVerfG angeführten Argumentation bezüglich des Schwangerschaftsabbruchs 169
e) Sondersituation der „Zweiheit in Einheit“? 170
f) Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs trotz Grundrechtsträgerschaft des Embryos aus dem Gedanken des Notstandes? 171
g) Ergebnis der Untersuchung der ersten Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Schwangerschaftsabbruch 173
2. Die zweite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch 174
a) Lebensrecht und Menschenwürde für menschliche Embryonen bereits aus den Leitsätzen der Entscheidung 174
b) Bestätigung von Lebensrecht und Menschenwürde menschlicher Embryonen in der Urteilsbegründung 176
c) Widerspruch zwischen verfassungsrechtlichem Grundrechtsträgerstatus und den für das einfache Recht getroffenen Anordnungen 177
d) Unvereinbarkeit der utilitaristischen Beratungsregelung mit der Grundrechtsträgereigenschaft menschlicher Embryonen 178
e) Ergebnis: Kein Grundrechtsträgerstatus menschlicher Embryonen als Konsequenz aus dem Widerspruch 180
III. Grundrechtsträgerschaft menschlicher Embryonen aus rechtsethischen Überlegungen? 182
1. Die Embryonalentwicklung 182
2. Anknüpfungspunkte für den Beginn des Lebensschutzes 184
a) Verschmelzung von Ei- und Samenzelle 185
b) Nidation 186
c) Beginn der Hirntätigkeit 187
d) Fähigkeit zur Schmerzempfindung 188
e) Überlebensfähigkeit 189
f) Geburt 190
3. Argumentationsmuster zur Begründung eines absoluten Lebensschutzes menschlicher Embryonen bereits mit Kernverschmelzung 191
a) Das Speziesargument 192
b) Das Kontinuitätsargument 194
c) Das Potenzialitätsargument 197
d) Das Identitätsargument 201
e) Ergebnis: Kein spezifischer subjektiver Grundrechtsschutz früher menschlicher Embryonen 203
IV. Menschenwürdetheorien als Argumente gegen die Grundrechtsträgereigenschaft menschlicher Embryonen im Hinblick auf die Menschenwürde 203
1. Historischer Kontext der grundgesetzlichen Verankerung der Menschenwürde 203
2. Die Objektformel zur Feststellung einer Menschenwürdeverletzung 205
3. Die Begründung der Menschenwürde nach den Leistungstheorien 206
4. Die Begründung der Menschenwürde nach der Kommunikationstheorie 207
5. Die Ensembletheorie der Menschenwürde 210
6. Theorieunabhängige Einbeziehung aller geborenen Menschen in den Schutz der Menschenwürde, aber keine Erstreckung auf Embryonen in vitro 211
7. Gründe für die unterschiedliche Behandlung von geborenen Menschen und Embryonen in vitro im Hinblick auf die Menschenwürde 212
8. Einbeziehung des Embryos in vitro in die Menschenwürde durch die Wert- oder Mitgifttheorien? 216
9. Ergebnis: Keine Erstreckung des subjektiven Grundrechtsschutzes auf Embryonen in vitro aus menschenwürdetheoretischen Gesichtspunkten 217
C. Exkurs zur Frage der Verletzung der Menschenwürde beim reproduktiven Klonen 217
I. Verletzung der Menschenwürde des Zellkernspenders? 219
II. Verletzung der Menschenwürde des Klons? 221
1. Würdeverstoß durch Verletzung eines Rechts auf Ungeplantheit bzw. auf Zufall? 223
2. Würdeverstoß durch Verletzung eines Rechts auf Nichtwissen des eigenen Lebenslaufs? 224
3. Würdeverstoß durch gesellschaftliche Diskriminierung des Klons als Mensch zweiter Klasse? 226
4. Würdeverstoß durch Erzeugung des Klons zu außerhalb seiner selbst liegenden Zwecken? 227
III. Das Problem des fehlenden Rechtsgutsträgers zum Zeitpunkt des Klonvorgangs 228
IV. Zwischenergebnis: Kein Verstoß des reproduktiven Klonens gegen die Menschenwürde als Individualgrundrecht 229
V. Kollektivgüterschutz durch die Menschenwürde 231
1. Menschenwürde und Schutz des Menschenbildes aus philosophischer Perspektive 231
2. Menschenwürde und Schutz des Menschenbildes aus juristischer Perspektive 233
VI. Ergebnis: Forderung nach expliziter verfassungsrechtlicher Regelung bzw. nach Redlichkeit im Diskurs 238
D. Menschenwürde, Recht auf Leben und Embryonenschutz: Versuche einer verfassungsrechtlichen Neukonstruktion 239
I. Gestufter, entwicklungsabhängiger Würdeschutz menschlicher Embryonen nach Matthias Herdegen 240
1. Keine Menschenwürde für Zellkerntransferklone in vitro 243
2. Keine Menschenwürde für totipotente embryonale Zellen 244
3. Geringe Menschenwürderelevanz der Präimplantationsdiagnostik 244
4. Würdeverletzung durch Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken bzw. zur Stammzellgewinnung 245
5. Zulässigkeit der Verwendung überzähliger Embryonen zu Forschungszwecken bzw. zur Stammzellgewinnung 247
6. Zulässigkeit der Gewinnung und Verwendung von embryonalen Stammzellen aus überzähligen Embryonen oder Zellkerntransferklonen 247
7. Stellungnahme 248
II. Die „Brückenkonstruktion“ zur Rückerstreckung der Menschenwürdegarantie auf Embryonen bei Hans-Georg Dederer 250
1. Ausgangspunkte der Argumentation – Normalfall: Menschenwürde ab Geburt 250
2. Die Entwicklung des Embryos als Mensch ab Nidation als Brücke für die Rückerstreckung der Menschenwürde 250
3. Keine Rückerstreckung der Menschenwürde auf den Embryo in vitro wegen bloßer Entwicklung zum Menschen 251
4. Objektive Grundsatzentscheidung zum Schutz des menschlichen Lebens zugunsten des Embryos in vitro 252
5. Gestufter Schutz – Zulässigkeit des therapeutischen Klonens 252
6. Zulässigkeit der PID in Fällen der entsprechenden Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs 253
7. Zulässigkeit der Stammzellforschung 253
8. Zulässigkeit der Herstellung von Embryonen zur Stammzellgewinnung 254
9. Zulässigkeit der Verwendung überzähliger Embryonen zur Stammzellgewinnung 254
10. Stellungnahme 254
III. Entkoppelung von Menschenwürde und Recht auf Leben der Embryonen nach Werner Heun 256
1. Lebensrecht ab Individuation und Menschenwürde ab Ausbildung des Gehirns 257
2. Konsequenz: Weder Menschenwürde noch Lebensrecht des Embryos in vitro 257
3. Einschränkbarkeit der Forschungsfreiheit durch restriktive Regelungen zum Embryonenschutz 258
4. Stellungnahme 259
IV. Herleitung eines abgestuften vorgeburtlichen Lebensschutzkonzeptes aus der einfachgesetzlichen Ausgestaltung nach Horst Dreier 259
V. Die Rede der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries zu Fragen des verfassungsrechtlichen Embryonenschutzes 263
VI. Abgestufter Embryonenschutz im Hinblick auf die Menschenwürde und das Recht auf Leben nach Bernhard Schlink, Friedhelm Hufen und Bernhard Losch 264
1. Abgestufter Menschenwürde- und Lebensschutz für Embryonen nach Bernhard Schlink 264
2. Abgestufte Menschenwürde und abgestuftes Recht auf Leben nach Friedhelm Hufen 265
3. Abgestufter Menschenwürde- und Lebensschutz für Embryonen nach Bernhard Losch 267
4. Stellungnahme 268
VII. Abgestuftes Lebensrecht, aber volle Menschenwürde für Embryonen nach Ute Sacksofsky 270
VIII. Grundrechtsanwartschaft für werdendes Leben nach Michael Kloepfer 274
IX. Keine Menschenwürde, aber Recht auf Leben des Embryos in vitro nach Edzard Schmidt-Jortzig 277
X. Embryonenschutz durch rein objektiv-rechtliche Ausstrahlungswirkung der Menschenwürde und des Rechts auf Leben nach Monika Frommel 279
XI. Schlussfolgerungen aus der Untersuchung der Literaturneukonstruktionen: Grundsätze für ein stimmiges verfassungsrechtliches Embryonenschutzkonzept 281
XII. Menschenwürde und Recht auf Leben menschlicher Embryonen – Versuch einer Neukonstruktion 284
3. Teil: Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutisches Klonen sowie die Frage nach Status und Schutz des menschlichen Embryos nach europäischem und internationalem Recht 292
A. Einleitung 292
B. Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarats 293
I. Allgemeines zur Europäischen Menschenrechtskonvention 293
II. Erstreckung des Rechts auf Leben nach Art. 2 EMRK auf den menschlichen Embryo nach der Rechtsprechung der Europäischen Menschenrechtskommission und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte? 294
1. X v. Norway und X v. Austria 295
2. Brüggemann and Scheuten v. Federal Republic of Germany 296
3. X v. United Kingdom 298
4. H v. Norway 300
5. Open Door and Dublin Well Woman v. Ireland 302
6. Boso v. Italy 303
7. Vo v. France 304
8. Evans v. The United Kingdom 308
9. Ergebnis: Kein über das nationale Recht hinausgehender Schutz von Embryonen durch die EMRK 310
C. Die Biomedizinkonvention des Europarates und das Zusatzprotokoll zum Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen 311
I. Entstehung und Struktur der Biomedizinkonvention und ihrer Zusatzprotokolle 311
II. Die Vereinbarkeit von Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutischem Klonen mit der Biomedizinkonvention und dem Zusatzprotokoll zum Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen 316
1. Das Zusatzprotokoll zum Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen 316
a) Verbot des therapeutischen Klonens durch das Zusatzprotokoll? 317
b) Umfassendes Verbot des reproduktiven Klonens durch das Zusatzprotokoll? 322
c) Verbot der Präimplantationsdiagnostik durch das Zusatzprotokoll? 322
2. Regelungen der Biomedizinkonvention mit Relevanz für das therapeutische Klonen, die Präimplantationsdiagnostik und die Stammzellforschung 323
a) Art. 18 BMK – Forschung an Embryonen in vitro 323
aa) Art. 18 Abs. 2 BMK – Das Verbot der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken und das therapeutische Klonen 324
(1) Der Begriff „Embryo“ 324
(2) Die Herstellung „zu Forschungszwecken“ 325
bb) Art. 18 Abs. 2 BMK – Das Verbot der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken und die Präimplantationsdiagnostik 327
cc) Art. 18 Abs. 2 BMK – Das Verbot der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken und die Gewinnung von Stammzellen aus zu diesem Zweck befruchteten Eizellen 327
dd) Art. 18 Abs. 1 BMK – Angemessener Schutz bei der Embryonenforschung und die Verwendung überzähliger Embryonen zur Stammzellgewinnung 328
ee) Art. 18 Abs. 1 BMK – Angemessener Schutz bei der Embryonenforschung, die Gewinnung von Stammzellen aus Klonembryonen und die Präimplantationsdiagnostik 331
b) Weitere Regelungen der Biomedizinkonvention mit Relevanz für das therapeutische Klonen und die Präimplantationsdiagnostik 332
aa) Art. 13 BMK – Eingriffe in das menschliche Genom und die Frage nach der Zulässigkeit des therapeutischen Klonens 333
(1) Sinn und Zweck von Art. 13 BMK und Auslegung nach dem Erläuternden Bericht 333
(2) Die einzelnen Tatbestandsmerkmale von Art. 13 BMK 335
bb) Art. 11, 12 und 14 BMK und die Frage nach der Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik 338
(1) Art. 11 BMK – Nichtdiskriminierung 338
(2) Art. 12 BMK – Prädiktive genetische Tests 338
(3) Art. 14 BMK – Verbot der Geschlechtswahl 339
(4) Ergebnis 340
III. Zusammenfassung zur Vereinbarkeit von therapeutischem Klonen, PID und Stammzellforschung mit der Biomedizinkonvention und ihrem Klonzusatzprotokoll 340
D. Die Europäische Grundrechtecharta 342
I. Entwicklungsstufen und Bindungswirkung der Europäischen Grundrechtecharta 342
II. Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutisches Klonen und die Artikel 1 bis 3 der Europäischen Grundrechtecharta 344
1. Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 GR-Charta und Embryonenschutz 346
2. Recht auf Leben nach Art. 2 GR-Charta und Embryonenschutz 346
3. Das Verbot eugenischer Praktiken nach Art. 3 Abs. 2, 2. Spiegelstrich GR-Charta und die Präimplantationsdiagnostik 347
4. Das Verbot des reproduktiven Klonens nach Art. 3 Abs. 2, 4. Spiegelstrich GR-Charta und das therapeutische Klonen 348
5. Ergebnis: Kein Verbot von Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutischem Klonen durch die Europäische Grundrechtecharta 349
E. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte 349
I. Entstehung und Bindungswirkung des IPbpR 350
II. Ein Recht auf Leben für menschliche Embryonen nach Art. 6 Abs. 1 IPbpR? 351
III. Ein Verbot der Embryonenforschung nach Art. 7 S. 2 IPbpR? 353
IV. Ergebnis: Keine Anwendbarkeit des IPbpR auf menschliche Embryonen 355
F. UN Übereinkommen über die Rechte des Kindes 355
I. Entstehung und Bindungswirkung der UN-Kinderrechtskonvention 355
II. Ein Recht auf Leben für menschliche Embryonen nach Art. 6 Abs. 1 CRC? 356
III. Ergebnis: Kein Recht auf Leben für menschliche Embryonen nach Art. 6 Abs. 1 CRC 360
G. UNESCO: Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte 360
I. Entstehung und Geltung der UNESCO-Humangenomdeklaration 360
II. Überblick über die einschlägigen Vorschriften der UNESCO-Humangenomdeklaration 362
III. Kein Verbot der Embryonenforschung durch die UNESCO-Humangenomdeklaration 363
IV. Kein Verbot der PID durch die UNESCO-Humangenomdeklaration 364
V. Kein Verbot des therapeutischen Klonens durch die UNESCO-Humangenomdeklaration 367
VI. Ergebnis: Vereinbarkeit der UNESCO-Humangenomdeklaration mit allen untersuchten Verfahren 368
VII. Ausblick: Keine Anwendung der UNESCO Bioethikdeklaration auf PID, Stammzellforschung und therapeutisches Klonen 368
H. Versuch der Einigung auf ein Klonverbot im Rahmen der Vereinten Nationen: United Nations Declaration on Human Cloning 369
I. Entstehungsgeschichte und Bindungswirkung der UN Declaration on Human Cloning 369
II. Auslegung der UN Declaration on Human Cloning 380
1. Absatz (b) UN-Klondeklaration 382
2. Die übrigen Vorschriften der UN-Klondeklaration 384
3. Abschließende Stellungnahme zur UN-Klondeklaration 386
J. Weitere Steuerungsinstrumente 387
I. EU-Biopatentrichtlinie 388
1. Überblick über die einschlägigen Regelungen der EU-Biopatentrichtlinie 388
2. Art. 6 Abs. 2 lit. a und die Frage nach der Patentierbarkeit des therapeutischen Klonens 389
3. Art. 6 Abs. 2 lit. c Biopatentrichtlinie und die Frage nach der Patentierbarkeit der Verwendung von Embryonen zur Stammzellgewinnung 391
II. Sechstes und Siebtes Forschungsrahmenprogramm der EU 392
III. Stellungnahme zu den untersuchten Steuerungsinstrumenten 393
K. Ergebnis: Status und Schutz des menschlichen Embryos sowie therapeutisches Klonen, PID und Stammzellforschung nach internationalem Recht 394
Gesamtzusammenfassung und Ergebnis 397
Literaturverzeichnis 409
Sachwortregister 439

Erscheint lt. Verlag 16.8.2010
Reihe/Serie Schriftenreihe der Hochschule Speyer
Zusatzinfo 441 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Recht / Steuern Öffentliches Recht Verwaltungsverfahrensrecht
Schlagworte Klonen • Präimplantationsdiagnostik • Stammzellforschung
ISBN-10 3-428-53244-9 / 3428532449
ISBN-13 978-3-428-53244-5 / 9783428532445
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