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Die Stellung der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung. -  Jens Klein

Die Stellung der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung. (eBook)

(Autor)

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2010 | 1. Auflage
524 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-52400-6 (ISBN)
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Die betriebsverfassungsrechtliche Praxis ist erstaunlich oft von der heftigen Konkurrenz zwischen Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften und deren Vertretern gekennzeichnet. Nach einem Blick auf die Entwicklung der Minderheitsgewerkschaften widmet sich Jens Klein dem verfassungsrechtlichen Rahmen für die Tätigkeit der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung und verwirft dann die These der Rechtsprechung vom 'einheitlichen Gewerkschaftsbegriff' im gesamten Arbeitsrecht. Anhand eines 'ausdifferenzierten Anforderungsprofils' werden stattdessen die minderheitsrelevanten Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts untersucht, wobei der Autor insbesondere die These entwickelt, dass das Minderheitsschützende Verhältniswahlrecht wegen des bereits im Koalitionsgrundrecht angelegten Pluralismusgedankens das Betriebsverfassungsrecht im Organisatorischen in fundamentaler Weise durchstrukturiert, so dass auch die Legitimität betriebsverfassungsrechtlicher Tarifverträge nicht gegeben sei. Besonderes Gewicht legt der Verfasser auch auf die Aufarbeitung und Kritik der einschlägigen (verfassungsgerichtlichen) Rechtsprechung.

Danksagung 6
Inhaltsverzeichnis 8
Abkürzungsverzeichnis 25
Einleitung: Die Minderheitsgewerkschaften – Der Gegenstand der Untersuchung 34
§ 1 Minderheitsgewerkschaften im allgemeinen Sinne 34
§ 2 Minderheitsgewerkschaften im besonderen, betriebsverfassungsrechtlichen Sinne 39
§ 3 Minderheitenproblematik 40
§ 4 Der Gang der Untersuchung 42
1. Kapitel: Rechtstatsächlicher Hintergrund der Untersuchung 44
§ 1 Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften in Deutschland 44
A. Pluralität gewerkschaftlicher Ansätze bei der Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen und im gesellschaftspolitischen Sektor 44
B. Allgemeine Typologie gewerkschaftlicher Organisationsformen 46
I. Die Richtungsgewerkschaften 46
II. Die sog. „Einheitsgewerkschaft“ 47
III. Industriegewerkschaften 48
IV. Organisation nach Berufsverbandsprinzip 48
V. Statusgewerkschaften 49
VI. Multibranchengewerkschaften 49
VII. Betriebsgewerkschaften 50
VIII. Überschneidung der Grundtypenformen in der gewerkschaftlichen Realität 51
C. Spezielle Typologisierung nach richtungspolitisch-inhaltlichen Präferenzen 51
I. Mitgliedschaftliche Verquickungen zwischen politischen Parteien und Spitzenfunktionären der Dachverbände 51
II. Parteipolitische Neutralität und Unabhängigkeit als Begriffe eines Paradigmenwechsels von der Einheits- zur Richtungsgewerkschaft 54
III. Unterschiedlich weite Wahrnehmung eines allgemeinpolitischen Mandats – gesellschaftspolitisch restriktive berufs- und betriebsbezogene Gewerkschaftstätigkeit 57
§ 2 Historischer Abriss der Entwicklung der „Minderheitsgewerkschaften im allgemeinen Sinne“ 61
A. Die Entwicklung der Christlichen Gewerkschaften 62
B. Die Entwicklung des dbb beamtenbund und tarifunion 65
§ 3 Rechtstatsächliche Tendenz zu härterer gewerkschaftlicher Konkurrenz 69
A. Negative Veränderungen des gewerkschaftlichen Organisationsgrades 69
B. Einflussfaktoren für den gewerkschaftlichen Organisationsgrad 71
C. Konsequenzen für die gewerkschaftliche Konkurrenz 73
I. Denkbare Konsequenzen aus der unterschiedlich starken Pointierung der „klassischen“ gewerkschaftlichen Aufgaben 73
II. Enger werdender „Mitgliedermarkt“ 75
III. Gewerkschaftspolitische Taktiken auf dem Hintergrund der Konkurrenzsituation von Gewerkschaften in der Betriebsverfassung 76
2. Kapitel: Der (verfassungs-)rechtliche Rahmen für die gewerkschaftliche Stellung und die gewerkschaftliche Tätigkeit in der Betriebsverfassung 80
§ 1 Schutzumfang und Schutzfunktion des Art. 9 Abs. 3 GG 80
A. Sachlicher Geltungsbereich: Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 80
I. Abhängig geleistete Arbeit im betrieblichen Rahmen 80
II. Abhängig geleistete Arbeit und Unternehmenspolitik – historisch-funktionale Bestimmung des Gegenstands der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 82
III. Einflussnahme auf Betriebs- und Unternehmensverfassung – Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes 83
B. Funktion der kollektiven Koalitionsfreiheit als Mittel der Verwirklichung der individuellen Koalitionsfreiheit der Organisierten 85
I. Persönlicher Geltungsbereich: Individuelle Koalitionsfreiheit 85
II. Persönlicher Geltungsbereich: Kollektive Koalitionsfreiheit 85
1. Ideologische Differenzen über das Wesen der kollektiven Koalitionsfreiheit 86
a) Kollektive Koalitionsfreiheit (auch) als Ausdruck des Ordnungsprinzips eines Kollektivwettbewerbs 86
b) Koalitionsfreiheit als Instrument quasi-öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltung 87
2. Konsequenzen des Streits über das Wesen der kollektiven Koalitionsfreiheit 89
a) Konsequenzen aus einer privatautonomen Einordnung der kollektiven Koalitionsfreiheit im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Rang des Koalitionspluralismus 89
b) Konsequenzen aus einem Verständnis der kollektiven Koalitionsfreiheit als Teil einer staatlich verliehenen sozialen Selbstverwaltung mit umfassender Repräsentationsfunktion für die Arbeitnehmerschaft im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Rang des Koalitionspluralismus 91
3. Argumente für das unterschiedliche Verständnis „des Wesens“ der Koalitionsfreiheit 94
a) Historisch-entwicklungsbezogene Argumente 94
aa) Die Entwicklung der Koalitionsfreiheit bis zum Ende des Kaiserreichs 94
bb) Die Stellung der Koalitionsfreiheit seit der Weimarer Reichsverfassung 96
cc) Die Stellung der Koalitionsfreiheit im Grundgesetz 97
b) Funktionsbezogene Argumentationsmuster 98
aa) Kartellfunktion der Koalitionen 98
bb) Staatsentlastende Funktion des Koalitionswesens 99
cc) Kartellfunktion der Koalitionen – Ein Widerspruch zum koalitionspluralistisch offenen Verständnis der kollektiven Koalitionsfreiheit? 101
4. Ergebnis 102
C. Allgemeine „vereinigungsrechtliche“ Anforderungen an Arbeitnehmerkoalitionen 103
I. „Ad-hoc-Koalitionen“ 105
1. Das Erfordernis der „längeren Zeit“ 105
2. Organisierte Willensbildung 107
II. Ergebnis 108
D. Besondere, koalitionsspezifische Anforderungen 109
I. Gegnerunabhängigkeit 109
II. Überbetrieblichkeit 110
1. Steuerung der Mitgliederstärke und -struktur der Vereinigung durch den Arbeitgeber 110
2. Historische Begründung und Entwicklung der Forderung nach Überbetrieblichkeit 111
3. Weitere Argumente für die Forderung nach Überbetrieblichkeit 113
a) Gesamtwirtschaftlich sinnvolles Verhalten und Gruppenegoismus 113
b) Tatbestandsmerkmal „für alle Berufe“ als Indiz der Zuweisung des grundrechtlichen Schutzes nur für Berufs- und Industrieverbände 114
c) Dualismus von Tarifvertragssystem und Betriebsverfassung 115
4. Zusammenfassung 116
E. Gewerkschaftliche Konkurrenz als Freiheitsgewähr des Einzelnen gegenüber den Kollektivmächten 117
I. Konflikt zwischen den Interessen einzelner Organisierten und ihrer eigenen Koalition 118
II. Konflikt zwischen dem Einzelnen und der „tonangebenden“ Koalition 120
F. Abschied von der Kernbereichslehre des Bundesverfassungsgerichts – Grundsätzliche Schutzgewährung für jede koalitionsspezifische Tätigkeit 121
I. Die Entwicklung der Kernbereichslehre in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 122
II. Die Kernbereichslehre und ihre Kritik in der Literatur 125
III. Art. 9 Abs. 3 GG als „unfertige Grundrechtsgewährleistung“ 127
IV. Grenzen und Maßstab staatlicher Ausgestaltung durch verfassungsrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes 131
1. Keine grundsätzliche staatliche Rechtfertigungslast des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit 131
2. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 132
a) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Proportionalität) – weite staatliche Einschätzungsprärogative 133
b) Bindung der Koalitionsbetätigung an die allgemeine Rechtsordnung 135
c) Wechselwirkungsgedanke 138
d) Unantastbarkeit des Kernbereichs 140
e) Gewährleistung effektiver Grundrechtsausübung – Untermaßverbot 140
3. Allgemeiner Gleichheitssatz – Diskriminierungsverbot 142
a) Allgemeine Anforderungen des Gleichheitssatzes an staatliches Handeln 142
b) Ausformung eines speziellen Anforderungsprofils für das erlaubte Maß der Differenzierung – Prüfungsintensität 144
c) Ausdifferenziertes Anforderungsprofil bei der Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit 145
d) Weitere Verstärkung der Prüfungsintensität bei Wahlen 146
e) Staatliche Neutralität als Ausfluss des Allgemeinen Gleichheitssatzes 147
f) Zersplitterungsargument als Sachkriterium der Differenzierung zwischen Mehrheits- und Minderheitskoalitionen bzw. Gewerkschaften? 149
g) Effektivität des Minderheitenschutzes als Verwirklichung des Koalitionsgrundrechts von Minderheitsgewerkschaften bzw. -koalitionen 150
aa) Allgemeine – positive – Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung 150
bb) Spezielle – negative – Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung – Unlauterkeitsgrenzen und Auswirkungen von Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG 152
cc) Insbesondere: bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in staatlich vorgegebenen Zwangskorporationen („konkurrierende Einrichtungen“) 154
dd) Vorgaben des Demokratieprinzips an die Verwirklichung der kollektiven Koalitionsfreiheit bei der Ausgestaltung zwangskorporierter Mitbestimmung 155
ee) Grundsätzlicher Geltungsanspruch des Demokratiegebots als Folge der Zwangskorporation? – Regelungsunterworfenheit der Zwangskorporierten 157
ff) Demokratisches Verfahren 160
gg) Grundsatz der Mehrheitsherrschaft – Immanenz des Minderheitenschutzes 160
hh) Allgemeine Konsequenzen des auch aus dem Demokratieprinzip folgenden Gebots effektiven Minderheitenschutzes für die Anwendung der Normen des Betriebsverfassungsrechts 162
ii) Besondere Konsequenz des aus dem Demokratieprinzip folgenden Gebots effektiven Minderheitenschutzes – Verhältniswahlsystem in der Betriebsverfassung als zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe? 163
§ 2 Landesverfassungsrechtliche Regelungen der Koalitionsfreiheit 164
§ 3 International-rechtliche Gewährleistungen der Koalitionsfreiheit 165
3. Kapitel: Die Untauglichkeit der These vom „einheitlichen Gewerkschaftsbegriff für die gesamte arbeitsrechtliche Gesetzgebung“, insbesondere für die Betriebsverfassung 167
§ 1 Der „einheitliche Gewerkschaftsbegriff“ in seiner Sperrfunktion für kleinere Arbeitnehmerverbände 167
§ 2 Einheitlichkeit der Begriffsverwendung aus juristisch-methodologischer Sicht 168
§ 3 Die Rechtsprechungsthese des Bestehens eines „einheitlichen Gewerkschaftsbegriffs“: Entwicklung und Kritik 170
A. Die historisch-soziologische Argumentation 170
B. Notwendigkeit des Auftretens eines Verbandes mit sozialer Mächtigkeit auch im Bereich „sekundärer Gewerkschaftsrechte“ in der Betriebsverfassung 174
I. Der wesentliche Inhalt der Entscheidung vom 23.04.1971 174
II. Kritik an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unter dem Gesichtspunkt der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht des § 74 Abs. 2 BetrVG 175
III. Systemfremdheit des tarifrechtlichen Gegengewichtsprinzips in der Betriebsverfassung am Beispiel konkret eingeräumter gewerkschaftlicher Sekundärrechte 178
IV. Verzahnung von Tarif- und Betriebsverfassungsrecht durch betriebsverfassungsbezogene Regelungs- und Normsetzungskompetenz 181
C. Zwischenergebnis 182
D. Weitere Einwände gegen die These vom einheitlichen Gewerkschaftsbegriff 183
I. Verbot der Diskriminierung von Koalitionen gem. Art. 9 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG 183
II. Der verfassungsrechtliche Sonderstatus der Beamtenverbände in der Personalverfassung – längst anerkannter Bruch der Einheitlichkeit des Gewerkschaftsbegriffs 186
§ 4 Ergebnis 188
4. Kapitel: Die Verwirklichung des effektiven Grundrechtsschutzes der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung 190
§ 1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) 190
A. „Gewerkschaften“ – Kein Erfordernis der Mächtigkeit im tarifrechtlichen Sinne 192
B. Prozessuale Anforderungen an den Nachweis des „Vertretenseins“ im Betrieb 193
C. Die Neutralitätspflicht des Arbeitgebers gegenüber den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften 196
I. Neutralitätspflicht aufgrund eines Dauerschuldverhältnisses eigener Art („Betriebsverhältnis“)? 196
II. Neutralitätspflicht als Ausfluss des koalitionsrechtlichen Diskriminierungsverbots 199
1. Praktische Folgerungen aus der Neutralitätspflicht des Arbeitgebers – gleichgeordneter Verhandlungsanspruch aller Gewerkschaften im Betrieb – Verhandlungspflicht 201
2. Weitere Folgen der Neutralitätspflicht bei der Gestattung der gewerkschaftlichen Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers 202
3. Keine Relevanz des Streits um die Legitimität einer Indienstnahme des sozialen Gegenspielers 204
C. Allgemeines gewerkschaftliches Zugangsrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG 205
D. Gewerkschaftliches Zugangsrecht aus dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlich gebotenen Minderheitenschutzes? 207
I. Argumente für und gegen ein koalitionsrechtliches Zugangsrecht der nicht im Betrieb vertretenen Gewerkschaften 207
1. Individualrechtliche Verankerung des Koalitionsgrundrechts 207
2. Kreation eines Zugangsrechts alleine durch Satzungsgestaltung der zutrittswilligen Gewerkschaft 209
3. Entstehungsgeschichte des gewerkschaftlichen Zugangsrechts des § 2 Abs. 2 BetrVG 210
4. „Wesentlichkeitsüberlegungen“ 211
5. Eigentums- und Hausrecht des Arbeitgebers 212
6. Übereinkommen Nr. 135 ILO – Gewohnheitsrecht 214
II. Abschließende Stellungnahme 215
1. Unerlässlichkeit 215
2. Hoher Rang des Koalitionspluralismus 217
3. Zugangsrecht der nicht im Betrieb vertretenen Koalition – Verbotene Erfolgsverschaffung? 218
III. Ergebnis 219
E. Akzessorisches betriebsverfassungsrechtliches Zugangsrecht gem. § 2 Abs. 2 BetrVG auch für die Minderheitskoalitionäre im Betriebsrat? 220
§ 2 Abweichende Regelungen (§ 3 BetrVG) 222
A. Normsetzungsprärogative der Tarifvertragsparteien im Bereich der betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsstruktur? 224
I. Bedeutung der Fragestellung im Untersuchungszusammenhang 224
II. Das Verhältnis zwischen tariflicher und gesetzlicher Regelungsmacht im Bereich der Organisationsstruktur der Betriebsverfassung 225
1. Kein Normsetzungsmonopol der Koalitionen 225
2. Keine grundsätzliche Normsetzungsprärogative der Koalitionen im Bereich der „Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG 227
3. Keine spezielle Normsetzungsprärogative der Koalitionen im Bereich der Organisation der Betriebsverfassung 228
a) Verhältnis tarifautonomer und staatlicher Normsetzungsmacht: Keine konkreten Vorrangprinzipien 228
b) Vorrang des Gesetzgebers in der Betriebsverfassung 230
aa) Begrenzung der Normsetzungskompetenz der Tarifvertragsparteien im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsprinzips – Vermutung der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems nur bei traditionell originären tarifvertraglichen Regelungsfragen 230
bb) Die staatliche Regelung des Betriebsverfassungsgesetzes als verhältnismäßige Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG 232
III. Ergebnis 234
B. Notwendige Erfassung der Nicht- oder Andersorganisierten durch Tarifverträge im Rahmen des § 3 BetrVG 235
C. Die Auseinandersetzung um das Bestehen von Legitimationsproblemen bei der tarifvertraglichen Gestaltung des betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsrechts im Rahmen des § 3 Abs. 1 BetrVG im Hinblick auf Außenseiter und Andersorganisierte 236
I. Nichtbestehen eines Legitimationsdefizits wegen fehlender Fremdbestimmung der Außenseiter und Nichtorganisierten durch Organisationstarifvertrag? 237
II. Keine Legitimation der Außenseitergeltung durch die Tarifautonomie 238
III. Abschaffung des präventiven staatlichen Zulassungsverfahrens für Organisationstarifverträge als unüberbrückbares Legitimationsdefizit? 240
1. Legitimation durch ausdrückliches staatliches Genehmigungserfordernis –„Theorie vom hoheitlichen Rechtsetzungsakt“ 240
a) Befürwortende Stimmen 240
b) Gegenstimmen 243
2. Legitimationsmöglichkeiten jenseits eines ausdrücklichen staatlichen Genehmigungserfordernisses? 243
a) § 3 Abs. 1 BetrVG als „Erneuerung der Beleihung durch den Staat“ 244
b) Legitimation der Außenseiterbindung durch § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 TVG als Transmissionsnormen für tarifliche Regelungen der betrieblichen Organisationsverfassung? 245
c) Die Verfassungsmäßigkeit von § 3 Abs. 2 TVG in der Sicht von Literatur und Rechtsprechung 246
aa) Stellungnahmen in der Literatur 247
(1) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit 247
(2) Bejahung der Verfassungsmäßigkeit 248
bb) Die Rechtsprechung 250
(1) Das Bundesarbeitsgericht 250
(2) Das Bundesverfassungsgericht 250
IV. Eigene Stellungnahme zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 BetrVG 253
1. Bestehen eines Legitimationsbedürfnisses für die Außenseitergeltung betriebsverfassungsrechtlicher Tarifnormen 253
2. Kein Entfallen des Legitimationsbedürfnisses wegen eintretender Fremdbestimmung durch Strukturtarifvertrag 253
3. Legitimation durch staatliche Mitwirkung an der Normsetzung bzw. Normerstreckung auf Außenseiter 254
a) Die Funktion des Genehmigungsvorbehalts gem. § 3 Abs. 2 BetrVG a.F. 254
b) Überbrückung des eingetretenen Legitimationsdefizits durch § 3 Abs. 2 TVG? 256
aa) Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 TVG 256
(1) Verfassungsmäßigkeit der Außenseitererfassung qua „Natur der Sache“? 256
(2) § 3 Abs. 2 TVG als ausreichende staatliche Mitwirkung bei der Erfassung der Außenseiter und Andersorganisierten? 257
(a) § 3 Abs. 2 TVG als generelle Allgemeinverbindlicherklärung 258
(b) § 3 Abs. 2 TVG als dynamische Verweisung auf Tarifverträge 259
bb) Zwischenergebnis zur Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 TVG 261
c) Unverzichtbarkeit des staatlichen Genehmigungsvorbehalts 261
aa) Ausgangspunkt: Vermutung der Gefährdung von Minderheitsinteressen bei alleiniger Vertretung durch die Mehrheit 262
bb) Konsequenz: Notwendigkeit einer effektiven Ex-ante-Kontrolle betriebsverfassungsrechtlicher Tarifverträge 264
(1) Indirekte Bestätigung des Gebots der Ex-ante-Kontrolle durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bestimmtheitsgebot und zur Wesentlichkeitstheorie 266
(2) Kein Ersatz der staatlichen Ex-ante-Kontrolle durch verfahrensmäßige Einbindung aller potentiell betroffenen Gewerkschaften 267
D. Ergebnis 268
§ 3 Betriebsratswahlen (§ 14 BetrVG) 269
A. Verfassungsfestigkeit des § 14 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 BetrVG (Unterschriftenquorum) 270
I. Besonders hohe Anforderungen an die staatliche Ausgestaltung im Bereich von Wahlen im Mitbestimmungsbereich 271
II. Übertragbarkeit der Grundsätze des Parlamentswahlrechts auf Wahlen im Mitbestimmungssektor 271
1. Staatliche Neutralität und Chancengleichheit 274
2. Beeinträchtigung der Chancengleichheit – Zwingende Gründe – Das Argument der Zersplitterung 275
3. Eigene Auffassung 279
a) Verfassungswidrigkeit des vormaligen Zehn-Prozent-Quorums des § 14 Abs. 4 und 5 BetrVG (Fassung vor der Novelle 1988) 279
b) Vorgaben an ein verfassungsgemäßes Quorum für Wahlvorschläge zu Betriebsratswahlen 279
B. Verhältniswahlsystem in der Betriebsverfassung als zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe? 282
I. Betonte Zurückhaltung in Rechtsprechung und Literatur 282
II. Beschränkung der Wahlmöglichkeit des Gesetzgebers auf das Verhältniswahlrecht bei Parlamentswahlen? 284
1. Die h.M. in Rechtsprechung und Literatur: Keine Festlegung auf ein bestimmtes Wahlsystem durch das Grundgesetz 284
2. Gegenauffassungen: Festlegung der Verfassung auf die grundsätzliche Geltung des Verhältniswahlrechts 287
3. Eigene Meinung 289
4. Zwischenergebnis 292
5. Übertragbarkeit dieses Befundes auf das Betriebsverfassungsrecht 293
a) Ausgestaltung des Wahlrechts zum Betriebsrat – Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Proportionalität) 294
b) Demokratisch verfasste Repräsentation als Folge der staatlich vorgegebenen Zwangskorporation 294
c) Demokratieprinzip – Immanenz des Minderheitenschutzes – Grundrechtliches Optimierungsgebot 295
d) Differenzierende staatliche Ausgestaltung bei Wahlen 297
e) Faktische staatliche Differenzierung zwischen Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften durch ein System der Mehrheitswahl 297
f) Verfassungsrechtlich legitime Differenzierung aus Gründen der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats? – Das Zersplitterungsargument 297
g) Kein Erfordernis der „Regierungsbildung“ 298
III. Ergebnis 301
C. Vorgabe eines bestimmten Zählsystems im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältniswahl? 302
D. Die Wahlrechtsgrundsätze der „Geheimheit“ und „Freiheit“ der Wahl in ihrer spezifischen Schutzfunktion für die Minderheitsgewerkschaften 304
I. Insbesondere: Die unaufgeforderte Übermittlung der Briefwahlunterlagen durch den Wahlvorstand an den Wahlberechtigten 306
II. Eigene Stellungnahme 308
1. Unaufgeforderte Übersendung oder Überbringung der Briefwahlunterlagen 308
2. Sofortige Rückübermittlung der unaufgefordert durch den Boten übermittelten Briefwahlunterlagen 310
III. Die Gestattung der Einsichtnahme in die bei ihm geführte Wählerliste durch den Wahlvorstand während der laufenden Betriebsratswahl – Die Bekanntmachung der Rücksendevermerke durch den Wahlvorstand 311
1. Die Sicht des Bundesverwaltungsgerichts 312
2. Kritik an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 313
3. Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts 314
4. Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.2000 316
a) Freiheit der Wahl 316
b) Chancengleichheit der Wahlbewerber und Gewerkschaften bei der Betriebsratswahl 317
5. Ergebnis 318
IV. Die Sicherung des Wählervotums – Der Umgang mit der Wahlurne 319
1. Die effektive Versiegelung der Wahlurne 320
2. Die Sicherstellung der Wahlurne selbst 322
3. Eigene Auffassung 324
E. Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts (Freistellung des gewerkschaftlichen Wahlvorschlags vom gesetzlichen Unterschriftenquorum) gem. § 14 Abs. 3 und 5 BetrVG? 326
I. (Verfassungsrechtliche) Kritik am gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrecht 326
II. Argumente für die Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts 328
III. Ergebnis 330
§ 4 Wahlen im vereinfachten Wahlverfahren (nach §§ 14a, 14 Abs. 2 Satz 2, HS 2 BetrVG) 331
A. Minderheitsspezifische Auswirkungen der zwingenden gesetzlichen Anordnung der Mehrheitswahl in Kleinbetrieben 331
B. Erleichterung der Errichtung betrieblicher Interessenvertretungen als tragfähiger Sachgrund für die Durchbrechung des verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatzes der Verhältniswahl bei Wahlen zum Betriebsrat? 332
C. Bestehen eines gewerkschaftlichen Wahlvorschlagsrechts als Ausgleich für die Abschaffung des Verhältniswahlrechts für Kleinbetriebe mit der Novelle 2001? 334
§ 5 Die obligatorische Abbildung der Geschlechterquote (gem. §§ 15 Abs. 2 BetrVG, 15 Abs. 5 Nr. 2 WO BetrVG) 335
A. Die Neuregelung 335
B. Praktische Umsetzung des § 15 Abs. 2 BetrVG bei Betriebsratswahlen 336
C. Spezifische Problematik im Hinblick auf die Vorschlagsliste(n) der Minderheitsgewerkschaft(en) 338
D. Rechtfertigungsversuche für den Eingriff in den Grundsatz der formalen Wahlrechtsgleichheit 340
I. Aspekt der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats als „zwingender Grund“ für die Durchbrechung der formalen Wahlrechtsgleichheit? 340
1. Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Gruppeninteressen 340
2. Einwände gegen die geschlechtsspezifische Gruppendefinition 342
3. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.2005 343
4. Eigene Stellungnahme 344
a) Gleichstellungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 GG als Rechtfertigung für eine Durchbrechung der formalen Wahlrechtsgleichheit? 346
b) Verbot einer Quotenregelung im Bereich von Wahlen? 346
c) Abwägung der kollidierenden Verfassungsgüter 347
d) Problem des schematischen Ausgleichs der Unterrepräsentation ohne Einzelfallprüfung 349
II. Ergebnis 350
§ 6 Die Bestellung des Wahlvorstands (§ 16 BetrVG) 351
A. Verfassungsfestigkeit des Entsendungsrechts der Gewerkschaften gem. § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG 351
I. Sinn und Zweck des gewerkschaftlichen Entsendungsrechts 351
II. Prüfung des § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG am oben entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstab 352
1. Zusammenfassung der Maßstabsüberlegungen 352
2. Anwendung des besonders strengen Maßstabs für die Ausgestaltung des Wahlverfahrens auf die Prüfung des Entsenderechts? 353
3. Ergebnis: Zwingende Ermöglichung der Repräsentanz der Minderheitsgewerkschaften im Wahlvorstand gem. § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG 354
B. Bestellung des Wahlvorstands gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG als ein dem Prinzip der Verhältniswahl unterliegender Wahlakt 357
I. Bestellung des Wahlvorstands: einfacher Beschluss des Betriebsrats oder Wahlakt? 358
1. Literaturauffassungen 358
2. Eigene Auffassung 359
a) Sprachliche Auslegung des Bestellungsbegriffs in § 16 Abs. 1 BetrVG 359
b) Kein Ausschluss von Wahlen auch im Rahmen eines Geschäftsordnungsbeschlusses gem. § 33 BetrVG 360
c) Ausstrahlungswirkung des Art. 9 Abs. 3 GG auf die Auslegung des Bestellungsbegriffs 360
d) Zwischenergebnis 361
II. Bestellung der Wahlvorstandsmitglieder im Wege der Verhältniswahl? 362
III. Ergebnis 362
§ 7 Die Wahlanfechtung (§ 19 BetrVG) 363
A. Allgemeine Funktion des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG 363
B. Spezifische Funktion des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts für Minderheitskoalitionen 364
C. Verfassungsfestigkeit des gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrechts? 365
I. Im Allgemeinen: Im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG an sich 365
II. Im Besonderen: Im Hinblick auf den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Minderheitskoalitionen 366
III. Ergebnis 366
§ 8 Der Betriebsausschuss (§ 27 BetrVG) 367
A. Veränderungssperre im Hinblick auf das Gebot der Verhältniswahl, § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG? 367
I. Verhältniswahl als Grundprinzip der Betriebsverfassung 368
1. Gesetzessystematische Überlegungen 368
2. Verfassungsrechtliche Überlegungen 369
a) Beachtung des Prinzips der Verhältniswahl auch bei der Organbildung als Gebot der Wahlrechtsgleichheit gem. Art. 3 Abs. 1, 9 Abs. 3 GG 369
b) Rechtsanalogie zum Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen 370
c) Demokratieprinzip 373
d) Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts 373
II. Ergebnis: Durchgreifen des Grundprinzips der Verhältniswahl – Vorliegen einer Veränderungssperre im Hinblick auf das Gebot der Verhältniswahl gem. § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG 375
B. Minderheitenschutz durch Vorrang des Betriebsratsplenums für Entscheidungen im Kernbereich seiner gesetzlichen Befugnisse 377
I. Das „Entkernungsverbot“ 377
II. Rechtstatsächliche Funktion des „Entkernungsverbots“ für den Schutz der Minderheitsgewerkschaften 377
III. Verfassungsrechtlich gesicherte Verbindlichkeit des „Entkernungsverbots“ zugunsten von Minderheitsgewerkschaften? 378
C. Die Nachbesetzung von Betriebsausschusssitzen 379
I. Nachbesetzung durch Mehrheitswahl 379
II. Wahl von Ersatzmitgliedern 380
III. Analoge Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG 381
IV. Effektive Gewährleistung des Minderheitenschutzes durch Abberufungsquorum, § 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG? 383
§ 9 Weitere Ausschüsse (§ 28 Abs. 1, 2 BetrVG) 385
§ 10 Die Einberufung der Betriebsratssitzungen (§ 29 BetrVG) 386
A. Die Verwirklichung eines effektiven Schutzes der Vertreter der Minderheitskoalitionen durch ausreichende Information, § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG 386
B. Recht auf neutrale und gleichwertige und zeitlich synchrone Vorabinformation durch den Betriebsratsvorsitzenden in „Fraktionsvorbesprechungen“ 387
C. Notwendigkeit der Einstimmigkeit für „ad hoc“ erfolgende Ergänzungen oder Veränderungen als Verwirklichung des Rechts der Minderheitenvertreter auf effektive Informationsteilhabe 388
D. Quorumsvorschrift des § 29 Abs. 3 BetrVG als Sicherung der effektiven Einflussnahmemöglichkeit auch der Vertreter von Minderheitskoalitionen – Verfassungsfestigkeit? 390
§ 11 Teilnahme der Gewerkschaften an Betriebsratssitzungen (§ 31 BetrVG) – verfassungsrechtliche Notwendigkeit? 392
§ 12 Das Unterlagen-Einsichtsrecht (§ 34 Abs. 3 BetrVG) 393
A. Allgemeine Bedeutung für die Minderheitsgewerkschaften 393
B. Spezielle Auswirkungen für die Vertreter der Minderheitsgewerkschaft 394
§ 13 Die Geschäftsordnung (§ 36 BetrVG) 395
A. Umgehung des Minderheitenschutzes durch autonome Regelungen der Geschäftsordnung? 395
I. Das Problem: Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter als gesetzte Mitglieder in den weiteren Ausschüssen 395
II. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München 396
III. Eigene Auffassung 397
IV. Die jüngst ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.11.2005 399
B. Ergebnis 400
§ 14 Schutz der Minderheitenvertreter vor Aufgabenentzug oder vor der Betrauung mit ausschließlich „randständigen“ Aufgaben? 401
§ 15 Die Tätigkeit der Betriebsratsmitglieder als „ehrenamtliche“ Tätigkeit (§ 37 BetrVG) 402
A. Freistellung bei konkreter Erforderlichkeit, § 37 Abs. 2 BetrVG 402
I. Ausgangspunkt: Unabhängigkeit des Betriebsratsamts 402
II. Priorität der Freigestellten für die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben? 403
B. Eigene Auffassung 404
§ 16 Der Schulungsanspruch der Betriebsratsmitglieder (§ 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG) 406
A. Grundsatz: Kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Schulung im Rahmen der Erforderlichkeit 406
B. Subjektiv-rechtlicher Einschlag des kollektiven Schulungsanspruchs 407
C. Anspruch auf Schulung durch die eigene Minderheitsgewerkschaft? 409
D. Verbot der „Schulung wider Willen“ der Minderheitskoalitionäre durch die Mehrheitsgewerkschaft 410
E. Ergebnis 410
§ 17 Freistellungen (§ 38 BetrVG) 411
A. Veränderungssperre im Hinblick auf Verhältniswahlmodus, § 38 Abs. 1 Satz 2 BetrVG 411
B. Die Nachbesetzung freigewordener Freistellungspositionen 412
I. Nachwahl mit einfacher Mehrheit? 413
1. Begründungsversuche 413
2. Gegenargumente 414
3. Zwischenergebnis 415
II. Verwirklichung des Minderheitenschutzes 416
1. Neuwahl aller Freizustellenden? 416
2. Ergebnis: Analoge Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG 417
III. Isolierte Nachwahl bei Listenerschöpfung? 419
C. Kein Freistellungsverzicht zu Lasten der Minderheit 421
D. Keine Verteilung der Teilfreistellungen gem. § 38 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nach Köpfen 423
E. Herabsetzung der Freistellungsstaffel gem. § 38 Abs. 1 Satz 5 BetrVG zu Lasten der Minderheit? 424
F. Folgen der Verringerung der Belegschaftsstärke für das Freistellungskontingent für die Minderheitenliste 425
§ 18 Das Betriebsversammlungs-Erzwingungsrecht (§ 43 Abs. 4 BetrVG) 427
§ 19 Die Bildung des Gesamtbetriebsrats (§ 47 BetrVG) 429
A. Entsendung: Wahl oder einfacher Geschäftsführungsbeschluss des Betriebsrats? 429
B. Verhältniswahl als Gebot eines effektiven Minderheitenschutzes 430
I. Allgemeine Gesichtspunkte 430
II. Die Stellung des Gesamtbetriebsrats im Gesamtgefüge der Betriebsverfassung 432
III. Möglichkeit der Herstellung „praktischer Konkordanz“ der Koalitionsfreiheit konkurrierender Gewerkschaften durch die Entsendung im Wege der Verhältniswahl 433
IV. Das Folgeproblem der Stimmengewichtung im Gesamtbetriebsrat: Regelungslücke? 436
C. Tarifliche Entsendungsregelungen 437
I. Regelungen über die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats 437
II. Tarifvertragliche Regelung der Stimmengewichtung im Gesamtbetriebsrat 439
§ 20 Das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat (gem. § 49 letzte Alt. BetrVG) – Bestehen einer Regelungslücke 441
§ 21 Der Gesamtbetriebsausschuss (§ 51 BetrVG) 443
A. Wahl im Wege der Verhältniswahl – kein „Redaktionsversehen“ 443
B. Veränderungssperre im Hinblick auf Verhältniswahl 444
C. Besetzung der weiteren Ausschüsse des Gesamtbetriebsrats 445
§ 22 Die Betriebsräteversammlung (§ 53 BetrVG) 446
§ 23 Der Konzernbetriebsrat – Die Entsendung in den Konzernbetriebsrat (§ 55 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) 447
§ 24 Der Konzernbetriebsausschuss (§ 59 Abs. 1 BetrVG) 448
§ 25 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 ff. BetrVG) 448
§ 26 Die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG) 449
A. „Bestellung“ gem. § 76 Abs. 2 Satz 1 BetrVG als Beschluss mit wahlähnlichem Charakter? 449
B. § 76 Abs. 8 BetrVG – Die Ersetzung der Einigungsstelle durch eine tarifliche Schlichtungsstelle 451
I. Minderheitenspezifische Bedeutung der Regelung 451
II. Verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf § 76 Abs. 8 BetrVG 452
III. Eigene Stellungnahme 453
IV. Ergebnis 457
§ 27 Der Versetzungsschutz für Betriebsratsmitglieder (§ 103 Abs. 3 BetrVG) 457
A. Maßstabsüberlegungen für die Erteilung der Zustimmung oder deren Verweigerung durch den Betriebsrat 459
I. Allgemeine Überlegungen 459
II. Besondere, minderheitenbezogene Überlegungen 461
B. Rechtsschutz des betroffenen Vertreters der Minderheitsgewerkschaft bei Zustimmung des Betriebsrats 463
§ 28 Der Wirtschaftsausschuss (§§ 106 ff. BetrVG) 466
A. „Bestimmung“ der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses gem. § 107 Abs. 2 Satz 1 BetrVG als Wahlakt? 466
B. Ersetzung des Wirtschaftsausschusses durch einen Ausschuss des Betriebsrats gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 BetrVG 469
I. Gesetzlicher Zweck 469
II. Beschluss nach § 107 Abs. 3 Satz 1 BetrVG als Entscheidung des Betriebsrats für die Unterstellung unter die allgemeinen Maßgaben an die Besetzung von Ausschüssen 470
C. Umgehung des Minderheitenschutzes durch Kooptationsmöglichkeit gem. §§ 107 Abs. 3 Satz 3 BetrVG? 472
§ 29 Die tarifliche Betriebsverfassung im Flugbetrieb von Luftfahrtunternehmen (§ 117 Abs. 2 BetrVG) 473
A. Verfassungswidrigkeit unter dem Aspekt der Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG? 474
B. Weitere Aspekte einer möglichen Verfassungswidrigkeit 477
C. Folgeproblem: Völliger Ausfall der betriebsverfassungsrechtlichen Vertretung für das fliegende Personal? 479
Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse der Untersuchung 480
Literaturverzeichnis 484
Schlagwortverzeichnis 516

Erscheint lt. Verlag 28.9.2010
Reihe/Serie Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht
Zusatzinfo 524 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Arbeitsrecht
Recht / Steuern Wirtschaftsrecht
Schlagworte Betriebsverfassungsrecht • Koalitionspluralismus • Minderheitsgewerkschaften
ISBN-10 3-428-52400-4 / 3428524004
ISBN-13 978-3-428-52400-6 / 9783428524006
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