Energieausweis - Das große Kompendium (eBook)
XVI, 562 Seiten
Vieweg & Teubner (Verlag)
978-3-8348-9390-1 (ISBN)
Das Kompendium zum Energieausweis führt Architekten, Ingenieure, Handwerker, Gerichte, Rechtsanwälte, Sachverständige und alle, die sich mit dem Verkauf, der Vermietung, der Verwaltung und der Bewertung von Immobilien befassen, in das komplexe Thema ein, beleuchtet die technischen und rechtlichen Aspekte und liefert das notwendige Handwerkszeug zur Erstellung und Bewertung von Energieausweisen.
Rechtsanwalt Andreas Weglage, Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht, Dozent
Architekt, Dipl.-Ing. (FH) Thomas Gramlich, staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz,
Dipl. Ing. (FH) Ralf Schmelich, staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz, zertifizierter Bausachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Schäden an Gebäuden
Dipl. Ing. (FH) Bernd Pauls, Gebäude-Energieberater im Handwerk, Baubiologe (IBN)
Dipl. Ing. (FH) Stefan Pauls, Gebäude-Energieberater im Handwerk, Baubiologe (IBN)
Rechtsanwalt Tobias Jasef, Dozent
Rechtsanwalt Andreas Weglage, Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht, Dozent Architekt, Dipl.-Ing. (FH) Thomas Gramlich, staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz, Dipl. Ing. (FH) Ralf Schmelich, staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz, zertifizierter Bausachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Schäden an Gebäuden Dipl. Ing. (FH) Bernd Pauls, Gebäude-Energieberater im Handwerk, Baubiologe (IBN) Dipl. Ing. (FH) Stefan Pauls, Gebäude-Energieberater im Handwerk, Baubiologe (IBN) Rechtsanwalt Tobias Jasef, Dozent
Vorwort zur 3. Auflage 6
Vorwort zur 2. Auflage 7
Vorwort zur 1. Auflage 8
Inhaltsverzeichnis 11
1 Der Energieausweis 15
1.1 Geschichtliche und rechtliche Entwicklung des Energie-ausweises 15
1.2 Erläuterungen der fachlichen Teile der Rechtsvorschriften 19
1.3 Der dena-Energiepass 27
1.4 Der Energieausweis nach EnEV 2007 38
1.5 Der Energieausweis nach EnEV 2009 41
1.6 Der Energieausweis nach DIN V 18 599 43
1.7 Ziele des Energieausweises 44
2 Praktische Erstellung des Energieausweises 46
2.1 Maßeinheiten und Kenngrößen 46
2.2 Datenaufnahme 48
2.3 Zonierung, Systemgrenzen, Hüllflächen, das beheizte Gebäudevolumen und Bezugsflächen 55
2.3.1 Zonierung von Gebäuden 55
2.3.2 Systemgrenzen 57
2.3.3 Ermittlung der Bezugsflächen 71
2.4 Berechnungsverfahren 72
2.4.1 Allgemeines 72
2.4.2 Berechnungsverfahren für Wohngebäude nach Absatz 2 der Anlage 1 (EnEV) 72
2.4.3 Berechnung der Wohngebäude nach DIN V 18599 75
2.4.4 Wohngebäude verbrauchsorientiert 79
2.4.5 Nichtwohngebäude 80
2.5 Klimadaten 85
2.6 Modernisierungshinweise 86
3 Berechnungsbeispiel 88
3.1 Bedarfsausweis 88
3.1.1 Randbedingungen 96
3.1.2 Warmwasser 100
3.1.3 Anlagenbewertung nach DIN 4701 Teil 10 für ein Gebäude mit norma-len Innentemperaturen 101
3.2 Verbrauchsausweis 107
4 Baukonstruktive Grundlagen – Wärmeumfassende Gebäudehüllflächen 111
4.1 Dächer 111
4.2 Decken 120
4.3 Wände 129
4.4 Fenster und Türen 137
5 Gebäudetechnik 141
5.1 Energienutzung und Energieverbrauch 141
5.2 CO2-Problematik 145
5.3 Kennwerte des Wärmeenergieverbrauchs 146
5.4 Heizungstechnische Anlagen 147
5.5 Energetische Bewertung von Heizungsund Raumluft-technischen Anlagen 165
5.6 Lüftungstechnik 173
6 Bauwerkskenndaten und Typologien 178
6.1 Gebäudetypologien, Bauteiltabellen und Material-kenndaten 178
6.2 Energetische Modernisierung 192
7 Qualitätssicherung 196
7.1 Einleitung 196
7.2 Luftdichtheit 196
7.2.1 Luftdichtigkeit und Winddichtigkeit 198
7.2.2 Bezugsgrößen 202
7.3 Thermografie 213
7.4 Transmissionen durch die Wärmebrücken 215
8 Rechtliche Grundlagen 218
8.1 Richtlinie 2002/91/EG 218
8.1.1 Das Verhältnis des europäischen Rechts zum nationalen Recht 218
8.1.2 Die EU-Gebäuderichtlinie 228
8.2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG 234
8.3 Energieeinsparungsgesetz – EnEG (2009) 235
8.3.1 Gesetzgebungsverfahren 235
8.3.2 Inhalt des EnEG 236
8.4 Energieeinsparverordnung – EnEV (2009) 239
8.4.1 Das Verhältnis von Rechtsverordnungen zu Bundesgesetzen 240
8.4.2 Rechtsgrundlage für den Erlass der EnEV 245
8.4.3 Inhalt der EnEV 2009 246
8.5 Durchführungsverordnungen der einzelnen Bundesländer 257
8.6 Haftung des Energieausweisausstellers für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude 258
8.6.1 Vertragliche Haftung des Ausstellers 259
8.6.2 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und das Schuldverhältnis zu Personen gem. § 311 Abs. 3 BGB 283
8.6.3 Deliktische Haftung 284
8.7 Haftung des Verwenders des Energieausweises für Wohn-gebäude oder Nichtwohngebäude 290
8.7.1 Vertragliche Haftung des Verwenders 290
8.7.2 Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft 310
8.7.3 Deliktische Haftung des Verwenders 312
8.8 Haftung des Sachverständigen für die Wertermittlung von bebauten Grundstücken (Wohngebäude und Nichtwohnge-bäude) unter Berü 314
8.8.1 Bedeutung des Energieausweises für Wohngebäude oder Nichtwohn-gebäude im Rahmen der Wertermittlung von bebauten Grundstück 314
8.8.2 Haftung des Sachverständigen für die Wertermittlung von bebauten Grundstücken (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) im Rahmen 317
8.8.3 Haftung des Sachverständigen für die Wertermittlung von bebauten Grundstücken (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) im Rahmen 317
9 Anhang 319
9.1 Regeln vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 319
9.1.1 Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwen-dung im Wohngebäudebestand vom 30. Juli 2009 319
9.1.2 Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwen-dung im Nichtwohngebäudebestand vom 30. Juli 2009 342
9.1.3 Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Wohngebäudebestand vom 30. Juli 2009 366
9.1.4 Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 30. Juli 2 375
9.2 Gebäudetypologie 400
9.4 Nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen 447
9.5 Einheiten und Größen 450
9.6 Einheiten und Symbole 452
9.7 Lexikon wichtiger Begriffe des energiesparenden Bauens 455
9.8 Gesetzestexte 468
9.8.1 Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden1 468
9.8.2 Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) 473
9.8.3 Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinspa-rungsgesetz – EnEG) 486
9.8.4 Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparen-de Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – 492
Literaturund Quellenverzeichnis 555
Sachwortverzeichnis 562
8 Rechtliche Grundlagen (S. 207-208)
8.1 Richtlinie 2002/91/EG
Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird auch kurz „EU-Gebäuderichtlinie” genannt. Sie ist der rechtliche Ausgangspunkt für die Einführung des Energieausweises in Deutschland.
8.1.1 Das Verhältnis des europäischen Rechts zum nationalen Recht
Das Verhältnis des europäischen Rechts, auch Gemeinschaftsrecht genannt, zum nationalen Recht wird seit jeher kontrovers diskutiert. Das Gemeinschaftsrecht enthält keine ausdrückliche Kollisionsnorm, die diese Frage regelt. Auch die meisten Verfassungen der Mitgliedsstaaten enthalten keinerlei entsprechende Regelungen. Die Europäische Union kann aber nur funktionieren, wenn eine einheitliche Geltung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den einzelnen Mitgliedsstaaten durch einen Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem jeweiligen nationalen Recht gewährleistet ist.
Die Verzahnung des Gemeinschaftsrechts mit dem nationalen Recht
Das Gemeinschaftsrecht und die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten stehen sich grundsätzlich als jeweils eigenständige und getrennte Rechtsordnungen gegenüber. Da diese grundsätzlich unabhängigen Rechtsordnungen sich aber gegenseitig durchdringen und voneinander abhängig sind, spricht man heute von einer „Verzahnung“ des Gemeinschaftsrechts mit dem einzelnen nationalen Recht der jeweiligen Mitgliedsstaaten. Diese Verzahnung ergibt sich insbesondere daraus, dass das Gemeinschaftsrecht einerseits des nationalen Vollzuges bedarf und andererseits die Anwendung des nationalen Rechts teilweise begrenzt.
Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem nationalen Recht
Ungeachtet der Verzahnung der verschiedenen Rechtsordnungen besteht Einigkeit darüber, dass das Gemeinschaftsrecht Vorrang vor dem nationalen Recht hat. Hierbei ist streitig, ob es sich um einen Geltungs- oder Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts handelt.
Geltungs- oder Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts
Ein Geltungsvorrang würde dazu führen, dass bei einem Widerspruch zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht das Gemeinschaftsrecht angewendet würde und das nationale Recht nichtig wäre. Ein nichtiges Gesetz wird so behandelt, als gäbe es dieses gar nicht. Bei einem Anwendungsvorrang wäre in einem solchen Fall das nationale Recht weiterhin wirksam und dürfte nur in den Kollisionsfällen nicht angewendet werden. Das nationale Recht würde dann lediglich in diesen Fällen durch das Gemeinschaftsrecht verdrängt werden. Der Lehre vom Anwendungsvorrang ist der Vorzug zu geben, da die „verdrängten“ nationalen Gesetze gegenüber Drittstaaten, welche nicht Mitglied der Europäischen Union oder der Europäischen Gemeinschaften sind, weiterhin Geltung haben würden.
Erscheint lt. Verlag | 21.4.2010 |
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Zusatzinfo | XVI, 562 S. 97 Abb. in Farbe. |
Verlagsort | Wiesbaden |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber |
Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht | |
Technik ► Bauwesen | |
Betriebswirtschaft / Management ► Spezielle Betriebswirtschaftslehre ► Immobilienwirtschaft | |
Schlagworte | Energieausweis • Energieeffizienz • Energieeinsparverordnung • Energiepass • ENEV • EnEV 2009 • EUROCODE • Form • Gebäude • Gebäudeenergieberater • Gebäudeenergiepass • Handwerker • Ingenieure • Sachverständige |
ISBN-10 | 3-8348-9390-0 / 3834893900 |
ISBN-13 | 978-3-8348-9390-1 / 9783834893901 |
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