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Gemeindenachbarklagen im öffentlichen Baurecht. -  Christian Hug

Gemeindenachbarklagen im öffentlichen Baurecht. (eBook)

Interkommunaler Rechtsschutz im Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsrecht nach den »Zweibrücken«- und »Mülheim-Kärlich«-Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und den BauGB-Novellen 2004 und 2007.
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2010 | 1. Auflage
622 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-52755-7 (ISBN)
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Baurechtliche Entscheidungen für das Gebiet einer Gemeinde beeinflussen häufig Nachbarkommunen. Da die materiellrechtlichen und prozessualen Maßstäbe für die Beurteilung daraus folgender Konflikte durch Entscheidungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung jüngst an Konturenschärfe verloren haben, untersucht der Verfasser den Umfang des Rechtsschutzes gegen Akte der Bauleitplanung und gegen Baugenehmigungen. Die traditionelle Auffassung, das interkommunale Abstimmungsgebot erhalte 'Richtung und Gehalt' aus dem allgemeinen Abwägungsgebot und komme bei 'unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art' zum Tragen, wird dabei modifiziert. Präventiver Rechtsschutz gegen Bebauungspläne wird ebenso wie die unmittelbare Durchsetzung von Abstimmungsansprüchen abgelehnt. Mit Folgen für die Normenkontrolle wird vorgeschlagen, die Rechtsnatur von Flächennutzungsplandarstellungen differenziert neu zu bestimmen. Unter kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung ('Weichenstellungsbild') wird für den Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen ein auch auf Art. 28 Abs. 2 GG aufbauendes Modell entwickelt.

Vorwort 6
Inhaltsübersicht 8
Inhaltsverzeichnis 12
Einleitung 26
Erstes Kapitel: Subjektive Rechte der Nachbargemeinde in Bezug auf die Bauleitplanung der Standortgemeinde 34
§ 1 Die Primärrechte der Nachbargemeinde aus §§ 2 Abs. 2, 4 BauGB 34
A. Recht auf interkommunale Abstimmung i. e. S. (§ 2 Abs. 2 S. 1 BauGB) 34
I. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB in Rechtsprechung und h. L. 35
1. Die Bedeutung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB beim Rechtsschutz gegen Bauleitpläne 35
a) Die Krabbenkamp-Entscheidung des BVerwG aus dem Jahre 1972 35
b) Die Bemühungen um eine Präzisierung der Krabbenkamp-Rechtsprechung von 1972 bis 2002 39
aa) Die Funktion der Krabbenkamp-Formel – Begründung des Abstimmungsbedarfs 39
bb) Der Schutzgegenstand der Krabbenkamp-Formel – Städtebauliche Belange 41
cc) Die Ermittlung des Schutzbedarfs – „Unmittelbar“ und „gewichtig“ 42
c) Die „Klarstellung“ der Krabbenkamp-Rechtsprechung im Jahre 2002 48
2. Die Bedeutung des § 2 Abs. 2 BauGB außerhalb des Rechtsschutzes gegen Bauleitpläne: von „Zweibrücken“ nach „Mülheim-Kärlich“ 50
a) Die Zweibrücken-Entscheidung aus dem Jahre 2002 – § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Vorhabenzulassung 50
b) Die Mülheim-Kärlich-Entscheidung aus dem Jahre 2003 – § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB bei der Begründung von Planungspflichten 51
3. Fazit – Klärungsbedarf zur Bedeutung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB für den Rechtsschutz gegen Bauleitpläne 52
II. Kritik zum Schutzbedarf – Die Eröffnung des Anwendungsbereichs des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB 53
1. Die Problemstellung – „Krabbenkamp-Formel“ oder „Bagatellgrenze“? 53
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB 55
a) Die grammatische Interpretation 55
b) Die systematische Interpretation im Lichte der BauGB-Novellen 2004 und 2007 56
c) Einwände aus der „Entstehungsgeschichte“ der Krabbenkamp-Formel? 60
d) Einwände aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG? 66
e) Einwände aus einer Folgenbetrachtung zur Heranziehung der Geringfügigkeitsschwelle? 68
3. Ergebnis – Eröffnung des Anwendungsbereichs schon bei „nicht unwesentlichen“ (geringfügigen) Auswirkungen 72
III. Kritik zur Schutzweise – Die These von § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB als „Ausprägung“ des allgemeinen Abwägungsgebots nach dem EAG Bau 73
1. Die Problemstellung – „Richtung und Gehalt“ aus dem allgemeinen Abwägungsgebot 74
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB 80
a) Die grammatische Interpretation 80
b) Die systematische Auslegung im Lichte der BauGB-Novellen 2004 und 2007 80
aa) Eigenständiger Regelungsgehalt in der ersten Phase (Ermitteln von Belangen)? 81
bb) Eigenständiger Regelungsgehalt in der zweiten Phase (Einstellen von Belangen)? 82
cc) Eigenständiger Regelungsgehalt in der dritten Phase (Gewichtung von Belangen)? 83
dd) Eigenständiger Regelungsgehalt in der vierten Phase (Planungsentscheidung)? 84
ee) Eigenständiger Regelungsgehalt in subjektivrechtlicher Hinsicht? 88
ff) Fazit zur systematischen Auslegung 89
c) Die historische Auslegung 91
d) Einwände aus der bisherigen Rechtsprechung? 91
e) Einwände aus einer Folgenbetrachtung? 93
3. Ergebnis – Emanzipierung des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB von der Schutzweise des durch das EAG Bau modifizierten § 1 Abs. 7 BauGB 94
IV. Fazit – Der materielle Abstimmungsanspruch der Nachbargemeinde 94
B. Recht auf interkommunalen Funktionsschutz (§ 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB) 95
I. Die Rolle der Gemeinden im zentralörtlichen System 96
II. Der Schutzbedarf bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB 101
1. Die Problemstellung – Störungsabhängiger oder -unabhängiger Anspruch? 101
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB 102
a) Die systematische, teleologische und historische Interpretation 103
b) Einwände aus der historischen Interpretation? 107
c) Einwände aus einem Vergleich mit der „Schicksalsgemeinschaft“ der Bebauungsplanunterworfenen? 108
d) Die erforderliche Beeinträchtigungsintensität 109
3. Ergebnis – Gleichlauf im Schutzbedarf bei § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB 110
III. Die Schutzweise bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB 111
1. Die Problemstellung – Berücksichtigungs- oder Beachtenspflicht? 111
2. Die Auslegung des § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB 112
a) Die systematische, teleologische und historische Interpretation 112
b) Einwände aus der grammatischen Interpretation? 117
c) Einwände aus der systematischen Interpretation? 117
3. Ergebnis – Beachtens-, nicht lediglich Berücksichtigungspflicht 118
IV. Fazit – Dogmatisch eigenständiges Recht auf interkommunalen Funktionsschutz 119
C. „Recht auf interkommunalen Versorgungsbereichsschutz“? (§ 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB) 119
I. Der Schutz zentraler Versorgungsbereiche in der Gesetzgebung 119
II. Der Schutzgegenstand bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB 122
1. Bestehende Versorgungsbereiche 122
2. In der Entwicklung begriffene Versorgungsbereiche? 124
III. Die Schutzweise bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB 127
IV. Der Schutzbedarf bei § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BauGB 128
1. Tatsächlicher oder vermuteter Schutzbedarf? 128
2. Ergebnis – Erforderlichkeit tatsächlich feststehender Auswirkungen 130
V. Fazit – Unterfall des § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB mit klarstellendem Charakter 130
D. Recht auf verfahrensmäßige Beteiligung (§ 4 BauGB) 131
§ 2 Die Abwehrrechte der Nachbargemeinde bei Primärrechtsverletzungen 132
A. Beseitigungsansprüche bei Primärrechtsverletzungen 132
I. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB 133
1. Absolute Rechte und ihr sekundärrechtlicher Schutz 133
2. Die Planungshoheit als Grundlage von Abwehrrechten 134
a) Die „institutionelle Garantie“ der kommunalen Selbstverwaltung (h. M.) 135
b) Würdigung – Die Planungshoheit als absolutes Recht 139
c) Einwände aus der Rechtsnatur des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG? 143
aa) Gefährdung der Grundrechtsträger? 146
bb) Fehlen „rechtsstruktureller“ Voraussetzungen für ein subjektives Recht? 150
3. Beseitigungsansprüche gegen normative Akte der Standortgemeinde? 155
4. Fazit – Beseitigungsansprüche aus § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB i.V. m. Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 159
II. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB 159
III. Verletzung von § 4 BauGB 161
B. Unterlassungsansprüche bei Primärrechtsverletzungen 164
I. Die Planungshoheit als Grundlage von Unterlassungsansprüchen 164
II. Unterlassungsansprüche gegen normative Akte der Standortgemeinde? 165
III. Fazit zu etwaigen Unterlassungsansprüchen gegen Bauleitpläne 173
§ 3 Beschränkung der Sekundärrechte der Nachbargemeinde durch §§ 214 f. BauGB? 173
A. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB 174
I. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 1 BauGB? 174
II. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 3 BauGB? 175
III. Unbeachtlichkeit nach § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB? 180
IV. Fazit zu § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB 180
B. Verletzung von § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB 180
C. Verletzung von § 4 BauGB 181
D. Fazit zum Umfang der Beschränkung der Sekundärrechte 181
Zweites Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Bebauungspläne der Standortgemeinde 183
§ 4 Repressiver Rechtsschutz gegen Bebauungspläne 183
A. Zulässigkeit des Normenkontrollantrags 183
B. Begründetheit des Normenkontrollantrags 186
§ 5 Präventiver Rechtsschutz gegen Bebauungspläne 186
A. Vorbeugender Normenkontrollantrag? 186
B. Vorbeugende Unterlassungsklage? 190
I. Die Krabbenkamp-Entscheidung 190
II. Zulässigkeit der Unterlassungsklage vor den Verwaltungsgerichten 192
1. Verwaltungsrechtsweg? 192
2. Statthaftigkeit? 195
a) Junktim zwischen der präventiven und repressiven Verfahrensart? 196
b) Umgehung der besonderen Voraussetzungen des § 47 VwGO? 196
c) Umgehung der (restriktiven) Wertung des § 47 VwGO? 198
d) Vorrang der Feststellungsklage aus der „Systematik der VwGO“? 199
e) Vorrang der Feststellungsklage zur „Schonung“ des Normgebers? 199
f) Fazit – Keine durchschlagenden Bedenken gegen die Statthaftigkeit 201
3. Klagebefugnis? 201
4. Rechtsschutzbedürfnis? 201
III. Fazit – Unzulässigkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage 207
C. (Vorbeugende) Feststellungsklagen? 207
I. Feststellung der Nichtberechtigung zur Fortführung der Ortsplanung? 207
II. Feststellung eines etwaigen Unterlassungsanspruchs in Bezug auf nicht abgestimmte Festsetzungen? 209
§ 6 Rechtsschutz gegen Maßnahmen aus dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans? 209
A. Rechtsschutz gegen den Planaufstellungsbeschluss? 210
I. Anfechtungs- oder Leistungsklage gegen den Aufstellungsbeschluss? 210
II. Feststellung der Nichtigkeit des Aufstellungsbeschlusses? 211
B. Rechtsschutz gegen etwaige Plangenehmigungen? 212
I. Anfechtungsklage gegen die Plangenehmigung? 212
1. Meinungsstand 212
2. Statthaftigkeit 214
3. Klagebefugnis? 215
4. Unzulässigkeit isolierter Rechtsbehelfe (§ 44a VwGO)? 215
5. Rechtsschutzbedürfnis? 219
6. Ergebnis – Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung der Plangenehmigung 220
II. Feststellung der Nichtigkeit der Plangenehmigung? 220
§ 7 Rechtsschutz zur unmittelbaren Durchsetzung der Primäransprüche 221
A. Durchsetzung des Abstimmungsanspruchs aus § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2 Hs. 2 BauGB? 221
I. Unzulässigkeit isolierter Rechtsbehelfe i.S.d. § 44a S. 1 VwGO 222
II. Rechtsschutzbedürfnis 226
B. Durchsetzung des Abstimmungsanspruchs aus § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BauGB? 226
C. Durchsetzung des Beteiligungsanspruchs aus § 4 BauGB? 227
Drittes Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Flächennutzungspläne der Standortgemeinde 228
§ 8 Die Rechtsnatur von Flächennutzungsplänen 228
A. Die traditionelle These der h.M. vom nicht-normativen „Rechtsinstitut sui generis“ 229
I. Keine Statthaftigkeit der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO 230
II. Keine Statthaftigkeit der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO 231
1. Der Begriff der „Rechtsvorschrift“ 231
2. Argumente gegen eine Rechtsvorschrift im formellen Sinne 233
3. Argumente gegen eine Rechtsvorschrift im materiellen Sinne 234
a) Darstellungsargument 234
b) Verhältnisargumente 235
c) Mittelbarkeitsargument 236
d) Abhängigkeitsargument 237
4. Argumente aus der historischen Interpretation 238
5. Behandlung etwaiger Einwände 239
III. Fazit 240
B. Darstellungen zum Außenbereich mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB 240
I. „Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung“ 240
II. Das Meinungsspektrum zur Behandlung von Darstellungen nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB 245
1. Die Entwicklung in der Rechtsprechung 246
2. Die These von der Anwendbarkeit des § 47 Abs. 1 VwGO 248
3. Die Verfechter der traditionellen Auffassung 249
III. Stellungnahme zum intrakommunalen Verhältnis 251
1. Außenwirksamkeitsanspruch von Konzentrationszonendarstellungen 251
a) Die Problemstellung – Entscheidende Bedeutung des „in-der-Regel“-Vorbehalts in § 35 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 BauGB 253
b) Die teleologische Interpretation des „in-der-Regel“-Vorbehalts in § 35 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 BauGB 257
c) Die systematische Interpretation des § 35 Abs. 3 S. 3 Alt. 1 BauGB 260
d) Fazit – Die Außenwirksamkeit von Konzentrationszonendarstellungen 263
2. Abstrakt-genereller Charakter von Konzentrationszonendarstellungen 264
3. Zu etwaigen Einwänden 264
a) Einwände aus dem Darstellungsargument? 265
b) Einwände aus den Verhältnisargumenten? 266
c) Einwände aus dem Mittelbarkeitsargument? 268
d) Einwände aus dem Abhängigkeitsargument? 269
e) Einwände aus dem Anpassungsargument? 271
f) Einwände aus dem Verkündungsargument? 272
g) Einwände aus dem Rechtszersplitterungsargument? 272
4. Fazit zum intrakommunalen Verhältnis 273
IV. Bedeutung im interkommunalen Verhältnis 273
C. Darstellungen zum Außenbereich ohne die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB 275
I. Die Rechtsfigur der „nachvollziehenden Abwägung“ 275
1. Die „nachvollziehende Abwägung“ bei Weyreuther 276
2. Die „nachvollziehende Abwägung“ in Rechtsprechung und Literatur 277
3. Analyse – Zwei Vorgänge unter einem Namen 280
II. Die Rechtswirkung des Flächennutzungsplans gegenüber nicht privilegierten Vorhaben 286
III. Die Rechtswirkung des Flächennutzungsplans gegenüber privilegierten Vorhaben 292
IV. Einwände aus § 15 Abs. 3 BauGB? 293
V. Fazit zur Rechtsnatur von Außenbereichsdarstellungen 295
D. Darstellungen zum unbeplanten Innenbereich 295
I. Betrachtung des intrakommunalen Verhältnisses 295
II. Betrachtung des interkommunalen Verhältnisses 296
III. Fazit zum unbeplanten Innenbereich 300
E. Darstellungen zu Planbereichen eines qualifizierten Bebauungsplans 300
F. Darstellungen zu Planbereichen eines einfachen Bebauungsplans 301
G. Fazit – Die Notwendigkeit differenzierter Betrachtung 302
§ 9 Rechtsschutz gegen normative Flächennutzungsplandarstellungen 303
A. Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO 304
I. Statthaftigkeit des Normenkontrollverfahrens 304
1. Meinungsstand 304
2. Stellungnahme 306
II. Antragsbefugnis der Nachbargemeinde 310
III. Präklusion nach § 47 Abs. 2a VwGO 2007? 312
IV. Fazit zum Normenkontrollverfahren 313
B. Die Rechtsschutzmöglichkeiten der Nachbargemeinde im Übrigen 313
§ 10 Repressiver Rechtsschutz gegen nicht-normative Flächennutzungsplandarstellungen 314
A. Allgemeine Leistungsklage auf Darstellungsbeseitigung 314
I. Verwaltungsrechtsweg 315
II. Statthaftigkeit 315
III. Klagebefugnis 317
IV. Rechtsschutzbedürfnis 318
V. Fazit 320
B. Feststellungsklagen? 321
I. Feststellung der Nichtigkeit der Darstellungen? 321
II. Feststellung des Beseitigungsanspruchs? 322
III. Feststellung des Nichtbestehens der Beachtenspflicht? 324
IV. Feststellung der Nichtberechtigung zur Planaufstellung? 327
V. („Atypische“) Feststellung der „normbedingten Rechtsverletzung“? 328
VI. Fazit zum Rechtsschutz im Wege der Feststellungsklage 334
C. Normenkontrolle des aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplans? 334
I. Zulässigkeit des Normenkontrollantrags 334
II. Begründetheit des Normenkontrollantrags 335
1. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 2 Nr. 1 BauGB? 336
2. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB? 341
3. Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 2 Nr. 3 BauGB? 344
4. Heilung durch erneute Abstimmung im Bebauungsplan? 345
5. Unbeachtlichkeit nach § 215 Abs. 2 Nr. 2 BauGB 346
III. Fazit zur Relevanz der bebauungsplanbezogenen Inzidentkontrolle 347
§ 11 Präventiver Rechtsschutz gegen nicht-normative Flächennutzungsplandarstellungen 348
Viertes Kapitel: Der Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Baugenehmigungen 350
§ 12 Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur 350
A. Stand der Rechtsprechung 351
I. Grundlegende Entscheidungen 351
1. Das Schlachthof-Urteil des BVerwG aus dem Jahre 1989 351
2. Das Baumarkt-Urteil des BVerwG aus dem Jahre 1993 352
3. Der Multiplex-Kino-Beschluss des VGH München aus dem Jahre 1999 355
4. Das Zweibrücken-Urteil des BVerwG aus dem Jahre 2002 356
5. Die Aufnahme der Zweibrücken-Entscheidung in der Rechtsprechung 360
a) Der Nahversorgungsmarkt-Beschluss des OVG Lüneburg aus dem Jahre 2002 360
b) Der Stuhr-Beschluss des OVG Lüneburg aus dem Jahre 2005 362
6. Der Werk-III-Beschluss des OVG Weimar aus dem Jahre 2004 363
II. Fazit – „Die Weichenstellerthese“: Abwehrrechte bei „vorwerfbarem“ Tun und „missbräuchlichem“ pflichtwidrigem Unterlassen 366
B. Vorschläge der Literatur 369
I. Unmittelbare oder analoge Anwendung des § 2 Abs. 2 BauGB 369
II. Ansätze zur (ergänzenden) Heranziehung des Art. 28 Abs. 2 GG 373
C. Würdigung 376
I. Zur These von der unmittelbaren oder analogen Anwendung des § 2 Abs. 2 BauGB 377
II. Zum Ansatz der Rechtsprechung (Analogie bei „Weichenstellungen“ und u.U. bei „vorwerfbarem“ Unterlassen) 380
III. Fazit 389
§ 13 Zur Zulässigkeit der Ableitung von Abwehrrechten gegen Baugenehmigungen aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 389
A. Baugenehmigungen als Eingriffe in die Planungshoheit 391
I. Das Meinungsspektrum im Grundrechtsbereich 391
1. Die Rechtsprechung von BVerwG und BVerfG 392
a) Die Haltung des BVerwG zu Art. 14 Abs. 1 GG 392
b) Die Haltung des BVerfG zu Art. 2 Abs. 2 GG 395
2. Die restriktive Eingriffsthese 396
3. Die erweiterte Eingriffsthese 399
4. Die restriktive Schutzpflichtthese 401
5. Die erweiterte Schutzpflichtthese 403
6. Die Ausgestaltungsthesen 405
7. Fazit für den interkommunalen Konflikt 407
II. Die Einordnung einer Baugenehmigung als Eingriff in die Planungshoheit 407
1. Ausgestaltung durch Konstituierung und Konturierung 408
2. Die §§ 29 ff. BauGB als Konstituierung des Eigentumsgrundrechts und Konturierung der Selbstverwaltungsgarantie 410
3. Konturierung als „Zurechnungsgrund“ 411
III. Konturierung als Mittel der Eingriffsbestimmung 414
1. Die §§ 29 ff. BauGB als Konstituierung der Planungshoheit? 415
2. Der konturierende Einfluss des Gesetzgebers 417
a) Konturierung als rechtfertigungsbedürftige Gesetzgebung 417
b) Konturierungsgesetzgebung als auslegungsbedürftiger Eingriffsmaßstab 420
IV. Fazit – Auslegungsabhängige Eingriffsbestimmung 424
B. Die Rechtfertigung von baugenehmigungsbedingten Eingriffen in die Planungshoheit 425
I. Die Konzeption des Gesetzesvorbehalts im interkommunalen Konflikt 425
II. Die Rechtfertigung von gesetzmäßigen Baugenehmigungen 426
III. Die Rechtfertigung von gesetzeswidrigen Baugenehmigungen 427
1. Die „Elfes“-Rechtsprechung des BVerfG und ihre prozessualen Folgen 428
2. Die Haltung des Bundesverfassungsgerichts zur Übertragung von „Elfes“ auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 434
3. Die Haltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Übertragung von „Elfes“ auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 440
a) Die Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht 440
b) Die Rechtsprechung zum Fachplanungsrecht 441
c) Fazit 448
4. Das Meinungsspektrum in der Literatur zur Übertragung von „Elfes“ auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 448
a) Befürwortende Stimmen 448
b) Ablehnende Stimmen 452
5. Stellungnahme 454
a) Übertragbarkeit der „Elfes“-Formel auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 455
b) Einschränkungen der „Elfes“-Formel im interkommunalen Konflikt? 462
aa) Unanwendbarkeit der „Elfes“-Formel bei faktischen Eingriffen? 462
bb) Erfordernis eines Rechtswidrigkeitszusammenhangs? 464
6. Fazit zur Rechtfertigung gesetzwidriger Baugenehmigungen 465
C. Einwände gegen den normexternen Rückgriff auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 466
I. Überspielung der „Rahmenhaftigkeit“ des Verfassungsrechts? 466
II. „Versteinerung“ der Rechtsordnung? 472
III. Missachtung des funktionellrechtlichen Verhältnisses der Fachgerichte zum Bundesverfassungsgericht? 473
IV. Verstoß gegen den grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt? 474
D. Fazit 476
§ 14 Die Abwehrrechte der Nachbargemeinde gegen Baugenehmigungen im Einzelnen 477
A. Baugenehmigungen im unbeplanten diffusen Innenbereich (§ 34 Abs. 1 u. 3 BauGB) 477
I. Abwehrrecht aus dem einfachen Gesetzesrecht (§ 34 Abs. 3 BauGB) 480
1. Schutzgegenstand – „Zentrale Versorgungsbereiche der Nachbargemeinde“ 480
a) Nahversorgungszentren als „zentrale Versorgungsbereiche“? 481
b) „Künftige zentrale Versorgungsbereiche“? 483
2. Schutzbedarf – „Schädliche Auswirkungen“ 486
a) „Schädliche“ Auswirkungen als „vermutete“ Auswirkungen? 489
b) „Schädliche“ Auswirkungen als „nicht geringfügige“ Auswirkungen? 494
c) „Schädliche“ Auswirkungen als „unzumutbare“ Auswirkungen? 497
d) „Schädliche“ Auswirkungen als „unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art“? 500
3. Fazit – Der Umfang des einfachgesetzlichen Abwehrrechts im Innenbereich 506
II. Abwehrrecht analog § 2 Abs. 2 BauGB? 506
III. Abwehrrecht aus Verfassungsrecht (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) 507
1. Objektiv gesetzeswidrige Baugenehmigung 507
2. Gesetzesgemäße Baugenehmigung für Vorhaben mit unzumutbaren Auswirkungen 510
a) Die Erstplanungspflicht der Standortgemeinde 511
b) Aussetzungs- oder Fristausnutzungsanspruch der Nachbargemeinde? 517
c) Erstplanungsanspruch der Nachbargemeinde? 520
aa) Meinungsspektrum 520
bb) Stellungnahme 523
(1) Objektive Schutzpflicht der Standortgemeinde 525
(2) Subjektiver Anspruch der Nachbargemeinde auf normative Schutzgewährung 529
cc) Die Bedeutung des Erstplanungsanspruchs in der Vorhabenzulassung 531
d) Fazit – Rechtsschutz der Nachbargemeinde bei unzumutbaren Vorhaben im Innenbereich 532
B. Baugenehmigungen im unbeplanten baugebietsgleichen Innenbereich (§ 34 Abs. 2 u. 3 BauGB) 533
I. Abwehrrecht aus dem einfachen Gesetzesrecht 533
1. Abwehrrecht aus § 34 Abs. 3 BauGB 533
2. Abwehrrecht aus § 11 Abs. 3 BauNVO 533
a) Der Schutzgegenstand – Die „Interessen“ der Nachbargemeinde 534
b) Die begünstigten Personen – Die Interessen der „Nachbar“-Gemeinde 537
c) Der Schutzzweck 538
d) Fazit – Der Umfang des einfachgesetzlichen Abwehrrechts aus § 11 Abs. 3 BauNVO 542
II. Abwehrrecht aus Verfassungsrecht (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) 542
C. Baugenehmigungen für nicht-privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 u. 3 BauGB) 543
I. Das „Planungsbedürfnis“ als „öffentlicher Belang“ 544
II. Die Subjektivierung eines „öffentlichen Belangs“? 545
III. „Unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art“ bei Vorhaben i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO? 548
IV. Abwehrrechte nur bei zuvor erfolgter Weichenstellung? 552
V. Befriedigung des Planungsbedürfnisses durch abgestimmte, aber dennoch unwirksame Bebauungspläne? 553
VI. Fazit – Die Abwehrrechte der Nachbargemeinde gegen nicht-privilegierte Vorhaben im Außenbereich 555
D. Baugenehmigungen für privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 u. 3 BauGB) 556
E. Baugenehmigungen im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) 558
I. Baugenehmigung im Bereich eines wirksamen Bebauungsplans 558
1. Abwehrrechte aus § 11 Abs. 3 BauNVO 559
2. Abwehrrechte aus den Festsetzungen des Bebauungsplans? 560
3. Abwehrrechte nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO? 561
4. Rechtsschutz aus bzw. analog § 31 Abs. 2 BauGB? 563
a) Genehmigung mit Befreiung 563
aa) Abwehrrecht über die „nachbarlichen Interessen“? 563
bb) Rechtsschutz über die „öffentlichen Belange“? 564
b) Genehmigung ohne Befreiung 566
5. Fazit 568
II. Baugenehmigung im Bereich eines unwirksamen erstmaligen Bebauungsplans 569
1. Nicht abgestimmter Bebauungsplan 569
2. Abgestimmter, aber aus anderen Gründen unwirksamer Bebauungsplan 571
III. Baugenehmigung im Bereich eines unwirksam geänderten Bebauungsplans 572
1. Nicht abgestimmte Planänderung 573
2. Abgestimmte, aber aus anderen Gründen unwirksame Planänderung 576
F. Baugenehmigungen im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans (§ 30 Abs. 3 BauGB) 577
G. Baugenehmigungen bei planreifen Bebauungsplanentwürfen (§ 33 BauGB) 577
I. Fehlende materielle Planreife mangels interkommunaler Abstimmung 577
II. Fehlen von sonstigen Voraussetzungen des § 33 BauGB 578
Zusammenfassende Thesen 580
Erstes Kapitel: Subjektive Rechte der Nachbargemeinde in Bezug auf die Bauleitplanung der Standortgemeinde 580
Zweites Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Bebauungspläne der Standortgemeinde 582
Drittes Kapitel: Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Flächennutzungspläne der Standortgemeinde 583
Viertes Kapitel: Der Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Baugenehmigungen 584
Literaturverzeichnis 590
Sachverzeichnis 618

Erscheint lt. Verlag 20.9.2010
Reihe/Serie Schriften zum Öffentlichen Recht
Zusatzinfo 622 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Verwaltungsverfahrensrecht
Schlagworte Baurecht • Gemeindenachbarklage • Interkommunale Abstimmung
ISBN-10 3-428-52755-0 / 3428527550
ISBN-13 978-3-428-52755-7 / 9783428527557
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